Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Skibbe beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zunächst gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Alle Eltern, ungeachtet dessen, ob ihre Kinder behindert sind oder nicht, sind entsprechend dem Kindertageseinrichtungsgesetz seit der Novellierung im Jahr 2000 in angemessener Weise an der Finanzierung zu beteiligen. Davor gab es eine Beteiligungsforderung von bis zu 50 Prozent bei den Sachkosten. Eltern behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in Regeleinrichtungen zahlen Elternbeiträge und haben sie ja auch in der Vergangenheit gezahlt. In integrativen Einrichtungen machten die Träger aufgrund der Höhe der Eingliederungshilfe davon bisher keinen Gebrauch. Vorher waren die Betriebskosten mit der Eingliederungshilfe voll umfänglich gedeckt. Zusätzlich wurden die behinderten Kinder in die Gruppenfinanzierung nach dem Kindertageseinrichtungsgesetz einbezogen.
Zu Frage 1: Das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vom 16. Dezember 2005 sieht keine Ermächtigung für eine Verordnung zur besonderen Regelung zur Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder vor. Das Kindertageseinrichtungsgesetz regelt für alle Kinder die Grundversorgung. In einem Brief vom April 2006 informierte der Staatssekretär im Thüringer Kultusministerium die Bürgermeister, Spitzenverbände, Landräte und Jugendamtsleiter über wesentliche Veränderungen des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes, die auch integrative Kindertagesstätten betreffen. Die Entscheidung, wie künftig der behinderungsbedingte Mehrbedarf für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder abgegolten wird, wurde am 14. Juni 2006 durch die Gemeinsame Kommission, die paritätisch aus Vertretern der Liga, der Kommunen und dem Land zusammengesetzt ist, einstimmig im Rahmen des Leistungstyps BLT2.1 beschlossen. Die örtlichen Sozialhilfeträger wurden mit Schreiben vom 21. Juni 2006 über den Inhalt des Leistungstyps informiert und es wurde den Trägern integrativer Kindertageseinrichtungen ein entsprechendes Leistungsangebot unterbreitet.
Zu Frage 2: 66 der 1.360 Kindertageseinrichtungen in Thüringen arbeiten integrativ. In den integrativen Einrichtungen können und konnten auch in der Vergangenheit für maximal 1.760 behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder Elternbeiträge erhoben werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Träger je Verhandlungsergebnis mit den Kommunen über die Grundfinanzierung. Eine getrennte Aufstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten an
dieser Stelle zu verlesen, würde den Zeitrahmen in der Fragestunde sicherlich arg schmälern; bei Bedarf kann ich diese aber gern zur Verfügung stellen.
Zu Frage 3 - welche Kindertagesstätten seit dem 1. Juli 2006 ihr pädagogisches Personal reduziert haben: Diese Frage kann seitens der Landesregierung nicht beantwortet werden, da das Land nicht Träger von Kindertageseinrichtungen ist. Personalentscheidungen sind alleinige Angelegenheit des Trägers der Einrichtung.
Zu Frage 4 - Abmeldungen betreffend: Der Landesregierung sind keine Abmeldungen der zwei- bis dreijährigen Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, bekannt. So weit die Antworten auf die Fragen.
Herr Minister, Sie haben bei der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, dass am 21.06. die Sozialhilfeträger informiert worden sind. Halten Sie den Zeitraum vom 21.06. - vielleicht Eingang dann 23./24.06. - bis zum 01.07. für ausreichend, um all die Regelungen, die damit für Träger, für Eltern verbunden sind, wirklich in Übereinstimmung zu bringen?
Wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, kam die Grundlage dieser Information erst durch den Beschluss der Gemeinsamen Kommission, die paritätisch von Vertretern der Liga, der Kommunen und dem Land zusammengesetzt ist, am 14. Juni zustande.
Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, die der Abgeordneten Dr. Kaschuba, Fraktion der Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/2099.
Presseberichten zufolge plant das Kultusministerium in Zukunft drastische Einsparungen an den Thüringer Hochschulen, so sollen Studiengänge verkleinert oder zusammengelegt und der Zugang zum Studium beschränkt werden.
1. Welche Planungen zur Verkleinerung bzw. Zusammenlegung von Studiengängen und Beschränkungen des Studienzugangs sind vorgesehen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Kaschuba beantworte ich namens der Landesregierung insgesamt wie folgt:
Die Landesregierung beabsichtigt, ab 2008 einen neuen Hochschulpakt mit den Thüringer Hochschulen abzuschließen. Hierzu sind intensive Abstimmungen mit den Hochschulen zur künftigen Hochschulstruktur und Planung im Freistaat erforderlich. In diese Überlegungen sind insbesondere einzubeziehen die studentische Nachfrage in einzelnen Studiengängen der Hochschulen, der quantitative Anteil Thüringens am Gesamtangebot der Studienplätze in den jeweiligen Fächern in Deutschland sowie die demographische Entwicklung sowohl in Thüringen als auch in den anderen Ländern und in besonderer Weise die erreichten Qualitäten in Forschung und Lehre in den verschiedenen Fächern der Thüringer Hochschulen. Zudem sind das vorhandene Fächerspektrum sowie die vorhandenen Ausbildungskapazitäten in den einzelnen Hochschulen und den einzelnen Fächern zu überprüfen, und zwar unter Beachtung der im Landeshochschulplan niedergelegten Leitlinien für die Hochschul- und Wissenschaftsentwicklung in Thüringen sowie der Empfehlungen der Expertenkommission „Wissenschaftsland Thüringen“.
