Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

The answer givs Mister Eberhardt.

Werte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Carius beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: In Deutsch!)

Zu Frage 1: Nein. Die Öffentlichkeit wird über die Arbeit der Landesregierung in Form von Pressemitteilungen, Pressekonferenzen, durch Interviews bzw. Beantwortung von Mündlichen und schriftlichen Anfragen, durch den Regierungssprecher bzw. die Pressesprecher der Ministerien informiert. Dies erfolgt durch die Unterrichtung von Presse, Funk und Fernsehen durch den Regierungssprecher bzw. durch die Pressesprecher der Ministerien. Jede Mitteilung bzw. Information über die Arbeit der Landesregierung ist von besonderem Niveau und wird vorwiegend in deutscher Sprache erteilt. Es ist weder üblich noch beabsichtigt und schon gar nicht verbindlich vorgeschrieben, diese Auskünfte in englischer Sprache zu erteilen, in Einzelfällen ist dies jedoch nicht auszuschließen.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Wie wäre es denn mit Russisch?)

Selbstverständlich ist das Erteilen von Informationen und Auskünften in Fremdsprachen im Bereich des Ausländerbeauftragten beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. So informiert der Beauftragte über Rechte und Pflichten der Asylbewerber. Die Broschüre mit gleichnamigem Titel ist nicht nur in deutscher Sprache, sondern darüber hinaus in Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch erschienen. Via Internet steht das Merkblatt „Informationen für Abschiebehäftlinge“ ebenfalls in Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch zur Verfügung.

Zu Frage 2: Ja. Die Thüringer Landesregierung hält es im Sinne der Imagepflege für äußerst sinnvoll, mithilfe fremdsprachiger Broschüren, Flyer usw. insbesondere für den Standort Thüringen zu werben. Dies erfolgt schwerpunktmäßig in den Bereichen

Wirtschaft, Tourismus und Kultur. So hat das Thüringer Wirtschaftsministerium u.a. folgende Broschüren herausgegeben: Your Future Thüringen, gemeinsame Standortbroschüre der LEG und des TMWTA, The Journal Thuringia, die Imagebroschüre im Rahmen der Denkfabrikkampagne und auch Classical road Thuringia, ein Dauerbrenner im touristischen Bereich, auch in Französisch und Italienisch.

Die Staatskanzlei hat dreisprachig, in Deutsch, Englisch und Französisch, die Imagebroschüre „Freistaat Thüringen - Deutschlands starke Mitte“ und das Faltblatt „Unser Land im Überblick“ herausgegeben. Fremdsprachige Publikationen der Landesregierung entsprechen den jeweiligen Anlässen und Erfordernissen. So wurden die Reden anlässlich der Gedenkveranstaltung zum 50. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Buchenwald auch in Englisch, Russisch und Französisch dokumentiert. Anlässlich der Veranstaltung Petersburger Dialog hat die Staatskanzlei einen Flyer zum Thema „Russische Spuren in Thüringen“ in deutscher und russischer Sprache herausgegeben. In Kürze wird die bereits in Französisch erhältliche Broschüre des Thüringer Kultusministeriums zu Studierenden in Thüringen auch in englischer Sprache erscheinen. Darüber hinaus werden Gastbeiträge des Ministerpräsidenten bzw. der Kabinettsmitglieder in fremdsprachigen Zeitschriften, Journalen oder Tageszeitungen in die jeweilige Muttersprache übersetzt.

Der Abgeordnete Carius hat eine oder zwei Nachfragen.

Vielen Dank. Ich habe eine Nachfrage. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen Dank für die sehr umfangreiche Beantwortung. Halten Sie „Humor“ für ein Fremdwort oder gehört es zur deutschen Sprache?

Ich glaube, es ist kein Fremdwort und gehört nicht nur zu deutschen Sprache, sondern sollte zur europäischen Sprachfamilie mit dazugehören. Danke.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Ich rufe die Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt von der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/2635 auf.

Skitunnel Oberhof

Der Freistaat Thüringen hat letztendlich mit der Verabschiedung des Landeshaushalts 2006/2007 seinen politischen Willen zum Bau eines Skitunnels in Oberhof in Absprache mit dem Bund (Bundesinnenmi- nisterium) manifestiert. In Fachgesprächen und sportpolitischen Begegnungen in den vergangenen Wochen sowie entsprechenden Presseinformationen ist von Verzögerungen bis hin zu völliger Unklarheit über den Fortgang des Vorhabens, besonders in Bezug auf ein Betreiberkonzept und die damit verbundenen Kosten, die Rede.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Vorbereitung sowie Vorplanung des Projekts Skitunnel Oberhof?

