Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

Zu Frage 1: Grundsätzlich ist der eingeladene Personenkreis zugelassen. Wenn über den offiziellen Presseverteiler und damit öffentlich eingeladen wird, sind alle Journalisten sowie Gäste zugelassen. Wenn namentlich und damit nicht öffentlich eingeladen wird, können nur die eingeladenen Journalisten am Pres

segespräch teilnehmen.

Zu Frage 2: Nein, Sie können nicht gleichberechtigt teilnehmen.

Zu Frage 3: Die am 6. Juli 2006 begonnenen Gespräche mit den Trägern der Theater und Orchester waren der Beginn eines Diskussionsprozesses. Daher waren auch keine Ergebnisse zu erwarten, die es erforderlich gemacht hätten, das Parlament und die Abgeordneten vorher zu unterrichten. Da es sich dabei um reines Regierungshandeln handelt und die Träger als Vertragspartner der Landesregierung zuerst informiert werden sollten, war die Vorgehensweise des Kultusministeriums angemessen. Da ein großes Interesse der Öffentlichkeit bestand, haben wir, um die Berichterstattung der Medien zu erleichtern, zu einem Pressegespräch mit begrenzter Teilnehmerzahl eingeladen. Sämtliche dort gegebenen Informationen waren mit der Sperrfrist „18 Uhr“ versehen. Die eingeladenen Journalisten haben sich daran gehalten und vor Ablauf dieser Sperrfrist nicht berichtet. Dieses Verfahren hat den fairen Umgang mit unseren Verhandlungspartnern und die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit gleichermaßen gesichert. Überdies wurden durch die Pressestelle meines Hauses unmittelbar nach Ende der Trägerkonferenz am 6. Juli alle Fraktionen über die Inhalte des Pressegesprächs und der Trägerkonferenz informiert, um auch die Transparenz für die Fraktionen dieses Hohen Hauses herzustellen.

Zu Frage 4: Nein

Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Dr. Klaubert, bitte.

Herr Minister, Sie machten ja nicht unbedingt im Vorgang der Pressekonferenz den Eindruck, als ob Sie den Abgeordneten die Informationen nicht geben wollten. Wenn ich mich in diese Pressekonferenz begeben hätte, hätte ich mich nicht herausschmeißen lassen. Hätten Sie mich dann gewaltsam entfernt und gegebenenfalls aus dem Saal getragen?

Diese Frage vermag ich nicht zu beantworten.

Es gibt weitere Nachfragen. Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Ja, eine Nachfrage, Herr Minister, oder eine Verständigung. Herr Minister, können Sie mir bitte sagen, wer der Haushaltsgesetzgeber in diesem Land ist und wer die entsprechenden finanziellen Mittel bzw. das Haushaltsgesetz verabschiedet?

Der Haushaltsgesetzgeber ist der Thüringer Landtag. Deshalb wird auch nach Vorliegen neuer Theaterverträge der Thüringer Landtag beurteilen müssen, ob er dafür das notwendige Geld bereitstellt oder nicht.

Die zweite Frage des Antragstellers und danach Abgeordneter Höhn.

Herr Minister, können Sie sich vorstellen, dass der Haushaltsgesetzgeber und die darin vertretenen Abgeordneten entsprechende Informationen brauchen, damit sie vernünftige Entscheidungen treffen können?

Ja, deshalb haben wir auch unverzüglich, nachdem die Informationen den Vertragspartnern mitgeteilt wurden, allen Fraktionen des Hauses die entsprechenden Informationen zugestellt.

Die letzte Nachfrage, Abgeordneter Höhn.

Herr Minister, können Sie mir eine rechtliche Grundlage für Ihre Antwort zur Frage 2 nennen, wonach Abgeordnete nicht gleichberechtigt mit Journalisten an Pressekonferenzen teilnehmen dürfen?

Sie haben nach den Regelungen der Thüringer Landespressekonferenz kein Fragerecht.

Ich hatte nach einer rechtlichen Grundlage gefragt und nicht nach der Satzung eines Vereins.

(Unruhe bei der SPD)

Schön, aber nach dieser Satzung finden hier die Pressekonferenzen statt.

Eine weitere rechtliche Regelung sowohl zu einem Rechtsanspruch als auch zu einer Verwehrung dieses Rechtsanspruchs gibt es nicht.

