Den Familien muss aber auch die Möglichkeit gegeben werden, dass sie auf das Einkommen des Mannes für eine gewisse Zeit verzichten können,
das ja trotz aller Gleichstellung in der Regel über dem der Frauen liegt. Wir brauchen aber auch einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder unter zweieinhalb Jahren und eine finanzielle Entlastung der Kommunen.
Wenn ich mir dann die gegenwärtige Diskussion um die Horte unter dem familienfreundlichen Aspekt ansehe, dann verstehe ich nicht, wie man angebliche Qualitätsverluste bei kommunalen und freien Trägern anführt, angeblich schlechtere materielle Bedingungen ins Feld führt. Vielleicht liegt es auch daran, dass man von dem anderen nicht weiß. Horte in kommunaler und freier Trägerschaft zeichnen sich durchaus durch eine qualitativ ausgezeichnete Arbeit aus wie die Horte an Grundschulen, sonst würden sich die Eltern nicht für diese Horte entscheiden. Betrachtet man aber Hortbetreuung als familienergänzendes Angebot, dann wird man sehr schnell zu der Erkenntnis kommen, dass es doch vordergründig um die Interessen von Kindern und Eltern gehen muss, und die sind territorial sicherlich unterschiedlich. Mit dieser momentan geführten Berufsstandsqualitätsdiskussion sprechen wir da nicht auch den Eltern, die das Angebot des Hortes nicht nutzen, bestimmte Fähigkeiten ab? Hort sollte als Angebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, unabhängig von einer Trägerschaft und er sollte bezahlbar bleiben für Eltern und Kommune. Und wenn wir schon von Vereinbarkeit reden, dürfen wir auch nicht vergessen, dass es dann etwas geben muss, was zu vereinbaren ist, nämlich Arbeitsplätze für Frauen. Auch das ist eine Frage von Familienfreundlichkeit und darüber können wir gern im Ausschuss weiterdiskutieren. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, so wichtig diese Diskussion ist, die von meiner Vorrednerin angesprochen wurde, möchte ich doch jetzt wieder auf die einzelnen Punkte des Gesetzentwurfs zurückkommen in der Hoffnung, dass sich die große Mehrheitsfraktion bereit erklärt, eine Diskussion im Ausschuss auch mitzutragen und dann auch dort eigene Ideen einzubringen. Wir haben Ihnen im April dieses Jahres dieses Familienfördergesetz in fast gleich lautender Form vorgelegt. Wir wollen Sie jetzt mit der erneuten Vorlage nicht ärgern, sondern wir hatten seinerzeit in der letzten Legislaturperiode schlichtweg nicht mehr die Zeit, dieses Gesetz zu Ende zu diskutieren. Es gab noch eine schriftliche Anhörung, die, wie ich denke, auch ausgewertet werden muss, weil Verbände, denke ich, sich sehr positiv zu dem Gesetz geäußert haben, aber auch noch berechtigterweise Ergänzungs- und Änderungswünsche haben. Diese müssten auch mit eingebunden werden. Deshalb
sollten wir uns erneut mit dem Gesetz im Ausschuss befassen. Ich kann mich noch gut erinnern, dass Frau Arenhövel seinerzeit zunächst nicht so ganz für dieses Gesetz war, mit der Begründung allerdings, dass es zu wenig Dinge umfasst und dass man im Bereich der Familienförderung noch sehr viel mehr machen müsste und demzufolge noch sehr viel größerer Diskussionsbedarf ist. Deswegen hoffe ich, dass wir jetzt zu dieser umfassenden Diskussion kommen, weil, wir stehen anders als noch im Frühjahr öffentlich nun vor einem Landeshaushalt, der - und da will ich es einfach mal vornehm formulieren - in einem Ausmaß angespannt ist, wie dies von der Landesregierung im Frühjahr dieses Jahres nie und nimmer zugegeben worden wäre. Und damit stehen wir auch in diesem Zusammenhang