Gemeindegrößen, mit den Kriterien für die Bildung von Gemeindegrößen usw. auch beschäftigen wollen. Ich muss ganz deutlich sagen, in der letzten Enquetekommission wurde das abgelehnt und gesagt, wir müssen uns erst einmal mit einer Ist-Analyse beschäftigen und darauf aufbauend können wir dann ganz einfach über konkrete Dinge reden. Es freut mich, dass die SPD jetzt auch einmal einen konkreten Vorschlag
(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Als Bürgermeisterin haben Sie die Bil- dung der Einheitsgemeinde verhindert.)
hier vorgelegt hat und dass die SPD auch diese ganze Sache ein Stück weit forciert. Das muss ich Ihnen hier mit aller Deutlichkeit auch noch einmal sagen.
Ich möchte auch noch einen zweiten Aspekt hier bringen, und zwar zur Richtigstellung. Frau Holbe hat vorhin noch einmal auch auf meinen Redebeitrag reflektiert und zum Ausdruck gebracht, dass ich an diesem Rednerpult gesagt hätte, die Beschränkung des Staates auf seine Kernbereiche sollte sein. Das möchte ich hier ausdrücklich zurückweisen.
Gerade nämlich hier setzt bei uns in der Linkspartei.PDS die Kritik an. Wir - und das möchte ich auch noch mal mit aller Deutlichkeit sagen - wollen einen Sozialstaat, wir wollen einen Sozialstaat, der steuernd, lenkend, gestaltend in gesellschaftliche Prozesse eingreift. Ich denke, das wird auch notwendig sein, wenn wir uns mit den demographischen Folgen hier beschäftigen wollen. Danke schön.
Ich denke, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Wollte der Minister noch sprechen? Nein. Es gab kein Handzeichen dafür.
Außerdem habe ich die Aussprache geschlossen. Jetzt ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Ich würde Ihnen gern folgenden Vorschlag unterbreiten und Sie widersprechen, wenn Sie dem Vorschlag nicht folgen wollen.
Es ist beantragt worden, den CDU-Antrag an die Ausschüsse Bau und Verkehr; Innen; Haushalt und Finanzen; Wirtschaft, Technologie und Arbeit; Bildung; Naturschutz und Umwelt; Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten; Wissenschaft, Kunst und Medien; Soziales, Familie und Gesundheit und Gleichstellung zu überweisen.
Ich würde gern im Block darüber abstimmen, den CDU-Antrag an diese Fachausschüsse zu überweisen. Es sei denn, mir widerspricht jetzt jemand. Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir darüber ab, diesen Antrag an die von mir genannten Fachausschüsse zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist diese Überweisung einstimmig erfolgt.
Federführend soll sein der Ausschuss für Bau und Verkehr. Wer der Federführung beim Ausschuss für Bau- und Verkehr zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 3 Stimmenthaltungen. Mit großer Mehrheit liegt die Federführung beim Ausschuss für Bau und Verkehr.
Dann ist mir vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion der SPD, bezogen auf die Fortberatung des Demographieberichts gesagt worden, dass man zustimmt, dass die Sofortberatung erfolgen kann und dass die Fortberatung des Demographieberichts beantragt wird für den Ausschuss für Bau und Verkehr. Darüber lasse ich jetzt abstimmen.
Wer der Fortberatung des Demographieberichts im Ausschuss für Bau und Verkehr zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt
es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 3 Stimmenthaltungen. Mit großer Mehrheit ist bestimmt worden, dass die Fortberatung des Demographieberichts im Ausschuss für Bau und Verkehr erfolgt.
