Protokoll der Sitzung vom 02.03.2007

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir uns angesichts der demographischen Entwicklung vor Augen führen, wie sich künftig gerade der Mietwohnungsneubau entwickeln wird, dann wird das doch ein kleiner Sektor bleiben gegenüber dem bisherigen Wohnungsbestand. Dieser zumindest ist jetzt nicht mehr im Gesetzentwurf enthalten. Eines allerdings kann man mit oder ohne den Gesetzentwurf letztendlich nicht verhindern - dass kommunale Wohnungsunternehmen an ausländische Gesellschaften verkaufen. Das zeigt der Wohnungsverkauf in Dresden. Das werden wir auch in Zukunft nicht verhindern können, solange es nicht gelingt, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie auch in diesem Bereich ihren Aufgaben nachkommen können. Wie gesagt, es liegt hier noch keine endgültige Entscheidung vor. Wir wissen nicht, ob das im Bundestag zu verabschiedende Gesetz dem Entwurf gleichen wird, oder ob es in der Folge der Anhörung hier noch Veränderungen geben wird. Deswegen können wir heute noch keine abschließende Meinung dazu vertreten.

Aber kommen wir einmal zu den anderen Punkten Ihres Antrags. Sie fordern Verlängerung der Befreiung von der Grunderwerbssteuer für Wohnungsunternehmen. Diese Befreiung der Grunderwerbssteuer war eine Ausnahmeregelung für den Osten, für die neuen Bundesländer. Sie galt vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2006, also über drei Jahre. Hiermit sollten Fusionen ermöglicht werden, damit Wohnungsunternehmen eine sinnvolle Betriebsgröße erreichen können. Hier ist bereits ein Antrag von Ihnen, dieses Gesetz zu verlängern, im Bundestag abgelehnt worden. Da muss ich auch sagen, wer es in drei Jahren nicht geschafft hat, sich zusammenzuraufen, um auf diese Betriebsgröße zu kommen, dem werden weitere zwei Jahre, so wie Sie es fordern, dann auch nicht mehr helfen. Man muss auch noch dazu sagen, wenn sich zwei Arme zusammentun, wird am Ende immer noch kein Reicher daraus. Das mal so ganz nebenbei.

(Beifall bei der SPD)

Stärkung des Genossenschaftsmodells in der Wohnungswirtschaft - da haben Sie uns voll an Ihrer Seite. Es gibt ja bereits unter Führung der SPD seit Jahren einen Verein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens. Ein Erfolg auch der Lobbypolitik dieses Vereins war zum Beispiel, dass die Ausgründung von Genossenschaften im Rahmen des Altschuldenhilfegesetzes als Privatisierung anerkannt wurde. Hier greifen Sie nur eine uralte SPD-Forderung auf. Was die Anpassung Altschuldenregelung

betrifft, so muss man sicherlich die aktuelle Entwicklung im Auge behalten. Für die Jahre 2001 bis 2010 stehen insgesamt 1,146 Mrd. € für die Altschuldenhilferegelung zur Verfügung. Bis Ende 2006 waren 558 Mio. € ausgegeben, das heißt, hier steht noch die Hälfte des Geldes zur Verfügung.

Die Verlängerung des Stadtumbaues bis 2012 - auch hier müssten Sie wissen, dass sich der Stadtumbau gerade in der Evaluierung befindet. Diese Evaluierung wird als Gemeinschaftsinitiative von Bund und Ländern durchgeführt und soll im Frühjahr 2008 mit Empfehlung für die Fortführung und Ausgestaltung des Stadtumbaus Ost ab 2010 abgeschlossen werden. Es gibt dazu eine Lenkungsgruppe von Bund, Ländern, Kommunen und der Wirtschaft einschließlich Wohnungswirtschaft. Ziel ist es auch hier, Strategien, Schwerpunkte des Programms Stadtumbau Ost sowie die Fortschritte und Wirkungen darzustellen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Aufwertung der Innenstädte. Eins ist auch heute schon klar, dass das Programm Stadtumbau Ost über 2009 hinaus fortgesetzt werden muss. Da halte ich Ihren Antrag, das bis 2012 fortzusetzen, sogar für zu kurz gesprungen; denn wenn wir uns die Entwicklung der Bevölkerungsprognosen anschauen, dann wird das Programm Stadtumbau uns auch über längere Jahre begleiten müssen, weil der Stadtumbau nämlich hier als Daueraufgabe steht.

