Meine Damen und Herren, wenn es aus den Diskussionen um die Unterschicht etwas zu lernen gibt, dann das, dass Prävention durch aktive Arbeitsmarktpolitik Armut und soziale Deklassierung verhindern kann.
An dieser Stelle ist Landespolitik gefordert. Ich will hier noch einmal den Ökonom Edmund Phelps aus den USA, der kürzlich den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhalten hat, zitieren. Er sagte unter anderem, „dass Arbeit für alle da ist. Die Politik“, und das beweist auch seine Theorie, „steht dem Problem der Arbeitslosigkeit keineswegs machtlos gegenüber. Die Funktionsweise von Arbeitsmärkten kann sehr wohl durch den aktiven Eingriff von staatlicher Seite verbessert werden.“ Also lassen Sie uns das tun. Die Zeit ist reif, endlich wirksam zu handeln. Ich bitte Sie um namentliche Abstimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst kurz auf die Anhörung zu den beiden Anträgen zurückblicken und dann auf die aktuellen Entschließungsanträge von CDU und SPD sowie von der Linkspartei.PDS eingehen. Zu den Anträgen selbst hat die Landesregierung ja bereits im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ausführlich Stellung genommen. Ich habe selbst an der kompletten Anhörung im Juni dieses Jahres teilgenommen, so dass ich mir eigentlich einen ganz guten Eindruck über die jeweiligen Stellungnahmen verschaffen konnte. Nach meiner Auffassung hat die Anhörung unsere Grundhaltung, nämlich dass weitere Rahmenvereinbarungen entbehrlich sind, da bereits ausreichend Abstimmungsrunden bestehen und zweitens ein neuer Beschäftigungspakt unrealistisch ist und nicht zu mehr Arbeitsplätzen führt, letztlich bestätigt.
Ich ziehe dieses Fazit insbesondere auch deshalb, weil von der Regionaldirektion, der Wirtschaft und den kommunalen Spitzenverbänden die Haltung des
TMWTA zu den Anträgen gestützt und auch untermauert wurde. Allerdings, es stimmt, wurden von der Gewerkschaftsseite und zum Teil von der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände auch andere Positionen vertreten. Aber bei der Rahmenvereinbarung sollte es ja gerade darum gehen, eine solche mit der Regionaldirektion abzuschließen. Insofern, meine Damen und Herren, halte ich deshalb die Auffassung des potenziellen Vertragspartners für wesentlich maßgeblicher. Zwischenzeitlich liegt nun ein Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zum Antrag „Kommunen bei aktiver Arbeitsmarktpolitik unterstützen“ vor. Ich freue mich, dass es gelungen ist, sich gemeinsam auf eine Position zu verständigen, die im Wesentlichen das Kernproblem der Umsetzung des SGB II trifft. Es muss darum gehen, darin teile ich Ihre Auffassung, die aktive Arbeitsmarktförderung stärker in den Fokus zu rücken und Hartz IV nicht allein auf die Diskussion Leistungshöhe und Sanktionen zu reduzieren. Das zuständige Landesministerium, sprich das TMWTA, hat laut § 3 Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum SGB II die Aufgabe, die kommunalen Leistungsträger beratend bei der Durchführung und Optimierung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Diese Regelung ist bewusst so aufgenommen worden, ohne dass sie durch das Bundesgesetz vorgegeben war. Dieser Aufgabe kommen wir auch nach, meine Damen und Herren. Regelmäßig finden Abstimmungsrunden sowohl mit den beiden zugelassenen kommunalen Trägern als auch mit den ARGEn und zum Teil natürlich auch mit der Regionaldirektion statt. Zudem gibt es schriftliche Empfehlungen und Hinweise des TMWTA, insbesondere zum Bereich Kosten für Unterkunft und Heizung, aber auch zu arbeitsmarktpolitischen Themen. Ich muss aber darauf hinweisen, dass das TMWTA keine fachliche Aufsichtszuständigkeit hat, sondern die Leistungsträgerschaft für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den ARGEn bei der Bundesagentur für Arbeit liegt. Die optierenden Kommunen haben zwar diese Leistungsträgerschaft anstelle der Bundesagentur für Arbeit, sie führen die Arbeiten und die Aufgaben aber im eigenen Wirkungskreis durch und unterliegen damit nur einer Rechts-, aber keiner Fachaufsicht durch das Land. Trotzdem wird die flankierende Unterstützung gewährleistet, insbesondere auch um Fördermöglichkeiten des SGB II und des Landes bzw. des ESF zu verzahnen.
