Bei der Errichtung der TIF wurde sie vom Stifter, dem Freistaat Thüringen, im Jahr 1993 mit einem Grundstockvermögen in Höhe von 1 Mio. DM und sonsti
gem Vermögen von 199 Mio. DM ausgestattet. Mit diesen Mitteln wurden durch eigens gegründete Gesellschaften Beteiligungen an Unternehmen eingegangen und Darlehen gewährt.
1. Welche Zuflüsse zum Kapital der Stiftung bzw. zum Vermögen der zur Erfüllung des Stiftungszwecks gegründeten Gesellschaften hat es jeweils durch Gewinne aus Beteiligungen und Verzinsung der gewährten Darlehen gegeben?
2. Welche Abflüsse vom Kapital der Stiftung bzw. vom Vermögen der gegründeten Gesellschaften hat es jeweils durch Insolvenz von Unternehmen, an denen Beteiligungen gehalten oder denen Darlehen gewährt wurden, gegeben?
3. Ist es gelungen, in Insolvenzfällen wesentliche Geschäftsgegenstände und Arbeitsplätze in Nachfolgegesellschaften aufzufangen und, wenn ja, in wie vielen Fällen?
4. Konnten mit diesen Nachfolgegesellschaften die Beteiligungen bzw. gewährten Darlehen erhalten werden und, wenn ja, in jeweils welcher Höhe, entsprechend welchem Anteil an den eingegangenen Beteiligungen und gewährten Darlehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ramelow, vorgetragen von Herrn Abgeordneten Buse, für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Kapitalmehrungen bei der TIF betrugen bis zum 01.09.2003 aus Gewinnbeteiligungen 8,7 Mio. 0> zunächst unverzinsliche Darlehen der TIF über 75,9 Mio. / ,- $ 1 Prozent per anno entrichtet. Die hieraus erfolgenden Zuflüsse betrugen insgesamt 2 Mio. 3pitalzugänge bei der TIB betrugen bis zum 31.12.2003 aus Gewinnen, aus Beteiligungen 11,4 Mio. aus Zinserträgen, aus stillen Beteiligungen und Darlehen 6,7 Mio.
Zu Frage 2: Das Kapital der TIF ist zum 01.09.2003 durch Verluste der TIB in Höhe von insgesamt 29,6 Mio. $ 4 ( $ Kapital der TIB bis zum 31.12.2003 haben sich durch Ab
schreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 38,1 Mio. $ 6" Mio. > nehmen, die sich inzwischen in Insolvenz befinden.
Zu Frage 3: In sechs Insolvenzfällen ist es gelungen, wesentliche Geschäftsgegenstände und Arbeitsplätze in Nachfolgegesellschaften aufzufangen.
Zu Frage 4: Beteiligungen und nachrangige Darlehen gehen durch Insolvenzen grundsätzlich verloren. Eine Haftung von Auffanggesellschaften für die Verbindlichkeiten der insolventen Unternehmen ist nicht gegeben.
Danke, Minister Reinholz. Damit kommen wir zur nächsten Frage in Drucksache 4/172, eine Frage des Abgeordneten Gentzel "Realisierung des Gefahrschutz-Zentrums in Weimar". Bitte, Herr Abgeordneter.
Die Errichtung eines neuen Gefahrschutz-Zentrums zur Unterbringung der Feuerwehr in Weimar ist unstreitig dringend notwendig. Nun steht bis zum heutigen Tag die Realisierung des Gefahrschutz-Zentrums noch aus. Über die Gegenfinanzierung der Fördermittel des Landes durch die Stadt Weimar soll noch Dissens zwischen Landesverwaltungsamt und der Stadt Weimar herrschen. Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Mittel muss die Stadt Weimar aufbringen, um den Neubau des Gefahrschutz-Zentrums gegenzufinanzieren?
2. Ist die Gegenfinanzierung der Fördermittel für den Neubau des Gefahrschutz-Zentrums durch die Stadt Weimar aus Sicht der Landesregierung gesichert, wenn ja, wann kann mit der Realisierung des Neubaus des Gefahrschutz-Zentrums in Weimar begonnen werden und, wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Landesregierung die Gegenfinanzierung des Gefahrschutz-Zentrums in Weimar als nicht gesichert an?
3. Entspricht es den Tatsachen, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt von der Stadt Weimar fordert, vor der Bewilligung der Fördermittel den Erlös aus dem Verkauf von Anteilen der Stadt an den Hufeland-Kliniken zu nutzen, um den Haushalt der Stadt
zu konsolidieren, anstatt das dringend notwendige vom Stadtrat beschlossene Schulsanierungsprogramm über ein Stiftungsmodell zu finanzieren?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gentzel beantworte ich im Auftrag der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Die Gegenfinanzierung des Gefahrschutz-Zentrums ist erst gesichert, wenn die Finanzierung der Gesamtinvestition mit ihren in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Beträgen über einen städtischen Nachtragshaushalt 2004 und den entsprechenden Finanzplan nachgewiesen wird. Dies setzt voraus, dass auch der tatsächliche Eigenanteil der Stadt Weimar nachvollziehbar ausgewiesen wird. Andernfalls ist eine Auftragsvergabe unzulässig.
Zu Frage 3: Im Finanzierungskonzept für das Gefahrschutzzentrum ist vorgesehen, dass die Stadt Weimar Bedarfszuweisungen aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von insgesamt rund 4 Mio. erhält. Die Gewährung einer Bedarfszuweisung setzt voraus, dass trotz sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsführung bei Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 6 Mio. B nicht aufgebracht werden können. Zu den auszuschöpfenden Einnahmemöglichkeiten gehören auch Vermögenserlöse und Abführungen von wirtschaftlichen Betrieben. Der von der Stadt Weimar gefasste Beschluss, die Einnahmen aus dem Verkauf von Anteilen der Hufeland-Kliniken in Höhe von insgesamt 20 Mio. % , *" in eine gemeinnützige Tochter-GmbH außerhalb des Haushalts zu überführen, steht mit den vorgenannten Voraussetzungen im Widerspruch. Das Landesverwaltungsamt hat daher die Stadt Weimar angehalten, zumindest den steuerrechtlich unbedenklichen Teil der Verkaufserlöse dem Haushalt der Stadt zuzuführen.
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, wie hoch der unbedenkliche steuerrechtliche Anteil wäre, der in den Haushalt eingestellt werden muss, oder - andersherum - wie viel bleibt übrig von den Millionen, die aus den Klinikumerlösen tatsächlich nun in den Haushalt eingestellt werden müssen und wie viel bliebe tatsächlich für die Stiftung übrig?
Damit kommen wir zur nächsten Frage in Drucksache 4/174 des Abgeordneten Höhn: "Lässt die Spielbank auf sich warten? - Betreibersuche".
Im Februar 2004 wurde durch die Novelle des Thüringer Spielbankgesetzes geregelt, dass der Standort der ersten Thüringer Spielbank Erfurt ist. Laut Osterländer Volkszeitung soll sich bis zum heutigen Tage kein Betreiber für die erste Thüringer Spielbank gefunden haben. Ich frage die Landesregierung:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhn wie folgt:
Zu Frage 1: Das Innenministerium hat auf der Grundlage des am 29. Januar 2004 vom Landtag beschlossenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes ein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren eingeleitet.
Zu Frage 2: Die Ausschreibung wurde am 9. Februar 2004 im Staatsanzeiger sowie am 12. Februar 2004 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Auf sie wurde zeitgleich in den Medien hingewiesen.