Protokoll der Sitzung vom 15.12.2006

Wir wollten Aufklärung. Sie hätten die Chance gehabt, in einem Bericht für Aufklärung zu sorgen. Das haben Sie nicht getan.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wenn dazu noch Aussagen kommen, die Sie unwidersprochen so stehen lassen, dass es eine Fluglinie gibt, die nicht subventioniert wird, dann ist das gelinde gesagt eine Sauerei oder Sie haben uns in der Haushaltsberatung belogen.

(Glocke der Präsidentin)

Sie haben uns in den Haushaltsberatungen ansonsten belogen, denn da ist für diese Linie eine hohe Summe eingestellt. Dann sagen Sie bitte jetzt, diese wird nicht mehr gebraucht und dann können wir sie woanders einsetzen, aber lassen Sie es nicht so im Raum stehen.

Herr Lemke, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf für die „Sauerei“.

Bitte, Herr Minister Trautvetter:

Herr Lemke, ich erinnere mich sehr genau an die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, wo das dargestellt worden ist und wo die Verträge auslaufen und wo wir ganz klar gesagt haben, auslaufende Verträge werden nicht verlängert. Ich bin jetzt nicht genau informiert, zu welchem Zeitpunkt laufen die aus, aber meines Wissens läuft ein Vertrag im Jahre 2006 aus. Die Kritik im Haushalts- und Finanzausschuss ist von der Opposition geäußert worden, weil dort 1,2 Mio. € etatisiert sind, die wir als Reserve für eine eventuelle weitere Anbindung von Erfurt an ein internationales Flugkreuz dort reserviert hatten. Das war die Kritik, die im Haushalts- und Finanzausschuss geäußert worden ist, und diese 1,2 Mio. sind noch nicht untersetzt.

Was Ihren Bericht angeht, schauen Sie sich doch den Antrag der SPD-Fraktion an. Dem Landtag ist zum Ende des I. Quartals 2007 ein Konzept vorzulegen. Da müssen Sie doch verstehen, dass ich alle Berichtsteile, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Konzept sind, dass ich die natürlich dann in dieses Konzept mit einbauen werde. Das ist doch vollkommen klar und deswegen wird das auch am Ende des I. Quartals 2007 mit enthalten sein.

Mir liegen jetzt keine weiteren Meldungen vor. Es liegt auch kein Antrag auf Ausschussüberweisung vor. Damit stimmen wir direkt über den Antrag ab. Bitte, Abgeordneter Schröter, ein Antrag zur Geschäftsordnung?

Ja, Frau Präsidentin. Namens der Fraktion beantragen wir die getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2.

Bitte, Abgeordneter Höhn, ebenfalls ein Antrag zur Geschäftsordnung?

Ja, Frau Präsidentin. Zu Ziffer 1 des Berichtsersuchens der SPD-Fraktion möchte ich hier zu Protokoll geben, dass wir der Erfüllung des Berichtsersuchens widersprechen.

Sie haben einen Antrag gestellt. Wir nehmen das zu Protokoll, Herr Höhn.

Wir stimmen ab über den Antrag der SPD-Fraktion zum Punkt 1: „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag zum oben genannten Tagesordnungspunkt zu berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Punkte eingegangen werden.“ Zu diesem Antrag stimmen wir jetzt ab. Wer dafür ist, dass Punkt 1 angenommen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Mit Mehrheit abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Punkt 2 des Antrags, dem Landtag bis zum Ende des I. Quartals 2007 ein auf den tatsächlich zu erwartenden Passagierzahlen basierendes Konzept zum nachhaltigen Betrieb des Flughafens vorzulegen. Wer für den Antrag ist in Punkt 2, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Antrag in Punkt 2 mit großer Mehrheit angenommen.

Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 13

Maßnahmen zur Regulierung der Strompreise und zur Ver- besserung des Wettbewerbs auf dem Thüringer Energie- markt Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2431 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2550 -

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung für ihren Antrag? Das ist nicht der Fall. Möchte die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Das ist auch nicht der Fall. Dann erstattet die Landesregierung Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und ich erteile für die Landesregierung das Wort Herrn Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei dem Antrag der SPD „Maßnahmen zur Regulierung der Strompreise und zur Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Energiemarkt“ handelt es sich um einen sehr umfangreichen Fragenkatalog. Dieser Antrag ist aber, um es gleich vorweg zu sagen, nicht geeignet, die notwendige Debatte um die energiepolitischen Probleme voranzubringen. Sie machen sich ausgerechnet die untauglichste Maßnahme aus dem derzeitigen Diskussionskatalog, nämlich die Fortführung der Preisaufsicht

(Beifall bei der CDU)

nach der Bundestarifordnung Elektrizität aus dem Jahre 1989, zu eigen. Meine Damen und Herren, sie verlieren dabei einen anderen wesentlichen Punkt völlig aus den Augen, nämlich die vorgesehene Einführung der Anreizregulierung. In der Begründung Ihres Antrags stellen Sie dann auch noch die Behauptung auf, dass die Preisaufsicht nur auf öffentlichen Druck aktiv wird. Tatsache ist aber, dass es bereits in der Vergangenheit gerichtliche Auseinandersetzungen mit der TEAG zu den Strompreisen gegeben hat, allerdings unter Verzicht auf große populistische Aktionen in der Öffentlichkeit. Dies wird auch so bleiben, meine Damen und Herren, weil ich davon überhaupt nichts halte und auch nicht den Zwang verspüre, mich ständig wie Sie öffentlich zu produzieren.

Ich will an dieser Stelle zu den laufenden Genehmigungsverfahren zunächst einmal feststellen, dass wir den Antrag der E.ON Thüringer Energie AG auf

Erhöhung der Tarifstrompreise für den Gewerbebereich bereits abgelehnt haben und im Haushaltskundenbereich um etwa 50 Prozent gekürzt haben. Aber darauf, meine Damen und Herren von der SPD, komme ich gleich noch einmal zurück.

Zunächst aber zum Thema Preisaufsicht und zur Höhe der Strompreise im Vergleich zu anderen Bundesländern. Mit der Erteilung der Netzentgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur zum 1. August dieses Jahres hat die E.ON Thüringer Energie AG ihre Tarifpreise, wie im Tarifgenehmigungsbescheid meines Hauses festgelegt, entsprechend absenken müssen. So hat Thüringen im aktuellen Preisvergleich der neuen Bundesländer die günstigsten Tarifpreise. Verglichen mit den benachbarten Bundesländern wie Hessen und Bayern - damit werden wir ja sehr oft verglichen - hat sich der Preisabstand dadurch erheblich verringert. Ein Haushaltskunde mit der typischen Abnahmemenge - Sie kennen das: 2.400 Kilowattstunden pro Jahr - zahlt gegenwärtig in Thüringen netto 17,9 Cent pro Kilowattstunde und in Bayern und Hessen sind es ca. 17 Cent pro Kilowattstunde. Mit den Mitteln der traditionellen Preisaufsicht ist es jedoch nicht mehr möglich, die Stromverbraucher auch wirksam zu schützen. Denn sowohl der Anteil des Strompreises, der durch die Preisaufsicht auf Länderebene überhaupt nur reguliert werden kann, als auch die Anzahl der Kunden, die einen regulierten Stromtarif haben, ist einfach viel zu gering.

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ist nur noch für knapp 40 Prozent aller Stromkunden und maximal ein Drittel der Stromabgabemenge in Thüringen überhaupt verantwortlich. Das heißt, rund zwei Drittel des von Haushaltskunden verbrauchten Stroms unterliegen überhaupt keiner Tarifaufsicht, weil es sich bei den Haushaltskunden um Sondervertragskunden handelt. Hinzu kommt, dass die Steuern einen Anteil von etwas mehr als 40 Prozent am Strompreis haben. Weitere 30 Prozent machen die Netzentgelte aus, für deren Genehmigung in Thüringen die Bundesnetzagentur zuständig ist. 25 Prozent des Strompreises sind reine Beschaffungskosten. Diese Beschaffungskosten werden von der Strombörse EEX in Leipzig definiert. Sie können damit ebenfalls nicht ohne Weiteres von einzelnen Länderinstanzen kontrolliert werden. Übrig bleibt also eine Vertriebsmarge von maximal 5 Prozent, die überhaupt noch einer Tarifaufsicht unterliegt.

Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, das zeigt deutlich, wie sehr Sie die Möglichkeiten der Strompreisaufsicht überbewerten. Die Preisaufsicht kann damit nur sehr wenig zum Wohl der Verbraucher ausrichten. Wenn Steuern und Großhandelspreise weiter steigen, dann bleibt in der Regel kaum eine andere Alternative, als die Preiserhöhung auch behördlich abzusegnen. Die derzeitigen Netto

stromkosten liegen in Bayern, Hessen und Thüringen etwa auf demselben Niveau. Mit dem erneuten Preisantrag von der E.ON Thüringer Energie AG wären die Nettostromkosten hier allerdings wieder über dieses Niveau angestiegen und die Thüringer Verbraucher wären damit schlechter gestellt worden. Das, meine Damen und Herren, haben wir nicht akzeptiert, sondern dafür gesorgt, dass die Thüringer Kunden nicht von der hessischen Preisentwicklung abgekoppelt werden. Ich gehe davon aus, dass die Strompreissituation in Zukunft anders aussehen wird und dass die Landespreisaufsicht in der traditionellen Form damit überflüssig wird, denn das Haupthindernis für den derzeitig fehlenden Wettbewerb sind bekanntlich die Netzentgelte. Die Netzentgelte werden aber weiterhin, und zwar an zentraler Stelle, reguliert. Dadurch können sich dann die übrigen Preisbestandteile auch im Wettbewerb bilden. Wie gesagt: Voraussetzung bleibt, die Netzentgelte aller Unternehmen sind genehmigt und bundesweit bekannt, dann, meine Damen und Herren, kommt Transparenz in die Preiskalkulation der Unternehmen. Das gilt übrigens sowohl für Strom als natürlich auch für Gas.

Eine weitere Trendwende bei den Preisen erwarte ich von der Einführung der sogenannten Anreizregulierung, deren Einführung Sie in Ihrem Antrag nicht mal erwähnt haben. Vielleicht übergehen Sie diesen Punkt ja, weil die Bundestagsfraktion der SPD im Rahmen der Erarbeitung des notwendigen Verordnungsentwurfs durch das Bundeswirtschaftsministerium derzeit sehr kräftig auf der Bremse steht, auch wenn mir eigentlich nicht klar ist, warum. Unter Anreizregulierung - ich will es noch einmal versuchen zu erklären - ist zu verstehen, dass nicht nur die individuellen Kosten eines Unternehmens der Maßstab für die Preisbildung sind, vielmehr sollten von der Regulierungsbehörde auf virtuellem Weg effiziente Vergleichsunternehmen auf Basis eines Benchmarkings, das heißt vergleichenden Erhebungen von Unternehmenskennzahlen, generiert werden, deren Richtpreise dann natürlich auch einzuhalten sind. Ich hatte das hier an dieser Stelle bei anderer Gelegenheit schon mal umfangreich erklärt. Ineffizienten Versorgungsunternehmen würden dabei durchaus Verluste zugemutet, ökonomisch effiziente Anbieter könnten einen möglichen Zusatzgewinn dadurch natürlich erzielen. Dieses Regulierungssystem wurde auf Initiative Thüringens und einiger anderer Bundesländer in das Energiewirtschaftsgesetz auch aufgenommen. Wir hoffen, dass das Bundeswirtschaftsministerium dieses System trotz des politischen Widerstands und der Intervention der Energieversorger auch konsequent umsetzt.