Reform des Thüringer Abge- ordnetenrechts Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/2084 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, hier im Haus wird oft auf den besonderen Status der Abgeordneten als gewählte Vertreter der Bürgerinnen und Bürger verwiesen. Hin und wieder ist die Rede von Transparenz und Öffentlichkeit als Grundprinzipien demokratischer Verhältnisse. Stimmt die Realität mit diesen hehren Postulaten zumindest einigermaßen überein? Nein. Das Abgeordnetenrecht weist einige Spezialitäten auf. Abgeordnete bekommen z.B. eine durchaus fürstlich zu nennende staatliche Altersversorgung auch für eine recht überschaubare Dauer der Landtagszugehörigkeit. Ein Normalverdiener müsste dafür teilweise mehr als doppelt so lange in die Rentenkassen einzahlen. Das hat nichts mit angemessener Ausstattung zu tun, wie sie in der Verfassung verlangt wird. Ist eine solche Altersversorgung für die Freiheit des Mandats eigentlich notwendig? Die Linkspartei.PDS-Fraktion meint: nein; sie meinte es in den vorigen Wahlperioden. Sie hatte in einer Verfassungsklage zumindest teilweise Recht bekommen. So sind wenigstens die schlimmsten Auswüchse der 1. Legislatur teilweise korrigiert worden. Doch diese Teilkorrektur ist nicht ausreichend. Ziel muss sein, Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherte einzubeziehen.
Zumindest aber müssen Abgeordnete endlich anfangen, für das Alter und ihre Hinterbliebenen selbst vorzusorgen. Wer als Vertreter den Vertretenen - den Bürgerinnen und Bürgern nämlich - mehr Eigenvorsorge bei Krankheit und im Alter abverlangt, darf sich selbst nicht ausnehmen.
Außerdem bekommen Abgeordnete diverse steuerfreie Zahlungen aus der Staatskasse - so genannte Aufwandspauschalen - für Fahrtkosten, bei Erledi
gung von Mandatsaufgaben, für Bürokosten, für Kost und Logie am Sitz des Landtags, obwohl es ein Abgeordnetenhaus gibt, und noch manch andere pauschale Leistungen. Funktionsträger wie z.B. Ausschussvorsitzende bekommen noch eine steuerfreie Zahlung, für die sie keinerlei Nachweise erbringen müssen. Ist das für die Mandatsausübung notwendig? Wir meinten und meinen: nein. In einer Verfassungsklage hat die Fraktion in der 3. Legislatur, zumindest teilweise, Recht bekommen, was diese Art „Zubrot“ für Funktionsträger angeht. Diese Reparatur reicht aber nicht aus. Den Bürgern werden vom Steuerrecht weite Nachweispflichten auferlegt. Dann spricht nichts dagegen, dass auch Abgeordnete solche Nachweise gegenüber dem Finanzamt führen. Für Berufstätige wurden gerade erste Einschnitte beim Fahrtkostenersatz beschlossen. Die Freiheit des Mandats entbindet aber die Volksvertreter nicht davon, gegenüber den Steuerzahlern Rechenschaft für ihre Mandatsaktivitäten und ihre Finanzausstattung aus Steuergeldern ablegen zu müssen.
Die Offenlegungspflichten sind in Thüringen auch in anderen Punkten völlig unterentwickelt. Das Handbuch des Landtags weist gesellschaftliche Funktionen und Berufe aus. Die Informationen sind aber oberflächlich und anderes, wie z.B. Nebeneinkünfte, muss gar nicht offengelegt werden. Da ist selbst der Bundestag weiter. Mögliche wirtschaftliche und politische Abhängigkeiten von Abgeordneten bleiben damit verschleiert. Die Linkspartei.PDS-Fraktion meint, das muss sich ändern, wenn man gleichzeitig anderenorts den „gläsernen Bürger“ Schritt für Schritt durchsetzt.
Durch das automatische Diätenanpassungsverfahren lässt sich aus dem aktuellen Text z.B. des Abgeordnetengesetzes nicht entnehmen, was Abgeordnete aktuell an steuerpflichtiger Grunddiät und steuerfreien Beträgen bekommen. Nicht dass es geheim wäre, aber wirklich öffentlich ist es nicht. Das widerspricht damit der Forderung nach Transparenz.
Wir waren immer gegen die Anpassungsautomatik. Das Verfassungsgericht hat den Mechanismus zwar für zulässig, nicht aber für zwingend erklärt. Es hatte angemahnt, dass die Datenbasis für die Bestimmung des Index verändert werden sollte. Das ist bisher nicht geschehen.
