Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

Danke. Noch ist es nicht zu spät und ich hoffe, dass Sie wirklich noch einmal die Sache überdenken. Danke.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Skibbe von der PDSFraktion.

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Zu viel aufgeschrieben, Herr Döring.)

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, im September die Regierungserklärung, im Oktober der Brief an die Hortnerinnen, im November sickert nun endlich peu à peu durch, dass eine oder vielleicht auch mehrere Kommissionen gebildet wurden oder vielleicht auch nur werden, die erst noch Konzepte entwickeln, Konzepte mit mehr Vielfalt in der Kinderbetreuung, mit freien Trägern und für freie Träger und Kommunen. Der von der Regierung gewählte Weg führt offensichtlich nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Protestbriefe - Abgeordneter Döring erwähnte sie bereits - und Anfragen erreichen auch uns fast täglich. Da erscheint mir auch die Bitte von Frau Dr. Ahlgrimm am vergangenen Sonnabend zur gemeinsamen Tagung des Thüringer Landeselternverbandes, Kindertagesstätten und dessen Landesfördervereins sich doch mit Protesten bezüglich der Überführung der Horte an die Kommunen bzw. an freie Träger zurückzuhalten, eine einzige Zumutung zu sein.

(Beifall bei der SPD)

Man könne ja nach der Veröffentlichung der Konzepte im Januar 2005 immer noch diskutieren oder eben protestieren. Noch heute, über zwei Monate nach der Regierungserklärung, kennt man das Programm für Bildung und Betreuung von 2 bis 16 nur dem Namen nach. Die Vorankündigung, dass ausgerechnet die Horterzieherinnen aus dem Landesdienst heraus müssen, schafft weder Vertrauen noch

trägt das zur Motivation derjenigen bei. Von einer 180-Grad-Kehrtwende schreibt eine beteiligte Horterzieherin. Zuerst wurde der Status des Lehrers aberkannt, dann wurde man auf 80 Prozent heruntergestuft und nun - nach dem Auslaufen des Floatingmodells - wird man wohl einfach zu unbequem für das Land. Es stellt sich für uns wiederum die Frage: Warum soll das Konzept so schnell durchgesetzt werden?

Die Möglichkeit, dass Horte an Kommunen oder in freie Trägerschaft wechseln, gibt es doch längst. In seinem Brief an die Hortnerinnen plant Minister Goebel ab 2005 einen freiwilligen Wechsel und ab 2006/07 den Beginn der landesweiten Umsetzung. Ist in den Vorstellungen der Landesregierung dies der Beginn eines landesweiten Abbaus von Stellen in der Erziehung unserer Kinder in Größenordnungen? Hört Herr Röhrreich, der Vorsitzende der GEW von Thüringen, nur die Flöhe husten, wenn er sagt, dass das Wort "Erziehung" aus dem Konzept für Bildung und Betreuung von 2 bis 16 Jahren herausgefallen ist, oder lassen sich bei Betreuungsangeboten eher Ein-Euro-Jobs einsetzen als bei der Erziehung unserer Kinder? Erhalten die Kommunen die versprochenen Landeszuschüsse auch über das Jahr 2008 hinaus? Schließlich lassen sich genau diese Landeszuschüsse später dann leichter kürzen als Personalkosten.

Ich fordere die Landesregierung auf, endlich mit offenen Karten zu spielen. Geht es doch hier um unsere Kinder und damit um die Zukunft unseres Landes. Wann endlich gehen wir gemeinsam an die Umsetzung wenigstens einiger Empfehlungen der Enquetekommission für Erziehung und Bildung in Thüringen. Beim Besuch von Schulen und Kitas stellen wir nach wie vor fest, dass es kaum Kenntnis von diesen Berichten gibt. Aber das Interesse daran ist durchaus vorhanden. Die veränderte Schuleingangsphase oder die Entwicklung von Schulprofilen, die auf Rhythmisierung des Unterrichts gerichtet sind, wären für mich persönlich Empfehlungen, an deren Umsetzung ich gern mitarbeiten würde.

