Kinder, die in einer integrativen Einrichtung betreut werden müssen, welche sich nicht in ihrem Wohnort befindet, werden nach Angaben von freien Trägern wie „Wahlrechtskinder“ behandelt. Das heißt, im Falle eines höheren Entgelts in der integrativen Kindertagesstätte im Vergleich zu der Kindertagesstätte am Wohnort sind die Eltern gezwungen, das höhere Entgelt in Kauf zu nehmen.
Des Weiteren erwägen nach Aussagen freier Träger die Kommunen, für Kinder aus „Fremdgemeinden“ einen höheren Beitrag zu verlangen, wenn die anteiligen durchschnittlichen Landesplatzkosten, die die Wohnsitzgemeinde zahlt, und der Elternbeitrag für „Gemeindeeltern“ die tatsächlichen Kosten nicht deckt. Diese Differenz soll von den Eltern, die das Wunsch- und Wahlrecht nutzen, ausgeglichen werden.
1. Entspricht es den Tatsachen, dass Kinder, die in einer integrativen Einrichtung betreut werden müssen, welche sich nicht in ihrem Wohnort befindet, nach dem Kindertagesstättengesetz in Thüringen wie „Wahlrechtskinder“ behandelt werden?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Frage, dass im Falle eines Kindes mit Behinderung oder eines von Behinderung bedrohten Kindes der behinderungsbedingte Mehrbedarf nicht zulasten der Eltern, aber auch nicht zulasten der betreuenden Gemeinde gehen sollte und wer sollte aus Sicht der Landesregierung diese Kosten tragen?
3. Erwägt die Landesregierung eine Regelung dieses Problems, etwa qua Gesetzesänderung, um so die Eltern von Kindern mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Kinder von diesen durch den behinderungsbedingten Mehrbedarf entstehenden höheren Kosten zu entlasten?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Berninger beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Die Eltern sind bei der Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts nicht zusätzlich zu dem in § 20 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz definierten Elternbeitrag zu belasten. Der behinderungsbedingte Mehrbedarf wird vom Sozialhilfeträger übernommen. Über die Höhe der Eingliederungshilfe schließt der Träger der Einrichtung mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger eine vertragliche Vereinbarung, in der der behinderungsbedingte Mehraufwand berücksichtigt wird.
es mittlerweile schon eine konkrete und sattelfeste Aufschlüsselung, wie viele Euro für die jeweiligen Arten der Kinderbetreuungseinrichtungen von der Wohnsitzgemeinde an die aufnehmende Gemeinde gezahlt werden? Gibt es mittlerweile eine klare Regelung oder steht das noch aus?
Das Statistische Landesamt hat inzwischen seine Erhebung der durchschnittlichen Betriebskosten abgeschlossen. Wir werden diese Sätze, die Sie erwähnt haben, in den nächsten Tagen veröffentlichen.
Im Jugendhilfeausschuss am 4. Dezember hat genau das Problem, was Frau Kollegin Berninger dargestellt hat, auch eine sehr große Rolle gespielt, nämlich dieses Entgegensetzen von Wunsch- und Wahlrecht auf der einen Seite und das Gewähren oder das Vorhalten der Plätze. Gibt es eine Art Handlungsrichtlinie oder ist so etwas vom Kultusministerium angedacht? Das schien in den kommunalen Jugendämtern durchaus für Verwirrung zu sorgen, vor allem solcher Städte, die viele Kinder aus Fremdgemeinden aufnehmen. Ist das so etwas angedacht? Nur zur Information.
Hinsichtlich der Elternbeteiligung sind diese Fragen abschließend im Kindertagesstätteneinrichtungsgesetz geregelt. Dort ist klar geregelt, welche Gründe für eine Staffelung der Elternbeiträge maßgeblich sind. Das ist das Einkommen der Eltern, das ist die Anzahl der Kinder und der Betreuungsumfang. Eine weitere Differenzierung ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Herr Minister, ich habe in der Einleitung zu meiner Frage die Aussagen freier Träger erwähnt, dass Kommunen erwägen, einen höheren Beitrag zu verlan
gen. Ist Ihnen etwas bekannt, dass das so ist, dass Kommunen das erwägen? Sie sagen, die Kosten werden von dem Sozialhilfeträger übernommen. Das ist ja eine Belastung der Gemeinden. Können Sie mir dazu eine Auskunft geben?
