Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Schubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zum 1. Oktober 2006 fand eine Personalrotation statt. Die langjährige Referatsleiterin des Tourismusreferats wechselte in einen anderen Bereich im TMWTA. Eine bis dahin an anderer Stelle im Haus eingesetzte Referatsleiterin übernahm das Tourismusreferat. Das Referat Tourismus war bis

her ein sogenanntes Doppelkopfreferat und ist auch nach der Rotation ein Doppelkopfreferat. In diesem Referat sind derzeit eine Referatsleiterin und ein Referatsleiter tätig sowie zwei Referenten, fünf Sachbearbeiter und ein Bürosachbearbeiter. Insoweit ergaben sich zum 1. Oktober 2006 im Hinblick auf die personelle Besetzung des Referats keine weiteren Veränderungen. Bis zum 31. Juli 2006 war eine weitere Referentin in diesem Referat tätig, die nach Erfüllung der zeitlich befristeten Aufgaben einem anderen Referat in der Abteilung zugewiesen wurde. Zum 1. Januar 2007 wird eine Personalrotation stattfinden, die den jetzigen Referatsleiter des Tourismusreferats betrifft. Er wird mit einem anderen langjährigen Referatsleiter aus dem Haus tauschen.

Zu Frage 2: Die Rotation dient der Erhöhung der Verwendungsbreite der betroffenen Personen. Auch nach der Rahmenleitlinie PERMANENT, also Personalmanagement für Thüringen, ist die Rotation ein geeignetes Mittel zur Erweiterung der Fähigkeiten. Die Rotation dient damit der Personalentwicklung. Aus diesen Gründen wurde und wird im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit die Rotation stets für sinnvoll erachtet. Die Rotation im Tourismusreferat war lediglich ein Teil des Gesamtkonzepts. Die Rotation betrifft alle Abteilungen.

Zu Frage 3: Die Kontinuität wird dadurch gesichert, dass die beiden Referatsleiter nacheinander im Abstand rotieren. Darüber hinaus handelt es sich in beiden Fällen um einen direkten Personaltausch innerhalb des Hauses, so dass Übergabe und Einarbeitung unproblematisch mit dem jeweiligen Tauschpartner erfolgen können. Hinzu kommt, dass die Tauschpartner in angemessener Zeit vor dem Vollzug über die Maßnahme informiert werden, so dass bereits im Vorfeld Absprachen getroffen werden. Des Weiteren gab es keine personellen Veränderungen im Bereich. Die Kontinuität ist somit gesichert.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Dr. Schubert, bitte.

Das heißt, wenn ich das richtig verstanden habe, ab 01.10. hat der eine der Doppelköpfe gewechselt und dann ab 01.01. der zweite?

Da wird der Zweite wechseln.

Darf ich noch eine Frage stellen?

Zwei insgesamt, ja.

Es wäre die Frage: Ist denn in nächster Zeit beabsichtigt, die Doppelkopfstruktur aufzulösen? Das ist ja eher ungewöhnlich, diese vielen Doppelkopfstrukturen.

Im Rahmen der derzeitigen Entwicklung ist es nicht geplant, die Doppelkopfstrukturen auszuwechseln und zu verändern, da damit natürlich auch eine Vertretung gewährleistet ist.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Ich frage die Fraktionen, mir liegen noch vier Mündliche Anfragen vor: Gibt es hier Einverständnis, diese abzuarbeiten? Das ist so, danke schön. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bärwolff auf, Die Linkspartei.PDSFraktion, in Drucksache 4/2538.

Einigung der Länder beim Aufenthaltsrecht

Am 17. November 2006 haben sich die Innenminister der Bundesländer auf eine Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge geeinigt, deren Aufenthalt bislang nur geduldet wurde. Ein Aufenthaltsrecht ist dabei nur für Flüchtlinge vorgesehen, die über ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis verfügen und mit ihrer Familie seit sechs Jahren ununterbrochen in Deutschland leben (Alleinstehende acht Jahre).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele der in Thüringen lebenden geduldeten Flüchtlinge werden aufgrund dieser Vorgaben voraussichtlich ein Aufenthaltsrecht erhalten?

2. Wie viele der in Thüringen lebenden geduldeten Flüchtlinge erfüllen zum jetzigen Zeitpunkt alle Bedingungen außer dem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis?

3. Gelten auch selbstständige unternehmerische Tätigkeiten von geduldeten Flüchtlingen als Vorausset

zung dafür, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten?

4. Welche Regelung besteht für Betroffene, deren Einkommen aus einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis nicht ausreicht, den Unterhalt ihrer Familie zu sichern?

Es antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Die Innenminister der Länder haben auf ihrer Konferenz am 17. November 2006 eine Bleiberechtsregelung für geduldete ausländische Flüchtlinge vereinbart. Diese Bleiberechtsregelung wurde mit Anordnung des Thüringer Innenministeriums vom 23. November 2006 in Kraft gesetzt. Durch den Staatssekretär des Innenministeriums, Herrn Baldus, wurden am 1. Dezember 2006 die Mitglieder des Innenausschusses des Thüringer Landtags über den Bleiberechtsbeschluss sowie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis informiert.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen 1 und 2 wie folgt: Zum Stichtag 31. Juli 2006 lebten 2.475 Personen mit einer Duldung in Thüringen. Etwa die Hälfte erfüllt die zeitlichen Voraussetzungen des Bleiberechtsbeschlusses der Innenminister. Die Ausländerbehörden des Landes nehmen momentan die entsprechenden Einzelfallprüfungen vor. Eine Aussage darüber, wie viele der in Thüringen lebenden Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht erhalten werden, ist zurzeit noch nicht möglich.

