Protokoll der Sitzung vom 21.06.2007

Ja, aber ein Anzuhörender wird sich doch zu jedem Zeitpunkt auf den Neuvorschlag konzentrieren und nicht permanent sich daran aufhalten, das Bestehende zu bearbeiten, zu bewerten und zu beurteilen, wenn es um die Bearbeitung, Bewertung und Beurteilung von einem Neuvorschlag geht. Dass der Vorwurf oder der Einwurf von Ihnen, Herr Carius, kommt, erinnert mich daran, dass ich dem Herrn Buse nur recht geben kann, dass Ihre Art und Weise der Berichterstattung tatsächlich so tendenziös war, dass man glauben konnte, dass diejenigen Abgeordneten, die sich für einen Systemwechsel in der Abgeordnetenversorgung einsetzen, tatsächlich so etwas wie bescheuert sein müssen. Sie sollten nur dabei bedenken, dass es dann über die 28 Kolleginnen und Kollegen, die in diesen Bänken sitzen, weit hinausgeht, dann sollten Sie diese Art und Weise der Bewertung des Nachdenkens über eine andere Art der Abgeordnetenentschädigung zumindest bis nach Nordrhein-Westfalen und nach Schleswig-Holstein weiterleiten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Der Abgeordnete Schröter wollte noch eine Frage stellen. Herr Abgeordneter Hahnemann möchte diese auch beantworten.

Herr Hahnemann, Sie sprachen davon, dass die Abgeordneten privilegiert seien im Steuerrecht. Würden Sie mir erklären, wo das Privileg liegt?

Das Privileg liegt darin, dass man als Thüringer Abgeordneter in relativ kurzer Zeit eine sehr vorzügliche Altersversorgung erreichen kann.

(Zwischenruf Abg. Schröter, CDU: Sie haben gesagt steuerrechtlich.)

(Zuruf Abg. Schröter, CDU: Sie haben gesagt steuerrechtlich privilegiert.)

Sie haben eine Aufwandsentschädigung, die Sie pauschal absetzen können, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich, Entschuldigung, die steuerlich nicht berücksichtigt wird, unabhängig davon, ob Sie tatsächlich für das Mandat gebraucht wird oder nicht. Wir machen einen Vorschlag, zu sagen, wir schaffen diese Pauschalierung ab und der Abgeordnete hat die Möglichkeit, von seinem Einkommen steuerlich das

abzusetzen, was er tatsächlich als mandatsbedingte Aufwendung benutzt hat.

Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, würden Sie auch noch …

Dann nicht, Herr Abgeordneter Höhn.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Im Steuerrecht ist er sehr dünn.)

Gibt es jetzt weitere Redewünsche? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Als Erstes stimmen wir ab über die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion. Hier ist beantragt worden, diesen an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung einstimmig beschlossen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung darüber, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion an eben jenen Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung einstimmig erfolgt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der Linkspartei in Drucksache 4/2084. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 4 in seinen Teilen

a) Entlastung der Landesregie- rung für das Haushaltsjahr 2004 Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/1533 - dazu: - Haushaltsrechnung des Frei- staats Thüringen für das Haus- haltsjahr 2004 Unterrichtung durch die Landes- regierung - Drucksache 4/1532 - - Jahresbericht 2006 mit Bemer- kungen zur Haushalts- und Wirt- schaftsführung und zur Haus-

haltsrechnung 2004 gemäß

Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der

Verfassung des Freistaats

Thüringen Unterrichtung durch den Thürin- ger Rechnungshof - Drucksache 4/2300 - - Stellungnahme der Landesregie-

rung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3

der Thüringer Landeshaushalts-

ordnung (ThürLHO) zu dem Jah-

resbericht 2006 des Thüringer

Rechnungshofs mit Bemerkun-

gen zur Haushalts- und Wirt-

schaftsführung und zur Haus-

haltsrechnung 2004 Unterrichtung durch die Landes- regierung - Drucksache 4/2622 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/2978 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3118 -

b) Entlastung des Thürin- ger Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2004 Antrag des Thüringer Rech- nungshofs - Drucksache 4/1516 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 4/2979 -

Der Abgeordnete Gerstenberger erhält jetzt das Wort zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, es geht also um die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs. Das muss man sich so vorstellen - für die Gäste - da sind Wirtschaftsunternehmen, die Wirtschaftsprüfungen durch eine Prüfinstitution, die Diskussion anschließend im Aufsichtsrat und danach wird die Geschäftsführung für ihre Geschäftstätigkeit entlastet und dabei können Arbeitsaufträge ausgelöst werden. Genau das findet hier statt, nur mit einem kleinen zeitlichen Unterschied. Gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Haushaltsrechnungen für das Haushaltsjahr 2004 zugegangen im Dezember 2005 und der Antrag der Landesregierung in Drucksache 4/1533, der Jahresbericht 2006 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2004, der ist uns zugegangen vom Rechnungshof im September 2005 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2006 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2004 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung zusammen mit der Haushaltsrechnung, dem Jahresbericht des Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beraten in seiner 38. Sitzung. Dort ist das Verfahren diskutiert worden. Das war am 22. Februar 2007. In der 39. Sitzung am 22. März 2007 sind die einzelnen Fragestellungen zum Bericht des Rechnungshofs im Haushalts- und Finanzausschuss diskutiert worden. In der 40. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 26.04.2007 ist die heute vorliegende Beschlussempfehlung gefasst worden. Mehrheitlich bittet der Haushalts- und Finanzausschuss der Ihnen in Drucksache 4/2978 vorliegenden Vorlage hier im Landtag zuzustimmen, die die Entlastung umfasst, die Stellungnahmen zur Kenntnis nimmt und die entsprechenden Auflagen an die Landesregierung einfordert.

