Ja, sicherlich waren wir da schon einmal, aber da wird man Geld für solche Werbekampagnen auch sparen können, weil man darüber nicht mehr nachdenken muss.
Meine Damen und Herren, eine kurze Bemerkung zur Senkung der Steuer und auch Energie. Ich denke, das ist nicht der richtige Ansatz, allerdings ist die Frage: Was wird mit den Steuereinnahmen aus diesem Bereich getan? Da möchte ich sehr deutlich sagen, dass wir die Forderung haben, dass diese Steuern für den Umbau der Energiewirtschaft verwendet werden. Den brauchen wir dringend. Das ist auch in Nairobi festgestellt worden, wenn wir so weiter mit dem Klimaschutz machen, dann wird uns innerhalb der nächsten Jahrzehnte die Katastrophe ereilen. Hier muss dringendst etwas getan werden, und das innerhalb von sehr, sehr kurzer Zeit. Dafür muss ordentlich Geld in die Hand genommen werden. Dafür sollten auch diese Steuereinnahmen verwendet werden. Es ist kaum noch Zeit.
Geld sparen kann man vielleicht durch die Untersagung der Einpreisung der kostenlos erteilten CO2-Zertifikate, das wäre unserer Ansicht nach eine Möglichkeit, und ich denke, durch eine Ausweitung der Tarifpreisaufsicht.
Herr Minister Reinholz, ich weiß gar nicht, wieso Sie Ihr Licht so sehr unter den Scheffel gestellt haben. Ich meine, gut, wir haben in Thüringen immer noch sehr hohe Energiepreise und man hätte da im Vorfeld schon ein bischen aufpassen können. Es tröstet nicht, dass der Abstand zu Hessen und Bayern geringer geworden ist. Ich meine, wenn man sich einmal die Einkommenssituation bei uns ansieht, ist die eben auch deutlich niedriger als die in Hessen und Bayern, so dass die Preise für den Thüringer
Bürger natürlich schon einiges ausmachen und eine Belastung sind. Aber wenn man sich die „Thüringer Allgemeine“ vom 09.12.2006 ansieht, da steht immerhin, dass um 94 Cent, statt der von E.ON beantragten 1,88 €, bei privaten Haushaltskunden der Strompreis nur stieg. Was die Gewerbetreibenden anging, haben Sie 2,97 Cent je kWh verhindert. Das sind immerhin fast 20 Prozent des Preises. Von der Warte her kann man das doch jetzt nicht sagen, dass das kein Instrument wäre, womit man Preiserhöhungen verhindern kann. Da ist doch wirklich etwas passiert. Deshalb, denke ich, sollte dieses Instrument erhalten bleiben. Wir sollten eher sehen, dass diese Tarifpreisaufsicht sich auch auf die anderen Sonderkonditionen bezieht und nicht bloß auf einige wenige Preise, die wir haben.
Da, sage ich auch, geht der Antrag der CDU-Fraktion in die falsche Richtung. Sie haben in Ihrem Antrag sehr Merkwürdiges geschrieben, das muss ich ehrlich sagen. Sie begrüßen die Aktivitäten der Landesregierung zur Senkung der Energiepreise und stellen gleichzeitig fest, dass die Tarifpreisaufsicht kein Mittel zur nachhaltigen Senkung der Energiepreise ist.
Welche denn? Das ist doch das Problem. Wir schaffen das eine Instrument ab und hoffen, dass wir dann bei der Missbrauchsaufsicht, die aber doch nur günstigere Voraussetzungen für Wettbewerber und nicht für den Endkunden schafft, alles regeln sollen. Das ist der Punkt.
Zu Ihrem Antrag: Wir können dem Punkt 3 zustimmen, eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht ist auch in unserem Sinne, aber den ersten beiden Punkten ehrlich gesagt nicht.