Meine Damen und Herren, ich teile die Auffassung, dass es sowohl sinnvoll als auch ökonomisch ist, sich mit Fördermaßnahmen zu ergänzen und diese auch aufeinander abzustimmen. Hierzu, meine Damen und Herren, gibt es bereits eine Reihe von Projektbeispielen. Im Wartburgkreis z.B. gibt es ein gemeinsam mit der dortigen ARGE finanziertes Qualifizierungsprojekt - „Fortbildung zur Fachkraft für die Nutzung erneuerbarer Energien“ nennt es sich - mit 25
Teilnehmern. Die ARGE finanziert die Lohnkosten, das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit die Qualifizierung. Beim Internationalen Bund für Sozialarbeit haben wir ein gemeinsam mit der jenarbeit finanziertes Projekt zur beruflichen Integration von 15 langzeitarbeitslosen Jugendlichen. Die Abstimmung solcher Projekte erfolgt konkret vor Ort durch die GFAW und die jeweilige ARGE oder die optierende Kommune. Dieser Ansatz soll in der kommenden Förderperiode des ESF weiter gestärkt werden. Ich gehe davon aus, dass wir dann auch generelle Absprachen mit den SGB-II-Trägern zur Ergänzung und Abstimmung unserer Fördermöglichkeiten anstreben werden. Es ist aber nicht sinnvoll, Gleiches durch Bund und Land zu fördern, es muss darum gehen, die Möglichkeiten zu ergänzen und insbesondere durch den ESF solche Felder zu besetzen, die das SGB II nicht abdeckt. Neben den Nichtleistungsbeziehern, die aus den Programmen des Landes förderfähig sind, bieten sich z.B. Förderungen zur Koordinierung von Projekten, ergänzende Qualifizierungen oder auch Förderung von Existenzgründern insbesondere im Bereich der Beratung an. Wir werden den Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik und damit selbstverständlich auch die Regionalbeiräte weiterhin als Beratungsgremium intensiv nutzen. Das TMWTA hat ein Interesse daran, die SGB-II-Träger besser in den Landesbeirat zu integrieren und dadurch auch den Beirat weiterzuentwickeln. Dies wäre natürlich leichter möglich, wenn die ARGEn und optierenden Kommunen als Interessengemeinschaft auftreten und ein bis zwei Vertreter benennen könnten, die diese Aufgaben dann letztendlich wahrnehmen. Es ist nicht möglich, den Landesbeirat um weitere 20 Personen zu erweitern. Wir stehen deshalb mit den SGB-II-Trägern im Gespräch, um dies zu erreichen und damit auch die Beratungen und Abstimmungen zu erweitern und zu intensivieren, um nicht letztendlich in eine riesige Rednerrunde auszuarten.
Meine Damen und Herren, der gemeinsame Entschließungsantrag von CDU und SPD zeigt in die richtige Richtung. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass die Vorschläge - zumindest zum Teil oder in ähnlicher Weise - bereits Gegenstand der jetzigen Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung sind. Außerdem liegt zwischenzeitlich noch ein Entschließungsantrag der Linkspartei.PDS zur Rahmenvereinbarung zur Arbeitsmarktpolitik, also zum eigenen Antrag der Linkspartei.PDS, vor. Auf die aktive Förderpolitik, insbesondere die flankierende Unterstützung durch Land und ESF für erwerbsfähige Hilfebedürftige bin ich ja eben bereits eingegangen. Die ablehnende Position der Landesregierung zur Forderung nach einer Erhöhung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld und die Ablehnungsgründe, meine Damen und Herren, sind auch hinlänglich bekannt. Ich verweise dazu auf den Antrag der Linkspartei.PDS
- Drucksache 4/2004 -, in dem bereits die gleichen realitätsfremden und nicht zu finanzierenden Forderungen nach Leistungserhöhungen erhoben wurden.
