Protokoll der Sitzung vom 22.06.2007

Also, so weit ich verstanden habe, sollen beide Anträge an den Ausschuss überwiesen werden und er wird natürlich mit der gleichen Ernsthaftigkeit wie jeder Antrag dort behandelt werden.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Dann kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung. Der Abgeordnete Worm hat beantragt, alle Anträge an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen, und er bezog sich auch auf die Fortberatung der Großen Anfrage im gleichen Ausschuss. Dann können wir das jetzt in dieser Reihenfolge abstimmen.

Wer dafür ist, dass der Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 4/2953 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Wer dafür ist, dass der Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2998 - ebenfalls an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist ebenfalls einstimmig so beschlossen.

Wer für die Fortberatung der Großen Anfrage ebenfalls im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das ebenfalls einstimmig so beschlossen.

Ich kann den Tagesordnungspunkt schließen und rufe jetzt in Absprache mit den Fraktionen - die Landesregierung ist ebenfalls informiert - den Tagesordnungspunkt 27

Fragestunde

auf und beginne mit der ersten Mündlichen Anfrage, eine der Abgeordneten Skibbe, Die Linkspartei.PDS-Fraktion, Drucksache 4/3068.

Personalmangel in Kindertageseinrichtungen

In dem „Bericht der Landesregierung zu den Auswirkungen des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes auf Familien, Kommunen und Personal“ (Drucksache 4/2860) ist unter Punkt fünf zu lesen, dass die Auswertung der Meldebögen durch das Landesjugendamt am 1. November 2006 ein Personaldefizit in 123 Kindertageseinrichtungen ergeben habe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gibt es mittlerweile mehr als die erwähnten 1.275 Rückmeldungen und ergibt sich daraus ein weiteres Defizit?

2. Wie hoch sind die Personaldefizite und in welchen Kreisen und kreisfreien Städten treten sie auf?

3. Welche Gespräche sind bereits mit den Trägern der 123 Kindertageseinrichtungen geführt worden und was ist das jeweilige Ergebnis?

4. Wie soll künftig die Fachaufsicht wahrgenommen werden, um die Personaldefizite auszuschließen?

Es antwortet Minister Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Skibbe beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja, es gibt inzwischen mehr Rückmeldungen. Die Prüfung hat jedoch kein weiteres Defizit ergeben.

Zu Frage 2: Über die Höhe der Personaldefizite können keine Angaben gemacht werden. Die zum Stichtag nun inzwischen 1. März abgegebenen Meldungen enthalten die Zahl der Einrichtungen, in denen im Jahresdurchschnitt ein Personaldefizit festgestellt wurde. Aber auch diese Anzahl ist noch nicht verbindlich, da die Meldungen teilweise unvollständig erfolgten und einer Nachbesserung bedürfen. In Erfurt betrifft das beispielsweise 16 Einrichtungen.

Zu Frage 3: Aus den Meldungen zu den Stichtagen 1. September und 1. März wurde jeweils zunächst das Jahresmittel im Soll und Ist gebildet. Ergab sich eine Differenz von mehr als 0,1 VZB, so wurde zunächst mit den Trägern ein telefonischer Kontakt hergestellt, um den Hintergrund zu ermitteln. Neben Fehlern beim Ausfüllen der Meldebögen wurde auch festgestellt, dass sich oftmals durch das Ausscheiden von Kindern aus der Einrichtung zwischenzeitlich der Bedarf verringert hatte. Darüber hinaus wurden zur Unterstützung von Nachverhandlungen der freien Träger mit der Kommune bzw. innerhalb der kommunalen Verwaltungen schriftliche Aufforderungen an die Träger zur Angleichung des Personals an die vorgegebenen Standards mit einer Frist von vier Wochen versandt. In insgesamt 42 angeschriebenen Einrichtungen wurde das Personal inzwischen als ausgeglichen gemeldet. Ein Teil der Rückmeldungen steht jedoch noch aus, weil hier die gesetzte Frist noch nicht abgelaufen war.

Zu Frage 4: Nach Sozialgesetzbuch VIII haben die Träger eine Meldpflicht jeweils zu den Stichtagen 1. September und 1. März. Bei Feststellung eines Defizits von mehr als 0,1 VZB im durchschnittlichen Ist des pädagogischen Personals werden die Träger angeschrieben und mit der umgehenden Veränderung beauftragt. Erfolgt diese nicht und wiederholt sich die defizitäre Ausstattung mit pädagogischem Fachpersonal wird die Betriebserlaubnis entsprechend verändert.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Panse bitte. Herr Minister, es gibt Nachfragen.