vor kommunalen Haushalten, die durch beabsichtigte Kürzungen und Verlagerungen des Landes auf die kommunale Ebene - das ist eben schon angesprochen worden hinsichtlich der Horte und aufgrund der eigenen kritischen Einnahmesituation in den Kommunen die Haushaltssituation nahezu unkalkulierbar geworden ist. Deswegen brauche ich Ihnen nicht zu verdeutlichen, wie schwierig dann auch Schwerpunktsetzungen in den Kommunen sein werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Familienpolitik und Familienförderung und insbesondere - darauf lege ich großen Wert - die Absicherung des Kinderschutzes muss aber dort realisiert werden, wo Familien in diesem Land leben, und das ist in den Städten und Gemeinden, denn dort wird in erster Linie Familienfreundlichkeit und Kinderschutz definiert und in der Praxis umgesetzt. Wenn wir in einer hoffentlich sachlichen Debatte tatsächlich etwas für unsere Familien erreichen wollen, wenn wir Leistungen erhalten oder sogar noch, was notwendig wäre, gar verbessern wollen, dann werden wir dies nur gemeinsam mit den Kommunen leisten können. Wir werden es niemals auf der Ebene irgendwelcher Landesstrukturen gewähren können, denn es kann um nicht mehr als um Unterstützung und Ergänzung gehen und das familienpolitische Fundament muss in den Kommunen entwickelt werden. Wir werden dies sowohl kommunalpolitisch als auch landespolitisch in Anbetracht der geschilderten Situation öffentlicher Haushalte, die wir alle bestens kennen, wir werden dies alles politisch nur verantworten können, wenn aufgrund gesicherter Erkenntnisse, gesicherter Daten und einem breiten Bündnis der Akteure vor Ort definiert wird, was zur Verbesserung der Lebenssituation von Familien beiträgt.
Wenn wir unseren Städten und Landkreisen Familienförderung nicht verordnen oder ihnen aufoktroyieren wollen, sondern mit den freien Trägern und den lokalen Familienbündnissen zusammenarbei
ten und Familienpolitik gemeinsam entwickeln, erst dann wird auch der übergreifende, der landesweite Bedarf offensichtlich und ersichtlich. In dieser Situation wäre es meines Erachtens nicht unbedingt notwendig, Strukturen in einem Landesgesetz zu verankern, die bestenfalls einen Bestandsschutz der jetzigen Förderung darstellen könnten. Deshalb noch mal, liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns ist Dreh- und Angelpunkt die Familienförderplanung als Schwerpunkt in diesem Gesetz. So wie in technischen Bereichen Planung eine selbstverständliche Voraussetzung für Leistungen jederart ist, so sollte dies auch für soziale Leistungen gelten, nämlich weg von der Beliebigkeit, hin zu Angeboten, die in der Diskussion mit allen Akteuren ermittelt werden und auf diesem Hintergrund dann auch politisch entschieden werden können. Nun könnte manch einer sagen - und diese Diskussion hatten wir bei der ersten Diskussion um den Gesetzentwurf -, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz ohnehin für alle derartigen Leistungsbereiche eine Planung vorsieht. Das stimmt grundsätzlich, aber auch Herr Kollege Panse hat ja anlässlich seiner Nachfrage feststellen können, dass dabei die ziemlich weit gefassten Leistungsbereiche des § 16 KJHG oftmals eher stiefmütterlich behandelt werden. Ganz zu schweigen - und auch an dem Punkt waren wir uns eigentlich einig - von dem Stellenwert des Kinder- und Jugendschutzes, der eigentlich immer nur bei skandalösen Missständen mal wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerät, aber dann, je nach Haushaltslage, auch ganz schnell wieder vergessen wird.
