Protokoll der Sitzung vom 15.12.2006

(Beifall bei der SPD)

Aber der Punkt 6 im Antrag ist dafür nicht zielführend, das geht nicht. Mit diesem Punkt 6 des Antrags entlasten Sie den Täter. Sie nehmen die Verantwortung von demjenigen, der dafür zuständig ist, oder von demjenigen, der der Verursacher ist, dass das Gammelfleisch in den Handel kommt, den nehmen Sie teilweise aus der Haftung. Das kann nicht der Ansatz sein, dafür kann der Staat nicht eintreten. Ich sage, wenn Lebensmittelkontrolleure ihre Arbeit nicht tun oder wenn geschlampt wird oder wenn dieses Rotationsprinzip nicht eingehalten wird, dafür müssen wir etwas finden, damit die zur Rechenschaft gezogen werden. Das gibt es, aber das geht nicht mit Ihrem Punkt 6, dies ist falsch. Das ist meiner Meinung nach ein Schritt in die falsche Richtung. Das ist auch ein Punkt, warum wir dieses Konstrukt Staatsvertrag ablehnen. Wir sind der Meinung, wir müssen ein Augenmerk auf die Inhalte legen. Ich will jetzt Ihre einzelnen Punkte nicht benennen, denn da stehen wir ja alle dahinter. Da gibt es ein paar Differenzen, wie man das umsetzen kann, aber inhaltlich gibt es von uns da gar keine kritischen Punkte. Auch zu dem Referenzlabor muss sich der Bund natürlich jetzt bald bekennen, das ist vollkommen klar, da stehen wir etwas unter Zeitdruck. Aber im Großen und Ganzen würde der Staatsvertrag so, wie Sie ihn fordern, wirklich nur hinderlich sein. Er würde uns nur in unserem Handeln einschränken und deshalb sage ich: Wir lehnen Ihren Antrag ab.

Natürlich müsste man grundsätzlich noch mal über Verbraucherschutz reden, nachdem nun das Verbraucherinformationsgesetz leider nicht in Gesetzeskraft treten kann, da Herr Köhler nicht unterschrieben hat - warum auch immer -, ich sehe es ein bisschen anders, Föderalismus hin oder her. Man kann ja unterschiedlicher Meinung sein. Ich hätte es schon gut gefunden, wenn es in Kraft getreten wäre. Aber wir sollten als Thüringer Landtag darüber nachdenken, ob wir aus diesem Konflikt heraus jetzt darüber nachdenken, ein eigenes Verbraucherinformationsgesetz als Land Thüringen zu machen. Die Lücke kann ja nicht durch ein neues Verbraucherinformationsgesetz geschlossen werden. Wir können zwar das Verbraucherinformationsgesetz jetzt ändern, vielleicht wird es noch ein bisschen exakter. In Bezug auf die Veröffentlichung von Daten könnte ich mir schon noch eine Verschärfung vorstellen. Das ist in der Bundesratsdebatte gerade von dem Minister aus Baden-Württemberg auch angemahnt worden, noch mal über die Veröffentlichung der Sünderkarteien nachzudenken. Nichtsdestotrotz brauchen wir so schnell wie möglich ein Verbraucherinformationsgesetz. Da der Bund es nach der Föderalismusreform nun nicht händeln kann, müssen wir versuchen und darüber nachdenken, ob wir das auf Landesebene können. Ich habe das jetzt in der Kürze der Zeit nicht rechtlich bis ins Kleinste abklären können, welchen Spielraum wir da haben, um das umzusetzen, aber

ich würde schon sehr bitten, dass wir gemeinsam im Ausschuss vielleicht eine Lösung finden, wie wir diese Gesetzeslücke - die wir ja jetzt haben, dass das über längere Zeit nicht in Kraft treten kann - überwinden können. Dem Antrag der Linkspartei.PDS kann die SPD-Fraktion nicht zustimmen. Wie gesagt, wesentlicher Punkt ist der Punkt 6, da wir eine Haftung der Kommunen und der Landkreise nicht für dringlich geboten sehen, sondern die Haftung und die Verantwortung soll schon bei dem Verursacher bleiben. Die Gesellschaft muss natürlich dafür sorgen, dass die Kontrollen ordentlich durchgeführt werden und dass die Rotation durchgeführt werden kann. Da müssen wir auch in unseren Landkreisen noch mal darüber nachdenken, wie denn eine Rotation und das VierAugen-Prinzip mit zwei Kontrolleuren in Altenburg erfüllt sein kann, wenn es da nur zwei gibt. Gut, aber das haben wir ja schon öfter hier angesprochen und da nutzt ein Staatsvertrag nichts. Das müssen wir hier in Thüringen ändern.