Was Ihren Punkt 3 betrifft, dass wir hier die Thüringer Aufbaubank und die HeLaBa stärker in die Pflicht nehmen sollen, die Landesregierung soll einen Bericht vorlegen. Das Ansinnen ist richtig, aber auch hier liegt die Urheberschaft bei uns. Die SPD hat in der Vergangenheit mehrfach beantragt, dass die TAB die Wohnungswirtschaft stärker unterstützen soll. Wir haben die Übernahme von Bürgschaften gefordert. Wir haben gefordert, dass die TAB auch für die Fälle, wo die Hausbanken die Kreditierung für die Wohnungsunternehmen nicht fortführen wollen, einsteigen soll. Deswegen können wir dem Punkt 3 Ihres Antrages zustimmen.

Insgesamt, wie gesagt, ist es ein buntes Sammelsurium der Wohnungspolitik. Über einige Punkte muss man durchaus reden. Das sollten wir im Ausschuss für Bau und Verkehr tun. Ansonsten, falls eine Überweisung heute nicht erfolgt, können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Danke, das Wort hat jetzt Abgeordneter Wehner, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, zunächst überraschten mich die Ausführungen der Kollegin Sedlacik in keiner Art und Weise. Ich vermute mal, Sie hatten von solchen Anlageinstrumenten noch nichts gehört, bevor Sie diesen Antrag Ihrer eigenen Partei hier gelesen haben. Der stammt auch nicht von Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Insofern muss ich Sie auch schon ein bisschen in Schutz nehmen, denn die Begründung, die Sie hier vorgetragen haben, die kann ich in der Drucksache der Linkspartei.PDS-Bundestagsfraktion ohnehin nachlesen. Insofern hat es mich also auch nicht überrascht, was Sie hier vorgetragen haben.

Die REITs, um auch noch mal die Sprachregelung deutlich einzuführen, sind eine weitere Möglichkeit, Immobilien zu finanzieren. Sie haben eben auch hier nicht alle genannt. Neben den geschlossenen und offenen Immobilienfonds gibt es auch gegenwärtig in Deutschland schon Immobilienaktien. Diese Immobilienaktien - viele Firmen sind da bekannt: Vivacon beispielsweise, die GAGFAH auch hier in Thüringen beispielsweise IVG usw. - werden, um zum Thema der Besteuerung einmal etwas zu sagen, bereits genauso besteuert, wie diese REITs auch besteuert werden sollen, nämlich zum Schluss beim Anleger, das heißt nicht auf der Ebene der Gesellschaft selbst, sondern auf der Eigentümerebene. Da gelten dieselben Regeln bei den Immobilienaktien, das sogenannte Halbeinkünfteverfahren, wie es auch in Zukunft bei diesen REITs gelten wird. Somit ist das auch steuersystematisch, um das hier zu sagen, keine Abweichung von irgendwelchen in Deutschland bereits bestehenden Regelungen. Es ist - im Gegenteil - eine aus den internationalen Gegebenheiten jedoch erforderliche Finanzierungsmöglichkeit für Immobilien auch in Deutschland. An dieser Stelle möchte ich auch einmal ausführen, Sie haben zwar darauf verwiesen, dass es auch einige andere Länder gibt, es gibt aber neben diesen Ländern, die es schon eingeführt haben, auch viele Länder, die gegenwärtig sich in derselben Phase wie Deutschland befinden. Das ist hier eine Frage an die Kapitalmärkte, ob man mit der Zeit geht. Denn wenn man es in Deutschland nicht regelt, dann können die deutschen Immobilien in ausländische REITs auch jederzeit eingebracht werden. Das ist überhaupt kein Problem und mit anderen Worten geht dann eigentlich nur dem Land eine Finanzierungsmöglichkeit verloren. Ihr Grundanliegen - und ich denke, darüber sollten wir uns eigentlich auch grundsätzlich unterhalten - ist es ja, dass Sie preiswerte Mieten oder bezahlbaren Wohnraum, wie Sie es auch bezeichnen, für die Bürger hier im Freistaat oder auch in Deutschland ins