Weitere Nachfragen kann es nicht geben. Mir liegen jetzt in der Fragestunde noch drei Mündliche Anfragen vor. Besteht Einvernehmen der Fraktionen, diese drei Fragen abzuarbeiten und danach die Aktuelle Stunde aufzurufen? Könnten mal die Fraktionsvertreter ein Zeichen geben, besteht Einverständnis, noch die drei Fragen abzuarbeiten, dann die Aktuelle Stunde? Das Einvernehmen ist hergestellt.

Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage, die der Abgeordneten Dr. Klaubert, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2104 auf.

Mahnmal „Kampf und Befreiung vom Faschismus“

Das Mahnmal „Kampf und Befreiung vom Faschismus“ in Greiz soll von seinem Aufstellungsort am Parkeingang entfernt werden. Nach dem „Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ vom 9. November 1990 steht das Mahnmal unter dem Schutz deutscher Gesetze.

Bei dem Mahnmal handelt es sich um eine Kopie eines Originals, welches in der Holocaust-Gedenkstätte Auschwitz steht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage und aus welchen inhaltlichen Gründen wurde die Umgestaltung des Parkeingangs veranlasst?

2. Welche Regeln hat die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten bei der Gestaltung des Parkeinganges einzuhalten?

3. Ist bei der unteren Denkmalschutzbehörde ein Antrag auf Umsetzung des Mahnmals gestellt worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

4. Wie bewertet die obere Denkmalschutzbehörde diesen Vorgang?

Ja, auch diese Frage beantwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Mahnmal „Kampf und Befreiung vom Faschismus“ ist als Einzeldenkmal im Denkmalbuch des Freistaats Thüringen eingetragen. Infolge der vom Staatlichen Umweltamt Gera durchzuführenden Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz der Weißen Elster in Greiz sind umfangreiche Veränderungen an der Uferböschung erforderlich. Davon ist auch dieses Denkmal betroffen.

Zu Frage 2: Der Parkeingang liegt nicht im Verantwortungsbereich der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten.

Zu Frage 3: In das Planungsverfahren sind die untere Denkmalschutzbehörde sowie das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie als Denkmalfachbehörde einbezogen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 4: Für eine Verletzung der denkmalschutzrechtlichen Verfahrensvorschriften gibt es derzeit keinen Anhaltspunkt.

Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Dr. Klaubert, bitte.

Wo soll denn dann der zukünftige Standort des Mahnmals sein?

Also, Frau Abgeordnete Klaubert, die genaue Situation vor Ort ist mir im Moment nicht bekannt. Da, wie erwähnt, das Planungsverfahren noch läuft, hat es noch keinen Grund gegeben, dass das Ministerium sich als oberste Denkmalschutzbehörde dieser Frage annimmt.

Die zweite Nachfrage. Abgeordnete Dr. Klaubert, bitte.

Wären Sie so freundlich, mir dann ohne weitere Nachfrage den abschließenden Kenntnisstand zur Verfügung zu stellen?

Gern.

Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Gerstenberger, Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2107.

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA)

Nach uns vorliegenden Informationen hat das Bundesministerium für Wirtschaft in seinem Kabinettsbeschluss am 5. Juli 2006 eine Absenkung der GAMittel 2007 gegenüber 2006 um rund 100 Mio. € beschlossen. Entsprechend des Zahlenmaterials würde dies für Thüringen bedeuten, dass im Jahr 2007 ca. 12,5 Mio. € weniger zur Verfügung stehen.

In der Anmeldung des Freistaats Thüringen zum Teil III des 35. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) für den Zeitraum 2006 bis 2009 wurden abweichende Kennziffern ausgewiesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wurden für die gewerbliche Wirtschaft Finanzmittel für 2006 und 2007 (getrennt nach GA-Normalförderung und EFRE) angemeldet?

2. In welcher Höhe wurden für die wirtschaftsnahe Infrastruktur Finanzmittel für 2006 und 2007 (getrennt nach GA-Normalförderung und EFRE) angemeldet?

3. In welcher Höhe sind nach dem Kabinettsbeschluss die neuen Finanzmittel für 2006 und 2007 für die gewerbliche Wirtschaft und die wirtschaftsnahe Infrastruktur neu festgelegt?