(Beifall bei der SPD)

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Es bleibt alles beim Alten.)

Wir werden sicherlich noch öfter über dieses Thema reden. Wir müssen prüfen, wie wir die entstandene Gesetzeslücke zum Verbraucherinformationsgesetz regeln können. Es gibt ja auch ein Umweltinformationsrecht für die Länder. Ich würde bitten, dass wir da gemeinsam einen Weg suchen, und Ihren Antrag werden wir ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort Abgeordneter Nothnagel, Die Linkspartei.PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Gumprecht, wir wollen keine Zentralisierung, sondern wir wollen ein rechtssicheres und einheitliches Vorgehen bei der Lebensmittelkontrolle. Ich denke auch nicht, dass wir praxisfremd sind mit unserem Antrag. Wie Sie als oberster Verbraucherschützer hier in Thüringen wirken, werden wir nachher dann noch bei einem weiteren Tagesordnungspunkt hinsichtlich der Strompreise sehen. Dann können Sie ja zeigen, wie ernst Sie Verbraucherschutz auch nehmen.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Ich nehme ihn sehr ernst.)

Beim jüngsten Gammelfleischskandal wurden in sieben Bundesländern tonnenweise verdorbene bzw. überlagerte Fleisch- und Wurstwaren entdeckt, darunter leider auch welche hier in Thüringen. Verbotener Genreis ist nach Sachsen-Anhalt, RheinlandPfalz, Hessen, Baden-Württemberg und auch hier nach Thüringen gelangt. In Mecklenburg-Vorpommern war es Tage danach sogar vergammelter Fisch, der tonnenweise entdeckt wurde. Jetzt redet man in Berlin über 95 Tonnen Putenfleisch mit Verdacht auf Salmonellenbefall. Wie lange soll die Kette dieser Beispiele eigentlich noch weitergehen und was sagen uns diese Beispiele? Dass erstens diese Schlampereien trotz vieler gesetzlicher Regelungen weiter möglich sind und zweitens die Ursachen und Auswirkungen von Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit nicht an Landesgrenzen haltmachen. Das Recht der Lebensmittelsicherheit gehört nach der Föderalismusreform zu der konkurrierenden Gesetzgebung, ist also Aufgabe der einzelnen Bundesländer und sie wird folglich sehr unterschiedlich gehandhabt.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ja, das ist richtig!)

Mit dem vorliegenden Antrag, ein bundeseinheitliches Qualitätssicherheitssystem auf dem Weg eines Staatsvertrags zu schaffen, geht es nicht darum, die Kontrollhoheit auf Bundesebene zu zentralisieren. Die Länder haben sich eingespielt und weitgehend funktionsfähige Strukturen für die Überwachung aufgebaut. Das soll natürlich auch so bleiben. Was allerdings notwendig ist, sind bundeseinheitliche Qualitätsstandards für die Lebensmittelkontrolle, die verbindlich und EU-konform sind. Außerdem geht es darum, die Rechte Dritter, das sind in diesem Falle die Verbraucher, zu stärken. Juristen wissen, dass das am besten mit einem Staatsvertrag geht. Die jüngsten Gammelfleischvorkommnisse machen die Defizite der Lebensmittelüberwachung in qualitativer und quantitativer Hinsicht deutlich. Schließlich wurden die Missstände teilweise zu spät aufgedeckt und abgestellt. Es ist notwendig, die bisherigen Kontroll- und Qualitätssysteme neu zu überdenken. Es scheint immer noch möglich zu sein, dass mit kriminellen Machenschaften skrupellos die Gesundheit von Menschen aufs Spiel gesetzt wird. Vor einigen Tagen sind wieder einmal aus Bayern solche Schlagzeilen über den Ticker gegangen. Da kann man uns zehn Mal sagen, dagegen ist kein Kraut gewachsen und kriminelles Handeln wird nie ausgeschlossen werden können. Das stimmt sicherlich, aber wichtig ist auch, dass seitens der Politik wirklich alles zu unternehmen ist, um die Kontrollnetze so eng zu stricken, dass sich möglichst jeder kriminelle Fall darin verheddert. Wir sagen, dabei die Hoffnung nur in Selbstkontrollen zu setzen, ist der falsche Weg. Damit allein kann die Sicherheit von Lebensmitteln nicht begründet werden.