Also sollten wir den Finger in die Wunde legen und auch das ist Zielsetzung unseres Gesetzes. Es wäre fachlich ein enormer Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation und finanzpolitisch der einzig vertretbare Weg, um aufgrund gesicherter Sachverhalte und einer breiten Beteiligung von Familien, Verbänden und Trägern kommunalpolitisch und landespolitisch darüber zu streiten, welche Qualität zum einen bei den Angeboten benötigt wird und wie denn eine finanzielle Förderung und Unterstützung aussehen sollte, auch hinsichtlich einer Planbarkeit für die, die dann diese Punkte umsetzen müssen. Einige in diesem Landtag wissen doch genau und sehr gut, dass die spezifische Jugendförderplanung auf der örtlichen Ebene und auf der Landesebene enorme Entwicklungen angestoßen hat und deshalb wurde in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eine breite Diskussion entfacht, die ohne eine gesetzliche Regelung bestenfalls zufällig und bestenfalls hier und dort entstanden wäre. Eine Diskussion übrigens, die den Stellenwert der Jugendförderung bis zum heutigen Tage in diesem Land prägt.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, müssten Sie dieser Argumentation eigentlich folgen können. Denn unter Ihrer Verantwortung in der 1. Legislaturperiode wurde in das Thüringer Kinderund Jugendhilfegesetz die Verpflichtung zur Jugendförderplanung und zur Landesjugendförderplanung aufgenommen und sie hat sich - und da sind wir uns hoffentlich alle einig - bewährt. Und was uns beim Bereich der Jugendförderung wichtig ist, das sollte uns auch im Bereich der Familienförderung und im Bereich Kinderschutz auch wert sein. Die Jugendförderplanung wurde mit der Jugendpauschale dann auch noch ergänzt, als die SPD das Ressort unter eigener Leitung hatte. Aber an dem Punkt, denke ich, sind wir uns alle einig und jeder hat seinen Teil in diesen Bereich mit eingebracht. Wir sollten deshalb auf die Erfahrungen der Jugendhilfeplanung zurückgreifen und insbesondere - das war auch ein Schwerpunkt - die lokalen Bündnisse mit einbinden.
Eine auf breiter Beteiligung begründete Familienförderplanung und die Einbeziehung des Kinderschutzes in die Jugendhilfeplanung ist Dreh- und Angelpunkt dieses Gesetzentwurfs. Es würde mit großer Wahrscheinlichkeit und mit Sicherheit zu einer Belebung der Bündnisse für Familie führen. Es würde Kommunalpolitikern und uns die erforderlichen Grundlagen für finanzpolitische Entscheidungen geben. Und weil uns das so wichtig ist und weil wir wissen, dass dies in erster Linie auf der kommunalen Ebene stattfinden muss, gibt es eben die zwei entscheidenden Änderungen in diesem Gesetzentwurf. Wir wollen, dass das Land die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Erstellung von Familienförderplänen unterstützt. Wir wollen dies, weil es ein anspruchsvolles Ansinnen ist und weil wir, so glaube ich, auch in der Bundesrepublik insgesamt damit eine Vorreiterrolle einnehmen würden. Wir wollen es, weil das Land unter Zuhilfenahme seiner Hochschulen und Fachhochschulen auch über geeignete und bei weitem nicht ausreichend genutzte Instrumente verfügt, und wir wollen es deshalb, weil das Land von kommunalen Familienförderplänen unmittelbar profitiert, denn erst wenn diese vorliegen, wissen wir auf Landesebene, wo der Bedarf und in welcher Form er tatsächlich gegeben ist.
Die kommunalen Familienförderpläne werden eine ganz wesentliche Grundlage für die Landesfamilienförderplanung bilden. Wir wollen deshalb bei diesem anspruchsvollen Vorhaben die Kommunen nicht allein lassen, sondern sie unterstützen.
Ein letzter Punkt: Der ursprüngliche Haushaltsvorbehalt des Landes ist in diesem Entwurf gestrichen worden. Er hat in der bisherigen Formulierung die Gefahr der Willkür des Landes gegenüber den Kommunen beinhaltet und hat deshalb aufgrund ent
sprechender Erfahrungen für heftige Gegenwehr seitens der Kommunen gesorgt. Das ist uns im Rahmen der schriftlichen Anhörung mitgeteilt worden, deshalb haben wir diese Formulierung entfallen lassen. Wir halten es aber auch für wesentlich besser im Ergebnis einer Landesjugendförderplanung politisch zu entscheiden, welche Förderung an welcher Stelle notwendig ist. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf gibt uns die Chance, fachliche Grundlagen der Familienförderung zu definieren, alle Betroffenen in einem demokratischen Aushandlungsprozess zu beteiligen und neuen Schwung in die Familienfreundlichkeit des gesamten Landes zu entfachen und den Kinderschutz abzusichern. Der Gesetzentwurf verhilft uns zu finanzpolitischen Entscheidungen, die dann von Fachlichkeit und von den tatsächlichen Bedürfnissen der Thüringer Familien geprägt sein werden.
Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung für eine erneute Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und für eine sachliche konstruktive Debatte. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kollegin Jung, Sie sind ja neu bei uns im Haus, insofern kann man es Ihnen nicht verdenken, dass Sie bei der Diskussion, die wir im April schon einmal zu diesem Gesetzentwurf hatten, nicht dabei waren. Ich habe mich allerdings schon gewundert bei der Diskussion, die Sie hier aufgemacht haben, das war so ein allgemeiner Rundumschlag zum Thema "Familie". Das mag sicherlich notwendig und richtig sein, passt allerdings überhaupt nicht zu diesem Gesetzentwurf, den wir heute hier haben. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass Sie auf diesen Gesetzentwurf eingegangen wären, dazu vielleicht auch Ihre Position oder die Meinung der PDS formuliert hätten. Ein Weiteres - und das sage ich Ihnen auch gern gleich vorab - ich weiß nicht, wo Sie das gelesen haben oder wer Ihnen das erzählt hat, aber Ihre Vorstellungen von einer Familiendefinition der CDU ist weit von dem entfernt, was die tatsächliche Familiendefinition darstellt.
offiziell hier vom Rednerpult. Für die CDU ist Familie überall da, wo Kinder für Eltern und Eltern für Kinder Verantwortung übernehmen. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn ein Elternteil mit einem Kind zusammenlebt. Insofern bitte ich Sie sehr herzlich, diese ganzen Geschichten, die Sie hier immer wieder aufmachen von Familiendefinitionen aus dem 19. Jahrhundert, da zu belassen, wo sie hingehören und das ist Historie und Geschichte. Das vielleicht vorab und alles Weitere, denke ich, werden wir im Rahmen der Ausschussberatung vielleicht dann auch miteinander besprechen können, wenn vielleicht auch von der PDS-Fraktion konkrete Anregungen zu diesem Gesetzentwurf dann da sind und auf dem Tisch liegen.
Wir haben - und das hatte Frau Pelke gerade eingangs deutlich gemacht - mit der erneuten Beratung des Gesetzentwurfs einen Gesetzentwurf vorliegen, der uns schon einmal am 1. April 2004 hier vorlag und der hat sich im Wesentlichen nicht geändert und, ich sage, auch im Wesentlichen nicht verbessert. Insofern merke ich schon kritisch an, dass offensichtlich die SPD-Fraktion an dem Thema nicht inhaltlich weitergearbeitet hat, sondern sich darauf beschränkt hat, uns diesen Gesetzentwurf erneut vorzulegen. Wir können darüber erneut beraten. Wir werden sicherlich auch darüber erneut im Ausschuss beraten, aber es hat eben dazu geführt, dass die fachlichen Mängel, die bei diesem Gesetzentwurf schon bei der ersten Einbringung vorhanden waren, auch heute noch in diesem Gesetzentwurf enthalten sind.
Ich habe gesagt, die fachlichen Mängel sind immer noch enthalten. Das macht natürlich dieses Gesetz auch so ein Stückchen unzureichend. Und ich hatte es bereits bei der Beratung im April gesagt, insbesondere die Überschrift passt nicht dazu. Es ist eben kein Familienförderungsgesetz, es ist letztendlich nur ein Mosaikstein, ein Teil der Familienförderung. Wir haben damals schon gesagt, wir wünschen uns ein
Gesetz, was diesen Namen, diesen Titel tatsächlich verdient. Ich denke, das werden wir vielleicht noch mit einem weiteren Gesetzentwurf, vielleicht aber auch mit Änderungen hinbekommen. In jedem Fall reicht es mir so momentan nicht aus.
