Protokoll der Sitzung vom 08.10.2004

Zu Frage 4: Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers wird eine Entscheidung zu dieser Frage im Dezember 2004 fallen. Da die Stadt Neustadt/Orla richtliniengemäß eine Fördermittelanmeldung nach Sportstättenbauförderrichtlinie vorgenommen hat, ist sie ebenfalls im Kreis der potenziellen Förderkandidaten vertreten.

Es gibt keine Nachfragen, damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage. Das ist eine Anfrage vom Abgeordneten Kummer zur Sanierung des Teersees Rositz in Drucksache 4/214.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Sanierung des Teersees Rositz

Von der Altlast Neue Sorge des ehemaligen Teerverarbeitungswerks Rositz gehen vor allem Gefahren für das Grundwasser aus. Gutachten wiesen bisher einen Schadstoffeintrag aus dem Teersee in den oberen und unteren Grundwasserleiter nach. Es ist davon auszugehen, dass es im Sohlbereich der Deponie keine geologische Barriere gibt.

Das staatliche Umweltamt Gera ordnete mit Änderungsbescheid vom 18. März 2004 an, dass die Entnahme der flüssigen und pastösen Schadstoffe mit dem Erreichen einer Teerspiegelhöhe von 175 Meter NN bis auf weiteres auszusetzen ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gründe hatte das Staatliche Umweltamt Gera für die Anweisung, die Schadstoffentnahme bei

der angegebenen Teerspiegelhöhe auszusetzen?

2. Wie viele Kubikmeter Schadstoffe wurden im Rahmen der Sanierung bisher aus dem Teersee entnommen?

3. Wie entwickelte sich durch diese Schadstoffentnahme die Teerspiegelhöhe der etwa 2,1 Hektar großen Altlast?

4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung in Bezug auf Eintrittsstellen und Eintrittsmengen von Grundwasser in den Teersee vor?

Für die Landesregierung antwortet Minister Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Ihrer Darstellung in der Einleitung zu Ihren Fragen möchte ich zumindestens darauf hinweisen, dass Ihre Annahme, dass es im Sohlebereich der Deponie keine geologische Barriere gäbe, nicht zutreffend ist.

Zu Frage 1: Die Aussetzung war erforderlich, um den zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen im Kenntnisstand bei der Sanierung der Altlast Neuen Sorgen Rechnung tragen zu können. Da die konkrete Untersetzung einer neuen Art und Weise der Sanierung erst durch die Entscheidung und die endgültige Variante nach Vorlage weiterer Untersuchungsergebnisse getroffen werden kann, war sicherzustellen, dass nicht durch eine Fortführung der Maßnahme Tatsachen geschaffen werden, die der Umsetzung der neuen Kenntnisse entgegensteht. Diese Untersuchungen finden zurzeit statt.

Zu Frage 2: Nach den Abrechnungszahlen der Sanierungsverantwortlichen ist davon auszugehen, dass ca. 223.000 Kubikmeter Schadstoffe entnommen wurden.

Zu Frage 3: Zu Beginn der Sanierung wurde die Teerseespiegelhöhe mit 182,1 m NN eingemessen. Im August dieses Jahres wurde eine durchschnittliche Teerseespiegelhöhe von 176,0 m NN eingemessen. Die Fläche des Teersees hat sich im Verlaufe der Sanierung von etwa 2,1 Hektar auf ca. 1,8 Hektar verengt.

Zu Frage 4: Dass ein Grundwasserzufluss in das Deponat erfolgt, scheint gesichert zu sein. Ebenfalls wahrscheinlich scheint ein Zutritt von Nord, Nordost und Ost zu sein. Hierbei können die Zuflüsse aus Nordost bis Ost die höchsten zu erwartenden Zuflüsse sein. Die Größenordnungen sind aber nicht bekannt. Die Zuflüsse aus dem unteren Grundwasserleiter sind aufgrund des Potenzialunterschiedes nicht möglich. Zuflüsse aus dem unterirdischen Bergbaugebiet sind möglich, die Zuflusshöhe aber wohl eher gering. Alle bisherigen Untersuchungen führten letztlich nicht zu einer plausiblen Grundwassermenge, die nachweislich in die Altablagerungen eintritt. Zusammenfassend bleibt zur Frage 4 festzustellen, dass mit den bisherigen Erkundungen keine Wasserzutrittsstelle nachgewiesen wurde. Da Indizien für Wasserzutritte vorliegen, erfolgen derzeit u.a. die erforderlichen Untersuchungen.

Eine Nachfrage.

Herr Minister, Sie haben gleich am Anfang ausgeführt, dass meine Formulierung mit der geologischen Barriere nicht korrekt wäre. Nun ist einem Bescheid des Staatlichen Umweltamts zu entnehmen, dass von der Firma Umwelt Consult Gera/Nürnberg ausgeführt wurde, dass im Sohlbereich des Tagebaurestlochs keine geologische Barriere gegenüber dem tertiären Hauptwassergrundleiter besteht, dass der tangierende Tiefbau als eine weitere Möglichkeit der Schadstoffausbreitung anzusehen sei und der Gutachter schätzt die Schadstoffausbreitungsbedingungen als sehr wegsam ein. Herr Minister, gibt es neue Erkenntnisse, die Sie dann dazu bringen zu sagen, diese geologische Barriere wird es doch geben?