Nun zu einem Punkt, der die Notwendigkeit unseres Antrags weiterhin unterstreicht: Es geht um das Nichtzustandekommen des Verbraucherinformationsgesetzes. Es ist zwar nach langem Ringen vor wenigen Wochen vom Bundestag beschlossen worden, es kann aber nicht wirksam werden, weil der Bundespräsident aus verfassungsrechtlichen Gründen seine Unterschrift verweigert hat. Dieses Gesetz wäre sicherlich nicht der Stein der Weisen gewesen, hätte aber dazu beigetragen, dass der Zugang zu Kontrolldaten erleichtert wird und die Unternehmen sowie die Kontrollbehörden einem stärkeren Zwang zur Information ausgesetzt werden. Somit hätte das ein Schritt in die richtige Richtung sein können, mehr aber auch nicht, denn zu viele Hintertüren für das Ausleben krimineller Energie hätte es trotzdem offengelassen. Jetzt geht die Runde wieder neu los und es darf spekuliert werden, ob das Gesetz überhaupt kommt, und wenn doch, wann. Deswegen halten wir es für unabdingbar, dass die Landesregierung sich schnell auf Bundesebene für Regelungen einsetzt, die einem einheitlichen Verbraucherinformationsanspruch gerecht werden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Ob das nun die Neuauflage des Gesetzes, ein Abkommen oder wiederum ein Staatsvertrag wird, ist dabei erst einmal zweitrangig. Das Wichtigste ist, dass das Ziel erreicht wird.

An dieser Stelle möchte ich auf ein IT-Projekt namens „IT Food Trans“ verweisen, an dem 30 Institutionen gemeinsam geforscht haben. Es zielt darauf ab, dass für die Beteiligten der Lebensmittelkette wie Landwirte, Futtermittelhersteller, Schlachthöfe, Fleischverarbeiter, Händler sowie Lager- und Transportunternehmen ein einheitlicher Zugriff auf Lebensmitteldaten ermöglicht wird. Es soll dazu dienen, schnell mit eigener vorhandener Software die Lebensmittelsünder ausfindig zu machen. Auch dieses gute Beispiel zeigt, wie groß der Handlungsdruck für das Schaffen übergreifender Sicherheitssysteme ist. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führte seine letzte Sitzung im Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza durch. Dort hat uns Minister Zeh sehr ausführlich dargestellt, welche Vorstellungen es hinsichtlich der Auditierung und der Qualitätssicherung gibt. Demnach ist ein dreistufiges Kontrollsystem vorgesehen: 1. die interne Selbstüberprüfung der Behörden; 2. ein landesweites System, das stichprobenartig die betriebsinternen Kontrollen nach ihren Methoden und ihrer Wirksamkeit untersucht; sowie

3. ein länderübergreifendes System der Überwachung der Kontrollsysteme.

So sollen beispielsweise in allen Ländern auch die Labore gleiche Prüfstandards erhalten. Das ist nach unserem Dafürhalten auch ein richtiger Ansatz.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, die 10- und 13-Punkte-Sofortprogramme des Bundes und der Länderkoordinierungsgruppe sind doch bisher an ihrer Unverbindlichkeit gescheitert.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Dies liegt daran, dass im Zuge der Föderalismusreform die Schaffung eines einheitlichen Lebensmittelkontrollsystems nicht durchgesetzt werden konnte. Sogar der Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer fordert völlig zu Recht die Einführung eines einheitlichen Qualitätsmanagements auf Bundes- und Landesebene.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist aber auch beschlossen worden!)

