Protokoll der Sitzung vom 01.03.2007

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Gesetzentwurf schafft in Thüringen die Voraussetzung für die europarechtskonforme europäische Umsetzung europäischen Rechts und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2001/42 EG über die Prüfung der Umweltauswirkung bestimmter Pläne und Programme sowie 2003/35 EG über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme besteht die Notwendigkeit, diese auch in Thüringen umzusetzen, soweit sie das Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung und die strategische Umweltprüfung betrachten. Das Gesetz berücksichtigt daher a) die Änderung des UVP-Gesetzes, b) die Notwendigkeit der Einführung einer strategischen Umweltprüfung und c) die europarechtlich bedingte Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung im

Landesrecht. Das Gesetz gliedert sich in drei Artikel. Artikel 1 umfasst die Umweltverträglichkeitsprüfung und den Teil der strategischen Umweltprüfung. Artikel 2 und 3 befassen sich mit den notwendigen Änderungen im Naturschutz und im Waldgesetz. Da sowohl aufgrund der europarechtlichen Vorgaben als auch der des Bundesgesetzes praktisch alle Bestimmungen des schon bestehenden Thüringer UVPGesetzes geändert werden, wurde ein komplett neues Thüringer UVP-Gesetz als Artikel 1 erarbeitet und so auf eine umständliche und zudem schwer nachvollziehbare Novellierung durch einzelne Änderungsbefehle verzichtet. Bezüglich der Verfahrensregelungen für das Vorverfahren „Durchführung der strategischen Umweltprüfung“ verweist der Gesetzentwurf auf die Regelung des Bundesrechts. Damit wird den Vollzugsbehörden auf Kreis- und Landesebene die Bearbeitung erleichtert. Die dynamische Verweisung hat den Vorteil, europarechtlich oder bundesrechtlich bedingte Verfahrensänderungen schnell und unkompliziert zu übernehmen. Es ist sichergestellt, dass die Rechtsentwicklung in Thüringen hier keine Sonderwege geht, die zu rechtssystematischen Widersprüchen zum Europa- und Bundesrecht führen. Der Landesgesetzgeber spart erhebliche Anstrengungen zur Schaffung eigener Regelungen. Die Richtlinie 2001/42 EG schreibt nicht zwingend für alle Pläne und Programme eine strategische Umweltprüfung vor. Vielmehr unterscheidet sie zwischen Plänen und Programmen, die in jedem Fall einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen, und solchen, die aufgrund einer Vorprüfung am konkreten Einzelfall einer strategischen Umweltprüfung unterworfen werden müssen. Welches Verfahrensvorhaben zu welcher Gruppe gehört ergibt sich aus den Anhängen zur Richtlinie 2001/42 EG. Diese Regelungssystematik wurde übernommen und entsprechend weitergegeben. Zum einen ist die gewählte Tabellenform übersichtlich, zum anderen soll damit den Vollzugsbehörden des Landes die Anwendung des Thüringer UVP-Gesetzes erleichtert werden. Ob für das einzelne Vorhaben die Pflicht zur Vorprüfung gilt oder es zwingend der strategischen Umweltüberprüfung unterworfen ist, ergibt sich aus der Zuordnung in der Anlage 3 zum Thüringer UVP-Gesetz. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, bin ich schon sehr tief ins Detail gegangen. Was die EU mit ihren Bestimmungen will, liegt auf der Hand. Mit Einführung der Prüfung von Plänen und Programmen im Hinblick auf ihre positive und negative Umweltauswirkung will der Europäische Gesetzgeber bereits im Vorfeld von konkreten Projektgenehmigungen sicherstellen, dass nicht bereits bei der zugrunde liegenden Planung die Weichen hinsichtlich der zukünftigen Umweltauswirkungen faktisch unveränderbar gestellt werden und negative Umweltauswirkungen nicht mehr verhindert werden können. Denn auch auf der Ebene der Planung und des Programmentwurfs werden die Weichen für größere Entwicklun