gesamt sichern wollen. Dagegen ist ja erst einmal nichts zu sagen. Es ist nur die Frage: Inwieweit ist ein REIT dafür eine Gefahr? Ich sehe die Gefahr überhaupt nicht, denn Mieten entwickeln sich so, wie es in der Marktwirtschaft üblich ist bei Preisen, aus Angebot und Nachfrage. Übertrifft das Angebot die Nachfrage, dann sinkt der Preis. Der sicherste Weg, um kostengünstige Mietangebote vorzuhalten, ist natürlich, dass ein ausreichendes Angebot existiert. Gerade die Konstruktion der REITs wird natürlich auch dazu führen, dass im Bereich des Wohnungsbaus - denn die Kollegin Doht hat ja schon darauf hingewiesen, dass Bestandsimmobilien, Wohnimmobilien gegenwärtig gar nicht möglich sind - diese Gesellschaften auch gezwungen werden, sich im Wesentlichen mit Neubauten zu beschäftigen. Damit entsteht natürlich auch wieder ein Angebot an Gewerbe-, aber auch an Wohnimmobilien, das zum Schluss natürlich den Markt dahin gehend auch entlastet, dass für die Käuferseite, also für den, der Wohnraum nachfragt, es auch günstiger wird. Gerade hier in Ostdeutschland sehen wir ja die Folgen der Wohnungsbaupolitik, die Sie über Jahre zu vertreten haben. Ein REIT, das kann ich Ihnen versichern, wird Immobilien nicht so herunterkommen lassen, wie das im Osten Deutschlands geschehen ist. Die ganzen Folgen haben wir doch heute auszubaden. Die Plattenbaugebiete, das Abrissprogramm, das wir machen müssen, die vernachlässigte Altbausubstanz, ganze Wohngebiete, vor allem in größeren Städten, sind derart vernachlässigt worden, dass die Wohnungen faktisch zusammengefallen sind. Das war Ihre Wohnungspolitik. Das muss man Ihnen ganz deutlich noch einmal sagen. Ein privater Eigentümer wird mit dem Eigentum nie so umgehen. Dass eine Miete auch so hoch sein muss, dass man ein Gebäude unterhalten kann davon, das liegt in der Natur der Sache. Dass diese Gesetzmäßigkeiten im Sozialismus nicht funktioniert haben, das hat man ja nun in der Geschichte ganz deutlich gesehen.

Die Steuerproblematik darf ich auch noch einmal ganz kurz hier ausführen. Es ist in der Systematik ganz logisch, dass diese in der Frage der Gesellschafterebene besteuert sind, aber die Gesellschaft selbst von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit wird. Es ist also keine Sonderregelung hier für die REITs.

Jetzt noch einmal zu Ihrer Doppelzüngigkeit ein paar Ausführungen. In Dresden, das war ja nun der erste Fall, haben wir es schon erlebt, dass mit Stimmen der PDS-Fraktion ein größerer Anteil an Wohnimmobilien durch ein Unternehmen aufgekauft worden ist. Diese sogenannten Private-Equity-Gesellschaften können Folgendes machen: Diese Private-EquityGesellschaften bringen das hier in Deutschland gekaufte Wohnvermögen in ausländische REITs ein. Das können Sie gegenwärtig gar nicht verhindern.

Ob das im Fall Dresden passiert ist, weiß ich nicht, entzieht sich also meiner Kenntnis, aber zumindest gibt es die Möglichkeit. Das heißt also, Sie haben auch unter der gegenwärtigen Gesetzgebung, ob Sie nun deutsche REITs wollen oder nicht, die Möglichkeit, diese Immobilienvermögen in ausländische REITs einzubringen. Damit geht das, was Sie hier fordern, vollkommen ins Leere und schwächt nur den deutschen Kapitalmarkt auch an dieser Stelle. Wie doppelzüngig Sie agieren - ich bin mal gespannt, wie es in anderen Thüringer Städten weitergeht, wie wird sich Erfurt verhalten, wie wird man sich vielleicht in Suhl verhalten. Da werden ja auch Stimmen der PDS gebraucht in beiden Städten, um diese Wohnimmobilien dann letztendlich zu verkaufen. Ich bin sehr gespannt, wie sich dort die entsprechenden Kollegen bei Ihnen verhalten und wie Sie dazu stehen. Ich habe mir auch mal die Mühe gemacht - und das habe ich schon lange nicht mehr getan, früher musste man es sich ja zwangsweise immer mal antun - und habe mal die 1. Tagung des X. Parteitags der Linkspartei.PDS im Internet recherchiert. Wenn man das liest, Sie verdummen ja die Menschen regelrecht. Denn in Ihren Parteitagsbeschlüssen haben Sie konkret formuliert und jetzt zitiere ich hier: „Zur Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sollte eine Veräußerung von Wohnungen aus dem Bestand kommunaler Wohnungsgesellschaften nur dann möglich sein, wenn insolvenzbedrohte kommunale Wohnungsgesellschaften durch Teilverkäufe im Zusammenhang mit mehrheitlich getragenen Sanierungskonzepten für die Gesellschaft zur Abwendung der Insolvenz beitragen können.“ Das heißt also mit anderen Worten, in Ihren Parteitagsbeschlüssen lassen Sie den Verkauf von Wohnungen explizit zu und hier bekämpfen Sie ein Mittel, einen Interessenten an solchen Wohnungen - dann sagen Sie doch, wenn Sie mal ehrlich und konsequent sind, gleich, wir wollen das nicht und wir lehnen dieses Instrument von vornherein ab. Dann kann man sich auf dieser Stelle auch mit Ihnen auseinandersetzen.