Was er allerdings nicht tut als oberster Gralshüter der Lebensmittelsicherheit: auch entsprechende politische Weichen dafür zu stellen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Genau.)

Es reicht eben nicht, auf kollegiales Zusammenwirken und eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu verweisen. Insofern sind zwar Länderinitiativen zu begrüßen, aber koordiniertes Vorgehen ist vor allem bundesweit unerlässlich, wenn die Lebensmittelsicherheit eine Chance gegen diese skrupellose „Fleischmafia“ haben soll. Deshalb machen wir den Vorschlag, einen Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern zu schließen. In dessen Rahmen lassen sich Umsetzungs- und Durchführungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit noch konkreter regeln als in Gesetzen. Vor allem ist es das passende Instrument, um Fragen zur Zusammenarbeit und bundesweit abgestimmte Maßnahmen hierbei zu regeln. Vor allem würde er auch das Verwaltungshandeln der Länder vereinfachen, weil nicht jedes einzelne Regelungen dafür treffen müsste. Als einen wichtigen Vorteil sehen wir, dass ein einheitlicher gesetzlicher Leitfaden und ein hohes Maß an Verbindlichkeit für alle Beteiligten erreicht werden kann. Versprechungen und Absichtserklärungen - nichts anderes sind die bisherigen sogenannten Maßnahmepläne - sind leider nicht verbindlich, sondern nur heiße Luft. Denn in der langen Kette des Lebensmittelwegs, nämlich beim Handel und Transport, scheint der Boden für Kriminelle fruchtbar zu sein. Aber leider setzt die Politik hier weiter auf Selbstver

pflichtung. Dies reicht aber nicht. Daher ist es unser Ansinnen, EU-Vorgaben ja, aber die Durchführung muss so konkret wie möglich geregelt werden, und zwar auf der Basis einer abgestimmten Zusammenarbeit aller Beteiligten. Dazu halten wir einen Staatsvertrag aller Bundesländer für unausweichlich.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Was aber ganz besonders wichtig ist, damit wird es möglich, die Bürgerrechte zu stärken, weil Verbraucherrechte einklagbar werden. Der Bürger kann also bei Schaden, den er durch schuldhaftes Handeln erleidet, Ersatzansprüche einfacher geltend machen. Nicht zuletzt erhalten Länderparlamente mehr politische Kontrollkompetenz, wie ein Mitspracherecht bei der Unterzeichnung des jeweiligen Zustimmungsgesetzes für den Staatsvertrag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bewusst verzichte ich darauf, die einzelnen Punkte unseres Antrags noch einmal zu erläutern. Erstens sind sie für sich selbst erklärend und zweitens enthalten diese Punkte auch die Mindestzielstellung, die wir hier bereits in unserem Antrag im Oktober-Plenum angemahnt haben. Des Weiteren geht es mit dem Antrag darum, in Verhandlungen mit dem Bund und anderen Bundesländern zu treten, um einen Text für einen Staatsvertrag zu entwickeln. Insofern stellen diese Punkte kein Dogma dar, sondern einen Denkanstoß.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind als einbringende Fraktion gerne dazu bereit, die Vorschläge weiter zu vertiefen. Deshalb würden wir es begrüßen, wenn Sie einer Weiterberatung in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuss und Soziales, Familie und Gesundheit zustimmen würden. Es geht um nichts Geringeres als den Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Schäden durch Lebensmittelsünder. Herr Gumprecht, auch wir wollen Weihnachten genießen, auch wir wollen das Weihnachtsmahl genießen, auch wir vertrauen auf die Kontrollbehörden hier in Thüringen. Aber wie sieht es woanders aus? Gibt es dort auch diese Kontrollmöglichkeiten wie hier in Thüringen?

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wir es- sen doch Thüringer Fleisch.)