Wir haben am 01.04.2004 - das sagte Frau Pelke bereits - diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen. Wir haben nach einer schriftlichen Stellungnahme eine ganze Menge an Zuschriften bekommen, die dann sehr detailliert auf den Gesetzentwurf eingegangen sind. Im Wesentlichen waren es der Landkreistag und ver.di, wie gerade zitiert wurde. Es war aber auch ein einzelnes Landratsamt. Mich wundert es schon, dass dann nur sehr wenige von diesen Stellungnahmen oder den Punkten sich jetzt hier wiederfinden. Auch das, was Frau Pelke gerade versucht hat zu begründen, zeigte nur einen ganz kleinen Ausschnitt von dem, was uns an Stellungnahmen und an Meinungen dazu zugegangen ist. Insbesondere der Landkreistag, der sich ja mit dieser Frage nun sehr intensiv auseinander setzen muss, hat eine sehr umfangreiche Stellungnahme dazu abgegeben, aber dabei auch verschiedene Kritikpunkte deutlich gemacht. Frau Pelke ging in ihrer Rede darauf ein, dass sie sagte, es war so allgemeine Zustimmung und es gab Ergänzungsbedarf. Ich möchte auch einmal darauf hinweisen, es gab auch einiges an Kritikpunkten, die wir ernst nehmen und auch aufgreifen müssen, denn insbesondere unsere Landkreise und kreisfreien Städte, unsere Kommunen müssen dieses Gesetz dann ein Stück gemeinsam mit uns auch umsetzen. Deswegen gehe ich auch gern hier auf diese Kritikpunkte mit ein. Der Landkreistag hat nämlich unter anderem erklärt, dass er die landesgesetzliche Verankerung der Förderung der Erziehung in der Familie nicht für notwendig hält. Er ist der Auffassung, dass die Angebote nach § 16 SGB VIII bereits jetzt zutreffend Pflichtleistungen wären und demzufolge keine freiwilligen Leistungen. Ich sage allerdings, er mag ja Recht haben damit, nur, das muss dann tatsächlich in allen Kreisen und kreisfreien Städten so bekannt sein und so umgesetzt werden. Denn natürlich wissen wir, wenn wir über Pflichtleistungen oder so genannte freiwillige Leistungen diskutieren, dass das immer zwei verschiedene Seiten einer Medaille sind, ob eine Pflichtleistung als Pflichtleistung klar definiert ist oder ob eine Pflichtleistung nur dem Grunde nach definiert ist, allerdings nicht der Höhe und der Leistungen nach. Wir werden natürlich darüber mit den kreisfreien Städten, mit den Landkreisen und mit den Kommunen diskutieren müssen, wie diese Pflichtleistungen und ob sie in der Fläche dann auch entsprechend umgesetzt werden können.
nung angeht, darauf hingewiesen, dass er sich zuvor eine Landesfamilienberichterstattung wünscht, weil er sagt, das kann erst die Basis sein, um eine Landesfamilienförderplanung vorzunehmen. Er sagt im Übrigen auch, dass er der Auffassung ist, dass eine Familienförderplanung auf örtlicher Ebene gar nicht sachgerecht möglich ist und auf Grundlage des § 80 im SGB VIII auch gar nicht für die Kommunen leistbar ist. Ich habe an den zwei Punkten durchaus deutlich machen wollen, dass wir diese Diskussion, diesen Dialog mit dem Landkreistag und auch mit dem Gemeinde- und Städtebund führen müssen, die nämlich an den Ausschuss geschrieben haben, dass sie sich in Kürze der Zeit nicht zu einer Stellungnahme in der Lage sahen. Ich denke, wir werden das tun müssen und ich sage es noch einmal, wir werden nur gemeinsam mit den Kommunen mehr für Familienförderung tun können. Das können wir nicht allein als Land bewältigen.
Sie haben zu den zwei Änderungen, Frau Pelke, auf die Sie eingegangen sind, ja mündlich noch eine Begründung vorgetragen. Ich möchte aber trotzdem einmal meine Gedanken oder meine Anmerkungen dazu Ihnen hier noch vortragen. Die grundsätzliche Streichung der Formulierung "nach Maßgabe der Haushalte", wie Sie es in Ihrem jetzt neu vorliegenden Antrag formuliert haben, zielt ausschließlich darauf ab, dass nach Maßgabe des Landeshaushaltes gestrichen werden soll in diesem Antrag. Das zeigt mir natürlich zum einen den relativ dramatischen Realitätsverlust, denn Sie scheinen offensichtlich nicht mitbekommen zu haben, wie sich die Finanzsituation im Freistaat Thüringen, aber auch in der Bundesrepublik oder in den Kommunen insgesamt darstellt. Da muss ich Ihnen auch ganz ehrlich sagen, Herr Matschie, Sie sitzen hier, wenn Sie einen ähnlichen Antrag auf Bundesebene diskutiert hätten, hätte Ihnen wahrscheinlich Ihre damalige Kollegin Frau Schmidt den um die Ohren gefaltet, wenn Sie sagen, wir sind frei von jeglichen Haushaltszwängen und können hier in der Familienförderung beschließen, was wir gern wollen, und wir haben unbegrenzte Finanzmittel - so ist es leider nicht.