2. Welche Gründe bzw. Entscheidungen oder Nichtentscheidungen beeinträchtigen die Umsetzung des Vorhabens?

3. Wann und durch wen ist mit einer Entscheidung zum Fortgang des Projekts zu rechnen?

4. Hat oder haben die „Verzögerungen“ Auswirkungen auf die finanzielle Planung oder den Fertigstellungstermin des Vorhabens?

Für die Landesregierung Staatssekretär Dr. Aretz.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ist das normal, dass, wenn der Minister da ist, der Staatssekretär antwortet?)

Mrs. chairwoman, I’m asking for the permission to answer the question of the Honourable Mr. Blechschmidt in German.

Zu Frage 1: Seit dem 25. Oktober 2006 liegt die auf der Basis einer Vorplanung entstandene Konzeption zur Realisierung eines Skitunnels in Oberhof vor. Die wichtigsten Aussagen dieser Konzeption sind:

1. Die sportfachliche Aufgabenstellung ist zu wesentlichen Teilen realisierbar.

2. Die Anlage kann noch im Jahr 2009 fertiggestellt werden und wäre somit noch zur Vorbereitung auf die Olympischen Spiele in Vancouver nutzbar.

3. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand - Vorplanung - ist das Vorhaben mit einer Investitionssumme von 12 Mio. € netto umsetzbar. Dies ist auch die entsprechende Vereinbarung zwischen den Zuwendungsgebern Bund und Land. Die Höhe und die Deckung der Betriebskosten werden derzeit zwischen allen Beteiligten diskutiert.

Zu Frage 2: Erst nach Absicherung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte kann verantwortungsvoll mit dem Bau begonnen werden. Daher müssen im Augenblick noch offene Fragen, die sich insbesondere mit der Höhe der Betriebskosten beschäftigen, geklärt werden. Dazu gab es in den vergangenen Wochen Gespräche auf unterschiedlicher Ebene zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) , dem Thüringer Skiverband (TSV), dem Thüringer Wintersportzentrum (TWZ), der Landesregierung und dem Bundesministerium des Innern. Voraussetzung für den Baubeginn ist ein tragfähiges Betreibungskonzept.

Zu Frage 3: Es gilt das eben Gesagte. Wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten in angemessener Zeit eine Entscheidung herbeiführen werden.

Zu Frage 4: Nein.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Blechschmidt.

Ja, danke, zwei Nachfragen. In Frage 3 würde ich schon gerne noch mal nachfragen wollen, durch wen die konkrete Entscheidung zu treffen wäre. Sie haben gesagt zeitnah, durch wen, alle Beteiligten? Aber ich gehe davon aus, dass es eine konkrete Institution sein könnte.

Was die zweite Frage anbetrifft - Sie sprachen von Vorplanungen - sind bisher in diesem Rahmen Kosten angefallen und wo sind diese Kosten abgerufen worden?

Die erste Frage könnte ich Ihnen jetzt natürlich ganz theoretisch beantworten. Die Entscheidung trifft der und der. Praktisch sieht es natürlich so aus, dass sich die Beteiligten, die den Nutzen von dieser Einrichtung haben werden, auf ein Betreiberkonzept einigen müssen. Da muss dann der eine Sportbereich einen Teil der Kosten übernehmen und weitere Teile der Kosten müssen andere tragen. Man muss sich auch überlegen, wie ein eventuelles Defizit aufgefan

gen werden kann. Das kann natürlich nicht die Kommune Oberhof machen. Insofern ist es also nur eine fiktive Frage, zu sagen, derjenige trifft die Entscheidung. Es muss ein Konzept gefunden werden, nach dem diese Sporteinrichtung betrieben werden kann. Das muss kalkulierbar sein, das muss überschaubar sein, das Risiko muss berechenbar sein. Alles andere wäre eine unseriöse Geschichte.

