Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Vereinbarungen oder Verträge gibt es zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Verein „Pro Bürgergeld“, um im Namen des Thüringer Ministerpräsidenten tätig zu werden?

2. Wie erklärt sich die Landesregierung die unterschiedlichen Angaben im offiziellen Faltblatt der Landesregierung („Ministerpräsident Dieter Althaus: Das solidarische Bürgergeld. Sicherheit und Freiheit er- möglichen Marktwirtschaft“) und den Angaben des Vereins „Pro Bürgergeld“ auf der Internetseite www.pro-buergergeld.de?

3. Wirken Mitglieder der Thüringer Landesregierung im Verein „Pro Bürgergeld“ mit und/oder auf welcher Basis arbeiten der Verein „Pro Bürgergeld“ und die Thüringer Landesregierung zusammen?

4. Gibt es Finanzkontakte des Vereins „Pro Bürgergeld“, seinen Initiatoren und seinem Geschäftsführer Prof. Dr. Wolfgang Stock mit dem Freistaat Thüringen im Rahmen der Arbeit des Vereins oder außerhalb dieser Arbeit? Wenn ja, in welcher Höhe existieren finanzielle Vereinbarungen zwischen Verein „Pro Bürgergeld“, seinen Initiatoren oder seinem Geschäftsführer Prof. Dr. Wolfgang Stock und dem Freistaat Thüringen (z.B. Aufträge für Beratung und Gutachten. Bitte einzeln benennen)?

Es antwortet Minister Schliemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Pilger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst eine kleine Vorbemerkung zur Titulatur der Anfrage. Sie erweckt den Eindruck, als gäbe es eine Zusammenarbeit Dritter für die Landesregierung im Namen der Landesregierung. Eine solche gibt es nicht. Zu den einzelnen Fragen.

Zu Frage 1: Es gibt weder Vereinbarungen noch Verträge zwischen der Thüringer Landesregierung und dem Verein „Pro Bürgergeld“. Der Verein wird nicht im Namen des Ministerpräsidenten tätig.

Zu Frage 2: Für den Inhalt der Seiten auf www.probuergergeld.de ist die Landesregierung nicht verantwortlich.

Zu Frage 3: Nein.

Zu Frage 4: Erster Satz: Nein. Damit entfällt Satz 2.

Das wären die Antworten. Danke schön.

Gibt es Nachfragen? Es gibt keine Nachfragen. Danke schön. Damit kommen wir zur letzten Mündlichen Anfrage für heute der Abgeordneten Wolf, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2542.

Schlossanlage Wilhelmsthal

In der 40. Plenarsitzung am 8. Juni 2006 antwortete die Landesregierung auf meine Mündliche Anfrage, dass entsprechend eines Gutachtens die wichtigsten Notsicherungsmaßnahmen innerhalb der nächsten Wochen an der Schlossanlage Wilhelmsthal vorgenommen werden. Staatssekretär Dr. Spaeth führte aus - ich zitiere aus dem Plenarprotokoll: „Als Erstes werden alle zerstörten Fenster verschlossen sowie die Dachrinnen und Fallrohre gereinigt bzw. repariert.“ Nun ist jedoch an der Anlage festzustellen, dass bis heute weder alle zerstörten Fenster repariert noch die Dachrinnenschäden beseitigt sind. Gerade am kulturhistorisch wertvollsten Gebäudeteil des Ensembles, dem Corps de Logis, sind die Schäden erschreckend. Die Dachrinnen sind so defekt, dass Wände triefend nass sind (auch bei relativ trocke- ner Witterung). Viele Fenster sind zerstört. Gerade am wundervollen Telemannsaal sind die Schäden er

schreckend. Hier sind weder Dachrinnen noch Fenster repariert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurden entgegen der Zusagen des Staatssekretärs diese Maßnahmen nicht durchgeführt und wann ist dies zu erwarten?

2. Kennt die Landesregierung den Zustand der Immobilie (im Landesbesitz) und schätzt sie ein, dass hier der Notsicherungspflicht Genüge getan wurde bzw. wird?

3. Schätzt die Landesregierung ein, dass sie hier als gutes Vorbild für Besitzer/-innen von denkmalgeschützten Immobilien gelten kann?