Insofern bitte ich da sehr herzlich, dass Sie bei solchen Formulierungen nicht von politischen Tagträumereien ausgehen, sondern so ein Stückchen von Realität und von finanzierbarer Realität und von Machbarkeit. Die zweite Äußerung, das sage ich ausdrücklich, die halte ich durchaus für sinnvoll, die Sie hinzugefügt haben, das ist nämlich die Formulierung: "Das Land berät die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Erstellung der Familienförderpläne." Ja, da bin ich der Auffassung, das kann und das soll das Land auch leisten, da
sind wir in der Meinung überhaupt nicht auseinander. Gleichwohl, ich habe es, als ich begonnen habe zu reden, versucht deutlich zu machen, der Antrag ist für mich noch unvollständig und unausgereift. Es fehlen z.B. - und das hatten wir bereits im April diskutiert - die fachlichen Empfehlungen der beiden Enquetekommissionen, die ja inzwischen zum Abschluss gekommen sind, wo ich mir durchaus gewünscht hätte, dass die SPD vielleicht auch die Zeit genutzt hätte, diese fachlichen Empfehlungen mit einzuarbeiten. Es ist nach wie vor nichts in diesem Antrag, was Schwangerschaftskonfliktberatung angeht, was die Situation allein Erziehender angeht, auch das ist etwas, was für mich zu einem Familienförderungsgesetz dazugehört. Ich sage es Ihnen noch einmal, so wichtig wie die beiden Themen Familienförderplanung und Kinderschutzdienste letztendlich auch sind, sie sind zwei notwendige Elemente der Familienförderplanung, aber sie sind auch nur zwei Bausteine. Das ist für mich kein komplettes Bild der Familienförderplanung in Thüringen. Wir hatten, als wir im April darüber gesprochen haben, bereits gehört, dass die Landesregierung beabsichtigt, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Wir haben auf Nachfrage gehört, dass dieser Gesetzentwurf sich momentan in der Abstimmungsphase befindet. Wir gehen also davon aus, dass Ende dieses Jahres, spätestens zu Beginn des nächsten Jahres die Landesregierung uns einen Gesetzentwurf zum Thema "Familienförderung" vorlegen wird. Gleichwohl verschließen wir uns nicht der Weiterberatung des heute vorliegenden Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion in den zuständigen Ausschüssen. Ich sage es aber hier sehr deutlich: Wir wollen dazu weitere fachliche Stellungnahmen und wir wollen letztendlich dann das Thema "Familienförderung" gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Ausschuss und hier im Parlament beraten. Denn nur dann können wir gewährleisten, dass tatsächlich das maximal Mögliche für Familien herauszuholen ist. Ich beantrage also namens der CDU-Fraktion, dass wir den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten verweisen und ich weise darauf hin, dass wir uns dort dann sehr intensiv mit der Materie weiter auseinander setzen können. Vielen Dank.