Meine Damen und Herren, noch eine kurze Bemerkung zum Antrag der SPD-Fraktion: Unsere Fraktion im Deutschen Bundestag hat in der Drucksache 16/2505 am 05.09.2006 die Bundesregierung aufgefordert, die Preiskontrolle nach § 12 Bundestarifordnung für Elektrizität über den 30. Juni 2007 hinaus beizubehalten, eine Preiskontrolle für einen Gasendkundentarif analog dieser Regelung einzuführen und eine Regelung dahin gehend zu treffen, dass die Preisaufsicht für alle Verbrauchertarife Strom und Gas gilt, die von Privathaushalten oder kleinen gewerblichen Kunden genutzt werden können. Also es wäre etwa analog zu dem, was Sie heute hier als Antrag gestellt haben. Die Große Koalition im Deutschen Bundestag hat unseren Antrag leider abgelehnt. Vielleicht können Sie ja Ihren Kollegen dort noch ein bisschen Nachhilfeunterricht gewähren, dann könnten wir dem Ziel näherkommen, dass wir doch für Thüringen deutlich günstigere Energiepreise
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Reinholz, Sie haben uns vorgeworfen, dass wir zu dem Thema den Stichpunkt „Anreizregulierung“ nicht mit aufgeführt haben. Ich muss Ihnen aber dann auch vorwerfen, dass Sie unseren umfassenden Fragenkatalog eigentlich gar nicht richtig abgearbeitet haben. Sie haben eine Menge gesagt, aber zu vielen Punkten, zu denen wir von Ihnen eine klare Position hören wollten, haben Sie keine Position bezogen, sondern haben nur gesagt, es gibt da solche Auffassungen usw. Da ist vieles, wo wir eigentlich erwartet haben, einmal klare Aussagen von der Landesregierung zu erhalten, aus meiner Sicht offengeblieben.
Ich will vielleicht noch mal ein paar grundlegende Worte sagen, ehe ich dann zu dem konkreten Antrag komme. Klar ist, dass durch die Liberalisierung des europäischen Strommarkts anfangs die Preise gesunken sind. Später sind sie dann allerdings wesentlich stärker, als sie vorher gefallen sind, wieder angestiegen. Es war zum Glück nicht so wie bei Erdgas, aber trotzdem haben wir heute viel zu hohe Preise. Gerade in letzter Zeit sind die Preise im Strombereich enorm gestiegen, gerade was den gewerblichen Bereich angeht. Das jetzt auf Steuern und Abgaben zurückzuführen, greift viel zu kurz, denn diese Erhöhungen können auf keinen Fall solche Prozente ausmachen, wie wir sie zu verzeichnen haben. Wenn man sich mal anschaut, dass der Strom im Wesentlichen in Deutschland aus Kernkraft und Braunkohle hergestellt oder umgewandelt wird, dann ist auch die Begründung, dass die Rohstoffpreise gestiegen sind, kein ausreichender Grund. Denn das sind heimische Rohstoffe, die sozusagen vom Weltmarkt zwar auch irgendwo abhängig sind, aber da können die Einkaufspreise nicht die Ursache sein. Wir brauchen - und das sehe ich dann doch etwas anders als der Herr Kummer - auf jeden Fall mehr Wettbewerb im Strombereich. Jetzt haben wir erst mal die Sache mit den Netzen geregelt über die Bundesnetzagentur, das hat auch schon zu Erfolgen geführt. Da, denke ich mal, ist dieser Bereich jetzt ausreichend geregelt. Aber wenn wir uns den Bereich der Stromerzeugung anschauen, dann gibt es im Wesentlichen vier große Stromversorger in Deutschland und die teilen den Markt unter sich auf. Wichtig für die stabilen Preise ist aber ein aus
reichendes Angebot an Strom. Dies kann nur durch den Neubau von Kraftwerkskapazitäten gewährleistet werden. Dazu zählen auch Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien.