Zur Thematik der Grunderwerbsteuer hat die Kollegin Doht schon das Notwendige gesagt. Es war eine Sonderregelung, die befristet ausgelaufen ist. Ich halte es auch unter EU-rechtlichen Aspekten, weil es ja letztendlich eine Begünstigung von Unternehmen in einem EU-Land darstellt, für bedenklich, das zu verlängern.

Auch zum Stadtumbau hat die Kollegin Doht schon einiges Interessante gesagt. Worin besteht nun aber eigentlich der Sinn dieser REITs und warum sollten die unbedingt eingeführt werden? Ich betone, meine Auffassung ist es, dass dieses Heftpflaster, dass man Wohnimmobilien rauslässt, nur für eine Übergangszeit letztendlich gegeben sein sollte. Das wird sich irgendwann öffnen müssen.

Nun, die Immobilien in deutschen Unternehmen sind ja letztendlich totes Kapital. Deutsche Unternehmen unterscheiden sich von ausländischen Gesellschaften in der Regel dadurch, dass sie eine sehr hohe Kapitalbindung im Bereich ihrer eigenen Immobilien haben. Mit der sogenannten Exit Tax, die hier beschlossen worden ist, haben sie einmalig die Möglichkeit, zu einem verringerten Steuersatz dieses tote Kapital auch zu heben, das heißt also zu veräußern und dabei nur einen geringeren Steuersatz zu zahlen. Mit diesen Erträgen aus diesen Verkäufen - in anderen Ländern ist das üblich, dass man zum Beispiel Gewerberäumlichkeiten least, mietet, wie auch immer, in Deutschland würde dann der sogenannte Effekt des Sell-and-lease-back eintreten - hätten die Unternehmen reichlich Kapital zur Verfügung. Dieses Kapital könnte man dann in der Forschung, der Entwicklung neuer Produkte wieder einsetzen, also mit anderen Worten: für die Sicherung von Arbeitsplätzen. Heute haben wir ja schon bei einigen Tagesordnungspunkten auch festgestellt, dass das Beste für die Sicherung von Arbeitsplätzen natürlich ist, wenn sie im ersten Arbeitsmarkt entstehen und wenn sie dadurch entstehen, dass Unternehmen gesund sind und ein entsprechendes Angebot an Arbeitsplätzen dann auch vorhalten können. Ich halte es auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland für ausgesprochen wichtig, dass dieses Finanzierungsinstrument kommt, und kann, um das noch mal zusammenzufassen, Ihre Ängste, die Sie hier haben, die aus meiner Sicht nur ideologisch begründet sind, nicht nachvollziehen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner folgt Abgeordneter Kuschel, Die Linkspartei.PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht erst seit jüngster Zeit sind die kommunalen Wohnungsbestände in den Blick des Finanzkapitals getreten. Hier wurde schon auf einige Entwicklungen verwiesen. Der Druck auf die Kommunen, möglichst das kommunale Eigentum auch in Finanzvermögen umzuwandeln, wird auch dadurch erhöht, dass auch aufgrund einer gescheiterten Landes- und Bundespolitik Kommunen finanziell in prekären Situationen sind, nahezu handlungsunfähig sind, und dafür tragen die Kommunen nicht nur allein die Verantwortung, sondern dafür tragen wir hier als Land Verantwortung, aber auch die Bundesebene hat ein gerüttelt Maß dazu beigetragen, wenn ich nur mal auf die finanziellen Folgen im Zusammenhang mit Hartz IV verweisen darf.