Im Plenum im Juli dieses Jahres hatte ich dazu, meine Damen und Herren, umfassend Stellung genommen. Die Forderungen der Fraktion der Linkspartei.PDS sind nach wie vor nicht geeignet, die arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen auch nur im Geringsten zu verbessern. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass ich den gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU und SPD eher für zielführend halte, der letztlich auch auf die Effektivität der Arbeitsmarktpolitik und die Optimierung der Verzahnung von Bundes- und Landesförderung zielt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend ein wenig auf die Rede vom Herrn Abgeordneten Hausold eingehen. Sie fordern indirekt in Ihren Worten eine öffentlich geförderte Beschäftigung
und sprechen davon, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ständig zurückgegangen ist. Sie scheinen, Herr Hausold, die Statistik der letzten zwei Monate nicht gelesen zu haben. Da ist es zwar richtig, dass in den rot-rot-regierten Ländern die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten weiterhin zurückgegangen sind, aber gerade in Thüringen sind sie um 4.400 bzw. 6.400 gestiegen. Wissen Sie, was mich noch fürchterlich erschüttert hat? Ihr Vergleich der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 2006 mit der Weimarer Republik aus dem Jahr 1932. Ich denke, Herr Hausold, das ist sehr, sehr weit hergeholt. Aber wissen Sie, was nicht weit hergeholt ist? Wenn wir nicht 40 Jahre lang von Ihrer Vorgängerpartei regiert worden wären, hätten wir diese Probleme heute nicht.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit die Ablehnung des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1563 empfiehlt, stimmen wir jetzt direkt über diesen Antrag ab. Wer dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1563 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2391. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, allerdings die namentliche Abstimmung über diesen Antrag. Dann bitte ich jetzt die Stimmkarten einzusammeln.
Damit kommen wir zum Abstimmungsergebnis über den Entschließungsantrag: Es wurden 80 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 25 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 55, es gab keine Enthaltungen, damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage).
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 4/1565, ausschließlich zu den Ziffern 7 und 8. Direktabstimmung auch hier, weil die Beschlussempfehlung Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 4/1565 in den Ziffern 7 und 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in Drucksache 4/2387. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Damit stimmen wir direkt ab. Wer für diesen Entschließungsantrag in Drucksache 4/2387 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.
Lebensmittelsicherheit in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2241 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2327 - Neu- fassung - Entschließungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/2328 -
Wünscht die CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wünscht die SPD das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag? Auch nicht. Die Linkspartei.PDS wünscht auch keine Begründung zum Entschließungsantrag. Dann erstattet die Landesregierung Sofortbericht zum Antrag der CDU
Fraktion und gleichzeitig zu Nummer 2 des Entschließungsantrags der Fraktion der Linkspartei.PDS und ich erteile das Wort Herrn Minister Dr. Zeh.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es gab vor einigen Wochen kaum ein Thema, das die Öffentlichkeit in Deutschland so bewegt hat wie die Sicherheit unserer Lebensmittel. Hintergrund waren die in nahezu allen Bundesländern aufgefundenen verdorbenen Fleischprodukte sowie die damit verbundenen Konsequenzen. Auch Thüringen war von diesen Fällen betroffen, die sehr unterschiedliche Ursachen hatten. Wenn auch inzwischen andere Themen die Schlagzeilen beherrschen, bleibt die Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ein Aufgabenschwerpunkt meines Hauses. Namens der Landesregierung möchte ich den folgenden Bericht geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als zuständiges Mitglied der Landesregierung habe ich bereits im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit am 15. September 2006 und Herr Staatssekretär Illert hat am 5. Oktober 2006 im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten umfangreich berichtet. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich mich im Rahmen meines heutigen Berichts auf aktuelle Sachverhalte und Entwicklungen konzentrieren werde. Dabei werde ich auf die zugrunde liegenden Sachverhalte nur kurz eingehen, da sie inzwischen allgemein bekannt sind.