Ich möchte jetzt, weil die Zeit schon vorangeschritten ist, vielleicht nicht weiter auf diese Grundlagen eingehen, sondern zu unserem konkreten Antrag kommen, zum Thema Strompreisgenehmigung. Dass wir uns da jetzt nicht falsch verstehen, wir sind nicht dafür, dass der Strommarkt dauerhaft durch Preisaufsicht geregelt werden soll, sondern dass der Wettbewerb gestärkt werden muss. Nur ist es leider so, dass derzeit der Wettbewerb - ich hatte es gerade schon kurz gesagt - nicht in ausreichendem Maße funktioniert. Deshalb ist aus unserer Sicht zum heutigen Zeitpunkt und gerade auch im Vergleich mit den anderen Ländern, wo Thüringen - da komme ich dann auch noch drauf - solche hohen Strompreise hat, noch eine Übergangszeit erforderlich. Sie, Herr Reinholz, haben letztens bei der Reduzierung der beantragten Preiserhöhung - und heute haben Sie das auch gesagt, also da haben Sie es schon damals in der Presse gesagt, vorhin haben Sie zwar gesagt, Sie machen das gar nicht all zu groß öffentlich - uns gesagt, wir haben jetzt langsam das Niveau von Hessen und Bayern erreicht. Da müssen Sie uns dann schon mal erklären, wie es dazu gekommen sein soll. Denn mir liegt eine Drucksache Ihres Kollegen aus Schleswig-Holstein vor aus dem Jahr 2005; danach lag Thüringen sowohl im gewerblichen Bereich als auch im Haushaltsbereich ganz klar an erster Stelle bei den Strompreisen, und zwar lag Thüringen bei den Haushalten 8,7 Prozent über dem Bundesdurchschnitt und im gewerblichen Bereich sogar bei 15 Prozent. Dort wurden alle Anbieter einbezogen und nicht nur ein einzelner Anbieter. Dagegen lagen Hessen und Bayern schon damals mit vielen Prozenten deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Im Gegensatz zu Thüringen hat aber vor allen Dingen Hessen schon seit längerer Zeit eine völlig restriktive Preispolitik an den Tag gelegt. Der Minister dort hat seit zwei Jahren überhaupt keine Strompreiserhöhung mehr genehmigt. Sie hatten in der Vergangenheit nahezu alle Preiserhöhungen kritiklos durchgehen lassen.
Ja, im letzten Jahr vielleicht, aber was ist denn davor gewesen? Da ist doch so ziemlich alles genehmigt worden. Deshalb, sage ich mal, steht für mich klar fest, dass Thüringen nach wie vor die höchsten Strompreise in Deutschland hat, dass Thüringen weiterhin Spitzenreiter bei den Strompreisen in Deutschland ist.
Ich hatte es schon gesagt und will es noch einmal deutlich unterstreichen, dass die Strompreisaufsicht des Landes nur eine begrenzte Wirkung entfaltet und zudem nicht als Mittel angesehen werden kann, mehr Wettbewerb zu schaffen. Trotzdem sind wir eben aufgrund der im Vergleich zu den anderen Bundesländern zu hohen Strompreise in Thüringen weiterhin dafür, dass diese Strompreisaufsicht über eine begrenzte Zeit in Deutschland erhalten werden muss. Wenn man sich das ansieht, was da in letzter Zeit passiert ist, das hat auch Herr Kummer schon gesagt, dann muss man ja sagen, dass die Strompreisaufsicht sehr wohl ihre Wirkung hat. Sie haben ja auch vorhin gerade noch mal angeführt, dass Sie die Preisrunden, die E.ON einleiten wollte, um 50 Prozent bei den Haushaltskunden gekürzt haben und bei den gewerblichen Kunden sogar um die kompletten 2,97 Cent - das muss man sich mal vorstellen -, die da umgesetzt werden sollen. So ganz wirkungslos kann ja wohl dieses Instrument dann nicht sein. Dann ist für mich klar, wenn das nur bis zum 30.06. noch gilt, dass danach - da haben Sie ja dann nicht mehr mitzureden - die Preiserhöhungen ganz einfach umgesetzt werden.
Insoweit ist es wenig überzeugend, wenn Sie von der CDU-Fraktion in Ihrem Entschließungsantrag schreiben, die Tarifpreisaufsicht sei kein geeignetes Mittel zur Senkung der Energiepreise. Ich könnte Ihnen vielleicht zustimmen, wenn Sie geschrieben hätten, dass es kein ausreichendes Mittel ist. Zudem ist Ihre Aussage - und das hat Herr Kummer auch schon gesagt - ziemlich widersprüchlich. Denn im Satz davor steht ja drin, dass Sie die Aktivitäten der Landesregierung zur Eindämmung der Strompreise begrüßen. Offensichtlich meinen Sie die Aktivitäten, die Herr Reinholz an den Tag gelegt hat, als er die Strompreise mit Hilfe der Tarifaufsicht gekürzt hat. Das erschließt sich mir nun überhaupt gar nicht, wie das zusammenpassen soll. Vielleicht können Sie darüber noch mal nachdenken und uns das dann, Herr Carius, erklären, wie das zu verstehen ist.