gen und für die Bereitstellung der Finanzen gestellt. Verzichtet man auf dieser Ebene auf eine Prüfung der Umweltauswirkungen, besteht die Gefahr, dass die spätere Prüfung der Projekte häufig nur noch eine sekundäre Rolle spielt, weil die Durchführung des Vorhabens dann bereits mehr oder weniger feststeht und es nicht mehr um das Ob, sondern nur noch um das Wo und Wie geht. Aus diesem Grund beziehen sich die Prüfungen auf solche Pläne und Programme, die letztlich den Rahmen der Großprojekte bilden, wie sie in der Anlage 1 zum Thüringer UVP-Gesetz aufgezählt sind. Die Zahl der Anwendungsfälle für strategische Umweltprüfungen ist im Landesrecht gleichwohl nur gering. Regelungen zur Umsetzung der europäisch vorgegebenen Ausformungen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Abgrenzung des Kreises der zu Beteiligenden runden das Gesetz ab.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf setzt das EU-Recht in notwendiger und hinreichender Weise um. Dem können wir uns nicht entziehen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe für die Fraktion der Linkspartei.PDS den Abgeordneten Kummer auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, eigentlich wollte ich ja anfangen „Ihre Stimme scheint nicht nur hier im Hohen Haus ein bisschen schwach geworden zu sein, sondern auch in der Landesregierung.“

(Unruhe im Hause)

Aber, nachdem Sie Ihre Rede damit geschlossen haben, wir können uns der Umsetzung nicht entziehen, denke ich, ist das, was hier aufgeschrieben ist, dann wahrscheinlich doch auch Ihre Intention. Und die Intention, die für mich dabei rüberkommt, ist - man hat schon ein bisschen den Eindruck -, der EU liegt die Umweltpolitik sehr am Herzen. Die Landesregierung scheint aber umweltrechtliche Vorschriften in letzter Zeit doch mehr als hinderlich anzusehen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Was soll denn das schon wieder?)

Ich möchte das in meiner Rede ein wenig erklären, Frau Tasch. Wir haben hier - der Minister ist darauf eingegangen - das Gesetz zur Umsetzung der UVPRichtlinie und der Richtlinie zur strategischen Umweltprüfung vorliegen. Es soll also in Zukunft darü

ber nachgedacht werden auch bei Plänen, wie habe ich die Interessen der Umwelt im Auge und wie kann ich rechtzeitig daran denken, dass der Umwelt kein Schaden zugefügt wird. Nun wird dieses Gesetz auf der einen Seite mit diesem Artikelgesetz, das heute vorliegt, umgesetzt, auf der anderen Seite hat es auch schon eine Änderung im Landesplanungsgesetz gegeben, die ist ja zurzeit im Landtag. Die Landesregierung nutzt hier ihre Möglichkeiten, nicht nur 1:1 die europäischen Vorschriften umzusetzen, sondern gleichzeitig Mitspracherecht von Regionalplanung zu beschneiden. Ich denke hier an die Aufhebung der bisherigen Einvernehmensregelung bei Zielabweichungsverfahren zum Beispiel. Das wird natürlich gerade auch Dinge betreffen, wo wir ökologische Auswirkungen in den Regionen haben, wenn wirtschaftliche Interessen denen entgegenstehen. Ich denke, das ist ein Rückschritt in Bezug auf Umweltpolitik in diesem Land.

Auf der anderen Seite haben wir ein ähnliches Problem bei dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Es wird zwar 1:1 EU-Recht umgesetzt, auf der anderen Seite haben wir aber gleichzeitig ein paar Änderungen beim Thüringer UVP-Gesetz. Da wird auf der einen Seite geklärt, dass die Verordnungsermächtigung zu den Anhängen, die dann regeln, wo Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig sind, in Zukunft nicht mehr der Zustimmung des Landtags bedarf. Auf der anderen Seite zeigt man auch mal, in welche Richtung diese Anhänge in Zukunft von der Landesregierung geändert werden sollen, indem zum Beispiel bei Steinbrüchen und Tagebauen in Zukunft erst ab 25 Hektar und nicht mehr ab 10 Hektar eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist.