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Insofern ist diese Situation, in der wir uns befinden, die logische Entwicklung einer verfehlten Politik der letzen Jahre. Jetzt will die Bundesebene gemeinsam mit den Ländern ein weiteres Instrument schaffen, um Immobilien möglichst unkompliziert in Finanzvermögen zu überführen. Dabei haben wir tatsächlich Befürchtungen, Herr Wehner, aber nicht nur wir. Wenn Sie uns unterstellen, dass das ausschließlich ideologisch begründet ist, dann habe ich von Ihnen diesbezüglich nichts anderes erwartet, aber der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft und auch der Mieterbund haben ähnliche Befürchtungen geäußert und mir ist nicht bekannt, dass beide Organisationen im Wesentlichen durch PDS-Politik geprägt werden. Im Gegenteil, der Mieterbund kommt klassischerweise aus der sozialdemokratischen Richtung und der Verband der Wohnungswirtschaft ist sicherlich auch nicht als linksgeprägte Organisation einzustufen. Insofern müssten Sie zumindest die dort geäußerten Bedenken ernst nehmen und sich damit auseinandersetzen. Wir haben im Grunde genommen diese Diskussion aufgegriffen und da ist richtig, natürlich kooperieren wir auch mit unserer Fraktion im Deutschen Bundestag. Aber wenn Sie sich die dortigen Initiativen anschauen, dann orientieren diese tatsächlich nur auf die Verhinderung von REITs, haben aber nicht zum Inhalt, so wie wir es fordern, dass tatsächlich auch Maßnahmen erforderlich sind, um die Wohnungswirtschaft insgesamt zu stärken. Insofern haben wir uns inspirieren lassen, aber haben verantwortungsbewusst gesagt, es geht uns auch um die Stärkung der Thüringer Wohnungswirtschaft insgesamt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen als Landtag entscheiden, ob wir die Landesregierung bitten, beauftragen, im Bundesrat diesem Gesetz zuzustimmen oder nicht zuzustimmen, weil es ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist. Die Auswirkungen auf das Land sind in erster Linie zunächst auch finanzieller Art, aber gehen weit über diese finanziellen Wirkungen hinaus. Es wurde darauf verwiesen, es entsteht keine Körperschaftsteuer; die Gewerbesteuer fällt für diese neu zu bildenden REITs weg, das heißt Auswirkungen auf den Landeshaushalt, auf den kommunalen Haushalt. Da gibt es unterschiedliche Zahlen, die auch in der Stellungnahme des Bundesrates genannt wurden, aber Auswirkungen sind da. Die Grunderwerbsteuer bleibt fällig, auch das ist eine Landessteuer. Es ist aber fraglich, wohin fließt denn künftig die veranlagte Einkommensteuer bei den Anlegern. Solange diese Anleger in Thüringen wohnen, ist klar, wenn es also einheimische REITs werden, könnte man darüber einen Ausgleich für die entgangene Körperschaft- und Gewerbesteuer konstruieren. Aber das ist nicht selbstverständlich. Die Anleger können ihren Wohnsitz auch woanders ha