Herr Minister, ich habe eine Nachfrage: Die fachliche Verantwortung für die Kindertagesstätten, auch für die Kita-Bedarfsplanung, liegt ja bei der kommunalen Ebene.

So ist es.

Sie haben skizziert, dass die Träger angeschrieben werden, wenn das Personal defizitär Ausstattungen vorweist. Wird gleichzeitig auch die Kommune darüber informiert mit der Aufforderung, das entsprechend im Kita-Bedarfsplan zu regulieren bzw. auch als Kommune handelnd gegenüber dem Träger der Einrichtung tätig zu werden?

Nein. Die Verantwortung für die ausreichende Personalausstattung der jeweiligen Einrichtung nach dem Gesetz hat der Träger. Der Träger ist der einzige, der dort Personal einstellen kann oder zusätzliches Personal beauftragen kann. Der Träger muss diese Kriterien, die sich aus der Betriebserlaubnis und aus dem Bedarfsplan vor Ort ergeben, mit der Kommune verhandeln, wenn es um die Refinanzierungsanteile geht.

Eine zweite Frage.

Da würde ich gern noch nachfragen, da es in Erfurt bei einem Träger mehrfach vorgekommen ist, dass von dem bestehenden Kita-Bedarfsplan abgewichen wurde und mehr Kinder aufgenommen wurden als

Personal zur Verfügung stand. Welche Konsequenzen hat das dann, wenn Sie sagen, die Betriebserlaubnis könnte im schlimmsten Fall erlöschen? Bedeutet das dann, dass die Verantwortung bei der Kommune liegt und sie letztendlich dann die Betreuung der Kinder sicherstellen muss oder hat das Konsequenzen darauf, dass der Träger die Einrichtung weiterbetreiben kann?

Herr Abgeordneter, natürlich bemühen wir uns in solchen Fällen - und in diesem Fall ist Ihnen das ja auch bekannt - auch die jeweilige Kommune mit einzubeziehen. Aber es ist richtig, wenn sich längerfristig keine Veränderung ergibt, muss die Betriebserlaubnis zumindest dann auf die Größenordnung angepasst werden, für die der Träger allenfalls Personal verfügbar hat.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf. Herr Abgeordneter Kubitzki, Die Linkspartei.PDS, in Drucksache 4/3082.

Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Strafvollzug

In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nummer 1280 (vgl. Drucksache 4/3036) konnte zu einigen Fragepunkten aufgrund des seinerzeit noch laufenden Auswahlverfahrens keine Aussage getroffen werden.

Nach unserem Kenntnisstand war das Auswahlverfahren zum Zeitpunkt der Vorlage der Antwort auf die Kleine Anfrage abgeschlossen und nicht begünstigte Bewerber über die Entscheidung informiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bildungsträger wurden als Projektträger zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Thüringer Strafvollzug nach welchen Kriterien ausgewählt?

2. Erfolgte die Vergabe des Auftrages als Gesamtpaket oder in (wie vielen) Einzelprojekten pro Jahresscheibe oder für den Gesamtzeitraum der Förderperiode 2007 bis 2013?

3. Ist es richtig, dass bei einer ESF-Fördersumme in Höhe von 14 Mio. € (wie in Beantwortung der Klei- nen Anfrage, Frage 6 ausgesagt wurde) eine öffentliche europaweite Ausschreibung gefordert wird?

4. Inwieweit findet die De-Minimis-Verordnung bei der Vergabe des in Rede stehenden Auftrages (Bildungs- projekt nach der Richtlinie „Berufliche Qualifizierung“, welche bislang nur bis zum 31. Dezember 2007 gültig ist) Anwendung?

Danke. Es antwortet Staatssekrektär Haußner.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kubitzki, Linkspartei.PDS, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Thüringer Justizvollzug hat das hierfür berufene Auswahlgremium, dem Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, der Thüringer Justizvollzugsanstalten und des Justizministeriums angehörten, aus insgesamt 10 Bewerbern die folgenden Bildungsträger: bfw Berufsfortbildungswerk GmbH, Geschäftsstelle Thüringen, gemeinnützig, Basbergstraße 1 in Erfurt und Grone-Bildungszentren Thüringen GmbH, gemeinnützig, OttoSchott-Straße 2 in Weimar vorgeschlagen.