Meine Damen und Herren, das ist eine Geschichte, da kann unsere Fraktion nicht mitgehen. Ich halte es für gefährlich, gerade wenn man eine solche Zustimmung des Landtags abschaffen will, gleichzeitig noch ein solches Beispiel im Anhang schon mal durchzuführen, denn es zeigt wirklich eine Richtung, eine Tendenz des Handelns der Landesregierung.

Meine Damen und Herren, ich möchte noch zu einem weiteren Komplex kommen, der im Gesetz geregelt wird. Es ist die Regelung, die uns vom Bundesgesetzgeber aufgetragen wurde zum Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen in FFH- und Vogelschutzgebieten. Wir hatten hier bei der letzten Beratung des UVP-Gesetzes schon darauf hingewiesen, dass diese Übernahme der Regelung notwendig ist. Unsere Fraktion hatte damals auch einen weitgehenden Vorschlag gemacht. Uns ging es damals darum, dass nicht nur eine Änderung für die FFH- und Vogelschutzgebiete, sondern auch für andere wichtige Schutzgebiete in Thüringen durchgeführt wird. Auf der anderen Seite war es auch unser

Anliegen, dass Abstandsregelungen in dieser Regelung beachtet werden. Ich meine, ich habe in der Landwirtschaft Abstandsregelungen für den Einsatz von GVO, um keine negativen Auswirkungen auf die anderen Felder zu haben. Warum gibt es keine Abstandsregelungen in Bezug auf Schutzgebiete, die sich hieran orientieren? Auch das wäre unserer Ansicht nach notwendig gewesen. Darüber werden wir im Ausschuss mit Ihnen diskutieren.

Einen letzter Punkt, den ich ansprechen möchte: Es gibt ja ein neues Hochwasserschutzgesetz des Bundes. Gut, ganz neu ist es auch nicht mehr. Dieses neue Hochwasserschutzgesetz hat überschwemmungsgefährdete Gebiete eingeführt. Im Gegensatz zu Hochwasserschutzgebieten sind das Gebiete, die normalerweise nicht von einem Hochwasser betroffen werden, weil sie einfach durch einen Damm geschützt sind. Aber durch die Erfahrungen des Elbehochwassers wissen wir natürlich auch, ein Damm kann auch mal brechen. Dementsprechend muss ich in der Region hinter dem Damm, die dann vom Hochwasser betroffen wäre, auch im Auge haben, was passiert denn, wenn es hier doch einmal zum Hochwasser kommt? Also deshalb „überschwemmungsgefährdetes Gebiet“.

Ich glaube, auch bei der strategischen Umweltplanung, wie sie jetzt hier eingeführt wird, sollten diese Gebiete berücksichtigt werden. Der Bundesgesetzgeber hat uns auch als Land eine entsprechende Umsetzung mitverpflichtend auf den Weg gegeben. Von der Warte her wünschte ich mir, dass wir das Gesetz dann gleich auch so modern machen, wie es erforderlich ist und solche Fragen versuchen mit einfließen zu lassen.

Ich hoffe, dass in der Gesetzesberatung doch noch deutlich gemacht werden kann, dass Umweltschutz und strategische Herangehensweise im Sinne für die Umwelt Anliegen der Landesregierung ist, dass solche negativen Änderungen wieder zurückgezogen werden und wir dann anschließend in der Folge doch noch einem vernünftigen Gesetz zustimmen können. Danke schön.

