Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

Verkürzung der Studienzeiten von Lehramtsstudenten

Zum 1. Junglehrertag kündigte der Kultusstaatssekretär Kjell Eberhardt laut „Thüringer Allgemeinen“ vom 17. Januar 2007 an, die Studienzeiten von Lehramtsstudierenden erheblich zu verkürzen, um den dringenden Bedarf von Lehrern zu decken. Erwähnt wurde vor allem der beträchtliche Bedarf von Lehrern an Grund- und Förderschulen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welchen konkreten Bedarf an Neueinstellungen von Lehrerinnen und Lehrern sieht die Landesregierung?

2. Welche Pläne hat die Landesregierung, die Studienzeiten von Studierenden für das Lehramt in welchem Zeitraum zu verkürzen?

3. Welche Partner wurden in die Erarbeitung der entsprechenden Pläne einbezogen und wie werten diese die eventuellen Verkürzungen von Studienzeiten für das Lehramt?

4. Werden die Pläne der Landesregierung mit den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz abgestimmt? Wo liegen derzeit Dissenspunkte?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Eberhardt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henning und Skibbe beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Frage 1: Die Landesregierung hält an dem beabsichtigen Einstellungskorridor von cirka 500 Einstellungen fest, die sich entsprechend der demographischen Entwicklung auf die einzelnen Schularten verteilen.

Frage 2: Eine grundsätzliche Verkürzung der Studienzeiten ist nicht vorgesehen. Im Zuge der Erhöhung der Praxisanteile im Studium kann eine Anrechung auf den Vorbereitungsdienst um ein halbes Jahr erfolgen. Die Landesregierung wird im Rahmen des Entwurfs eines Lehrerbildungsgesetzes die Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, in denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 2005, für Thüringen umsetzen. Dies bedeutet unter anderem, dass sich bei der Umstellung der Studienstrukturen die Gesamtausbildungszeit nicht verlängern darf.

Frage 3: Die Arbeiten am Entwurf eines Lehrerbildungsgesetzes werden von Vertretern der Universitäten, der staatlichen Studienseminare, des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrmittelentwicklung und Medien und der Staatlichen Schulämter begleitet.

Frage 4: Siehe Antwort zu Frage zwei.

Es gibt offensichtlich keine Nachfragen, so dass ich die Anfrage des Abgeordneten Hauboldt von der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2633 aufrufen kann.

Frau Präsidentin!

Auflösung des Abwasserzweckverbandes „Helberieth/Unstrut“

Der Abwasserzweckverband „Helberieth/Unstrut“ ist mit mehrheitlichem Beschluss der Verbandsversammlung vom 13. Juni 2006 aufgelöst worden. Die Mitgliedsgemeinde Günstedt hat dem Beschlussvorschlag zur Auflösung des Zweckverbandes nicht zugestimmt. Die Auflösung des Zweckverbands wurde im Amtsblatt des Landratsamts Sömmerda als der zuständigen Aufsichtsbehörde veröffentlicht, hier im Amtsblatt des Landkreises Sömmerda 01/07 vom 10. Januar 2007, Seite 3. Zwischenzeitlich sollen die betroffenen Gemeinden die Abwasserentsorgung eigenständig realisieren. Der Zweckverband wird derzeit abgewickelt. Dabei wird das Anlagevermögen nach dem Territorialprinzip auf die ehemaligen Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Von den Gesamtverbindlichkeiten des inzwischen aufgelösten Zweckverbandes in Höhe von rund 640.600 € sollen die Gemeinden Günstedt rund 602.000 € und Herrnschwende rund 38.600 € übertragen bekommen. Den Gemeinden Ottenhausen, Griefstedt und Riethgen sollen keine Verbindlichkeiten übertragen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welcher Grundlage erhebt die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück derzeit Abwassergebühren und wieweit haben die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft entsprechende Beschlüsse gefasst?

2. Nach welchem Prinzip erfolgt die Vermögensauseinandersetzung des Zweckverbands und wie wird die Übertragung von Verbindlichkeiten auf die betroffenen Gemeinden begründet?

3. Welche Auswirkungen wird die Übertragung der Verbindlichkeiten des Zweckverbandes auf die dauernde Leistungsfähigkeit der betroffenen Gemeinden haben?

4. Wie werden sich die Abwassergebühren in den betroffenen Gemeinden im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung entwickeln (bitte Veränderungen prozentual und absolut zum Stand der Zweckver- bandsauflösung angeben)?

Für die Landesregierung antwortet Minister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herrn Abgeordnete, ich beantworte die Fragen wie folgt.

Frage 1: Nach den Informationen der zuständigen örtlichen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Sömmerda, erheben die vier neuen Abgabenträger derzeit keine Abgaben im Bereich der Abwasserentsorgung. Alle vier Gemeinden beabsichtigen jedoch, ihrer kommunalen Selbstverantwortung unverzüglich nachzukommen und zunächst die erforderlichen Ankündigungsbeschlüsse zu fassen.

Frage 2: Die Vermögensauseinandersetzung liegt in der Verantwortung des Abwasserzweckverbandes Hellberger Ried/Unstrut in Abwicklung. Der Genehmigungsbescheid des Landratsamts Sömmerda zur Auflösung des Zweckverbands empfiehlt, dass sich der Verband hierzu der Unterstützung eines Sachverständigen bedient. Entsprechende Angebote hat der Abwickler bereits eingeholt. Die Ergebnisse der Vermögensauseinandersetzung bleiben abzuwarten.

Frage 3: Im Rahmen der Genehmigung zur Auflösung des Zweckverbands hat das Landratsamt Sömmerda die Leistungsfähigkeit der Gemeinden geprüft. Im Genehmigungsbescheid wurde festgestellt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gemeinden gegeben ist.