Gemäß den Bewertungsergebnissen der bildungsort-, d.h. anstaltsbezogenen Konzepte der Anbieter, soll das bfw in den Justizvollzugsanstalten Goldlauter, Hohenleuben und Tonna, die Grone-Bildungszentren Thüringen GmbH in den Justizvollzugsanstalten Gera und Untermaßfeld sowie in der Jugendstrafanstalt Ichtershausen mit Zweiganstalt Weimar tätig werden.

Neben dem Erfüllen formeller Voraussetzungen waren für die Bewertung der Angebote vor allem folgende Kriterien besonders wichtig:

Schaffung kohärenter Strukturen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt, duale Ausrichtung der Bildungsmaßnahmen, Orientierung der angebotenen Berufsfelder am Bedarf des allgemeinen Arbeitsmarkts in Thüringen, Vorhalten individueller Qualifizierungswege für einzelne Teilnehmer, Gewährleistung eines flexiblen Einstiegs oder Übergangs der Teilnehmer, Zertifizierung der Qualifizierungsbausteine, Gewährleistung des anstaltsspezifischen Bildungsbedarfs, Beschreibung der handlungsfeldbezogenen Teilnehmeranforderungen, der Maßnahmedauer, des möglichen Bildungsabschlusses und der kalkulierten Kosten, Berücksichtigung der baulichen, technischen und organisatorischen Strukturen der jeweiligen Anstalt, Erfüllung der Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, Gewährleistung der Voraussetzungen für das

Erlangen der Berufsbildungsreife, Durchführung von Maßnahmen der Integration der Teilnehmer.

Darüber hinaus sind die von den Anbietern kalkulierten Kosten in die Auswahlentscheidung eingeflossen. Die Bewertung aller Auswahlkriterien erfolgte anhand einer Matrix, die auch bei der Bundesanstalt für Arbeit bei analogen Bildungsmaßnahmen angewandt wird.

Zu 2.: Mit der Auswahl der künftigen Bildungsträger ist kein Auftrag im vergaberechtlichen Sinn erfolgt. Das Auswahlverfahren ist der konkreten Bewilligung von Fördermitteln, beispielsweise Fördermittel des Europäischen Sozialfonds oder Bundesmittel, vorgeschaltet. Es dient allein der unverzichtbaren Wahrung der Belange und Interessen des Justizvollzugs. Die Bewilligung der Mittel zur Durchführung von Einzelmaßnahmen verbleibt auch nach Abschluss des Auswahlverfahrens in der Zuständigkeit der hierfür verantwortlichen Stellen. Insoweit wird die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen GmbH, GfAW, als bewilligende Stelle, aber auch die Bundesagentur für Arbeit über Fördermittelanträge der Bildungsträger für die bei ihnen beantragten Einzelmaßnahmen zu entscheiden haben. Es obliegt weiterhin allein diesen Stellen, zu entscheiden, ob bzw. wie viele Einzelmaßnahmen in den Thüringer Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden können. Insoweit sind die künftigen Bildungsträger aufgefordert, darzustellen und zu begründen, welche Einzelmaßnahmen zur Deckung des ermittelten Bildungsbedarfs notwendig sind und welche vor allem finanziellen Anforderungen sich daraus ergeben.

Zu 3.: In der Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage Nr. 1280 des Abgeordneten Gerstenberger „Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Strafvollzug“ wurde gesagt, dass für den Förderzeitraum 2007 bis 2013 zirka 14 Mio. € ESF-Mittel zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen vorgesehen sind. Dies entspricht der aktuellen Finanzplanung und ist die Summe, die voraussichtlich für Bewilligungen in einem siebenjährigen Zeitraum eingesetzt werden kann. Die Bewilligungen erfolgen nach Prüfung von Einzelanträgen für Einzelprojekte unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Regelungen auf der Basis der künftig einschlägigen Landesrichtlinie durch die GfAW. Bei den vorgesehenen Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung und Bildung handelt es sich daher nicht um einen einzelnen Gesamtbetrag, der unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten auszuschreiben wäre.