Unsere Fraktion meint, Abgeordnete müssen wieder die Courage haben, öffentlich über die Diätenfrage zu debattieren und zu entscheiden, unterstützt von weiterem Sach- und Fachverstand von außen.
Sind diese Vorstellungen nur eine gut gemeinte Utopie? Nein, meine Damen und Herren, in NordrheinWestfalen hat kürzlich ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Abgeordnete sorgen dort in einem Versorgungswerk selbst für sich und ihre Hinterbliebenen vor. Sie bekommen nur noch eine einheitliche, voll zu versteuernde Entschädigung. Aufwandspauschalen wurden abgeschafft. Mandatsbedingte Aufwendungen können nun als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden - so wie andere es auch tun müssen. Offenlegungspflichten wurden ausgeweitet. Die Diäten werden vom Landtag beschlossen nach Hinzuziehung des Rats einer Kommission.
Meine Damen und Herren, es ist Zeit, dass Thüringen einen neuen Weg einschlägt. Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht. Wir müssen Nordrhein-Westfalen nicht nachmachen, aber wir sollten die Ideen aus Nordrhein-Westfalen aufgreifen und einen eigenen Weg zu einer ähnlichen Reform gehen.
Ich eröffne die Aussprache und rufe als ersten Redner in dieser Aussprache den Abgeordneten Schröter für die CDU-Fraktion auf.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, seit dem Entwurf des Gesetzes über die Rechtsstellung der Abgeordneten in der 1. Legislaturperiode, die in der Drucksache 1/48 beinhaltet war, war dieses Thema, was die Einkünfte der Abgeordneten betrifft, immer von besonderem öffentlichen Interesse. Der derzeitige Stand ist, dass acht Änderungsgesetze seither entstanden sind. Dabei bleiben die Regelungen in angrenzenden Bereichen unberührt. Acht Änderungen in 16 Jahren, das ergibt also im Schnitt alle zwei Jahre eine Änderung. Durch diese Durchschnittsrechnung sind wir nicht so ganz richtig bei der Darstellung, da es eine Anbindung der Einkünfte der Abgeordneten an die Einkommenssituation der abhängig Beschäftigten und die Anbindung der Sachausgaben an die Preisentwicklung gab, die nicht von Anfang an gegriffen hat. Diese Indexregelung ist das Ergebnis der Tatsache, dass eine maßvolle Erhöhung der Einkünfte, die, nebenbei bemerkt, auch eine Senkung der Einkünfte der Abgeordneten bedeuten könnte, wenn die Einkommenssituation der abhängig Beschäftigten - man könnte auch sagen, der normalen Steuerbürger, wie Sie das formulieren, wie im zur Debatte stehenden Antrag formuliert - sich verschlechterten.
Zahlung, die zum damaligen Zeitpunkt eine Vorreiterposition war und jetzt vielerorts stattgefunden hat, und ein zweimaliges Aussetzen - also ein Moratorium - der jährlichen Anpassung an die Einkommenssituation der abhängig Beschäftigten, in Summe über mehrere Jahre ein Aussetzen, eine tatsächlich faktische Senkung.
Wir haben heute nun einen Antrag zur Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts vorliegen, ein Antrag, der folgenden Inhalt hat: Ziele und Grundsätze der Reform zu formulieren, die Offenlegung der Einkünfte und Tätigkeiten der Abgeordneten, die Einsetzung einer internen Arbeitsgruppe sowie einer quasi externen Sachverständigengruppe und einen Zeitplan. Meine Damen und Herren, ein Antrag, hier im Plenum eingebracht, hat nur folgende Entscheidungsmöglichkeiten: Ausschussüberweisung, Annahme oder Ablehnung.
Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wir werden uns dort mit diesem Antrag auseinandersetzen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Linkspartei.PDS, vielen Dank für diesen Antrag.
Vielen Dank dafür, dass Sie es scheinbar mühelos geschafft haben, die nächsten Wochen, die sich für gewöhnlich durch eine gewisse mediale Leere auszeichnen, mit dem Lieblingsthema so mancher in diesem Land auszufüllen, den Diäten der Abgeordneten.