Na ja, eben deshalb ja. Ich darf aber die Kollegen der CDU-Fraktion daran erinnern, dass Ihr Parteitag erst in der vergangenen Woche einen Beschluss gefasst hat und die Landtagsfraktion und die Landesregierung aufgefordert hat, alles Mögliche in ihren Kräften stehende zu tun, um Strompreiserhöhungen zu vermeiden. Vielleicht können Sie sich dann dazu durchringen, unserem Antrag zuzustimmen, sowohl Punkt a) als auch b), weil ich vielleicht jetzt dazu feststellen kann, dass man sich im Punkt b) ziemlich annähern kann. Das, was Herr Minister Reinholz gesagt hat, denke ich, geht da mindestens in dieselbe Richtung, wie wir es gesagt haben.
Ich muss noch mal auf Punkt 3 Ihres Entschließungsantrags eingehen. Eine Regulierung der Strompreise nach den Vorstellungen von Bundeswirtschaftsminister Glos, insbesondere das auf den ersten Blick nachvollziehbare Verbot, Entgelte zu fordern, die die Kosten in unangemessener Weise überschreiten, halten wir für den falschen Weg. Zwar wird dadurch auf der Erzeugerebene auf die Preispolitik der Unternehmen eingegriffen und damit dort, wo die eigentlichen Ursachen der hohen Preise liegen, es ist aber zu befürchten, dass durch dieses Mittel die Oligopolstruktur noch weiter verfestigt wird. Die Folge wäre langfristig noch weniger Wettbewerb, da die großen Konzerne mit dem Kosten-plus-Rendite-Prinzip Wettbewerber fernhalten können, um später noch größere Preise durchzusetzen. Zwar dürfte es vorübergehend zu Preissenkungen kommen, die Folge wäre aber, dass auf der Grundlage der staatlichen Einheitspreise kaum noch die dringend notwendigen Kraftwerkskapazitäten entstehen können. Damit würde die Chance vertan, dass sich neue Anbieter auf dem Markt etablieren können. Ebenso wäre der Anreiz für Investitionen in bessere Kraftwerkstechnik gehemmt. Nicht von der Hand zu weisen wäre auch die Befürchtung, dass der Strom aus deutschen Kraftwerken ins Ausland verkauft und durch mehrere Handelsstufen veredelt wieder zurück nach Deutschland käme, dann aber zu entsprechend höheren Preisen. Dieses könnte die Kartellaufsicht dann kaum regulieren. Selbst der Wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministers rät dringend von den Glos’schen Plänen ab, stuft sie sogar als gefährlich ein, weil sie den dringend notwendigen Wettbewerb auf Dauer verhindern würden.
Sie sehen also, meine Damen und Herren, wir werden Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen können.
Zu Punkt 2 Absatz b unseres Antrags: Wir fordern weiterhin für das I. Quartal 2007 eine Liste der aktuellen vom Ministerium genehmigten Strompreise sowie eine Liste der Preise der Gasversorger. Diese Listen waren Anfang des Jahres für uns eine gute sachliche Grundlage für unsere Arbeit. Außerdem ist durch die Veröffentlichung mehr Transparenz in die Angelegenheit der Strom- und Gaspreise eingetreten. Ich denke, die Transparenz ist zwingend und dringend notwendig, um den Markt auch am Leben zu erhalten.
Fazit: Herr Reinholz, tun Sie endlich etwas dafür, dass Thüringen seinen Spitzenplatz bei den Strompreisen verliert. Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, stimmen Sie unserem Antrag zu. Eine Tarifpreisgenehmigung für eine Übergangszeit und mehr Transparenz bei den Strom- und Gaspreisen sind ein Mittel, den ungebremsten Anstieg der Energiepreise zumindest einzudämmen.
Frau Präsidentín, meine Damen und Herren, zunächst darf ich meiner Freude Ausdruck verleihen: Aus der Rede von Herrn Dr. Schubert habe ich wenigstens eine positive Bemerkung herausgehört, nämlich die, dass Sie bei der Kernenergie durchaus sehen, dass wir hier ein ganz wichtiges Moment in der Versorgung haben, der durch Kernenergie letztlich abgesichert wird. Insoweit nähert sich offensichtlich die SPD-Fraktion auch hier den versorgungspolitisch wichtigen Positionen der Unionsfraktion an.
Ich möchte zunächst eingangs bemerken, dass uns natürlich klar ist, dass die energiepolitische Diskussion immer wieder von hohen Emotionen gekennzeichnet ist, denn wir alle als Verbraucher kämpfen natürlich mit hohen Energiepreisen. Deswegen, darf ich auch klar sagen, bin ich froh, dass die Regierung ihren Bericht gegeben hat. Wir finden auch, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist.
Wir als Fraktion und auch als Regierung, denke ich, das kann man hier sagen, stehen ohne Wenn und Aber aufseiten der Verbraucher. Allerdings, meine Damen und Herren, ist der Verbraucherschutz nicht nur durch populistischen Aktionismus zu sichern, zumal dann nicht, wenn es noch gänzlich untaugliche Maßnahmen sind. Auch in der Energiepolitik gilt, dass es eines Vorgehens bedarf mit Augenmaß, denn nicht nur der Preis ist ein Verbraucherinteresse, sondern auch die Versorgungssicherheit und die Qualität der Energieversorgung. Da darf ich gleich mal zu Herrn Kummer sagen: Wenn Sie hier die Überlegung der Verstaatlichung anstellen, dann erinnere ich mich an die DDR-Energieversorgung, dann erinnere ich mich an den besonderen Investitionsbedarf, der letztlich erheblich damit zu tun hat, dass die Kosten in Thüringen auch so hoch sind, denn in den letzten Jahren wurde ja so viel auch investiert in die Netze, um die Versorgung sicherzustellen. Das, meine Damen und Herren, spricht deutlich gegen eine Verstaatlichung dieses Sektors.
Ein zweiter Punkt: Auch wenn es nicht allen bekannt ist, vor der Liberalisierung hatten wir rund 20 Prozent Leistungsreserve, heute haben wir gerade einmal 5 Prozent Leistungsreserve und das heißt einen enormen Milliardeninvestitionsbedarf in den nächsten
Jahren. Schon deswegen brauchen wir auch hier Augenmaß in der Auseinandersetzung um energiepolitische Fragen, denn was man, denke ich, nicht machen darf, ist, Investoren zu verschrecken durch völlig überzogene Maßnahmen, die letztlich keinen großen Effekt haben, uns aber letztendlich dazu führen werden, dass wir Probleme haben, diesen Investitionsbedarf gerade im Kraftwerksbereich zu decken.
Sehr verehrter Herr Dr. Schubert, ich habe einiges Befremden, das ich hier kundtun darf angesichts Ihres Antrags. Sie haben hier eine ganze Reihe unter Punkt 1 b angeführt, von der Verstaatlichung bis zum Verkauf an sogenannte Heuschreckeninvestoren, so haben Sie es hier nicht genannt, aber das war wahrscheinlich gemeint. Schlicht, Sie haben hier alles dargestellt, was sich derzeit regt und schlägt in der bundesweiten Debatte um die Regulierung der Strompreise. Meines Erachtens haben Sie entweder verfolgt, dass Sie hier den Minister vorführen wollen und verantwortlich machen wollen, das glaube ich mal nicht, oder Sie haben hier eine Unterweisung und Lehrstunde erwartet, aber, ich denke, auch hierzu ist der Landtag eigentlich nicht das geeignete Gremium. Deswegen finden wir die Ausführungen des Ministers als vollkommen ausführlich und ausreichend zu Ihrem Antrag. Ich bin aber dennoch ganz froh, dass wir einen guten Anlass haben, zu den Energiefragen zu diskutieren. Ich möchte auf Ihren Antragstitel kurz zu sprechen kommen. Hier wird der Eindruck erweckt, wir hätten einen Thüringer Energiemarkt, der noch dazu hier reguliert würde. Ich will daran erinnern, dass wir im letzten Jahr die Organleihe an die Bundesnetzagentur für die Regulierung der Netzentgelte gegeben haben und dass wir eigentlich weithin ein Importmarkt sind. Wir haben rund 32 Prozent eigene Erzeugung, das heißt, wir sind im übergroßen Anteil letztlich abhängig vom Import von Energie. Das gilt sowohl für die Stadtwerke, sowohl für die regionale Versorgung als auch letzthin für den Verbraucher.
Bei dem Bündel von Maßnahmen, das Sie angesprochen haben, möchte ich auf die verschärfte Wettbewerbskontrolle zunächst nicht eingehen, sondern mich ganz kurz dem Eigentümer-Anbandling widmen. Ich denke, auch hier hat die Wirtschaftsministerkonferenz einen sinnvollen Beschluss gefasst, das zu überprüfen. Denn in der Diskussion mit den Stadtwerken begegnet Ihnen auch immer wieder, dass die Stadtwerke letztlich Probleme haben bei der tiefen Integration, die wir an diesem Markt haben, vom Erzeuger bis zum Endkunden, dass die Stadtwerke dann am Ende ein Problem haben, im Erzeugungsmarkt selbst zu investieren, weil einer der Gesellschaftsanteilsinhaber selbst schon Erzeugungskapazitäten hat und deswegen auch diesen Markt verengen möchte. Insofern bin ich ganz dankbar, dass auch die Wirtschaftsministerkonferenz beschlos
Zur Tarifpreisaufsicht: Insgesamt ist es eine wenig fruchtbare Diskussion in den letzten Jahren gewesen. Die Tarifpreisaufsicht ist im Grunde eine kostenbasierte Genehmigungspraxis, die im früheren Monopolmarkt dazu dienen sollte, die kostengünstige Betriebsführung der Monopolisten bei Netz und Erzeugung zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ich es für eine Mär halte, dass sie erst 1998 eingeführt worden ist. Das hat, glaube ich, einer der SPD-Kollegen behauptet irgendwo in der Presse. Hier wäre sicher etwas mehr Sachkenntnis hilfreich. Die Tarifpreisaufsicht ist ein deutlich älteres Instrument.
Ihre Kollegen wurden damit zitiert in der Zeitung. Vor diesem Hintergrund und auch der Genehmigungspraxis in Thüringen, meine Damen und Herren - und hier erinnere ich nur daran, dass wir ein Verfahren gegen die TEAG durchgeführt haben, auch an die Maßnahmen der Landesregierung im Rahmen der Tarifpreisaufsicht -, muss ich Ihnen sagen, ist es schlicht eine Unverschämtheit, wie Sie in der Antragsbegründung ausführen, der Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hätte seine Aufgabe zu wenig im Sinne der Verbraucher wahrgenommen. Allerdings zeigen die Ergebnisse der letzten Preisrunde zum Jahreswechsel, dass die Preisgenehmigung etc., ich könnte es weiter ausführen. Hier haben wir, denke ich, ein grundsätzliches Problem. Sie behaupten, dass der Minister hier nur auf politischen Druck vorgehen würde, da muss ich Ihnen deutlich zurufen, wir sind ein Rechtsstaat und keine Bananenrepublik. Es gibt einen Anspruch auf rechtliche Prüfung und der wurde hier sehr gründlich wahrgenommen durch das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Auch in den gegenwärtigen Verfahren sieht man, dass wir hier zu einem guten Ergebnis gekommen sind. Bei dem Differenzpreis - das ist eben nicht der Endkundenpreis, den Sie vorhin zitiert haben, Herr Dr. Schubert -, also dem, der tatsächlich unserer Regulierung zugänglich ist, sind wir dann auf dem Niveau von Bayern und Hessen. Ich denke, hier zeigt sich ganz deutlich, dass sich die Robin-Hood-Manier von bestimmten Kollegen unseres Ministers am Ende doch nicht auszahlt.
Ich will auch die Gelegenheit nutzen, mit der fiktiven Preisdiskussion, wie sie gegenwärtig geführt wird, etwas aufzuräumen. Wir kennen alle das Problem in anderen Bereichen der Versorgung, das wir haben,
wenn weniger Nutzer da sind, dass es dann eine gewisse Kostenremanenz gibt und die Kosten dann pro Nutzer ansteigen. Ähnlich ist es auch bei Energiefragen, bei der Stromversorgung. Ich habe mir Zahlen von den Stadtwerken geben lassen. Wir gehen beispielsweise bei der bundesweiten Berechnung derzeit davon aus, dass ein Drei-Personen-Haushalt rund 3.500 kWh per anno verbraucht. Das heißt, bei den Durchschnittspreisen von Bayern kommt man auf einen Endpreis für Strom von 600 €.
In Thüringen hingegen haben wir einen durchschnittlichen Verbrauch, der derzeit zwischen 1.700 und 2.200 kWh pro Jahr liegt, und kommen bei unseren relativ hohen Preisen für einen Drei-Personen-Haushalt letztlich dann auf Kosten von 400 €. Das heißt, das sind 200 € weniger, die der Thüringer Verbraucher für den Strom aufwendet im Gegensatz zu den Kosten, die ein bayerischer Verbraucher hat. Das kann man im Einzelnen sicher alles vertiefen; ich will nur darauf aufmerksam machen, dass die Preisdiskussion nicht unbedingt die Realität voll widerspiegelt, sondern dass es auch eine Kostendiskussion sein muss.
Nun schauen wir uns die Wirkungsmöglichkeiten der Tarifpreisaufsicht an. Der Minister hat dargestellt, wie sich das mit den Kosten verhält. Wir haben 40 Prozent Staatskosten und deswegen halten wir unseren Antrag in Punkt 2 auch aufrecht. Wir haben vor allen Dingen bei den Staatskosten letztlich unser Bekenntnis zum EEG. Aber auch da muss man langfristig darüber nachdenken, dass dieses Förderinstrumentarium, was wir grundsätzlich begrüßen, im Rahmen einer Novellierung auch weiterhin im vernünftigen Rahmen bleibt, so dass auch dem Verbraucher ein vernünftiger Strompreis gewährleistet wird. Wir haben 30 Prozent regulierte Netzkosten, wir haben 25 Prozent Beschaffungskosten und rund 5 Prozent Handelsmarge. Wenn Sie sich die Preislinien mal anschauen, kommen Sie zu dem Ergebnis, dass seit 1998 die Marge gesunken ist, die Staatskosten insgesamt gestiegen sind. Deshalb, meine Damen und Herren, auch wenn wir beim Strompreis zwar die letzte Hand führen, so unterliegen doch die geringsten Anteile wirklich unserer Genehmigung. Die Tarifpreisaufsicht ist meines Erachtens auch deshalb eher ein Herumforschen an den Folgen und nicht an den Ursachen des Problems. Ich will es auch noch mal ganz vereinfacht erklären. Vor der Liberalisierung war es so, dass Kostengünstigkeit von Erzeugung der Preisaufsicht bedurfte. So wird dies heute eben durch die Leipziger Strombörse sichergestellt, auch wenn man die natürlich wiederum über marktaufsichtliche Instrumente kontrollieren muss. Vor der Errichtung der Bundesnetzagentur war es so, dass der Kunde zwar den Versorger wechseln konnte, dass allerdings bei einem Wechsel der Netzbetreiber durchaus überhöhte Netznutzungsentgelte ver
langen konnte, die die Preisdifferenz dann wieder zunichte machen. Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz und der Bundesnetzagentur haben wir die Ex-ante-Regulierung und das Vergleichsmarktprinzip, nach dem das Netz reguliert wird, so dass hier im Grunde Markttransparenz wirklich sichergestellt wird.
Festzuhalten bleibt, wenn der Netzzugang reguliert wird, können sich die Kunden ihren Versorger bei weitreichender Markttransparenz selbst aussuchen. Hier bin ich auch sehr froh, dass das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit in einer Internetplattform versuchen wird, die Vergleichspreise offenzulegen, so dass jeder Verbraucher selbst bestimmen kann, zu welchem Versorger er wechseln möchte.
Folglich, meine Damen und Herren, sind die Versorger aus Selbsterhaltungsgründen gezwungen, ihren Betrieb kostengünstig zu führen, denn vor den Monopolrenditen wird der Verbraucher letztlich am effektivsten durch Wettbewerb und nicht durch den Staat geschützt. Die Tarifpreisaufsicht, meine Damen und Herren, ist dann auch nur ein Anachronismus, denn sie ist völlig untauglich, in diesem System den Verbraucher wirklich vor hohen Preisen zu schützen, zumal - und das will ich hier auch deutlich sagen - sich die Versorger am Ende immer hinstellen und sagen werden, schaut doch einmal her, das Ministerium hat uns doch die Börsenpreise, die wir hier aufgeschrieben haben, abgesegnet. Also hier haben wir keinen großen Handlungsspielraum. Deswegen empfehle ich die Ablehnung zu Punkt 2 a und mit Hinweis auf die entstehende Internetplattform der Regierung empfehle ich auch die Ablehnung zu Punkt 2 b Ihres Antrags und darf ganz kurz auf unseren Antrag zu sprechen kommen. Aus dem, was ich oben gerade gesagt habe, ergibt sich, dass die Verlängerung der Tarifpreisaufsicht für uns kein geeignetes Instrument ist. Vielmehr wurde die Netzentgeltregulierung gerade notwendig, weil die Preisaufsicht im liberalisierten Markt letztendlich versagt. Wir versprechen uns daher nichts davon, dieses Instrument noch einmal um den Friedhof zu tragen.