ben, selbst außerhalb der Bundesrepublik. Insofern müssen wir schon allein wegen dieser finanziellen Wirkungen hier im Landtag darüber debattieren und da bedauern wir es, dass die Landesregierung von sich aus nicht gehandelt und beispielsweise gesagt hat, wir beschäftigen uns damit mal in den Fachausschüssen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das wäre möglich gewesen. Frau Doht hat darauf verwiesen, wir würden über ungelegte Eier reden, aber hat ja selbst den vorgesehenen Zeitplan definiert. Gegenwärtig ist vorgesehen, dass am 30. März der Bundesrat abschließend entscheidet. Natürlich ist es immer möglich im Ergebnis einer Anhörung, wenn sich dort noch erhebliche Widersprüche ergeben haben oder noch Klärungsbedarf besteht, dass dieser Zeitplan auch nach hinten verschoben wird, aber zurzeit steht 30.03. und wenn wir als Landtag uns positionieren wollen, müssen wir das gegenwärtig tun. Es hat auch keinen Zweck, erst eine Positionierung vorzunehmen, wenn der Bundestag abschließend behandelt hat. Es bliebe natürlich theoretisch die Möglichkeit einer Sondersitzung des Landtags, aber ich glaube, wir haben ausreichend Informationen, um uns positionieren zu können: Wollen wir dieses Instrument oder wollen wir es nicht? Wir als Linkspartei.PDS-Landtagsfraktion wollen es nicht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Doht hat eine Aussage getroffen, der möchte ich ausdrücklich zustimmen, dass nämlich diese REITs nicht im Interesse der Wohnungswirtschaft sind. Wir wissen zwar, gegenwärtig sind die Bestandswohnungen nicht betroffen, damit die Mehrzahl der Immobilien, die durch die Thüringer Wohnungswirtschaft im Eigentum sind oder verwaltet werden, aber ich darf, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitieren: Der Abgeordnete Michael Meister, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag, hat laut beklagt, dass es nicht gelungen ist, diese Bestandswohnungen mit reinzunehmen, und er will das spätestens 2009 beheben. Der Unionsfinanzexperte Leo Dautzenberg sieht noch die Chance, diese 50Prozent-Grenze innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens zu verschieben. Hinzu kommt natürlich die Gefahr - das wissen wir -, wenn einmal mit einem solchen Gesetz ein Einstieg geschaffen wurde, ist es schwer, dann zu verhindern, dass möglicherweise Interessenten notfalls auf dem Klageweg klären lassen, warum ausgerechnet Bestandswohnungen, die vor dem 31.12.2006 errichtet wurden, rausgelassen werden, aber alle nach dem 01.01.2007 entstandenen Wohnimmobilien Bestandteil sein können. Das wird sicherlich bei einer gerichtlichen Überprüfung relativ leicht möglich sein, diesen gegenwärtigen

Schutz der Bestandswohnungen aufzuheben. Deshalb sagen wir auch in der Frage: Kein neues Instrument.

Wir sehen ein weiteres Problem. Wenn Wohnungsimmobilien mit einbezogen werden, dann müssen sie bei der Überführung in REITs zum tatsächlichen Wert aufgeführt werden. Das heißt, es kommt zur Aufdeckung aller stillen Reserven. Damit kann sich dies tatsächlich auch auf das Mietniveau auswirken, denn die privaten Investoren wollen die Refinanzierung. Wenn sie auch für die stillen Reserven Finanzvermögen mit einsetzen müssen, dann ist es logisch, dann wird sich der Druck auf die Mieten automatisch erhöhen. Da sind wir uns nicht sicher, ob auch Sozialcharta, oder was man alles vereinbaren kann, letztlich vor Mieterhöhungen schützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Recht hat Frau Doht darauf verwiesen, dass wir nicht nur dieses gegenwärtige Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ablehnen, sondern es durchaus für erforderlich erachten, dass die Wohnungswirtschaft insgesamt gestärkt wird, auch die Thüringer Wohnungswirtschaft.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Es wird darauf verwiesen, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung für drei Jahre ausreichend Zeit gewesen wäre. Der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft sieht das anders. Wir haben im Gespräch geklärt und gesagt, es gibt nach wie vor Diskussionen, dass sich Wohnungsunternehmen zusammenschließen wollen, es aber manchmal an der Frage der Grunderwerbsteuer - zurzeit 3,5 Prozent - scheitert. Die Länder sind frei. Berlin hat sie auf 4,5 Prozent erhöht. Wir wissen nicht, was die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2008/2009 vorschlägt. In jedem Fall ist das eine wahrnehmbare Größe. Was manchmal Unternehmen für Tricks anstellen müssen, macht der Bereich Gotha deutlich, wo es eine Überführung gab. Um die Grunderwerbsteuer dort zu sparen, hat die ehemalige kommunale Gesellschaft - die wurde in einen Konzern überführt - noch 6 Prozent halten müssen, um dieser Grunderwerbsteuer zu entgehen. Insofern würden wir es durchaus noch für sinnvoll erachten, die Befreiung von der Grunderwerbsteuer zu verlängern. Zu tatsächlichen Mindereinnahmen beim Land führt das nicht, denn ohne die Grunderwerbsteuerbefreiung kommt es wahrscheinlich überhaupt nicht zu derartigen Fusionen und Zusammenschlüssen. Insofern kann man nicht von tatsächlichen Steuermindereinnahmen reden, sondern es ist ein Element der Stärkung der Wohnungswirtschaft. Betriebswirtschaftlich - das wissen wir nicht, ob sich nicht tatsächlich aus zwei schwächeren ein stärkerer Partner entwickelt. Diese Beispiele haben wir, wenn