Zum Teil b - zur Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2004 -, dort hat in gleicher Sitzungsfolge die Beratung stattgefunden. Hier ist einstimmig der Beschlussvorschlag des Haushalts- und Finanzausschusses, dem Rechnungshof Entlastung für das Haushaltsjahr 2004 zu erteilen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erstes auf für die SPD-Fraktion Herrn Abgeordneten Dr. Pidde.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, 2004 war das Haushaltsjahr des Täuschens und Vertuschens - Täuschen und Vertuschen bei der Haushaltsaufstellung, Täuschen und Vertuschen bei der Haushaltsdurchführung. Vor der Landtagswahl wurde von der Regierung heile Welt versprochen, um den Wähler bewusst zu täuschen.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Na, das ist eine Unverschämtheit!)

Meine Damen und Herren, wie in den Haushaltsjahren 2002 und 2003 ist auch 2004 finanzpolitisch ein verschenktes Jahr für Thüringen gewesen. Altministerpräsident Vogel hat vor seinem Abschied als Ministerpräsident keine große Gestaltungsfreude mehr gezeigt und Neuministerpräsident Althaus packte vor der Landtagswahl 2004 auch nichts mehr an, obwohl dies aufgrund von Steuermindereinnahmen dringend geboten wäre. So kam es, dass Thüringen in dieser Zeit finanziell Schritt für Schritt abrutschte und die rote Laterne unter den neuen Bundesländern übernahm.

Meine Damen und Herren, es ging darum, trotz sinkender Umfragewerte im Sommer 2004 doch noch an das Wahlziel zu kommen. So wurden notwendige Maßnahmen nicht durchgeführt und verschwiegen. Im Haushaltsvollzug wurde dann aber teilweise anders gehandelt. Nach der Wahl kam ja der Nachtragshaushalt und da wurden Versprechen, die vor der Wahl gegeben worden sind, teilweise wieder einkassiert. Das Schlimmste jedoch: Trotz der dramatischen Finanzsituation scheute sich Ministerpräsident Althaus nicht, im Wahlkampf ein 1 Mrd. teures Wahlgeschenk, nämlich die Abschaffung der Wasserbeiträge, zu verteilen. Wir haben die Folgen gesehen: ein riesiger Verwaltungsaufwand bei den Zweckverbänden und beim Freistaat. Bis heute sind die rechtlichen Probleme noch nicht geklärt und eine Verfassungsklage ist anhängig. Immer mehr Menschen durchschauen inzwischen, dass sich die Regierung Althaus längst das Geld an anderer Stelle wieder holt. Die Förderrichtlinie für wasser- und abwassertechnische Investitionen ist inzwischen novelliert, die förderfähigen Kosten sowie die Fördersätze stark eingeschränkt. Die Folge ist, dass die höheren Investitionskosten sich auf die Gebühren und auf die Abwasserbeiträge niederschlagen, die von den Bürgern refinanziert werden müssen. Viele Wasserversorger waren gezwungen, ihre Gebühren zum Teil drastisch zu erhöhen, um die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Jetzt kommt das Finanzausgleichsgesetz und da will die Landesregierung noch einmal bei den Hausbesitzern zulangen, indem sie auf eine Erhöhung der Grundsteuern drängt.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, fast zwei Drittel des vorliegenden Rechnungshofberichts befassen sich mit der katastrophalen Finanzlage des Feistaats Thüringen. Ich will nur einige Feststellungen an dieser Stelle stichpunktartig nennen.

Mehrausgaben erfolgten durch Nichteinhaltung der vorgesehenen Personalkostenbudgets in verschiedenen Einzelplänen. Es gab Haushaltsüberschreitungen gegenüber dem Haushaltsentwurf von insgesamt 984 Mio. €. Der Haushalt umfasste eine Globale Minderausgabe von fast 200 Mio. €, wo jeder sagt, das ist zu hoch, das kann im Vollzug nicht erbracht werden. Genauso war es auch, der entsprechende Fehlbetrag am Jahresende weist das aus.

30 Mio. € wurden an GA-Mitteln nicht an die Wirtschaft ausgereicht. Bei den Bürgschaftsausfällen kam es trotz Konjunktur im Nachtragshaushalt 2004 noch zu einer deutlichen Überschreitung des Haushaltsansatzes.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wel- che Konjunktur war denn 2004?)

Eine Vortäuschung falscher Tatsachen ist es auch, dass der LEG eine Bürgschaft gewährt wurde, damit sie einen Kredit von 7,8 Mio. € aufnehmen konnte, der aber erst 2005 veranschlagt worden ist. Hinzu kommt eine Steigerung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, ohne die vorherige Zustimmung des Thüringer Finanzministeriums. Dies ist ein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, für ein solches Finanzgebaren im Jahr 2004 kann keine Entlastung erteilt werden.

Aus den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir sechs wichtige Schlussfolgerungen genommen und im vorliegenden Antrag noch einmal aufgegriffen. Diese möchte ich Ihnen jetzt kurz erläutern.