Ende August dieses Jahres haben die bayerischen Behörden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht in mehreren Betrieben aufgedeckt. Bei diesen Verstößen handelt es sich überwiegend um unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln und Handel mit verdorbenen Fleischprodukten. In der Öffentlichkeit wurde dafür der Ausdruck „Gammelfleisch“ geprägt. Derartige Fälle von Schlamperei oder Kriminalität führen bundesweit immer dazu, dass die direkt informierten Behörden in allen Ländern verstärkte Kontrollen durchführen, um festzustellen, ob Spuren in das eigene Land führen. Wir haben in Thüringen sofort nach den uns vorliegenden Erkenntnissen aus Bayern erstens gezielt fragliche Lager und Betriebe kontrolliert. Wir haben zweitens die allgemeine Kontrolldichte erhöht und wir haben drittens tiefgründigere Kontrollen veranlasst. Die Lebensmittelüberwachung in Thüringen hat sich schwerpunktmäßig auf diese Problemstellung ausgerichtet. Allein im September wurden rund 1.500 zielgerichtete Kontrollen diesbezüglich durchgeführt.
Beispielsweise haben alle Metzgereien, die überwiegende Zahl der Hotels und Gaststätten, Groß- und Einzelhandelseinrichtungen und alle fleischverarbeitenden Betriebe und selbstverständlich die Schlachthöfe derartige Einrichtungen in unterschiedlicher Größe. Allein in der amtlichen Statistik - und hier verweise ich auf den Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung in Thüringen von 2005 - sind 156 industrielle Fleischverarbeitungsbetriebe und etwa 600 handwerkliche Fleischereien aufgeführt. Dazu kommen die fünf großen EU-zugelassenen Kühlhäuser. Vor allem die fleischverarbeitenden Betriebe, die Fleischhändler und die großen Kühlhäuser wurden hinsichtlich der gelagerten Lebensmittel sowie der Bücher und Unterlagen der Betriebe kontrolliert. Dieses Vorgehen entspricht dem der anderen Länder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang erfolgte Mitte September die Feststellung verdorbener Fleischprodukte und anderer überlagerter Lebensmittel in einem Großhandelsmarkt in Gotha. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha hat diese bei einer Kontrolle zunächst im Tiefkühllager der Fleischabteilung entdeckt. Noch während der laufenden Vor-Ort-Kontrollen im Betrieb habe ich die Öffentlichkeit am 14. September 2006 umfassend über die mir vorliegenden Erkenntnisse informiert. Gleichzeitig wurde die Staatsanwaltschaft Erfurt eingeschaltet. Die Ermittlungen sind dann unter Beteiligung der Polizei fortgesetzt worden. In deren Verlauf sind weitere Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt worden. Die Geschäftsleitung des betroffenen Unternehmens hat daraufhin den Betrieb vorsorglich geschlossen und die Öffentlichkeit darüber informiert.
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Konsequenzen sind aus diesen Geschehnissen, insbesondere auch aus den Feststellungen in Gotha zu ziehen? Zunächst einmal hat der Betrieb selbst gehandelt, wenn auch spät. Er hat den Standort Gotha vorsorglich geschlossen und die Öffentlichkeit informiert. Es wurden verantwortliche Mitarbeiter in Gotha entlassen. Das Qualitätsmanagement wurde einer externen Prüfung unterzogen. Inzwischen ist der betreffende Markt wieder eröffnet worden. Neben den personellen Konsequenzen hat das Unternehmen neue Kontroll- und Organisationsstrukturen angekündigt. Die amtliche Überwachung hat die Wiedereröffnung durch intensive Kontrollen begleitet. Ich möchte ausdrücklich hervorheben, verantwortlich für die Sicherheit und Güte der Lebensmittel sind die Unter
nehmer, also in erster Linie die Händler und Produzenten selbst. Die Länder können durch Kontrollen und Untersuchungen nur ihren Beitrag zur Lebensmittelsicherheit leisten. Es wäre fatal, wenn wir jetzt, einmal bildlich gesprochen, den Arzt immer wieder verantwortlich für die Krankheit der Patienten machen würden.