man mal Weida ansieht, wo sich eine kommunale Wohnungsgesellschaft und eine Genossenschaft zusammengeschlossen haben, die seitdem eine durchaus erfolgreiche Unternehmenspolitik betreiben können. Insofern sagen wir, das ist eigentlich eine Sache, die hier auf Landesebene nicht scheitern sollte. Wir wissen allerdings, bei der Grunderwerbsteuerbefreiung muss letztlich der Bund mitwirken. Ob das gegen EU-Recht verstößt, so wie das Herr Wehner hier dargestellt hat, das ist jetzt rein spekulativ. Das ist immer eine Keule, da kann ich immer sagen, die EU hat Bedenken. Diese drei Jahre Steuerbefreiung sind nach unserer Information durch die Europäische Union in keinster Art und Weise erstmal kritisiert worden, zumindest nicht öffentlich wahrnehmbar. Vielleicht haben Sie dazu andere Informationen, dann würden wir Sie bitten, uns diese Informationen zugänglich zu machen, das würde zu einer Versachlichung beitragen.

An dem Genossenschaftsmodell, das wissen wir natürlich, arbeitet die SPD schon länger. Aber deswegen muss das doch nicht schlecht sein. Sie sollten doch froh sein, wenn wir Sie als Partner unterstützen. Umgekehrt kann das ja auch funktionieren. Unbestritten ist, dass wir der Überzeugung sind, dass für einen stabilen Wohnungsmarkt es die starke Säule „Genossenschaften“ weiterhin geben muss und deshalb jeder Angriff auf das Genossenschaftsmodell abgewehrt werden muss.

Zur Altschuldenhilfeproblematik: Frau Doht, da geht es uns gar nicht um die Dotierung, um das Geld, da haben Sie recht, da steht noch die Hälfte der Gelder zur Verfügung, sondern es geht darum, zu welchem Zeitpunkt wird denn insbesondere eine weitere Teilentschuldung gewährt; zurzeit erst, wenn die Wohnungen tatsächlich vom Markt genommen sind, aber einige Wohnungsgesellschaften haben erhebliche Probleme mit dem Leerstand, mit dauerhaft leer stehenden Wohnungen und können diese Wohnungen nicht zeitnah vom Markt nehmen, haben aber keine Mieteinnahmen, werden aber durch die Altschulden nach wie vor belastet. Deshalb haben wir schon mehrfach vorgeschlagen, dass eine weitere Teilbefreiung schon dann erfolgen sollte, wenn das Wohnungsunternehmen nachweisen kann, dass die Wohnungen dauerhaft leer stehen und sowieso zum Abriss vorgesehen sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, uns ist bekannt, dass der Stadtumbau gegenwärtig evaluiert wird. Umso leichter müsste es doch dann der Landesregierung fallen, in Zusammenarbeit mit dem Bund über eine Fortsetzung zu diskutieren. Frau Doht hat auch hierauf verwiesen, alle Experten sind sich einig. Und, die Klarstellung sei aber erlaubt - vielleicht ist es überlesen worden -, wir haben in unseren Antrag geschrieben "mindestens bis 2012", wir haben

nicht geschrieben „bis 2012“, sondern „mindestens bis 2012“. An uns wird eine Verlängerung des Stadtumbauprogramms über das Jahr 2012 hinaus keineswegs scheitern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist aus meiner Sicht auch erfreulich, dass die SPD signalisiert hat, dem Punkt 3 zuzustimmen, wo es um entsprechende Programme und Modelle im Zusammenhang mit der Landesbank und der Aufbaubank geht. Wenn Sie darauf Wert legen, dass auch Sie ursprünglich Autor dieses Vorschlags waren, haben wir auch damit kein Problem, dann bewerten Sie auch das als unsere Unterstützung ehemaliger SPD-Positionen. Sie müssten dankbar sein, dass wir es hier im Landtag noch einmal thematisiert haben. Ihre Schlussfolgerungen allerdings, dass Sie sagen, insgesamt müssten Sie dann den Antrag ablehnen, wenn er zur Abstimmung kommt, wenn es nicht zu einer Überweisung an die Ausschüsse kommt, kann ich dann aber nicht verstehen. Sie haben im Grunde genommen allem zugestimmt und dürften zumindest bei einer Einzelabstimmung zu den Punkten 2 und 3 Ihre Zustimmung nicht verweigern.