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Becker zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, meine zwei Vorredner haben es ja schon betont, mit diesem Gesetzentwurf werden EU-Vorschriften umgesetzt, und zwar verspätet. Das lag nicht an uns, die Bundesumsetzung war schon ein Jahr später als die Fristen waren; die waren am 21.07.2004 schon

abgelaufen. Aber nichtsdestotrotz gibt es in diesem Gesetzentwurf ein paar Knackpunkte, über die ich auch sehr überrascht war, muss ich sagen. Das eine hat Herr Kummer schon angesprochen. Wir hatten im Jahr 2003 eine lange Debatte, eine inhaltliche Auseinandersetzung zum UVP-Gesetz, haben es uns nicht leicht gemacht, haben da auch über die Anlage 1, über die hier schon gesprochen wurde, lange debattiert, haben die Verbände gehört, hatten ein paar Knackpunkte, hatten auch Änderungsanträge als Fraktion und jetzt mit der Option, wir setzen ja alles 1 : 1 um, Änderungen vorgenommen in dieser Anlage, die wir als SPD-Fraktion auch nicht mittragen können.

Es geht um diese 25-Hektar-Frage. Wie oft hatten wir Anträge bei Steinbrüchen, bei Abbaugebieten, wo es scheibchenweise Anträge gab, dass sie immer unter 10 Hektar blieben. Wir haben uns schon damals immer wieder darüber geärgert, dass wir nicht eingreifen konnten. Jetzt gehen Sie in diesem Gesetzentwurf auf 25 Hektar, das ist nicht nachvollziehbar. Ich weiß, dass die Situation und die Antragsflut sich verringert haben und im Moment der Konflikt nicht so vordergründig da ist, aber ich halte dieses Vorgehen für nicht gerechtfertigt und wir müssen das noch prüfen und werden im Umweltausschuss sicherlich darüber auch diskutieren. Ich glaube nicht, dass das eine Vorgabe der EU ist, die wir jetzt 1 : 1 umsetzen sollten. Ich glaube auch nicht, dass diese 25 Hektar wirklich in der Vorlage sind. Das ist ein Punkt, über den wir reden müssen. Auch über die Dorfgewinnungsvorhaben - Anlage 5.3 - haben wir damals diskutiert, ob diese 5 Hektar, die vorgesehen sind, wirklich die Größe ist, die wir in Thüringen akzeptieren können. Politisch ganz brisant wird es dann wieder bei den Windkraftanlagen. Da ist es notwendig, dass selbst bei einer Windkraftanlage, die nur 10 Kilowatt erzeugt, eine UVP notwendig ist, das ist ja vollkommen klar, das wissen wir. Wo es strategisch hingehen soll und wie die Ansätze in der CDU-Fraktion zu Windkraft und erneuerbaren Energien sind, das wissen wir auch, aber das ist doch ein eindeutiges Ungleichgewicht, was da wieder zutage kommt und worüber wir unbedingt im Umweltausschuss reden müssen. Ich bin auch überrascht, dass das Gesetz jetzt so verfasst wurde, dass der Landtag kein Zustimmungsrecht zu dieser Anlage hat. Das war damals im Einvernehmen mit allen so beschlossen und geregelt worden und von 2003 zu 2007 sehe ich keinen Grund, warum wir das in diesem Gesetzentwurf jetzt nicht mehr als Grundlage haben, dass diese Anlage zustimmungspflichtig durch den Landtag gehen sollte, was ich für vollkommen richtig erachte.

Es sind dann noch ein paar Punkte auch im Naturschutzgesetz, über die wir gern mit Ihnen diskutieren würden. Ich gehe davon aus, dass der vorliegen