Und jetzt bitte die Nachfrage - nein, hat sich erledigt, eine Wortmeldung. Dann bitte Frau Abgeordnete Thierbach.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon manchmal sehr verwunderlich, welche Metamorphosen über den Sommer unmittelbar nach
den Wahlen in diesem Landtag vor sich gehen. Herr Panse, es ist eben leider nicht so, dass Frau Jung sich geirrt hat, sondern es gab eine Enquetekommission mit Empfehlungen für zu fördernde Maßnahmen, wie wir tatsächlich eine Kinder- und Familienfreundlichkeit im Lande Thüringen herbekommen und welche Maßnahmen dafür notwendig sind. Nur offensichtlich hat sie der Ministerpräsident nicht wahrgenommen. Denn genau in dem Moment, wo er seine Regierungserklärung abgibt und er sich im Anschluss noch einmal an der Diskussion zu dieser Regierungserklärung beteiligt, begründet er nämlich genau das, was Frau Jung als konservatives Familienbild bezeichnet hat, indem er ganz konkret, und das können Sie im Protokoll nachlesen, sagt, warum Mutter, Vater, Kind für ihn genau nach Grundgesetz die Einzigen und die vorrangig zu Fördernden sind. Das lässt nämlich erwarten, dass aufgrund der Tatsache, wie Sie jetzt sogar noch kritisiert haben, dass "nach Maßgabe des Haushalts" gestrichen wurde, Sie nämlich bereit sind, aufgrund einer Haushaltssituation im Lande Thüringen eine Familienförderung eben nur nach Maßgabe des Haushalts zuzulassen. Dann nur genau die, wozu Sie schon die ganze Zeit rechtlich verpflichtet sind. Genau das ist die Crux. Was einer tatsächlichen Familienförderung, wie sie das Leben bezeichnet, wo die Familie eben tatsächlich mehr als Mutter, Vater, Kind ist, gleichgeschlechtliche Ehen, Partnerschaften, allein Erziehende, Singlefamilien, die Förderung wird dann durch ihren Einschub "nach Maßgabe des Haushalts" und durch das Familienbild, was der Ministerpräsident ein Vierteljahr nach Enquete hier gemalt hat, gefährdet sein. Ich glaube, diese Diskussion muss unbedingt wieder im Ausschuss geführt werden, damit kein Ministerpräsident so ein Familienbild hier zeichnen kann. Wir könnten nämlich logischerweise auch sagen, Enquete war die 3. Legislatur, in der 4. haben wir nur so viel Geld und da machen wir eben nur dieses Stückchen. Sie vergessen auch eine weitere Kritik, warum es eben nicht möglich ist, Ihr Komplettbild, was Sie alles von Familienförderung nun rechtlich geregelt haben wollen, diese Kritik muss einfach auch deswegen angebracht werden, weil in der letzten Legislatur die Regierung Familienbündnisse nicht nach den kommunal gewachsenen Strukturen hat beleben lassen, sondern sie hat von oben nach unten in einer von ihnen bestimmten Struktur "Familienbündnisse" initiiert. Dann haben wir versucht, in den Kommunen wenigstens diesen Ansatz noch irgendwie zu erweitern, zu beleben und umzusetzen. Ich will nicht behaupten, dass das alles nur Wahlkampf war, aber wenn Sie das Niveau nicht aufrechterhalten, sondern "nach Maßgabe des Haushalts" noch daruntergehen und in der Öffentlichkeit behaupten, Sie brauchen immer nur Gesetze mit Komplettbildförderung, dann ist es wirklich unheimlich unglaubwürdig, was Sie für eine Familienpolitik hier machen, und die Frauen vergessen Sie dann
vollständig. Dann ist es eben wirklich wieder so: Mutter, Vater, Kind, Frau am Herd und am Wochenende hat sie vielleicht eine Stunde Freizeit. Genau dagegen muss diese Änderung im KJHG auch genutzt werden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Thierbach, ich unterstütze ausdrücklich das, was Herr Panse zur Kollegin Jung gesagt hat. Das Familienbild, was sie gezeichnet hat, was sie der CDU unterstellt, das kenne ich so schlichtweg nicht. Bei Frau Jung kann ich es ja verstehen. Sie ist seit 1990 nicht hier im Landtag gewesen. Sie hat die Diskussion ja gar nicht verfolgen können.
Aber Sie hätten es verfolgen können, Sie kennen es. Und wenn Sie die Protokolle des Landesbündnisses für Familie nachlesen, dann erkennen Sie ein Modell von Familie, das dem überhaupt nicht entspricht, was Frau Jung hier gezeichnet hat. Ich kann nur empfehlen, diese Schwarz-Weiß-Malerei, Frau Jung, das erinnert mich sehr an die alten AgitProp-Zeiten, das sollten Sie eigentlich hier lassen.