In diesem Zusammenhang hat das Thüringer Ministerium ein Diskussionspapier eingebracht, das zunächst auf die Bereiche Wirtschaftswissenschaften, Architektur, Bauingenieurwesen, Informatik, Sozialwesen und Medien fokussiert. Dieses Papier wurde der Landesrektorenkonferenz im April 2006 übergeben und wird seitdem dort auch unter Beteiligung des Kultusministeriums besprochen. Vor allem sind die Hochschulleitungen aufgefordert, Stellung zu nehmen, eigene Vorschläge und Sichtweisen zur Gestaltung des zukünftigen Thüringer Hochschulpro
Im Ergebnis der Diskussion plant das Thüringer Kultusministerium, mit den Hochschulen abgestimmte Vereinbarungen zur Fortentwicklung und künftigen Ausgestaltung der Thüringer Hochschul- und Forschungslandschaft spätestens anlässlich des nächsten Hochschulpakts ab dem Jahr 2008 abzuschließen. Die Umsetzung der so vereinbarten Ausbildungs- und Planungsziele soll individuell mit jeder Hochschule in Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgelegt werden. Insbesondere werden dabei auch die Ergebnisse des mit dem Bund derzeit beratenen Hochschulpakts 2020 einzubeziehen sein.
Ich weiß jetzt gar nicht, was ich alles fragen soll. Das wäre eine Aktuelle Stunde wert gewesen. Aber ich stelle erst einmal eine ganz einfache Frage. Sie hatten einige Fachrichtungen, die bisher im Optimierungspapier - oder wie es auch immer heißt...
... zur Optimierung, gut, hatten Sie benannt - oder die erst einmal in die Diskussion gekommen sind, und Sie hatten einige Kriterien genannt. Ich frage Sie, ob in diesen Fachrichtungen, die Sie genannt haben, die studentische Nachfrage so deutlich zurückgeht, dass man dort mit der Optimierung ansetzt. Das ist eine ganz einfache Frage, ich könnte noch mehrere stellen.
Ich habe noch eine zweite Frage: Welche Gründe haben Sie denn dann dafür, diese Fachrichtungen erst einmal herauszunehmen aus allem? Es konzentriert sich ja auch auf bestimmte Fachrichtungen und Hochschulen.
Wie immer bei einem Diskussionsprozess, Frau Kollegin Kaschuba, muss man an irgendeiner Stelle beginnen.
Ja, Herr Minister, der Schreck, wenn aus Ihrem Haus etwas Neues kommt, ist ja manchmal ziemlich groß, deshalb meine erste Nachfrage: Sind denn bei den Hochschulen ähnliche Kürzungen zu erwarten wie im Theaterbereich?
Ja, das kann ich noch einmal wiederholen. Wir wollen ja den Hochschulpakt abschließen ab 2008 und da dies haushaltsrelevante Verträge sind, bis zur Vorlage des Doppelhaushalts 2008/2009, also Mitte des nächsten Jahres.
Danke. Weitere Nachfragen kann es nicht geben. Somit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, eine des Abgeordneten Blechschmidt, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2103.
6. Juli 2006 zum Inhalt und Schlussfolgerungen des „Dünnwald-Gutachtens“ zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterlandschaft nach 2008 versuchte der Abgeordnete Döring (SPD) sowie Mitarbeiter der Fraktion der Linkspartei.PDS und SPDFraktion, an einer durch dpa angekündigten Pressekonferenz am selben Tag im Museum für Thüringer Volkskunde teilzunehmen. Dies wurde ihnen durch den Pressesprecher des Kultusministeriums unter Verweis der „Unerwünschtheit“ verweigert. Die oben genannten Personen wurden von der Pressekonferenz ausgeschlossen.
1. Welcher Personenkreis ist zu einer offiziellen Pressekonferenz der Landesregierung oder eines Ministeriums zugelassen?
2. Können Abgeordnete entsprechend ihres verfassungsmäßigen Auftrags neben Journalisten gleichberechtigt an Pressekonferenzen jederzeit teilnehmen oder müssen sich Abgeordnete als Journalisten bei der Landesregierung für eine Legislaturperiode „akkreditieren“ lassen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Informationspolitik des Kultusministeriums gegenüber den Abgeordneten des Thüringer Landtags, insbesondere unter Bezug auf die (nicht öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien sowie der durchgeführten Pressekonferenz am 6. Juli 2006?
4. Gibt es eine Richtlinie oder Verordnung der Landesregierung, die bei landespolitisch relevanten Fragen das verantwortliche Ministerium verpflichtet, erst die Presse und anschließend gegebenenfalls die Abgeordneten zu informieren, und wenn ja, wo ist diese zu finden?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Blechschmidt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Grundsätzlich ist der eingeladene Personenkreis zugelassen. Wenn über den offiziellen Presseverteiler und damit öffentlich eingeladen wird, sind alle Journalisten sowie Gäste zugelassen. Wenn namentlich und damit nicht öffentlich eingeladen wird, können nur die eingeladenen Journalisten am Pres