Frage 3: Nein.

Frage 4: Mit dem Bleiberechtsbeschluss soll eine Belastung der Sozialsysteme verhindert werden. Die Erteilung eines Aufenthaltsrechts kommt ohne die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts nur in Ausnahmefällen in Betracht. So kann eine Aufenthaltserlaubnis Familien erteilt werden, die nur vorübergehend auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind.

Danke. Gibt es Nachfragen? Abgeordnete Berninger, bitte.

Herr Minister, es war ja, wenn meine Informationen richtig sind, vorgesehen, möglichst noch in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung, folgend zu dem Beschluss der Innenministerkonferenz, zu vereinbaren. Können Sie sagen, wie der aktuelle Stand der Diskussion auf Bundesebene und mit den Länder-Innenministern ist?

Sie sehen das völlig richtig. Allerdings hat sich die Koalition bislang, wie ich den Zeitungen entnehmen konnte, noch nicht über eine solche Regelung auf Bundesebene einigen können, so dass davon auszugehen ist, dass das zumindest noch bis Januar/Februar vermutlich dauern wird.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schwäblein auf, CDUFraktion, in Drucksache 4/2540.

Eigentümerschaft am Stadtschloss Weimar

Am 29. September führte Staatssekretär Eberhardt auf eine Nachfrage zur künftigen Eigentümerschaft am Residenzschloss Weimar zu meiner Mündlichen Anfrage über einen möglichen Baustopp am Residenzschloss Weimar (Drucksache 4/2314) aus, dass „man die Frage sicherlich sowohl in dieser als auch in jener Art und Weise beantworten“ könne. Er begründete dies mit der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen der Klassikstiftung Weimar und der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten. Der „Thüringer Allgemeinen“ vom 5. Dezember 2006 war die Äußerung des Pressesprechers des Kultusministers zu entnehmen: „Noch ist keine Entscheidung gefallen, doch gehen auch wir davon aus, dass Nutzer und Eigentümer der Gleiche sein sollte.“ Ich frage daher die Landesregierung:

1. Gilt die seinerzeitige Aussage über die hervorragende Zusammenarbeit der beiden Stiftungen so nicht mehr?

2. Wann ist nach abgeschlossener Prüfung des Liegenschaftskonzepts der im Juli 2005 vorgelegten Empfehlung der Strukturkommission durch die Landesregierung ein entsprechender Antrag im Stiftungsrat der Klassikstiftung zu erwarten?

3. Kann der Inhalt eines solchen Liegenschaftskonzepts einschließlich der Wechselwirkungen mit bis

herigen Eigentümern bereits jetzt skizziert werden?

Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Schwäblein beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach wie vor arbeiten beide Stiftungen gut zusammen.

Zu Frage 2: Ich gehe davon aus, dass das Liegenschaftskonzept auf der nächsten Sitzung des Stiftungsrates im Frühjahr 2007 behandelt wird.

Zu Frage 3: Das Liegenschaftskonzept wird derzeit abschließend von der Klassikstiftung Weimar erarbeitet. Die Klassikstiftung ist eine selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts. Es ist daher nicht Sache der Landesregierung, dieses Konzept bereits jetzt vor Behandlung in den Gremien der Stiftung zu skizzieren.

Es gibt Nachfragen, Abgeordneter Schwäblein.

Herr Minister, ich hatte eigentlich gefragt, ob es diese hervorragende Zusammenarbeit noch gibt. Sie haben mit „gut“ geantwortet. Würden Sie mir zustimmen, dass da eine Abstufung drin liegt?

Da kann ich keine Abstufung erkennen. Mein „gut“ ist ein „hervorragend“.

Wie erklären Sie das dem Kultusminister? - Nein, das frage ich nicht. Ich habe eine zweite Frage: Es soll ja wohl mittlerweile ein Gutachten geben, das die Möglichkeit beleuchtet, die Hauptimmobilie der Stiftung Schlösser und Gärten an die andere Stiftung, Klassikstiftung, zu übertragen. Ist es richtig, dass das Gutachten heftige Bedenken dahin gehend äußert, allein auch schon per Gesetz den Wert der Stiftung zu mindern?

Es gibt ein Gutachten, im Auftrag der Stiftung Schlösser und Gärten erstellt. Die Aussagen dieses Gutachtens möchte ich nicht bewerten.

Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Anfrage auf, Abgeordneter Pilger, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/2541.

Widersprüche bei Bürgergeld-Werbung im Namen der Landesregierung

Im Internet wirbt der Verein „Pro Bürgergeld“ für das angeblich „solidarische Bürgergeld …, [das] der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus vorschlägt“ (www.pro-buergergeld.de). Die Angaben, insbesondere zur Finanzierung und den Kosten, unterscheiden sich von den Angaben des offiziellen Faltblattes der Landesregierung (vgl. Antwort auf Mündliche Anfrage - Drucksache 4/2260 -).