Gleichwohl, meine Damen und Herren, benötigen wir ergänzende Regelungen zur Verbesserung des Wettbewerbs auch außerhalb des Netzbereichs. Hier

ist vor allem die Bundespolitik gefordert. Ein Problem ist zum Beispiel die fehlende Transparenz auf dem Strom- und Gasbeschaffungsmarkt. Die bisherigen Instrumente haben einfach nicht ausgereicht, um kurzfristig für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten zu sorgen. Die aktuelle Markt- und Wettbewerbssituation ist aber - und da sind wir sicher alle einer Meinung - unbefriedigend, denn die Großhandelspreise für Strom und Gas steigen stetig. Dafür sind neben den gestiegenen Weltmarktpreisen insbesondere auch das Oligopol bei den Stromerzeugern und das Duopol im Gasgroßhandel verantwortlich zu machen. Nicht nur Industrie und Verbraucher, sondern auch die thüringischen Versorgungsunternehmen selbst sind dieser Situation ausgeliefert. Insofern bedarf es tatsächlich ergänzender legislativer Maßnahmen, um an dieser Stelle für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten auch zu sorgen. In diesem Kontext wird über folgende Maßnahmen derzeit diskutiert:

Eine verschärfte Missbrauchsaufsicht, wie sie Bundeswirtschaftsminister Glos vorgeschlagen hat. Hier geht es insbesondere um die Einführung einer neuen Regelung im Wettbewerbsrecht, in deren Folge unangemessen hohe Kosten-Erlös-Differenzen einen Missbrauchsverdacht begründen.

Ein zweiter Vorschlag betrifft die Möglichkeit für Kartellbehörden, regulierende Eingriffe in die Marktstruktur vorzunehmen. Weiterhin wird ein Eigentums-Unbundling zwischen den Bereichen Netz und Vertrieb diskutiert; dies vor allem durch die EU-Kommission.

Schließlich gibt es auch noch den Vorschlag einer Weiterführung der Strompreisaufsicht, wie sie Wirtschaftsministerin Thoben aus Nordrhein-Westfalen gefordert hat. Bei den Handlungsoptionen verschärfte Missbrauchsaufsicht, Marktstrukturregulierung sowie Einführung eines Eigentums-Unbundlings zwischen Netz und Vertrieb - das heißt, Kraftwerksbetreiber dürfen keine Netze betreiben und natürlich auch umgekehrt - handelt es sich aus Sicht der Landesregierung um geeignete Instrumente, die für mehr Wettbewerb auf den Energiesektoren sorgen können. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern sie ergänzen sich in geeigneter Weise.

Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich gerade am 7. und 8. Dezember in Dessau eingehend mit diesen Vorschlägen befasst und dazu einen einstimmigen Beschluss gefasst. Die Wirtschaftsministerkonferenz hält weitere Schritte zur Stärkung von Wettbewerb auf den Energiemärkten für zwingend notwendig. Hierzu gehören die Erleichterung des Netzanschlusses neuer Kraftwerke, die Schärfung des Wettbewerbsrechts, die Verbesserung der Transparenz im Stromgroßhandel und die Prüfung von wettbewerbsfördernden Struktureingriffen in horizon

taler und vertikaler Richtung. Deshalb greifen wir den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion sehr gern auf, die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Glos zu unterstützen. Das Konzept des Bundeswirtschaftsministeriums ist am Weitesten vorangedacht, ein Referentenentwurf vom BMWi liegt mittlerweile auch vor.

Zum Eigentums-Unbundling ist anzumerken, dass eine Entscheidung dazu de facto auf EU-Ebene fallen müsste. Die mangelnde Marktöffnung in den großen EU-Ländern, wie der Bundesrepublik und Frankreich, könnte zur Einführung eines solchen Instruments natürlich beitragen. Auf den Vorschlag von Wirtschaftsministerin Thoben bin ich ja schon eingegangen; wie gesagt, ich halte ihn für kontraproduktiv und er ist auch von der Wirtschaftsministerkonferenz vergangene Woche abgelehnt worden. Die Preisaufsicht kann, wie schon ausgeführt, letztendlich sehr wenig zum Wohle der Verbraucher ausrichten und beitragen. Wenn Steuern und Großhandelspreise weiter steigen, entsteht der Zwang, Preiserhöhungen behördlich abzusegnen. In diesem Zusammenhang ist der Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Glos, unangemessen hohe KostenErlös-Differenzen zu beanstanden, auch sinnvoll, auch wenn man dagegen einwenden kann, eine solche Gesetzesänderung vertrage sich nicht mit dem Börsenhandel von Strom. In der Praxis wird es allerdings weniger um den Erlass kartellrechtlicher Missbrauchsverfügungen gegen die Energieversorgungsunternehmen gehen, die Strom mit Kohle, Kernkraft oder Wasser erzeugen. Es geht viel mehr darum, meine Damen und Herren, im Rahmen der Durchführung solcher Verfahren die Öffentlichkeit über die erwirtschafteten Margen bei der Stromerzeugung zu informieren.