Ich denke auch, über die Erzieherinnenausbildung muss weiter nachgedacht und diskutiert werden. Um solche Empfehlungen umzusetzen, bedarf es natürlich der Zusammenarbeit mit den Grundschulen, den Horten, den Kommunen und vielleicht auch den freien Trägern. Die Klärung, welche Partner gemeinsam miteinander arbeiten, muss jedoch unbedingt vor Ort passieren und kann nicht unbeschadet von oben herab aufdiktiert werden. Das schließt ein, dass bestehende Horte nicht an Kommunen überführt werden dürfen. Es muss sichergestellt werden, dass die Horte an den Grundschulen verbleiben. In den allermeisten Fällen ist sie sinnvoll und erfolgreich. Außerdem ist es notwendig, dass das

Konzept Bildung und Betreuung von 2 bis 16 besser wäre, Bildung und Erziehung vielleicht auch von 0 bis 100 von allen Beteiligten kritisch begleitet wird. Ich fordere Sie schließlich auf, erhalten Sie unsere Thüringer Spezialität des Hortes als integrativen Bestandteil der Grundschulen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Emde von der CDU.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Herr Ministerpräsident Althaus hat in seiner Regierungserklärung ausgeführt, dass Kindergärten, Horte und Grundschulen stärker zusammenarbeiten sollen. In diesem Zusammenhang wird die Verantwortlichkeit für das Hortpersonal vom Land auf die Kommunen und auf freie Träger übertragen und im Rahmen eines Konzepts für Bildung und Betreuung von 2 bis 16 Jahren sollen im Grundschulbereich außerschulische Betreuungsangebote ebenso ermöglicht werden, wie - wenn gewünscht Ganztagsschulen, auch in gebundener Form. Wie ist die Situation im Land?

Der Rechtsanspruch auf einen Hortplatz ist im Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetz § 25 a geregelt. Dieser Rechtsanspruch steht auch überhaupt nicht infrage. Die Verantwortung für Kindertagesstätten inklusive der Horte und für die Jugendarbeit liegt aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen KJHG bei den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, sprich bei den kreisfreien Städten, bei den Landkreisen aber auch bei Städten und Gemeinden, die oft Teile dieser Aufgaben übernommen haben. In Thüringen wurde ein Weg mit den Horten beschritten, die in der großen Mehrzahl Bestandteil von Grundschule sind und die mit landeseigenem Personal geführt werden.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Ganz bewusst.)

Die Erzieherinnen heute sind ausschließlich für diesen Bereich qualifizierte Fachleute, größtenteils auch mit Lehrbefähigung. In den kommenden Jahren muss aufgrund der Altersstruktur verstärkt Personal in diesem Bereich eingestellt werden. Dieses kommt mit einer Breitbandausbildung zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen von 0 bis 27 Jahren. Das deckt also den gesamten Bereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ab und der darin vorgesehenen Betreuungsformen.

Was soll erreicht werden? Die Kooperation von Kindergärten und Grundschulen mit ihren Horten so

wie die Kommunen soll verstärkt und ihre inhaltliche Zusammenarbeit verbessert werden. Dazu tragen auch personelle Synergien bei.

Schulkonzepte mit einem ganztägigen Angebot sowohl in gebundener als auch in offener Form sollen im Rahmen eines Gesamtkonzepts künftig besser ermöglicht werden als bisher. Dort, wo Schulträger den Schulbezirk nicht auf mehrere oder alle Grundschulen ausgedehnt haben, kann ein Ganztagsschulkonzept daran scheitern, dass Eltern nicht bereit sind, einen finanziellen Eigenbeitrag zu leisten. Hort wird auch künftig vorwiegend an der Grundschule stattfinden. Ob die Trägerschaft für die Grundschulen in den nächsten Jahren mehr als bisher auf die Städte und Gemeinden übergehen sollte, sollte uns eine Überlegung wert sein. Die künftig notwendige engere Kooperation zwischen Kommune, freiem Träger und Grundschule sehen wir als Chance.

Die Verantwortlichen vor Ort werden sich stärker als bisher mit den Inhalten von Schule und mit pädagogischen Konzepten auseinander setzen müssen. Was ist dabei zu beachten? Bis zum Januar entwickelt das Thüringer Kultusministerium unter Einbeziehung externer Partner ein umfassendes Konzept. In das Konzept einfließen sollen neben der Weiterentwicklung der Grundschule zusätzliche Fragen der Weiterentwicklung im Kindertagesstättenbereich, in der Schuljugendarbeit, in der Schulsozialarbeit. Insgesamt geht es darum, diese Bereiche besser miteinander zu verknüpfen. Die Entwicklung des einzelnen Kindes muss Priorität vor der Sicht auf die jeweilige Institution haben. Deshalb müssen auch die Potenziale der Jugendhilfe sowie der Eltern- und Familienbildung in ein Gesamtkonzept Bildung und Betreuung von 2 bis 16 einfließen. Die Verantwortlichkeit des Schulleiters für ein gut koordiniertes inhaltliches Konzept - Stichwort Schulprogramm - muss erhalten bleiben. Das Konzept, welches unter Beteiligung des Landesschulbeirats von Gewerkschaften, Verbänden und Vertretern der Jugendhilfe erarbeitet wird, soll im Januar 2005 vorgestellt und anschließend in breiter Öffentlichkeit diskutiert werden. Der Ministerpräsident hat auch klargestellt, dass es bei der Übertragung der Verantwortlichkeit für das Hortpersonal nicht um Sparen oder Abbau geht. Die Personalkosten werden der kommunalen Ebene im vollen Umfang erstattet. Für die in Floating befindlichen Erzieherinnen gilt Bestandsschutz bis zu ihrem Vertragsende im Jahr 2009. Kündigungen sind nicht beabsichtigt und wären auch nicht logisch, Herr Döring, wenn klar ist, dass zunehmend junge Erzieherinnen entsprechend dem Bedarf eingestellt werden müssen. Es ist ebenfalls nicht daran gedacht, die Elternbeteiligungen an den Hortkosten zu erhöhen. Im Rahmen des Konzepts muss aber darüber nachgedacht werden, wie die Höhe, die soziale Staffelung und die Berech

