schutz wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat Anzeige erstattet oder durch die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Hahnemann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Im Umgang mit einer CD-ROM und ihren Kopien wurden die Bestimmungen der Verschlusssachenanweisung nicht beachtet.
Zu Frage 2: Die nach der Verschlusssachenanweisung erforderlichen Kennzeichnungen von Verschlusssachen wurden vorgenommen. Die Mitarbeiter des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz werden im Zusammenhang mit dem Umgang von Verschlusssachen besonders auf etwaige Schwachstellen aufmerksam gemacht. Darüber hinaus werden sie auch nach ihrer Verschlusssachenermächtigung regelmäßig unter Hinweis auf Straf-, Disziplinar- und arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Beachtung der einschlägigen Bestimmungen verpflichtet.
Herr Staatssekretär, nach den Aussagen vor dem Gericht muss ein Geheimnisverrat vorgelegen haben. Können oder müssen wir noch damit rechnen, dass es Ermittlungsverfahren oder Anzeigen in dieser Angelegenheit gibt?
Entschuldigen Sie, Herr Staatssekretär, ich hatte Sie nicht nach Anhaltspunkten für bevorstehende Ermittlungsverfahren oder Anzeigen gefragt, sondern ob sie nicht zwangsläufig von der einen oder der anderen Instanz eingeleitet werden müssten, weil klar ist, dass es einen Geheimnisverrat gegeben hat.
Aus den Berichten über den Verlauf der von Ihnen zitierten Gerichtsverhandlung lassen sich solche Schlüsse nicht ableiten.
Herr Staatssekretär, kann man es so formulieren, dass zu dem damaligen Zeitpunkt, als die Verschlusssachenanweisung eben nicht beachtet wurde, im Landesamt für Verfassungsschutz Chaos herrschte?
Verehrter Herr Abgeordneter Gentzel, mir ist der damalige Zustand des Landesamts für Verfassungsschutz aus eigener Anschauung oder von der Aktenlage her nicht bekannt.
Gibt es weitere Nachfragen? Eine könnte es noch geben. Das ist nicht der Fall. Danke schön. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Günther, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/1897.
Verschiedene Bundesländer verfügen über eine Kampfhundeverordnung, deren Ziel es ist, potenziell gefährliche Hunde rechtzeitig zu erkennen und die Bevölkerung wirksam vor diesen zu schützen. In Thüringen regelt die Thüringer Gefahren-Hundeverordnung (ThürGefHuVO) vom 30. September 2003 die Gefahrenabwehr von gefährlichen Hunden. In § 1 ThürGefHuVO wird pauschal definiert, welche Hunde als gefährliche Hunde gelten. Hunderassen, die in Thüringen als Kampfhunde oder gefährliche Hunde gezüchtet und gehalten werden, sind nach dem Inhalt der Verordnung nicht in Rasselisten erfasst.
1. Welche Gründe gab es, dass Rasselisten bei der Überarbeitung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Zucht, Ausbildung, Abrichten und Halten gefährlicher Hunde vom März 2000 nicht in der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung von 2003 berücksichtigt wurden?
2. Werden in Thüringen Bissverletzungen durch Hunde und dabei auch die Hunderassen statistisch erfasst, und wenn ja, wie viele Bissverletzungen gab es im Jahr 2003, 2004 und 2005 durch welche Hunderasse?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Günther wie folgt:
Zu Frage 1: Zum Zeitpunkt der Änderung der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung galt nach dem Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes ein Einfuhr- und Verbringungsverbot für bestimmte Hunderassen. Außerdem bestand nach der Tierschutzhundeverordnung des Bundes ein Zuchtverbot für einige als gefährlich geltende Hunderassen. Zum damaligen Zeitpunkt war zudem umstritten, ob so genannte Rasselisten verfassungsrechtlich zulässig sind. Gegen die genannten bundesrechtlichen Regelungen war eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig, deren Ausgang abgewartet werden sollte. Die Landesregierung hielt die Aufnahme von Rasselisten in eine landesrechtliche Regelung zu diesem Zeitpunkt daher für nicht zielführend.