Mir ist nicht bekannt, dass Gemeinden so etwas durchgesetzt hätten. Ob Gemeinden so etwas erwägen, ist mir auch nicht bekannt. Im Übrigen erkenne ich dafür auch keine Rechtsgrundlage.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf des Abgeordneten Seela, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/2536.
Am 28. November 2006 stand im „Handelsblatt“ unter der Überschrift „Länder stellen sich bei Geld für Forschung quer“ u.a. Folgendes zu lesen: „Wenig aussichtsreich erscheint auch das Vorhaben der Wissenschaftsminister aus Bund und Ländern, durch eine Lockerung des Stiftungsrechts mehr Geld der Erbengeneration in die Wissenschaft zu lenken. Denn die Finanzminister der Länder, denen die Erbschaftssteuer zufließt, haben bereits ihr Veto zu Protokoll gegeben. Den Dissens zwischen Kassenwarten und Wissenschaftsministern sollen nun die Regierungschefs entscheiden. Auch der Koalitionsvertrag im Bund sieht hier eine Lockerung vor, die aber ohne die Länder nicht möglich ist.“
1. Sofern es hierzu in Thüringen einen Dissens gegeben haben sollte oder gibt, mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung diesen aufgelöst oder wie gedenkt sie ihn aufzulösen?
2. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zwischen Bund und Ländern zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterentwicklung des Stiftungssteuerrechts?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Seela wie folgt:
Zunächst erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Zur Umsetzung der vom Europäischen Rat angestrebten Ziele von Lissabon, den Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben bis 2010 auf nahezu 3 Prozent des nationalen Bruttoinlandsprodukts zu steigern, haben die Regierungschefs von Bund und Ländern am 22. Juni 2006 unter anderem beschlossen, die öffentlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung, vor allem aber erhebliche zusätzliche Investitionen der Wirtschaft in Forschung und Entwicklung auszubauen. Sie haben die für Forschung zuständigen Fachminister dementsprechend gebeten, ihnen hierzu bis Ende 2006 über den Zwischenstand zu berichten Der Bericht der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung lag den Regierungschefs von Bund und Ländern auf ihrer gestrigen Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Bund und Länder sind sich einig, dass zur Stärkung der Innovationskraft Deutschlands und zum Erreichen des Lissabon-Ziels erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung und im Bildungswesen notwendig sind. Dabei leistet die Wirtschaft in Deutschland mit ihrem Anteil von zwei Dritteln den größten Beitrag an den Ausgaben für Forschung und Entwicklung.
Zu 1. Ein Dissens zwischen dem Ziel, Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern unter Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wissenschaftsstifungen besteht in der Thüringer Landesregierung nicht.
Zu 2. Nach dem Koalitionsvertrag sollen mit der Weiterentwicklung des Stiftungsrechts und Steuerrechts Anreize geschaffen werden, sich durch Stiftungen an der Förderung des Gemeinwohls zu beteiligen. Das Bundesministerium für Finanzen hat Eckpunkte für eine Gesetzesinitiative zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vorgelegt.
Zu 3. Die Thüringer Landesregierung hält die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für erforderlich. Sie wird daher das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren aktiv begleiten.
Zu 4. Die Thüringer Landesregierung wird nach Vorlage des konkreten Gesetzentwurfs zur weiteren Stär
kung des bürgerschaftlichen Engagements diesen prüfen und hierzu Stellung nehmen. Ein Zeitplan der Bundesregierung liegt der Thüringer Landesregierung noch nicht vor.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert auf, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2537. Abgeordneter Dr. Schubert, SPD:
Rotation des Personals in der Tourismusabteilung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit
Im Referat Tourismus im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit soll es eine Rotation des Personals gegeben haben bzw. geben.
1. Wie war das Referat Tourismus bisher strukturiert und personell ausgestattet und welche Veränderungen - auch im Hinblick auf die Besetzung der einzelnen Dienstposten - wurden jetzt durchgeführt bzw. sind geplant?
2. Was sind die Gründe für die durchgeführten bzw. geplanten Struktur- bzw. Personalveränderungen im Referat Tourismus?
3. Wie sichert die Landesregierung trotz dieser Umstrukturierungen die Kontinuität der Arbeit dieses für die Entwicklung der Tourismuswirtschaft in Thüringen wichtigen Referats?