Auch wenn Sie die Frage nicht gestellt haben, aber sie schwingt ja mit. Selbstverständlich kann die Betreibung dieses Skitunnels in Zukunft nicht zulasten anderer Sportverbände erfolgen. Wir werden dann sicherlich im Ministerium nicht Kosten umschichten zugunsten des Skitunnels und andere Sportarten dadurch in ihrer Mittelzuweisung benachteiligen. Das kommt nicht in Frage.

Was die Planungskosten angeht, es sind natürlich Planungskosten angefallen, die sind bisher vom Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr übernommen worden.

Frau Abgeordnete Leukefeld möchte Ihnen noch eine Frage stellen.

Herr Staatssekretär, Sie sprachen von einer Sporteinrichtung, das ist richtig. Meine Frage ist, gibt es Vorstellungen oder gar Entscheidungen für eine mögliche touristische Nutzung dieses Skitunnels?

Frau Leukefeld, es werden in der Tat Möglichkeiten geprüft, ob eine touristische Nutzung möglich wird, wenn erst einmal die sportlichen Ansprüche und Bedürfnisse der Verbände befriedigt werden konnten. Das wäre sicherlich eine wünschenswerte Sache. Das würde den Tourismusstandort Oberhof und die ganze Region stärken. Das haben wir auch mit im Blick, aber im Augenblick kann ich Ihnen mehr als diese grundsätzliche Auskunft dazu noch nicht geben. Dieses Stadium der Entscheidung oder auch der Vorentscheidung haben wir noch nicht erreicht. Aber wir möchten, dass dieser Skitunnel nach Möglichkeit auch eine angemessene touristische Nutzung erfährt.

Herr Abgeordneter Nothnagel möchte noch eine Frage stellen.

Meine Nachfrage bezieht sich auf die Vorkosten bei der Planung. Sie sagten, das hat das Bauministerium übernommen. Könnten Sie uns denn sagen, aus welchen Haushaltstiteln das genommen wurde?

Ich muss Ihnen gestehen, Herr Nothnagel, das kann ich Ihnen aus dem Handgelenk nicht beantworten, aber das reiche ich Ihnen gerne nach.

Damit ist das Potenzial der Fragen auch erschöpft. Danke schön. Ich wollte Frau Becker ihre Frage per Zwischenruf noch beantworten. Aber vielleicht können die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion das übernehmen. Die Geschäftsordnung sieht kein besonderes Reglement vor, wer seitens der Landesregierung die Anfrage eines Abgeordneten behandelt. Die Frage muss nur beantwortet werden. Wenn der Minister auf sein Recht verzichtet, die Frage zu beantworten, ist es durchaus möglich, dass auch in seiner Anwesenheit der Staatssekretär diese Antwort gibt. Falls diese Antwort nicht befriedigt, müsste das im Ältestenrat bzw. im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zur Klärung beantragt werden.

Ich frage Sie jetzt aber etwas ganz anderes, nämlich ob wir uns in der Lage sehen, die zwei verbleibenden Anfragen, obwohl die Zeit für die Fragestunde um ist, noch zu bearbeiten? Gibt es dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. So rufe ich die Anfrage der Frau Abgeordneten Pelke, SPD-Fraktion, in der Drucksache 4/2636 auf.

Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen und Personalausstattung

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kinder besuchten nach der „Anlage 1 - also der Meldung der Platz- und Gruppenzahl sowie des Personaleinsatzes nach § 3 Thüringer Kindertageseinrichtungs-Finanzierungsverordnung“ zu den jeweiligen Stichtagen der Jahre 2000 bis 2006 tatsächlich die Kindertagesstätten (bitte nach Kinder- garten, Kinderkrippe und Hort getrennt aufführen)?

2. Wie viele Kinder bis zum vollendeten ersten und zweiten Lebensjahr besuchten im o.g. Zeitraum eine Krippe (bitte nach Alter getrennt aufführen)?

3. Wie viele Kinder bis zum vollendeten ersten und zweiten Lebensjahr besuchten im o.g. Zeitraum einen Kindergarten (bitte nach Alter getrennt aufführen)?

4. Wie viel pädagogisches und im Rahmen des damaligen Kindertageseinrichtungsgesetzes gefördertes Personal (VbE) war zum 31. Dezember 2005, bzw. den entsprechenden zur Erfassung vorgesehenen Stichtagen, in den Kindertagesstätten im Jahre 2005 angestellt (bitte nach Kindergärten, integrativen Kin- dergärten, Kinderkrippen und Horten getrennt auf- führen)?