Meine Damen und Herren, Herr Wehner hat hier noch mal darauf verwiesen, dass letztlich Angebot und Nachfrage den Wohnungsmarkt beeinflussen und sich daraus auch Mieten entwickeln können, die unserem gesellschaftspolitischen Anspruch entsprechen, nämlich Wohnen muss bezahlbar bleiben. Wir erleben aber gegenwärtig, wie der Staat mit gezielten Maßnahmen in dieses Verhältnis von Angebot und Nachfrage eingreift. Wir haben schon immer thematisiert, es gibt zum Stadtumbau Ost gegenwärtig keine Alternative, aber es bleibt der Fakt, dass im Wesentlichen die kommunalen Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften die Lasten dieses Stadtumbauprogramms zu tragen haben, weil sie ihr Vermögen vernichten, Wohnungen vom Markt nehmen müssen, dadurch profitiert der private Anbieter. Das ist unstrittig. Der ist aber nicht beteiligt, insofern ist das schon ein Entgegenkommen an die private Wohnungswirtschaft. Jetzt noch ein weiteres Instrument hinzuzufügen, glauben wir, könnte zu Verwerfungen im relativ stabilen Wohnungsmarkt führen und das wäre unangemessen. Zurzeit geht es darum, den Stadtumbau zu vollenden, nachzujustieren und zu überlegen, inwieweit auch die private Wohnungswirtschaft ihren Beitrag zum Stadtumbau Ost mit leisten kann, denn sie profitiert am meisten davon, darauf hatte ich schon verwiesen.

Abschließend, Herr Wehner - Doppelzüngigkeit der Linkspartei.PDS: Das will ich gar nicht völlig ausschließen, aber zumindest eine Selbsthilfegruppe können wir dann gründen, denn es gibt genügend Beispiele, wo wir den Gegenbeweis antreten können. Wenn Sie noch mal auf Dresden abstellen mit

der Linkspartei.PDS - Sie werden mitbekommen haben, es gibt eine heftige Diskussion innerhalb der Linkspartei.PDS zu dieser Entscheidung in Dresden. Es gibt Pro und Kontra und das macht auch nicht vor Thüringen halt. Auch wenn Sie die Diskussion zu Erfurt verfolgt haben, werden Sie wissen, dass wir dort wahrlich nicht mit einer Stimme sprechen. Das ist, glaube ich, auch normal so, dass man darüber diskutiert, aber man muss auch sagen, wie ist denn die kommunale Wohnungsgesellschaft in Erfurt in diese Situation gekommen in einer Zeit, wo ein CDU-Oberbürgermeister die Verantwortung getragen hat. Das darf auch nicht ausgeblendet werden.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wenn jetzt hier die Linkspartei.PDS Verantwortung zeigt und nicht einfach sagt, Schluss und basta, dann ist das sicherlich ein Kriterium von verantwortungsbewusster Politik.

In dem Zusammenhang, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir noch einmal darauf verweisen: Wenn es uns gelingt, dass die Landesregierung in Umsetzung unseres Vorschlags in Punkt 3 gemeinsam mit Landesbank und Aufbaubank Modelle entwickelt, dann könnten solche Situationen wie in Erfurt oder wie sie auch jetzt in Suhl diskutiert werden, vielleicht ausgeschlossen werden. Aber wenn es dort keine Veränderungen gibt, bleibt manchmal den Kommunen tatsächlich keine andere Möglichkeit.

Herr Wehner, es zeugt doch von Verantwortungsbewusstsein, wenn wir in Beschlüssen festhalten, dass wir im Bereich der Insolvenz, wenn also eine Wohnungsgesellschaft sich in einem insolvenzkritischen Zustand befindet, in irgeneiner Art und Weise reagieren müssen, denn die Alternative wäre die Insolvenz und es wäre so, wie jetzt in Blankenhain, dass dann der gesamte Wohnungsbestand durch eine Bank aufgekauft wird. Das wollen wir in jedem Fall verhindern. In einer solchen Situation, aber nur in einer solchen Situation, sind wir zumindest für die Prüfung der unterschiedlichen Modelle der Veräußerung. Veräußerung heißt nicht unbedingt, Veräußerung an einen Privatinvestor. Auch hier wieder Blankenhain als Beispiel, dort ist die Veräußerung an die kommunale Wohnungsgesellschaft in Jena erfolgt, was den kommunalen Wohnungsbestand betrifft - das halten wir für zulässig -, während wir die Veräußerung der Genossenschaft in Blankenhain, die in Insolvenz war, an einen privaten Investor durchaus kritisch sehen.