Zu Frage 2: In Thüringen werden Bissverletzungen durch Hunde statistisch durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erfasst. Für die Jahre 2003 und 2004 liegen keine belastbaren Zahlen vor. Im Jahre 2005 gab es insgesamt 533 gemeldete Beißvorfälle mit Hunden. Diese verteilten sich auf insgesamt 85 Rassen, darunter auch Rehpinscher.
Zu Frage 3: Nein, an eine Regelung im Verordnungswege ist nicht gedacht. Die Thüringer Landesregierung beabsichtigt jedoch, einen Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren zu
Ich weiß nicht, Herr Staatssekretär, ob es Sie momentan oder überhaupt überfordert, uns die Zielrichtung dieses beabsichtigten Gesetzentwurfs kurz zu umreißen, weil ich mir nach der Antwort, die Sie eben gegeben haben, ehrlich nicht vorstellen kann, was so ein Gesetzentwurf für Regelungsgegenstände haben könnte.
Wir haben ja das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegen, das dem Bund untersagt, ein Züchtungsverbot zu erlassen, so dass das Einfuhr- und Verbringungsverbot teilweise ins Leere läuft. Das ist eine der Regelungssachverhalte, die wir mit dem Gesetzentwurf erfüllen wollen.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Becker, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1899.
In den vergangenen Monaten ist eine Flut von Lottomittelbescheiden im Landkreis Nordhausen verteilt worden. Noch bis zum Ende letzten Jahres überbrachten diese in den meisten Fällen Herr Minister Dr. Zeh oder Herr Minister Reinholz. In diesem Jahr werden diese Bescheide überwiegend vom Landrat des Landkreises Nordhausen übergeben.
1. Wie viele Zuwendungsbescheide aus den Überschüssen der Staatslotterie wurden in den Landkreisen und kreisfreien Städten von Januar bis 30. April 2006 übergeben (Ich bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten einzeln aufzählen.)?
2. In welchen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten wurden diese Bescheide durch Landräte bzw. Oberbürgermeister übergeben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Becker wie folgt.
Zunächst eine Vorbemerkung: Zuwendungsbescheide werden in der Regel per Post versandt oder von Mitgliedern der Landesregierung oder durch von ihnen beauftragte Vertreter der staatlichen Verwaltung persönlich überbracht. Zu Letzteren sind auch die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte und Landräte zu zählen. Dieses Verfahren ist deutschlandweit üblich.
Zu Fragen 1 und 2: Insgesamt erhielten im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2006 417 Zuwendungsempfänger Bescheide über die Vergabe von Überschüssen aus den Staatslotterien, wovon 44 Bescheide durch Oberbürgermeister oder Landräte übergeben wurden.
Im Einzelnen stellt sich dies wie folgt dar: Zur Erläuterung weise ich darauf hin, dass die Aufzählung in der Reihenfolge Gebietskörperschaft, Anzahl der erlassenen Zuwendungsbescheide und Anzahl der durch den jeweiligen Oberbürgermeister bzw. Landrat übergebenen Zuwendungsbescheide erfolgt. Stadt Erfurt 44, durch Landrat oder Oberbürgermeister 0; Stadt Gera 7 und 0; Stadt Jena 27 und 0; Stadt Weimar 8 und 0; Eisenach 2 und 0; Suhl 7 und 0; Altenburger Land 1 und 0; Eichsfeld 19 und 1; Gotha 26 und 4; Greiz 28 und 10; Hildburghausen 18 und 7; Ilm-Kreis 12 und 0; Kyffhäuserkreis 14 und 2; Nordhausen 20 und 7; Saale-Holzland-Kreis 29 und 5; Saale-Orla-Kreis 8 und 0; Saalfeld-Rudolstadt 19 und 0; Schmalkalden-Meiningen 18 und 3; Sömmerda 7 und 2; Sonneberg 32 und 0; Unstrut-HainichKreis 31 und 0; Wartburgkreis 17 und 3; Weimarer Land 22 und 0. Ich danke Ihnen.
Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Vorbemerkung ausgeführt, dass zu den Überbringern solcher Bescheide in der Regel Minister und - ich habe mir das notiert - Vertreter staatlicher Verwaltungen gehören. Gehören nach Auffassung der Landesregierung zu dieser Klientel auch Abgeordnete des Thüringer Landtags?
Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Bausewein, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/1909, vorgetragen durch Abgeordnete Taubert.