Nicht alle. Ich sehe auch sehr deutlich an der Debatte heute, dass es andere Vorstellungen von Ihnen beiden, also CDU-Fraktion und SPD-Fraktion, zum Verbraucherschutz gibt und auch zu einem Staatsvertrag. Vielen Dank.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Danke. Weitere Redemeldungen von Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung hat das Wort Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, als Erstes, Frau Scheringer-Wright, nichts dümpelt vor sich hin im Bereich der Lebensmittelsicherheit und es gibt kaum einen Bereich, der in Thüringen so hervorragend aufgestellt ist wie der Bereich der Lebensmittelsicherheit. Gerade jetzt wird daran gearbeitet, die Kontrollsysteme weiter zu verfeinern. Natürlich, die vergangenen Monate haben gezeigt, dass der Verbraucherschutz eine wichtige Daueraufgabe, wirklich Daueraufgabe aller Verantwortlichen in Bund und Ländern ist.

(Beifall bei der SPD)

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Das war immer so und das wird auch immer so bleiben, denn Lebensmittel brauchen wir immer und demzufolge brauchen wir auch immer Lebensmittelsicherheit. Dabei denke ich aber nicht - und das ist der Unterschied zu Ihnen - immer nur an staatliche Maßnahmen, sondern auch an die Verantwortung aller in der Kette derer, die Verantwortung tragen können. Das sind die Produzenten in erster Linie, das sind aber auch die Händler und natürlich auch die Verbraucher. Es ist auch mein Anliegen, die Sicherheit unserer Lebensmittel und den Verbraucherschutz weiter zu verbessern. Aber der vorliegende Antrag der Linkspartei.PDS ist aus Sicht der Landesregierung völlig ungeeignet, einen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit zu leisten.

Herr Kollege Gumprecht hat in seinen Ausführungen über Sinn und Bedeutung von Staatsverträgen das Notwendige gesagt, das will ich nicht wiederholen. Eines steht aber auch fest: Das Instrument eines Staatsvertrags würde nicht verhindern, dass Vorfälle wie in den letzten Monaten geschehen wären. Kriminalität und Verstöße gegen das Lebensmittelrecht kann ein Staatsvertrag nicht verhindern. Das müssen wir dort bekämpfen und das muss dort bekämpft werden, wo dieses entsteht. Das ist auch am effizientesten. Insofern stellt der Vorschlag der Linkspartei.PDS einen Schritt in die falsche Richtung dar. Wir brauchen eben nicht mehr Zentralisierung und, Herr Nothnagel, ein Staatsvertrag wirkt eben so, weil er uns zentral bindet. Wir brauchen auch nicht mehr Bürokratie, denn auch ein Staatsvertrag würde mehr Bürokratie erfordern. Sie wissen, wie das in der Praxis läuft, denn bald braucht man die Kontrolle der Kon

trolleure, so ist das nun mal. Das, meine ich, würde dann eine übergeordnete Bürokratie provozieren.

Wir brauchen vielmehr und gerade im Bereich der Lebensmittel mehr Überschaubarkeit und vor allen Dingen Eigenverantwortung. Gerade weil Thüringen über ein sehr hohes Niveau bei den Lebensmitteluntersuchungen verfügt - das ist nach allen Parametern nachgewiesen -, dürfen wir diesen Qualitätsvorsprung nicht ohne Not aufgeben. Zusammenarbeit mit anderen Ländern und Behörden: ja, ein Staatsvertrag: nein. Ich empfehle allen Abgeordneten die Ablehnung dieses Antrags.

Meine Damen und Herren, da Herr Nothnagel meinte sagen zu müssen, das, was jetzt geschieht, wäre nichts weiter als heiße Luft, möchte ich Ihnen ein wenig die Augen darüber öffnen, was alles geschieht. Sowohl der Bund als auch die Länder haben sich gerade in den letzten Monaten intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich die Lebensmittelsicherheit verbessern lässt. Als Beispiel nenne ich die Beschlüsse der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 7. September und vom 1. Dezember 2006.