de Gesetzentwurf jetzt an den Umweltausschuss überwiesen wird und dass wir uns dann über die Anhörung unterhalten und noch mal diskutieren können, wie es mit der Anlage 1 im Speziellen ist. Es sind noch ein paar andere Punkte, aber darauf möchte ich jetzt hier an diesem Pult nicht weiter eingehen, da es an den Umweltausschuss überwiesen wird und wir dann noch mal konkret nachfragen können, wie Sie denn das sehen, Herr Minister, und wie diese Eins-zu-Eins-Umsetzung von Ihnen wirklich gemeint ist oder ob wir da nicht unsere Spielräume, die wir zugunsten der Umwelt in Thüringen haben, doch wirklich auch mal ausnutzen und umsetzen sollten. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Krauße zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde mich darauf beschränken, in kurzen Sätzen zu diesem vorliegenden Gesetz etwas zu sagen. Ich werde mich einer jetzigen Bewertung nicht hingeben, wie das Herr Kummer getan hat, denn ich bin nicht der Meinung, dass wir jetzt, bevor überhaupt eine Ausschussberatung erfolgt ist, schon Schlüsse auf die Umweltpolitik der Thüringer Landesregierung ziehen können und wollen. Eines kann ich hier ankündigen, das ist bei uns Konsens, die Zustimmung des Landtags zur Rechtsverordnung, die werden und wollen wir wieder im Gesetz haben,

(Beifall bei der CDU)

aus einem ganz einfachen Grund: Nicht, weil wir der Landesregierung nicht trauen würden, das ist keineswegs so, aber wir wissen ja, wie das mit Rechtsverordnungen so ist. Es wird ein Gesetz erlassen, wir sind der Gesetzgeber als Landtag, die Landesregierung ändert Rechtsverordnungen und erst, wenn draußen im Lande an irgendeiner Ecke der Kittel brennt, dann kommen die Leute zu uns und sagen, was habt ihr denn hier wieder für einen Quatsch gemacht, das stimmt doch hinten und vorne nicht. Uns geht es darum, dass wir bei der Änderung dieser Anlage, und nur um die geht es, rechtzeitig im Landtag informiert sind und dort auch wissen, wenn etwas geändert wird, wie wird es geändert, und nachfragen können, warum es geändert wird. Die Umsetzung 1 : 1 der EU-Vorgaben ist für uns selbstverständlich. Und wir werden auch, das kann ich Ihnen hier auch sagen, Frau Becker genauso wie Herrn Kummer, nicht zusätzlich etwas draufpacken, was die

EU nicht unbedingt von uns verlangt. Denn damit haben wir schon teilweise sehr schlechte Erfahrungen gemacht, auch auf Bundesebene.

(Beifall bei der CDU)

Ich beantrage deshalb namens meiner Fraktion die Überweisung dieses Gesetzentwurfs federführend an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt, aber mitberatend an den Ausschuss für Bau und Verkehr und an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Diese beiden Ausschüsse sind in der Anlage mit vielen Punkten und Projekten betroffen. Ich finde oder wir finden als Fraktion, deshalb ist es durchaus notwendig, dass diese beiden Ausschüsse ihre Meinung zu diesem Gesetzentwurf mit einbringen, dass der Gesetzentwurf auch von diesen beiden Ausschüssen eingehend behandelt wird. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Redeanmeldungen mehr, so dass ich die Aussprache schließen kann. Wir kommen nun zur Ausschussüberweisung. Frau Jung.

Die Linkspartei beantragt auch Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Gut. Wir kommen als Erstes zum Antrag der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisung vorgenommen worden.

Nun komme ich zur Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Damit ist diese Überweisung vorgenommen worden.

Nun komme ich zum Antrag der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt einige Stimmenthaltungen. Die Überweisung ist trotzdem vorgenommen worden.

Nun kommen wir zur Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt einige wenige Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt auch einige Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit ist aber diese Überweisung auch vorgenommen worden.

Wir stimmen nun über die Federführung ab. Wer der Federführung beim Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zustimmen möchte, hebe jetzt seine Hand. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Naturschutz und Umwelt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar bezüglich Unwirksamkeit der Ver- ordnung über die Lernmittelpau- schale Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/2322 - dazu: Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses - Drucksache 4/2677 -