nungsgrundlagen für die Beiträge in Kindertagesstätten, im Hort oder auch für Schuljugend harmonisiert werden können. An die Umsetzung des Konzepts ist ab 2006/2007 gedacht.

Herr Abgeordneter Emde, Ihre Redezeit geht zu Ende.

Jawohl. Es wird ganz sicher eine mehrjährige Übergangsphase von sechs Jahren und länger geben. Deswegen, denke ich, ist es auch richtig, Frau Skibbe, länger darüber nachzudenken und zu diskutieren, und man muss nicht von heute auf morgen ein fertiges Konzept auf den Tisch legen und das durchziehen, sondern man muss es mit den Verantwortlichen im Land diskutieren, und das werden wir auch tun.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat die Frau Abgeordnete Ehrlich-Strathausen von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als Grundschullehrerin habe ich mit großem Engagement bis Juli gearbeitet. Ich komme direkt aus der Praxis und will Ihnen die Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Hort an einigen Beispielen noch einmal verdeutlichen. Neidisch schauen andere Bundesländer auf uns in Thüringen mit unseren Horten. Das habe ich auch erfahren, als ich in Hessen gearbeitet habe.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: So ist es, endlich sagt es mal jemand.)

Ohne die enge Integration der Horterzieher in den Schulalltag sind weder die veränderte Schuleingangsphase noch die Rhythmisierung des schulischen Tagesablaufs machbar. Wie sieht die Arbeit konkret aus? Sehen Sie, wir haben altersgemischte Klassen mit Begabten und weniger Begabten, Kinder mit Aufmerksamkeitsproblemen, Lese-/Rechtschreibschwache usw. und jedes Kind hat ein Recht auf bestmögliche Schule. Die veränderte Schuleingangsphase mit ihrer Ausrichtung auf Jahrgangsmischung, Integration und Flexibilität erfordert eine viel stärkere individuelle Förderung und Betreuung des Einzelschülers als bisher. Um diesen hohen Anspruch überhaupt realisieren zu können, arbeitete ich mit unserer Erzieherin nach einem abgestimm

ten pädagogischen Konzept. Wir gestalteten gemeinsam die Schuleingangsphase, indem sie mit am Vormittagsunterricht teilnahm. Wir haben den schulischen Stundenplan und den Tagesablauf des Hortes verzahnt und erstellten so zusammen individuelle Förderpläne für unsere Schüler. Unsere Horterzieherin nahm sich im Rahmen des Mehrpädagogensystems während des Unterrichts der einzelnen Schüler, ihrer Stärken und auch ihrer Schwächen, an. Diese Erfahrungen, die unsere Erzieherin während der Unterrichtsphase mit allen Schülern sammelte, konnte sie sofort in die Hortphase einfließen lassen. Eine gezielte pädagogische Unterstützung kommt damit den Kindern ganz direkt zugute.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Aber die Horterzieher leisten noch weit mehr. Sie bieten Hausaufgabenbetreuung in enger Absprache mit den Lehrern, vielfältige Freizeitangebote am Nachmittag, Essens-, Hof- und Wegeaufsichten, Vertretung bei Unterrichtsausfall sowie zusammen mit den Lehrern eine Betreuung der Schüler während Schulveranstaltungen. Sehr effektiv sind zudem der Früh- und der Späthort.