4. Stimmt der entstehende Eindruck, dass dieses wertvolle und wunderschöne Ensemble dem Verfall preisgegeben werden soll? Vizepräsidentin Pelke:

Es antwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf wie folgt:

Zu Frage 1: Die in der 40. Plenarsitzung am 8. Juni dieses Jahres mitgeteilten ersten Maßnahmen, der Verschluss aller zerstörten Fenster sowie die Reinigung bzw. Reparatur der Dachrinnen und Fallrohre sind durchgeführt worden. Die zerstörten Fenster im Corps de Logis wurden in der 32. Kalenderwoche verschlossen. Nach weiteren Vandalismusschäden wurden in der 42. Kalenderwoche im Saal- und Pavillongebäude weitere Fensterverschlüsse sowie Zugangssicherungen durchgeführt. Wegen der notwendigen Belüftung der Gebäude sowie aus Sicherheitsgründen wurden die Fensterverschlüsse nicht als Tischlerarbeiten vergeben, sondern als Metallbauarbeiten. Es wurde Lochpaneele aus Metall eingebaut. Der Kostenaufwand betrug rund 8.100 €. Die Reinigung und Instandsetzung der Dachrinnen und Fallrohre sowie weitere kleinere Dachinstandsetzungsmaßnahmen sind von der 48. bis zur 50. Kalenderwoche ausgeführt worden. Diese Maßnahmen werden erst am 18. Dezember dieses Jahres vom zuständigen Staatsbauamt abgenommen. Der Kostenaufwand wird auf 13.500 € geschätzt. Eine Rechnung liegt noch nicht vor. Bei der Ausschreibung dieser Dacharbeiten wurden weitere Schäden festgestellt, die eine umfangreiche Sicherungsmaßnahme erfordern. Das Ministerium für Bau und Verkehr hat

das zuständige Staatsbauamt am 26. Oktober 2006 mit der Planung der erforderlichen Maßnahmen beauftragt. Der Kostenaufwand dieser Maßnahme wird sich auf rund 82.000 € belaufen. Die in der Plenarsitzung am 8. Juni 2006 genannten Kosten von insgesamt 89.000 € werden sich wie ausgeführt auf rund 103.600 € erhöhen.

Zu Frage 2: Ja.

Zu Frage 3: Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 322 der Abgeordneten Dr. Klaubert ist dem Thüringer Landtag mitgeteilt worden, dass das Schloss Wilhelmsthal nicht als Behördenstandort geeignet ist. Ein Landesbedarf an der Anlage besteht nicht. Notsicherungsmaßnahmen werden im Rahmen des Erforderlichen durchgeführt. Der Landesregierung liegen keine Unterlagen vor, die ausgehend von diesen Prämissen eine Einschätzung mit anderen Eigentümern denkmalgeschützter Immobilien zulassen würden.

Zu Frage 4: Nein. Ansonsten, Frau Wolf, ich habe hier noch ein paar Bilder, die haben wir am 12. dieses Monats, also vorgestern, aufgenommen. Die können Sie gerne nachher haben, sich abholen, sich anschauen. Das sind die neuesten Eindrücke. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Wolf, bitte.

Wenn Sie vorgestern da waren, da haben wir uns fast getroffen. Ich war am Sonntagvormittag dort und habe den verheerenden Zustand gerade der Dachrinnen gesehen. Sie haben mir aber gerade ausgeführt, dass die Dachrinnen bis zur 50. Kalenderwoche schon repariert wurden, also schon in der Vergangenheit gesprochen. Wie verträgt sich denn jetzt dieser Widerspruch der von mir offensichtlich kaputt gesehenen Dachrinnen am Corps de Logis mit Ihren Aussagen, sie seien schon repariert worden?

Frau Wolf, vielleicht eine Richtigstellung: Ich persönlich war nicht dort. Ich bitte auch um Verständnis, dass ich da nicht hingefahren bin. Aber bei einem Geschäftsbereich von 5.000 Leuten haben wir auch noch andere Aufgaben. Wie gesagt, ich schlage Ihnen vor, ansonsten machen wir einen Vororttermin mit THÜLIMA. Dann können Sie sich das noch einmal ansehen. Ich gebe Ihnen gerne die Bilder vom 12.12.2006. Es sind ja - wie ausgeführt - weitere Arbeiten in Auftrag gegeben. Insofern kann sich da bei

Ihnen ein Dissens ergeben. Ich danke Ihnen.

