4. Wie will die Landesregierung künftig sichern, dass in vergleichbaren Fällen, die vor In-Kraft-Treten der neuen Bauordnung bewilligt wurden, die Barrierefreiheit gesichert werden kann?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Es wurden Fördermittel der Städtebauförderung in Höhe von 1.730.348,32 € und vom Thüringer Landesamt für Denkmalpflege in Höhe von 20.451,68 € bewilligt. Es wurden keine technischen Auflagen vom Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar erteilt.
Zu Frage 2: Bei der Bewilligung von Fördermitteln wird grundsätzlich nicht auf die Thüringer Bauordnung hingewiesen.
Zu Frage 3: Die Stadt Kahla plant die Anschaffung einer Treppensteighilfe, um das Informationsbedürfnis der älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen befriedigen zu können.
Zu Frage 4: Eingriffe in Bewilligungen, die vor In-KraftTreten der geänderten Bauordnung erteilt worden sind, dürften wegen der hohen Anforderungen des § 48 Abs. 3 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz an die nachträgliche Änderung eines Bescheides re
gelmäßig ausgeschlossen sein. Somit kommt eine Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen, die vom Land gefördert werden, in erster Linie in Betracht, wenn die Maßnahme nach In-KraftTreten der neuen Bauordnung beantragt wird.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Sedlacik, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1857.
In Beantwortung auf meine Kleine Anfrage zum Thema „Regelungen zur Erstattung der Unterkunftskosten für Bezieher von Arbeitslosengeld II in den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten“ (Druck- sache 4/1012) gab die Landesregierung an, dass der Landkreis Hildburghausen für einen 3-PersonenHaushalt eine Bruttokaltmiete bis zur Höhe von 446,25 € zuzüglich 1,15 € pro Quadratmeter für Heizung übernimmt. In einem Leserbrief der Südthüringer Rundschau teilt der Amtsleiter des Jugend- und Sozialamtes mit, dass der Landkreis Hildburghausen für eine Bedarfsgemeinschaft mit drei Personen eine Bruttokaltmiete von maximal 360 € zuzüglich 1,15 € pro Quadratmeter Heizkosten leiste. Entsprechend erfolgt auch die Berechnung der erstattungsfähigen Wohn- und Heizkosten im Rahmen der Antragsbearbeitung, was bereits zu öffentlichen Differenzen geführt hat.
1. Wie wurden die Angaben des Landkreises Hildburghausen und der anderen Landkreise und kreisfreien Städte in Beantwortung der Kleinen Anfrage 345 ermittelt?
2. Inwieweit hält die Landesregierung eine Zahlung von lediglich 360 € als Bruttokaltmiete und in der geschilderten Situation für gerechtfertigt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 345 wurden mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit vom 24. Mai 2005 alle Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 6. Juni 2005 hat auch der Landrat des Landkreises Hildburghausen, Herr Thomas Müller, geantwortet. Ergänzend wurden die Unterkunftsrichtlinien der Landkreise und kreisfreien Städte ausgewertet.
Zu Frage 2: Für eine Bedarfsgemeinschaft von drei Personen gilt nach der „Vorläufigen Verwaltungsvorschrift des Landkreises Hildburghausen zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der Grundsicherung für Arbeit Suchende“ in der Regel eine Wohnfläche von bis zu 75 m² und eine Warmmiete von maximal 446,25 € als angemessen. Bei einem Wohnraum von 75 m² ergibt sich bei der Bruttokaltmiete von 360 € ein Quadratmeterpreis von 4,80 €. Das Thüringer Landesamt für Statistik weist in der Übersicht „Wohngeld nach Kreisen“ für den Landkreis Hildburghausen zum 31. Dezember 2004 für Haushalte mit allgemeinem Wohngeld eine durchschnittliche Miete von 4,22 € pro Quadratmeter aus. Die Miete im Sinne des Wohngeldgesetzes entspricht der Bruttokaltmiete. Insofern ist eine Bruttokaltmiete von 360 € eine realistische Größe, zumal sie oberhalb des vergleichbaren Durchschnittswerts im Bereich des Wohngelds liegt.
Zu Frage 3: Bei den in der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Nr. 345 aufgeführten Beträgen für den Landkreis Hildburghausen handelt es sich um die jeweiligen Warmmieten, Bruttokaltmiete plus Heizkosten, und nicht um die Bruttokaltmieten. Die Beträge wurden irrtümlich als Bruttokaltmieten bezeichnet.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordnete Tasch, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/1858.