Sehr geehrte Damen und Herren, all das, die enge Verzahnung von Grundschule und Hort sowie das erfolgreich etablierte und gut funktionierende Mehrpädagogensystem wird auf der Strecke bleiben, wenn die Regierungspläne zur Kommunalisierung der Schulhorte Realität werden. Wie soll die bisherige enge Absprache zwischen Lehrern und Erziehern, eine Abstimmung bis in die Dienstpläne hinein, noch möglich sein, wenn sie künftig zwei verschiedene Arbeitgeber haben sollten.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Warum sollte es nicht möglich sein?)

Wieso sollen die neuen Arbeitgeber die spezifischen schulischen Belange noch interessieren? Warum soll er bereit sein, sein Personal zur Teilnahme am Unterricht, zur Durchführung von Unterrichtsveranstaltungen, zur Vertretung bei Unterrichtsausfall oder zur Betreuung bei Schulveranstaltungen der Schule zur Verfügung zu stellen?

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie kön- nen doch künftig Erzieherinnen gar nicht zu Unterrichtsstunden benutzen.)

Was geht den neuen Arbeitgeber der Früh- oder Späthort an? Ich könnte die Reihe kritischer Fragen noch um einiges verlängern, aber darum geht es mir nicht. Wichtiger erscheint mir, dass sich all diese Fragen auch in den vielen Protestschreiben von besorgten Lehrern, Erziehern und Eltern finden, die uns, wie all die anderen auch, in den vergangenen Wo

chen erreicht haben. Auf keine einzige dieser Fragen haben Sie, Herr Kultusminister, und Sie, Kollege Emde, bisher eine überzeugende Antwort geben können. Ihnen geht es offenbar nur darum,

(Beifall bei der SPD)

die Horterzieher möglichst schnell aus dem Landesdienst abschieben zu können, und genau das werden wir mit allen Kräften zu verhindern versuchen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Können oder wollen Sie die Folgen nicht sehen? Die SPD-Fraktion steht für die veränderte Schuleingangsphase, das Mehrpädagogensystem und die Rhythmisierung des Schulalltags und damit für den Erhalt der Schulhorte in seiner jetzigen Form.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das hat sich alles unter einem CDU-Kultusminis- ter entwickelt.)

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das Wort hat Herr Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung wird bis zum Anfang des kommenden Jahres ein umfassendes "Konzept für die Bildung und Betreuung von 2 bis 16 Jahren" vorlegen, so wie das der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung angekündigt hat. Wir haben inzwischen eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kultusministeriums, der Schulämter, der Schulverwaltungsämter, des Landkreistags, des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, des Landesfachbeirats, des Landesschulbeirats, des DGB und des Volkshochschulverbands gebildet. Unser Ziel ist es, mit allen Beteiligten, den Eltern, den Kommunen, den Gewerkschaften und Verbänden, dieses Konzept gründlich zu beraten. Ich habe erst gestern mit dem Landesschulbeirat über unser Vorhaben diskutiert. Wir setzen dabei auf Konsens und wir nehmen uns Zeit - das schon zu den Bemerkungen, dass hier irgendetwas überhastet geschieht.

Das Konzept hat zwei Zielrichtungen, zum einen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch mehr zu erleichtern und zum anderen, die Qualität in Bildung und Erziehung weiter zu verbessern. Das Konzept beinhaltet neben der Weiterentwicklung von Grundschule und Hort auch Fragen der Wei

terentwicklung im Kindertagesstättenbereich, Bereich der Schuljugendarbeit, der Schulsozialarbeit, bei der Einrichtung gebundener Ganztagsschulen und offener Ganztagsschulen.

Was wird sich nun verändern? Es sind einige rechtliche Änderungen notwendig. Die Erzieherinnen und Erzieher werden langfristig keine Landesbediensteten mehr sein, sie werden schrittweise an die Kommunen überführt und auch zu freien Trägern wechseln können. Dabei sollen sich auch Einsatzmöglichkeiten über den bisherigen Bereich hinaus eröffnen. Die Aufwendungen der Jugendpauschale werden mit denen von Schuljugendarbeit zusammengeführt. Und um so mancher Stimmungsmache zu begegnen - ja, mit Herrn Zeh bin ich da sehr einig -, die Horterziehung ist und bleibt integrativer Bestandteil der Grundschulbildung. Hort und Grundschule bleiben auch künftig zusammen. Grundschule und Träger der Horte stimmen sich unter Einbeziehung der Schulkonferenz auf pädagogische Konzepte miteinander ab. Jede Grundschule wird mit einem Träger kooperieren, wobei uns daran gelegen ist, die räumliche Nähe zwischen Schule und Hort zu erhalten und die Abstimmung und die Kontinuität dieses Abstimmungsprozesses im Bereich von Bildung und Erziehung zu fördern. Grundschule und Träger sollen dabei gleichwertige Partner sein.