Abgeordneter Grob aus dem Bildungsausschuss wird den Bericht geben. Bitte, Herr Abgeordneter Grob zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS vom 26. September 2006 „Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Weimar bezüglich Unwirksamkeit der Verordnung über die Lernmittelpauschale“ mit der Drucksachennummer 4/2322 wurde in der 46. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 29. September 2006 als Tagesordnungspunkt 23 a aufgerufen. Der Beratungsgegenstand wurde nach umfangreicher Aussprache auf Antrag der CDU-Fraktion an den Bildungsausschuss überwiesen. In der 20. Sitzung des Bildungsausschusses am 12. Oktober 2006 wurde unter Punkt 1 in nichtöffentlicher Sitzung der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS aufgerufen. Der Ausschuss kam überein, den Tagesordnungspunkt zu vertagen und nach Urteilsbegründung wieder aufzurufen. In der 22. Sitzung des Bildungsausschusses am 7. Dezember 2006 wurde unter Punkt 2 in nichtöffentlicher Sitzung erneut der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS aufge

rufen. Kultusminister Prof. Dr. Jens Goebel führte aus, die schriftliche Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Weimar habe dem Kultusministerium am 8. November 2006 vorgelegen und sei ebenso wie das Urteil selbst vom Thüringer Kultusministerium analysiert worden. Das Urteil habe die Lehr- und Lernmittelverordnung für unwirksam erklärt und gleichzeitig eine Revision nicht zugelassen. Vonseiten der CDU wurde angeregt, den Antrag in Drucksache 4/2322 zur Annahme zu empfehlen, dann werde die Landesregierung im Plenum Bericht erstatten und der Antrag sei danach als erledigt zu betrachten. Der Ausschuss kam überein, in der nächsten Ausschuss-Sitzung darüber zu beschließen.

In der 24. Sitzung des Bildungsausschusses am 1. Februar 2007 wurde unter Punkt 2 der Tagesordnung über den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS weiter beraten. Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Döring bestellt, da er aber krank ist, habe ich das heute übernommen. Es wurde über das weitere Verfahren diskutiert, ebenso über die Sinnhaftigkeit der Überweisung des Antrags an den Ausschuss. Der Hinweis der Verwaltung ging in die Richtung, dass ein Sofortbericht nur möglich sei, wenn ein Antrag auf Berichterstattung erstmalig auf der Tagesordnung des Plenums stehe und die Landesregierung sich bereit erkläre, diesen abzugeben. Daraufhin beschloss der Ausschuss mehrheitlich, den Antrag in Drucksache 4/2322 unverändert zur Annahme zu empfehlen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, Linkspartei.PDS)

Ich eröffne die Aussprache und rufe für die SPDFraktion Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer in diesen Tagen auf der Suche nach einer guten Geldanlage ist, dem kann ich, glaube ich, an dieser Stelle einen guten Tipp geben, der kann zurzeit beim Kultusministerium fündig werden, denn mit 6,18 Prozent pro Jahr werden die zu erstattenden Beiträge der Thüringer Eltern und volljährigen Schüler verzinst. Das ist durch das Oberverwaltungsgericht Weimar erzwungen worden, und zwar dadurch, dass die Rückzahlung rechtswidrig erhoben worden ist. Manch einen mag eine solche Traumrendite über den erlittenen Ärger mit dem neuen Büchergeld hinwegtrösten, den Landeshaushalt belastet das dilettantische Vorgehen des Kultusministeriums hingegen mit 9 Mio. € zusätzlich; aber das scheint die Landesregierung nicht weiter zu berühren. Der Minister hält es auch heute, ca. vier Monate nach der Urteilsverkündung, nicht für nötig, einmal darüber

zu berichten. Man muss schon ein dickes Fell haben, Herr Minister, oder eine etwas verschobene Zeitvorstellung, denn ich zitiere aus Ihrer letzten Rede vom 29. September den letzten Satz: „Der gewünschte Bericht wird Ihnen so schnell wie möglich zugehen.“ Im Gegensatz zu Herrn Grob denke ich, Sie hätten trotzdem einen Bericht geben können, auch wenn man laut Lage heute noch darüber abstimmen kann, denn insgesamt hätten Sie ja dann bis zu 11 Monate sogar Zeit, solch einen Bericht zu geben. Aufgrund dieser Tatsache ist das wirklich traurig.