Es gibt immer eine geologische Barriere.

Danke. Herr Abgeordneter Gerstenberger hat noch eine Nachfrage.

Herr Minister, das ist zwar notfallls in der Mitte der Erdkugel. Ich hätte noch eine Nachfrage: Sie haben davon gesprochen, dass 223.000 Kubikmeter bereits entnommen wurden, und in Frage 1 haben Sie auf die Prüfung des bisherigen Verfahrens hingewiesen, welches eventuell durch ein anderes Verfahren ab

gelöst werden sollte. Brauchte man für die Prüfung dieses bisherigen Verfahrens wirklich 223.000 Kubikmeter, um festzustellen, ob das Verfahren effektiv ist?

Herr Gerstenberger, leider ja.

Danke. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage, das ist die entsprechend der Drucksache 4/126 des Abgeordneten Nothnagel. Sie wird gestellt durch den Abgeordneten Buse.

Danke, Frau Präsidentin.

Förderung neuer Technologien

Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat nach meinem Kenntnisstand Ende der 90er-Jahre das Hochtemperaturschmelzvergasungsverfahren einer Firma in Arnstadt gefördert. Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch war die Fördersumme für dieses Verfahren?

2. In welchem Zeitraum wurden die Mittel bereitgestellt?

3. Welche Voraussetzungen und Bedingungen waren an die Bereitstellung der Fördermittel gebunden?

Für die Landesregierung antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich die Fragen des Abgeordneten Nothnagel, vorgetragen von Abgeordneten Buse, beantworte, lassen Sie mich kurz darauf hinweisen, dass es sich bei dem angesprochenen Hochtemperaturschmelzvergasungsverfahren (besser bekannt als Pyrolyseverfahren) um ein Vorhaben der Firma Kreislauf, Gas, Sauerstoff, Kupolofen, Wertstofftechnologie GmbH aus Arnstadt-Rudisleben handelt. Die Abkürzung ist KSK-WT GmbH.

(Heiterkeit im Hause)

Eine Förderung erfolgte jedoch nicht, wie von Herrn Nothnagel angegeben, durch das Thüringer Minis

terium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, sondern durch das damalige Ministerium für Wirtschaft und Infrastruktur.

Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Fragen des Abgeordneten wie folgt:

Zu Frage 1: Die Fördersumme betrug für zwei Projekte insgesamt 1.307.046,62 

Zu Frage 2: Die beiden Projekte wurden am 26.03.1998 bewilligt und hatten eine Laufzeit vom 19.02.1998 bis 30.09.1998 bzw. 31.12.2000. Die erste Auszahlung erfolgte im November 1998, die letzte im August 2001.

Zu Frage 3: Die Bereitstellung der Fördermittel erfolgte unter der Maßgabe des geltenden Haushaltsrechts, den §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen für Projektförderung. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgte zweckgebunden im Rahmen der Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung. Bei jeder Auszahlung wurde die anteilige Erfüllung dieser Zweckbestimmungen überprüft.

Keine weiteren Nachfragen. Doch. Bitte, Herr Kummer.

Herr Minister, die Landesregierung hat ja damit eine ganze Menge Geld in die Hand genommen, um dieses, damals auch als zukunftsweisend angesehene Verfahren, Pyrolyseverfahren voranzutreiben. Können Sie denn etwas sagen zum gegenwärtigen Stand von Pyrolyseverfahren in Thüringen und wie Sie die Einsatzfähigkeit solcher Anlagen für die Zukunft bewerten?

Die technologische Entwicklung der Pyrolyseverfahren ist letztendlich noch nicht abgeschlossen. Sie wissen ja, dass es in Nordrhein-Westfalen ähnliche Verfahren gegeben hat und auch ähnliche Verfahrensansätze in Italien. Der Einsatz ist nicht unumstritten, auch noch nicht vollständig technologisch ausgereift, deshalb auch noch nicht im weltweiten Einsatz, auch noch nicht im richtigen Einsatz in Thüringen.

Danke. Wir kommen damit zur nächsten Anfrage durch die Abgeordnete Frau Naumann in Drucksache 4/132.

Einstellung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf der Strecke der so genannten Kyffhäuserbahn vorgesehen?

Die so genannte Kyffhäuserbahn, die unter anderem Sondershausen, Bretleben und Artern miteinander verbindet, ist dabei jährlich unter anderem im Zuge des jährlichen Fahrplanwechsels bei der Deutschen Bahn AG Gegenstand von Spekulationen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Gibt es Untersuchungen bzw. Bestrebungen der Nahverkehrsservicegesellschaft Thüringen mbH, den SPNV auf dieser Strecke zukünftig einzustellen und wenn ja - welche Gründe gibt es dafür?

2. Welche Thüringer Unternehmen nutzen diese Strecke per Anschlussgleis um ihre Warenströme zu transportieren?