Thüringen verfügt über leistungsfähige Behörden und Einrichtungen der Lebensmittelüberwachung. Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sind sowohl personell als auch materiell technisch gut ausgerüstet, um ihre Aufgaben
mit hoher Qualität wahrzunehmen. Jawohl, Frau Becker, ich stehe dazu und ich denke, dass es auch richtig ist. Sie werden vom Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz fachlich angeleitet und unterstützt. Wie Sie wissen, ist der erste Bauabschnitt des Neubaus des Thüringer Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza im September 2005 übergeben und im Dezember 2005 von den Mitarbeitern bezogen worden.
Thüringen verfügt damit über die modernsten Untersuchungslabore in Deutschland und - ich würde behaupten - im Moment sogar innerhalb der EU. Die Arbeiten des zweiten Bauabschnitts liegen im Zeitplan. Es ist vorgesehen, den zweiten Bauabschnitt Ende 2007 zu übergeben. Das Land Thüringen investiert in den Neubau des TLLV insgesamt rund 60 Mio. €, davon etwa 20 Mio. € in die Anschaffung neuer Gerätetechnik. Durch die Zusammenarbeit der Behörden von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden das Analysespektrum und die Leistungsfähigkeit noch weiter gesteigert. Das bestehende System der Lebensmittelkontrolle in Thüringen hat sich grundsätzlich bewährt. Dies hat auch der Fall in Gotha gezeigt. Ich weise noch einmal darauf hin, dass die Feststellungen dort ein Ergebnis der intensivierten Kontrollen waren. Hinweise aus der Bevölkerung lagen in diesem Fall nicht vor, so wie es in Bayern zustande gekommen ist.
In Thüringen bestehen gute rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich der Lebensmittelüberwachung. Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen wird derzeit abgestimmt und daraufhin geprüft, ob die aktuellen Beschlüsse der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 7. September 2006 weitere Ergänzungen erforderlich machen. Mit der Neufassung wird unter anderem ein neues System der Risikobewertung der Betriebe eingeführt. Die Risikobewertung eines Betriebs ist maßgeblich für
Ein weiteres Vorhaben ist die Entwicklung eines neuen Konzepts für die Probenahme im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Thüringen. Dabei wird insbesondere eine Verknüpfung des Umfangs der Probenahme mit der Risikobewertung des Herstellerbetriebs erfolgen. Um eine einheitliche transparente Durchführung der amtlichen Überwachung zu erreichen, ist es erforderlich, Qualitätssicherungssysteme auch in den Überwachungsbehörden zu installieren. Sie stellen ein unverzichtbares Element einer modernen Lebensmittelüberwachung dar. Mit der Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern wurde in Thüringen im vergangenen Jahr bereits begonnen. Die von der Verbraucherschutzministerkonferenz beschlossene Auditierung der Überwachungsbehörden knüpft daran an und wird derzeit vorbereitet.
Am 22. September 2006 hat der Bundesrat ein neues Verbraucherinformationsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation wird die Transparenz für die Konsumenten verbessern. Es eröffnet z.B. die Möglichkeit, Namen von Unternehmen zu nennen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das gibt den Behörden mehr Handlungsspielraum in ihren Bemühungen, die Verbraucher zu schützen. Eine Einschränkung des gesetzlich vorgesehenen Ermessens der Behörde im Abwägungsprozess zwischen Verbraucherinformation auf der einen Seite und entgegenstehenden Interessen, wie im Antrag der SPD gefordert, wäre dabei wenig hilfreich und zudem rechtswidrig. Dieses Gesetz ist trotz aller Kritik, die an ihm geübt wurde, ein Durchbruch im Verbraucherschutz. Es bringt uns einen großen Schritt voran. Thüringen hat daran mitgearbeitet und diesem Gesetz auch zugestimmt.