Inhaltlich läuft der Antrag der Linkspartei.PDS auch ins Leere, weil mit dem Aufbau eines effizienten Qualitätsmanagementsystems in Deutschland auch ohne Staatsvertrag schon längst begonnen worden ist. Grundlage für den schon sehr weit fortgeschrittenen Aufbau solcher Qualitätsmanagementsysteme in der Lebensmittelüberwachung bilden gesetzliche Verpflichtungen, die sich insbesondere aus der EGVerordnung Nr. 882/2004 ergeben, der sogenannten EU-Kontrollverordnung. Diese unmittelbar geltende Verordnung wird durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift „Rahmenüberwachung“ ergänzt. Dort heißt es, ich zitiere: „Zur Verbesserung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit richten die zuständigen Behörden spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2007 Qualitätsmanagementsysteme ein.“ Seit Inkrafttreten dieser Vorschrift wird intensiv an der Ausgestaltung von Qualitätsstandards gearbeitet. Sie sind zu einem erheblichen Teil bereits in den Überwachungsbehörden eingeführt. Das heißt, es existiert bereits ein Instrumentarium zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in den Überwachungsbehörden. Die im Antrag genannten Forderungen sind auch ansonsten durch rechtliche Vorgaben bereits überwiegend abgedeckt. Das gilt z.B. für die Qualifikation und Weiterbildung der Kontrolleure, die amtliche Sammlung von Untersuchungsmethoden, die Gewährleistung der Unabhängigkeit des Überwachungspersonals und die amtlichen Maßnahmen zur Bearbeitung und Aufklärung von Vorkommnissen.

Auch die Einrichtung nationaler Referenzlabore ist bereits in der EU-Kontrollverordnung geregelt. Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, in den von der

Verordnung genannten Bereichen solche Labore zu errichten. Das gilt auch für die Untersuchung von Lebens- und Futtermitteln auf gentechnisch veränderte Organismen. Das deutsche Referenzlabor ist noch nicht bekannt gemacht. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat seine Benennung aber bereits angekündigt. Im Übrigen, Herr Abgeordneter Nothnagel, auch technische Verfahren zur Kontrolle müssen einheitlichen Anforderungen genügen. Dazu wird eine Akkreditierung jedes Verfahrens durchgeführt. Es gibt also auch hier einheitliche Anforderungen an diese Verfahren. Dieses ist bereits gesichert und ist langjährige Praxis.

Bei Sachverhalten, für die rechtliche Detailregelungen aber nicht sinnvoll sind, sieht die allgemeine Verwaltungsvorschrift „Rahmenüberwachung“ Empfehlungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vor. Das gilt z.B. für die Ermittlung des erforderlichen Personalbedarfs und für die Nutzung des Fachinformationssystems Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Am 7. September 2006 hat die Verbraucherschutzministerkonferenz auch einen Beschluss mit dem Ziel der länderübergreifenden Qualitätssicherung samt Auditierung der Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gefasst. Die neue Qualität dieses Beschlusses gegenüber den rechtlich fixierten Vorgaben besteht in der Verpflichtung der Länder, die Lebensmittelkontrollen auf der Grundlage einheitlicher Standards durchzuführen. Für ein einheitliches Vorgehen der Länder hat die Länderarbeitsgemeinschaft, die LAG „Gesundheitlicher Verbraucherschutz“, ein Konzept für den Aufbau der Qualitätsmanagementsysteme und die Auditierung der Behörden beschlossen. Mit der Auditierung der Thüringer Lebensmittelüberwachungsbehörden gemäß dem vorliegenden Konzept wird im Jahr 2007 begonnen.

Sie sehen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dass Ihr Antrag nicht notwendig ist, da bereits alles geregelt ist. Das zeigt, dass der Föderalismus in Deutschland funktioniert. Und anders als in der Begründung des Antrags der Fraktion der Linkspartei.PDS behauptet, kann keine Rede davon sein, dass die Programme der Verbraucherschutzministerkonferenz angeblich keine Verbindlichkeit begründen und politisch-organisatorische Absichtserklärungen bleiben. Das Gegenteil ist der Fall.

Ich fasse zusammen: Ein Staatsvertrag ist für die Lösung des Problems völlig ungeeignet. Schon morgen könnten sich die Bedingungen ändern und der Vertrag würde uns dann binden und die notwendige Flexibilität nehmen. Grundsätzlich ist die Festlegung bundeseinheitlicher Standards im Bereich der Lebensmittelüberwachung sinnvoll. Aus diesem Grund