Eine weitere Nachfrage, Abgeordneter Kummer, bitte.

Herr Staatssekretär, ist es zutreffend, dass der Telemannsaal, der ja als Kernstück des Ensembles betrachtet werden kann und letzte noch vorhandene Uraufführungsstätte von Telemann ist, inzwischen wegen Einsturzgefahr baupolizeilich gesperrt ist?

Das kann ich Ihnen aus dem Stehgreif nicht beantworten. Da müsste ich nachfragen. Wie gesagt, ich war nicht vor Ort. Das habe ich ja vorhin gesagt.

Eine weitere Nachfrage. Abgeordneter Schwäblein.

Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Einschätzung, dass sich Thüringen für den Fall, dass dort wirklich das Ensemble einfällt - und ich bin da in meiner Einschätzung sehr in der Nähe der Abgeordneten Wolf -, nicht nur deutschland-, sondern europaweit bis auf die Knochen blamieren würde ob der kulturhistorischen Bedeutung dieser Anlage?

Ich kenne diese europaweite Einschätzung nicht, Herr Schwäblein, insofern kann ich sie auch nicht teilen. Ich danke Ihnen.

Entschuldigung, Herr Staatssekretär, die letzte noch mögliche Anfrage der Fragestellerin. Abgeordnete Wolf, bitte.

Herr Staatssekretär, in Anbetracht dessen - Herr Schwäblein hat sehr richtig hierauf hingewiesen -, dass die Anlage wirklich kulturhistorisch besonders wertvoll ist, meine Frage: Darf ich Sie denn mal zu einer gemeinsamen Besichtigung möglicherweise mit der THÜLIMA nach Wilhelmsthal einladen, dass Sie sich einen persönlichen Eindruck machen können?

Gerne.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Damit sind alle Nachfragen und auch alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet. Ich schließe die Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26, und zwar den ersten Teil

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Der Investitionsrahmenplan von 2006 bis 2010 für die Verkehrsin- frastruktur des Bundes - Wunsch und Wirklichkeit für Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsi- dentin des Landtags - Drucksache 4/2451 -

Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat Abgeordnete Holbe, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, durch den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, wurde am 24.10.2006 der Investitionsrahmenplan, kurz IRP genannt, für die Jahre 2006 bis 2010 vorgestellt. Mit diesem Plan wurde erstmalig ein verkehrsübergreifender Fünfjahresplan für die gesamte Verkehrsinfrastruktur des Bundes erarbeitet. Die prioritären Maßnahmen umfassen Erhaltungsinvestitionen in Höhe von 25 Mrd. € und einen Investitionsumfang in Höhe von 50 Mrd. € für Ausbau- und Neubaumaßnahmen, die bis 2010 abgeschlossen, weitergeführt bzw. begonnen werden sollen. Davon werden 50 Prozent in die Schienenwege gesetzt. Ein Knackpunkt dieses Plans ist, wie den Unterlagen zu entnehmen ist, dass Neubeginne bis einschließlich 2008 nicht zugelassen werden. Das bedeutet, dass erst 2009 mit der Einleitung der Planfeststellungsverfahren für neue Maßnahmen begonnen werden kann. Bei einer üblichen Bearbeitungsdauer von ca. 18 Monaten - und diese noch unter der Voraussetzung, dass keine Widersprüche und Klagen den gesamten Fortgang behindern - kann ein Planfeststellungsbeschluss frühestens Mitte 2010 gefasst werden. Das notwendige europaweite Ausschreibungsverfahren wird zeitlich mit mindestens weiteren sechs Monaten beziffert, so dass ein Baubeginn frühestens im Jahr 2011 mög

lich ist. Kurz gesagt: Eine Reihe von den in diesem IRP aufgeführten Maßnahmen haben keine Chance der Realisierung im Zeitraum 2006 bis 2010 und dies trifft u.a. hier in Thüringen vorrangig die Ortsumfahrungen.