Frage 4: Für die Entwicklung der Abwassergebühren bei den betroffenen Gemeinden wird auch das von der jeweiligen Gemeinde zu übernehmende Anlagevermögen von Bedeutung sein, das im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung erst noch zu ermitteln sein wird.

Sie sind am Ende mit der Antwort? Dann gibt es eine Nachfrage vom Abgeordneten Kuschel.

Nein, Hauboldt, bitte. Und zwei Anfragen.

Entschuldigung.

Herr Minister, Sie haben ausgeführt, es seien keine Abgabenbescheide ergangen. Gehe ich jetzt recht in der Annahme, da ich weiß, dass welche ergangen sind, dass diese nicht rechtens seien nach Ihren Ausführungen?

Meine zweite Frage: Nach Klage eines Bürgers der Gemeinde Günstedt wurde in einem Gerichtsverfahren festgestellt, dass die Satzung des Abwasserzweckverbands, der aufgelöst wurde, aus formalen Gründen nicht rechtskräftig sei. Hat dies denn aus der Sicht der Landesregierung Auswirkungen auf die Auflösung und das Übertragungsverfahren des Abwasserzweckverbands?

Ich hatte gesagt in der Beantwortung der Frage 1, dass die vier neuen Aufgabenträger derzeit keine Abgaben im Bereich der Abwasserentsorgung erheben. Das war die Antwort. Die Ursache, ob da Gerichtsverfahren etc. anhängig waren, das weiß ich nicht, das ist auch nicht meine Aufgabe, weil das kommunale Selbstverwaltung ist.

Die zweite Frage, da fragten Sie, ob die Auflösung rechtlich nicht in Ordnung sei. Darüber liegen mir keine Erkenntnisse vor. Das ist in Abwicklung und das muss man sehen. Es ist ja häufiger so, dass dann aus irgendwelchen Gründen, manchmal geht es auch um die Vermögensverteilung, geklagt wird wegen irgendwelcher Dinge, die man meint, dass die nicht rechtens seien. Aber das ist auch nicht unsere Aufgabe, sondern das ist Sache der kommunalen Träger vor Ort.

Jetzt gibt es eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel.

Werte Frau Präsidentin, Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass im Rahmen der Prüfung auch durch die Kommunalaufsicht die Auswirkungen auf die dauernde Leistungsfähigkeit geprüft werden. Meine Frage: Für welchen Zeitraum erfolgt dabei die Betrachtung hinsichtlich der Dauer und Leistungsfähigkeit der Kommunen und - die zweite Frage - inwieweit steht die Auflösung dieses Zweckverbands und die eigenständige Wahrnehmung der Aufgaben durch diese Mitgliedsgemeinden im Widerspruch zu der Regelung in § 2 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung? Diese enthält eine Soll-Vorschrift, wonach Gemeinden, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehören - das ist hier vorliegend, alle Gemeinden gehören einer Verwaltungsgemeinschaft an - Mitglied in einem Wasserversorgungs- oder Abwasserentsorgungszweckverband sein sollen. Danke.

Zur ersten Frage: Im Genehmigungsbescheid, hatte ich gesagt, wurde festgestellt, dass die wirtschaftliche

Leistungsfähigkeit der Gemeinden gegeben ist. Das ist das, was wir zum jetzigen Zeitpunkt sagen können. Wir sind - und das ist die zweite Frage, die ich beantworte - eigentlich nicht so sehr glücklich darüber als Land, weil wir an sich der Meinung sind, dass die eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung vermutlich besser gewährleistet wäre, wenn man das in einem größeren Verbund macht. Es bleibt eine Gemeinde übrig. Damit wird sich vor Ort die Kommunalaufsicht noch einmal zu befassen haben und man wird schauen, welche Lösungen sich hier anbieten. Es hängt aber natürlich auch davon ab, was man vor Ort freiwillig möchte. Es sind zum Beispiel auch andere Zusammenschlüsse denkbar.

Ich kann jetzt die nächste Frage aufrufen, und zwar die des Herrn Abgeordneten Carius von der Fraktion der CDU in der Drucksache 4/2634.

Exzellenzinitiative an den deutschen Hochschulen

Am 12. Januar 2007 gab das Thüringer Kultusministerium die sehr erfreuliche Pressemeldung heraus, nach der die Thüringer Projekte

- „Religion in Modernization Processes“ an der Universität Erfurt,

- „Human Behaviour in Social and Economic Change“ an der Friedrich-Schiller-Universität Jena,

- „Jena School for Microbial Communication“ an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und

- „The Laboratory of the Enlightenment“ an der Friedrich-Schiller-Universität Jena,

als Exzellenzcluster bzw. Graduiertenschulen die zweite Runde des Exzellenzwettbewerbs erreicht haben.

In Anknüpfung an die Antwort der Landesregierung auf die von meinem Kollegen Dr. Krause und mir gemeinsam gestellte Kleine Anfrage vom 1. September 2006, in der es neben der Gewichtung der einzelnen Fakultäten unter den Antragstellern um den Stellenwert der Wissenschaftssprache Deutsch in der deutschen Wissenschaftslandschaft ging, frage ich die Landesregierung:

1. Wird die englische Sprache nunmehr auch in der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung als verbindlich zumindest für Mitteilungen von besonderem Niveau vorgeschrieben?

2. Beabsichtigt die Landesregierung zur Popularisierung ihrer Erfolge auch andere Sprachen angemessen zu berücksichtigen? Wenn ja, nach welchen Kriterien soll die Verteilung der Sprachen auf die verschiedenen Gegenstände der Öffentlichkeitsarbeit vorgenommen werden?

The answer givs Mister Eberhardt.