Meine Damen und Herren, ich wage die Prognose, dass diese Information, gerade wenn sie einen offiziellen Anstrich hat, ausreicht, dass die Börse mit sinkenden Preisen darauf reagiert. Davon würden die Verbraucher in diesem Land genauso wie die Versorgungsunternehmen in Thüringen profitieren. Information als Voraussetzung für Wettbewerb, meine Damen und Herren, das ist das Zukunftsthema in den sich langsam öffnenden Energiemärkten.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle auch noch eine Bemerkung zum Thema Gas. Da im Gasbereich trotz rechtlicher Marktöffnung Wettbewerb nicht in Gang gekommen ist, haben die Kartellbehörden der Länder und des Bundes im Jahr 2005 beschlossen, gegen Preismissbräuche in abgestimmter Form vorzugehen. Mit Hilfe der Länderbehörden wurde beim Bundeskartellamt eine gemeinsame Datenbank eingerichtet. Dazu hat auch die Landeskartellbehörde Thüringen erneut die Unternehmen angeschrieben und aufgefordert, zum Stichtag 15.11.2006 ihre

Preise mitzuteilen. Diese Preise werden für mehrere typische Abnahmefälle ermittelt und dann im Internet veröffentlicht. Dies soll Druck auf diejenigen Unternehmen ausüben, die besonders hohe Preise von ihren Kunden verlangen. Länderseitig geben uns zukünftig die genehmigten Netzentgelte Gelegenheit, für mehr Preistransparenz und Information bei den Verbrauchern zu sorgen. Der Kunde, der die Netzentgelte von seinem entrichteten Energiepreis subtrahiert, erkennt den Preisanteil, der dem Wettbewerb auch tatsächlich zugänglich ist. Nur dieser Anteil, nennen wir ihn mal der Einfachheit halber Differenzpreis, kann auch durch sein Wettbewerbsverhalten beeinflusst werden. Große Unterschiede sollten bei diesem sogenannten Differenzpreis eigentlich ausgeschlossen sein. So wurden der E.ON Thüringer Energie AG keine höheren Differenzpreise für 2007 genehmigt, als dies in Hessen geschieht. Wo sie dennoch auftreten, muss gegebenenfalls dann auch kartellrechtlich eingegriffen werden. Die Landeskartellbehörde hat zukünftig zudem die Aufgabe, das Differenzpreissystem dem Bürger zu vermitteln. Wir werden dazu im Januar eine Initiative starten und eine Internetplattform einrichten, die über das neue System und die Differenzpreise dann informiert. Zur Ergänzung und Vermittlung der Informationen an die Kunden beabsichtigen wir auch, die Verbraucherzentralen in Thüringen mit einzubeziehen, da nur dort eine einzelfallbezogene Beratung möglich ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wiederhole es noch mal: Wettbewerb ist nur möglich, wenn alle Marktteilnehmer über die gleichen Informationen verfügen. Im Moment - und das wissen Sie alle - ist das einfach nicht der Fall. Dieses Informationsdefizit kurzfristig abzutragen und abzubauen, dazu wollen wir gern beitragen. Deshalb werden wir in Zukunft die Differenzpreise der thüringischen Unternehmen auch veröffentlichen. Wir glauben, dass sich dadurch die Durchführung kartellrechtlicher Missbrauchsverfahren weitgehend erübrigen wird.

Wir hoffen, dass sich damit auch das Image der thüringischen Versorgungsunternehmen und ihrer Produkte wieder verbessert, denn wir werden bei der Veröffentlichung der Differenzpreise dafür sorgen, dass die Kunden auch die Kostenbestandteile erkennen, die die thüringischen Unternehmen selbst nicht beeinflussen können. Ich gehe davon aus, das trägt dann auch zu einer Versachlichung der Diskussion im öffentlichen Raum und auch hier im Hause bei. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich frage: Wer wünscht die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags? Die Fraktion der CDU, der SPD und auch der Linkspartei.PDS. Damit eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht und zugleich die Aussprache zu Nummer 2 des Antrags der Fraktion der SPD und zu dem Entschließungsantrag der CDU. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Kummer, Die Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zuallererst einmal das, was sicherlich für alle Fraktionen steht, auch uns sind die Strompreise und Energiepreise an sich zu hoch. Aber unser vorrangiges Problem ist dabei nicht der hohe Staatsanteil, wie ihn E.ON seit Wochen in solchen riesigen Annoncen thematisiert, unser Problem ist die Selbstbedienungsmentalität der Strommonopolisten, die auf der einen Seite Milliardengewinne machen und auf der anderen Seite solche Werbekampagnen finanzieren, auch zu anderen Themen, die den Stromkunden in Thüringen auch einige Euro kosten dürften. Da erfahren wir z.B., dass der Strom aus der Steckdose sicher ist bis zum nächsten Stromausfall und dass der Staat doch eigentlich derjenige Schuldige ist, dass die Strompreise so hoch sind.

Wenn es dann um das Thema „Preissenkung“ in Thüringen geht - z.B. um die Gaspreissenkung -, dann erfahren wir, dass E.ON auf Bundesebene den Gaspreis um 3 bis 4 Prozent senken will, so dass man davon ausgeht, dass selbst bei der Mehrwertsteuererhöhung wir es noch mit einer Preisreduzierung zu tun haben. Für Thüringen klingt das dann anders. Da möchte ich mal zitieren, was Herr Bernhard Bloemer als Vorstandsvorsitzender gesagt hat: „Wir können unseren 110.000 Erdgaskunden über den Jahreswechsel hinaus für das I. Quartal 2007 eine Nettopreisgarantie gewähren und sehen bei einem Anhalten der derzeitigen Entspannung auf dem Einkaufsmarkt danach sogar Möglichkeiten einer Preissenkung.“ Das war zu lesen in der TLZ. Wie gesagt, in anderen Bundesländern senkt man die Preise, wir bekommen eine Nettopreisgarantie für das I. Quartal, wenn die Preise weiter fallen. Da dürfen wir schon sehr dankbar sein. Ich finde diese Art und Weise des Umgangs mit den Thüringer Verbrauchern nicht in Ordnung.

Meine Damen und Herren, wenn man so etwas liest, dann kann man gleich über den Punkt f des SPDAntrags nachdenken. Vielleicht sollten wir den Anbieter wechseln. Aber bei den anderen Anbietern sieht es auch nicht viel besser aus. So richtig funktioniert der Markt im Bereich der Daseinsvorsorge im Energiebereich eben nicht. Da muss ich sagen,

Herr Minister Reinholz, bin ich nicht bei Ihnen, wenn Sie denken, dass der Markt alles richten wird. Mir fällt da immer ein, wie das mit den Tankstellen ist, und da komme ich mit der Frage „Differenzpreise“ auch nicht so richtig weiter, weil die zu Urlaubsbeginn alle gleichmäßig senkrecht in die Höhe gehen. Das liegt nun ganz gewiss nicht daran, dass sich die Einkaufspreise so drastisch und das ganz plötzlich geändert hätten. Da ist man bei der Frage: Wie laufen hier Absprachen? In diesem Zusammenhang sollte man vielleicht nicht bloß darüber nachdenken, wie es mit einer Verstaatlichung des Netzes ist, das ist ja doch ein relativ defizitärer Bereich in der Energieversorgung, sondern einmal laut darüber nachdenken, große Kraftwerke zu verstaatlichen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Da waren wir schon mal.)

Ja, sicherlich waren wir da schon einmal, aber da wird man Geld für solche Werbekampagnen auch sparen können, weil man darüber nicht mehr nachdenken muss.