Der Thüringer Landtag hat in seiner 104. Sitzung am 2. April 2004 in Drucksache 3/4154 einen Beschluss „Für einen maßvollen Ausbau der Windkraftnutzung im Einklang mit Natur und Landschaft“ gefasst. Das Konfliktpotenzial wurde im Zusammenhang mit den beabsichtigten Windkraftanlagen auf dem Milmesberg in Bezug zur Wartburg deutlich. In vorhandenen Windparks sollen zusätzliche Anlagen errichtet bzw. vorhandene durch größere, leistungsstarke ersetzt werden, wodurch sich bestehende Konflikte verschärfen. Ich frage die Landesregierung:
2. Gibt es inzwischen landesplanerische Vorgaben für die Regionale Raumordnungsplanung, um dem Landschaftsbild einen höheren Stellenwert einzuräumen?
3. Wenn ja, sind darin auch Regelungen bezüglich Erweiterungen bzw. technischer Erneuerung bestehender Windparks im Zuge des so genannten Repowerings eingeschlossen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Tasch, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Landesentwicklungsplan 2004 des Freistaats Thüringen wird ausgeführt, dass in den künftigen Regionalplänen Vorranggebiete Windenergie auszuweisen sind, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten besitzen. Durch die Zielausweisung werden raumbedeutsame Windkraftanlagen auf bestimmte Gebiete gelenkt, die einerseits eine besondere Windhäufigkeit und andererseits möglichst wenig Konflikte zum Freiraum und Siedlungsraum aufweisen. Der Schutz des Landschaftsbildes soll dabei besonders berücksichtigt werden.
Zu Frage 2: Durch das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr wurde im vergangenen Jahr eine Handlungsempfehlung erarbeitet und den regionalen Planungsgemeinschaften übergeben, die den Fortschrei
bungsprozess der Regionalpläne unterstützt. Bei der Fortschreibung der Regionalpläne wird das Landschaftsbild wesentlich stärker und vor allem auch standortkonkreter als 1999 berücksichtigt. Dazu wird unter anderem auch externer gutachterlicher Sachverstand einbezogen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.
Zu Frage 3: Bevor neue Vorrangflächen für die Nutzung der Windenergie durch die regionalen Planungsgemeinschaften ausgewiesen werden, sind die bereits existierenden einer Überprüfung hinsichtlich weiterer Konzentration oder möglicher Erweiterungen zu unterziehen. Dies erfolgt unter besonderer Beachtung der technischen Entwicklung der Windkraftanlagen, z.B. der Nabenhöhe und der Abstände, beispielsweise zur Wohnbebauung. Maßnahmen des Repowerings sind bisher in Thüringen nicht bekannt. Diese Problematik wird aber bei der Fortschreibung der Regionalpläne gebührend berücksichtigt werden.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Buse, Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/1881
Ein Bericht der „Thüringer Allgemeinen“ vom 13./14. April 2006 beschäftigte sich mit den Geschäften der Firmengruppe unter dem Dach der Immoprima AG.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der Einbeziehung des Landesverwaltungsamts bei Verträgen von Kommunen mit der Firmengruppe Immoprima AG vor?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich Beschwerden, Anzeigen oder Verfahren im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen von Kommunen mit der Immoprima AG oder anderer im Bericht der „Thüringer Allgemeinen“ genannten Firmen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Buse beantworte ich für die Landesregierung zusammenfassend wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2: Dem Landesverwaltungsamt waren bis zum Zeitpunkt der Bitte des Thüringer Innenministeriums um Zuarbeit zu dieser Mündlichen Anfrage keine Verträge von Kommunen mit der Firmengruppe Immoprima AG bekannt. Die vom Landverwaltungsamt bei den zuständigen unteren Kommunalaufsichtsbehörden durchgeführte Nachfrage hat ergeben, dass diese in einigen Fällen Kenntnis von Rechtsstreitigkeiten zwischen Kommunen bzw. kommunalen Wohnbau-, Wohnungsgesellschaften und Firmen der Firmengruppe Immoprima haben.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, dann herzlichen Dank. Wir kommen gleich zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Dr. Hahnemann, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/1882.
In dem Verfahren vor dem Landgericht Erfurt gegen den ehemaligen Pressesprecher des damaligen Innenministers Christian Köckert wegen Geheimnisverrats bezichtigte der Zeuge S. erst sich selbst und später das Landesamt für Verfassungsschutz der Weitergabe von vertraulichen und geheimen Daten an die Zeitung „Freies Wort“. Zuvor waren verschiedene Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz zum Umgang mit entsprechenden Daten und Dokumenten im Bereich des Verfassungsschutzes gehört worden; dabei wurden erhebliche Sicherheitsmängel angesprochen. Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die damalige Arbeitsweise des Landesamts für Verfassungsschutz im Umgang mit vertraulichen und geheimen Dokumenten oder Daten?
2. Was wurde seither unternommen, um einen anderen Umgang mit vertraulichen und geheimen Dokumenten oder Daten zu sichern?
schutz wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat Anzeige erstattet oder durch die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet?