Protokoll der Sitzung vom 24.11.2006

(Zwischenruf Abg. Leukelfeld, Die Links- partei.PDS: Doch, das glaube ich schon.)

Meine Damen und Herren, ich danke eingangs Herrn Minister Reinholz für den Sofortbericht und ich kann nicht anders, ich muss auch feststellen, dass es zur Regel zu werden scheint, einen Bericht zu fordern und ohne diesen dann abzuwarten, gehen die Damen und Herren der PDS sofort zu ihren Forderungen über.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, Die Links- partei.PDS: Linkspartei.PDS, so viel Zeit muss sein.)

Ja, Linkspartei, soviel Zeit muss sein. Ich komme immer nicht so richtig klar, der eine sagt „PDS“, der andere sagt „Linkspartei.PDS“, der nächste sagt „Linkspartei Punkt PDS“, so ist es richtig. Also, die Damen und Herren der Linkspartei.PDS, Sie sehen, ich bin nicht beratungsresistent, gehen sofort zu ihren Forderungen über -

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Wer seinen Namen so oft ändert, kann schon ver- wechselt werden!)

ja, ja - und dieses Vorgehen halte ich einfach für stillos, liebe Kollegen.

(Beifall bei der CDU)

Sie sprechen heute wieder von massiver Arbeitslosigkeit junger Menschen. Nun liegen Ihnen ganz offensichtlich die neuesten Arbeitsmarktdaten nicht vor oder Sie blenden sie einfach aus, denn sonst würden Sie erkennen, dass die Zahl der arbeitslos gemeldeten jungen Menschen unter 25 Jahren, und das hat Herr Reinholz ja auch deutlich gesagt, gegenüber dem Vorjahr und während des Jahres deutlich zurückgegangen ist. Viel mehr noch, wir verzeichnen bei den unter 20-Jährigen die niedrigste Quote der neuen Länder und da kann man ruhig einmal ein Stück weit stolz darauf sein, man muss das nicht immer nur schlechtreden.

(Beifall bei der CDU)

Ihr Antrag trägt den Titel: „Arbeitslose Jugendliche vermitteln - Diskriminierung beenden“. Das Wort „Diskriminierung“, das plakativ und reißerisch den ersten Eindruck Ihres Antrags prägt, taucht selbst in dem Antrag gar nicht wieder auf, obwohl Sie es ein paar Mal genannt haben und es hätte mich auch

gewundert. Denn all die Anstrengungen, die Sie eben im Sofortbericht des Ministers wie auch schon in den Ausführungen am heutigen Tage zum Tagesordnungspunkt 5 gehört haben, nicht nur, um Jugendliche in Arbeit zu vermitteln, sondern auch, um Jugendarbeitslosigkeit bereits in den Anfängen zu verhindern, belegen doch eindeutig das Gegenteil.

(Beifall bei der CDU)

Wir wissen, meine Damen und Herren, dass sich die Arbeitswelt in den letzten Jahren dramatisch verändert hat. Heute werden junge Menschen vor Herausforderungen gestellt, die einen unmittelbaren Übergang von Schule in den Beruf erheblich erschweren. Verpassen die Jugendlichen den richtigen Absprung, fallen sie zunächst in das Loch Arbeitslosigkeit, aus dem sie nur mühsam wieder geborgen werden. Das ist tatsächlich ein Problem. Daher ist es gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den jungen Menschen das richtige Rüstzeug mitzugeben. Gute Schulnoten reichen da leider nicht mehr aus. Die Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen wie Problemlösungskompetenz und selbstverantwortliches Handeln gehören ebenso dazu wie praktische Erfahrungen. Unsere jungen Menschen müssen deutlicher erkennen können, worin ihre Stärken liegen, und das recht frühzeitig. Darin müssen wir sie unterstützen. Dann würden auch solche Probleme, dass wir einerseits unbesetzte Lehrstellen und andererseits vergeblich suchende Schulabgänger haben, ein Stück weit gemildert sein - ein Problem übrigens, das Optionskommunen kaum kennen. Auch den Ausbildungsabbrüchen muss entgegengewirkt werden, denn das führt zu dem gleichen Problem. Hierzu gibt es verschiedene Initiativen. Weil es ganz gut passt, nenne ich hier stellvertretend die Kompetenzfeststellung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Ich denke, ich erläutere dies einmal ein Stück weit, weil ich das inhaltlich gut kenne. Das Bildungszentrum in Unterwellenborn führt seit dem Schuljahr 2003/2004 das ESF-Modellprojekt durch „Zielgenauer Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung“ mit dem Anliegen, junge Menschen auf ihrem Weg in die berufliche Zukunft zu unterstützen. Den Schülern wird damit die Möglichkeit gegeben, sich über Fähigkeiten und Talente, aber auch Stärken und Schwächen bewusst zu werden. Das Kompetenzfeststellungsverfahren ist in die Stundenplanung der Schulen integriert und bislang für jeden Schüler der Vorabgangsklassen an staatlichen Förder- und Regelschulen im Landkreis obligatorisch. Viele Betriebe fordern zum heutigen Zeitpunkt zu den Bewerbungsunterlagen auch die Ergebnisse des zertifizierten Tests, der dort abgeschlossen wird, mit ab. Kürzlich ist zudem die erste Maßnahme für Gymnasialschüler erfolgt. Das ist nur ein Beispiel, liebe Kolleginnen und Kollegen. Man könnte hier auch weitere zahlreiche ESF-Projekte anführen. Ich begrüße ausdrücklich, dass auch

für die nächste Förderperiode wieder die Förderung der Jugend ihren Stellenwert behält.

(Beifall bei der CDU)

Die Beseitigung insbesondere von Jugendarbeitslosigkeit hat in unserer Gesellschaft höchste Priorität. Neue Wege sind beschritten worden, um den Problemen schon in den Anfängen zu wehren. Angesichts dessen das Wort „Diskriminierung“ zu verwenden, denke ich, ist eine Zumutung für das Hohe Haus. Wenn man sich auf das Niveau begeben wollte, liebe Kolleginnen und Kollegen, käme man zur Feststellung, dass Ihr Antrag alle Akteure am Arbeitsmarkt diskriminiert.

(Beifall bei der CDU)

Was Ihre von der Landesregierung eingeforderte Bundesratsinitiative im zweiten Teil anbetrifft, so lassen Sie mich Folgendes anmerken: Wie wir alle wissen, erhalten junge Menschen unter 25 Jahren Leistungen als Teil der Bedarfsgemeinschaft, solange sie bei ihren Eltern wohnen und nur dann den vollen Satz, wenn sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft gegründet haben. Wie im Zweiten Gesetz zur Änderung des SGB II aber festgelegt, können junge Menschen unter 25 Jahren im Leistungsbezug nicht länger ohne Weiteres aus der elterlichen Wohnung ausziehen. Dies kann nur auf Antrag geschehen. Schwerwiegende soziale Probleme, die ein gemeinsames Wohnen nicht länger möglich machen, allerdings rechtfertigen diesen Auszug. Ich bedaure das, Frau Leukefeld, wenn es solche Fälle gibt, dass ARGEn solche Entscheidungen vor sich herschieben. Dass das zwei Monate dauert, spricht aber eigentlich für das, was ich immer wieder sage: Kommunen können es einfach besser, weil dort die sozialpädagogische Kompetenz viel ausgeprägter ist als zum Teil in den ARGEn, die Sie ansprechen.

(Beifall bei der CDU)

Aber eine Pauschalisierung, denke ich, ist auch hier fehl am Platze. Der Grund für diese Entscheidung im Fortentwicklungsgesetz lag im explosionsartigen Anstieg an Bedarfsgemeinschaften, das ist uns ja allen bekannt, aber auch begründet in der Tatsache, dass den ARGEn eine Vielzahl von Missbrauchsfällen bekannt geworden sind, hauptsächlich zurückzuführen auf den Auszug junger Menschen, nur um den Anspruch auf die volle Leistung zu begründen. Das sind aber auch nur Einzelfälle und muss nicht pauschalisiert werden. Die damit einhergehende Kostenexplosion war nicht länger durch die Gemeinschaft zu schultern und entsprach in keinster Weise der Intention des Gesetzgebers. Die Sanktionen, die Sie weiterhin ansprechen, sind keine Strafe und werden weder grundlos noch vorschnell ver

hängt. Auch vor dem Zweiten Gesetz zur Änderung des SGB II in diesem Frühjahr waren Leistungskürzungen vom Gesetzgeber vorgesehen. Dies mag als Fordern und Streichen von Ihnen angesehen werden, aber Sie scheinen eines völlig zu vergessen, mal ganz abgesehen davon, dass in der Praxis nach wie vor nur sehr spärlich mit Sanktionen umgegangen wird, was ich auch kritisiere. Ich denke, wo Sanktionen angebracht sind, muss man sie auch durchsetzen und muss den Mut haben, sie auch zu vollziehen.

(Beifall bei der CDU)

Wer nicht in der Lage ist, eine Arbeit zu finden oder einer weiteren Qualifizierungsmaßnahme bedarf, der findet Hilfe und Unterstützung unserer Gesellschaft. Es ist nur sozial gerecht, wenn die Betroffenen dann auch alles unternehmen müssen, um den Hilfeangeboten nachzukommen. Dazu gehört auch, ein zumutbares Angebot anzunehmen, wenn es denn angeboten wird. Niemand wird darüber hinaus sanktioniert, dem kein Angebot unterbreitet wurde - aber darauf hat auch Herr Minister Reinholz schon deutlich hingewiesen.

Abschließend möchte ich noch sagen: Ihre Forderungen nach entsprechender Qualifikation der Fallmanager habe ich selbst schon öfter angesprochen - und da sind wir eng beieinander - wie auch die strikte Einhaltung des Betreuungsschlüssels. In der Tat verfügen die ARGEn in Thüringen wohl über U-25Teams. Der Betreuungsschlüssel allerdings wird längst noch nicht überall eingehalten. Ich denke, er wird eher schöngerechnet. Noch mehr Fallmanager mit sozialpädagogischer Kompetenz sind notwendig, um eine optimale Betreuung sicherzustellen. Auch hier gebe ich Ihnen, Frau Leukefeld, unumwunden Recht. Es wird in diesem Hause niemanden wundern, wenn ich hier zum wiederholten Male sage, ich habe es heute auch schon gesagt, Optionskommunen können es besser und die Föderalismusreform hat es ja nun möglich gemacht, dass auch wir in Thüringen uns entscheiden können, hier vielleicht einen anderen Weg zu gehen. Fairerweise muss festgestellt werden, das Fallmanagement wurde intensiviert. Die Qualität der Maßnahmen hat sich entschieden verbessert in der Hinsicht, nicht nur Beschäftigung zu vermitteln, sondern auch Qualifizierung anzubieten, im Rahmen von Sofortmaßnahmen auch Bewerbungstrainings usw. - das kennen wir alles. Die Einhaltung des Betreuungsschlüssels ist ein erklärtes Ziel der ARGEn, das hören wir immer wieder, und dazu hätte es Ihres Antrags eigentlich nicht bedurft. Nach all dem sollte eigentlich klar sein, dass Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann und er daher auch von unserer Fraktion abgelehnt wird. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redemeldungen seitens der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung Minister Reinholz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf einige Passagen möchte ich doch ganz gern noch mal eingehen. Ich möchte erst einmal klarstellen, sowohl Herr Pilger - er ist leider nicht im Raum - als auch Frau Leukefeld, ich habe nicht gesagt, dass die Jugendlichen, die jetzt arbeitslos sind, selbst daran schuld sind. Ich habe mehrfach betont, dass die Jugendlichen, die arbeitslos sind, sich auch selbstständig mit um Arbeit bemühen müssen.

Herr Pilger, nun haben Sie davon gesprochen, dass es das alleinige Verdienst der rot-grünen Bundesregierung ist, dass wir diese wunderschönen Gesetze haben, die dazu geführt haben, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland so zurückgegangen ist und dass Thüringen daran überhaupt keinen Anteil hat. Da frage ich mich natürlich - diese rot-grünen Gesetze gelten ja in allen neuen Bundesländern -: Warum hat dann Thüringen die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit von allen neuen Bundesländern? Irgendwas muss Thüringen dann wohl doch besser machen als die übrigen.

(Beifall bei der CDU)

An einer Stelle, Herr Pilger, gebe ich Ihnen 1:1 recht, das ist das Thema der Stärkung der kommunalen Verantwortung. Ich war auch ein glühender Verfechter davon, dass sich hätten vier Optionskommunen in Thüringen finden sollen, habe selbst mit auch mit mir befreundeten Landräten darüber gesprochen, aber es sind nun mal leider nur zwei geworden. Mir persönlich wäre es auch lieber gewesen, wenn es vier wären, denn ich glaube, heute ist unbestritten, dass die Optionskommunen aufgrund ihres kommunalen Charakters wesentlich effizienter und dichter an den Problemen sind.

Frau Leukefeld, Sie haben mir vorgeworfen, dass ich Ihnen vorgeworfen hätte, über Populismus zu reden oder Populismus zu machen. Das werde ich Ihnen auch immer wieder vorwerfen, denn wenn Sie sich die Abarbeitung unserer Tagesordnung in den letzten Monaten ansehen, dann wären wir an vielen Stellen viel schneller durch, wenn wir mit etwas weniger Populismus und mit etwas mehr Sachverstand arbeiten würden.

(Beifall bei der CDU)

Dann haben Sie ein weiteres Problem aufgemacht, indem Sie gesagt haben, Arbeitslosigkeit führt zu Suchtproblemen. Frau Leukefeld, das würde ich so nicht im Raum stehenlassen wollen. Das sollte man im Einzelfall immer differenziert betrachten, es kann nämlich auch durchaus sein, dass Suchtprobleme zur Arbeitslosigkeit führen.

Das Thema „qualifiziertes Personal“: Ich habe doch wohl mehr als ausführlich darauf hingewiesen, dass in den ARGEn - natürlich bedingt auch durch die ARGEn - sehr viele Mitarbeiter aus den Sozialämtern arbeiten. Denen die soziale Kompetenz abzusprechen, das sollten Sie vielleicht direkt vor Ort mit den Leuten selbst ausmachen.

Sie haben davon gesprochen, dass wir bzw. dass die Kommunen oder die ARGEn oder auch die Bundesanstalt überdurchschnittlich viele Sanktionen aussprechen. Das ist überhaupt nicht der Fall, aber es ist berechtigt, Sanktionen auszusprechen, und zwar dann, wenn die Dinge eintreten, die ich in meinem Vortrag dazu ausdrücklich gesagt habe.

Auf einen Punkt würde ich ganz besonders gern noch mal eingehen wollen, dieser Wunsch, jeder arbeitslose Jugendliche ist eine Bedarfsgemeinschaft und muss zu Hause ausziehen. Da gebe ich meinem Vorredner völlig recht; das glauben Sie ja wohl selber nicht.

(Beifall bei der CDU)

Ich will einfach noch einmal darauf verweisen, dass die entscheidende soziale Kompetenz und auch die soziale Verantwortung erst einmal in der Familie liegen. Es ist ja wohl durchaus legitim, dass junge Leute, die bis zum Ende ihrer Lehre zu Hause gewohnt haben, auch das danach noch tun, falls sie keinen Arbeitsplatz bekommen. Die erste Verantwortung für das Kind liegt doch wohl nicht beim Staat, sondern bei der Familie und damit natürlich letztendlich bei den Eltern. Davon sollten wir uns in Deutschland und in Thüringen um Himmels willen nicht verabschieden.

(Beifall bei der CDU)

Ein Letztes einfach noch zur Richtigstellung: Es piept mich auch manchmal an, dass Sie so mit Halbwahrheiten arbeiten. Wenn Sie sagen, wenn ein Freund zu seiner Freundin zieht, der Freund arbeitslos ist und die Freundin einen Job hat, dann muss sie sofort alles offenlegen, sie werden sofort als Bedarfsgemeinschaft gehändelt. Völliger Unsinn - das geschieht nämlich erst nach einem Jahr. Wenn Freund und Freundin ein Jahr zusammenleben, eine Lebens

gemeinschaft bilden, dann kann man wohl durchaus auch davon ausgehen, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft sind. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Damit kann ich die Aussprache schließen. Ich stelle zunächst fest, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist. Dagegen erhebt sich auch kein Widerspruch. Es ist nun die Fortsetzung der Beratung dieses Berichts im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit beantragt worden. Da müssten alle Fraktionen zustimmen. Herr Schröter, Sie stimmen nicht zu?

Nein, wir stimmen nicht zu.

Da brauche ich auch nicht darüber abzustimmen, so dass ich nun nur noch darüber abstimmen möchte, die Nummer 2 des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden.

Wir stimmen nun über die Nummer 2 des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2423 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen, bitte. Danke schön. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Dieser Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2423 ist damit abgelehnt.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir hatten vorhin noch einmal bei den Fraktionen nachgefragt. Da der nächste Tagesordnungspunkt zur Gesundheitsreform doch beträchtlichen Zeitumfang einnehmen würde, ist man übereingekommen, nach dem Tagesordnungspunkt 10 die heutige Tagesordnung abzuschließen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Nein, unmöglich!)

Herr Fiedler hat seinen Unmut darüber bekundet. Er müsste das in seiner Fraktion noch klären.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung nach § 33 unserer Geschäftsordnung gibt. Dieser Paragraph sagt sinngemäß, dass es zu Vorkommnissen außerhalb des Landtags, die mit der Arbeit des Landtags im unmittelbaren Zusammenhang stehen, die Möglichkeit einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung gibt. Die Erklärung ist vorgelegt worden. Es ist auch geprüft worden und der Abgeordnete Wehner erhält jetzt die Gelegenheit, diese Erklärung vorzutragen.

Frau Präsidentin, herzlichen Dank zunächst für die Möglichkeit. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich mache heute erstmalig von meinem Recht nach § 33 der Geschäftsordnung, eine persönliche Erklärung abzugeben, Gebrauch.