Protokoll der Sitzung vom 11.07.2007

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Groß zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Erstes möchte ich für meine Fraktion ebenfalls beantragen, dass dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen wird. Ich bin der Landesregierung dankbar, dass heute dieser Gesetzentwurf eingebracht worden ist. Wir haben in diesem Gesetzentwurf 14 Fälle zu regeln, die insgesamt 40 beteiligte Gemeinden betreffen.

Meine Damen und Herren, wenn Sie dem Staatssekretär des Innenministeriums vorhin zugehört haben, so sind noch ca. 50 bis 60 Gemeinden in Thüringen im Gespräch, um ebenfalls bei den freiwilligen Zusammenschlüssen neue Strukturen zu finden. Das zeigt eindeutig, dass der Weg, den wir vorgeschlagen haben, auf freiwillige Zusammenschlüsse zu setzen, der richtige war. Denn nur dann identifizieren sich auch die Bürger damit, wenn das von unten, von den Gemeinden selbst kommt.

Ich denke, es ist heute bei der Einbringung nicht zwingend notwendig, bei jedem einzelnen Fall in die Tiefe zu gehen. Ich möchte aber vielleicht - weil der Herr Kuschel die Gemeinde Hörselberg angesprochen hat - auf diese eingehen, da ich ja als Nachbargemeinde seit Jahren den Werdegang kenne. So muss man zur Geschichte sagen, die Gemeinde Hörselberg ist schon einmal zur Einheitsgemeinde zusammengeschlossen worden ist. Da wurden schon Gemeinden zusammengeschlossen, wo auch zum Teil große Verschuldungen da waren. Dass diese große Verschuldung da war, da kann man heute mit dem Finger drauf zeigen, aber viele wissen, wie es war mit Ansiedlungswilligen gleich Anfang der 90er-Jahre. Aus heutiger Sicht dann zu sagen, das hätten die alles nicht gedurft und das hätte alles ganz anders sein sollen, ist sehr altklug und man muss die Geschichte schon beachten.

Im Übrigen, Sie sagen, die CDU verweigert sich einem Leitbild oder Leitlinien. Herr Kuschel, solange wir nicht Ihrem Leitbild folgen, werden Sie immer eine Verweigerung bei uns feststellen oder konstatieren können. Wenn Sie auch sagen, die neuen Strukturen scheitern an einem fehlenden Leitbild - sie scheitern nicht an einem fehlenden Leitbild. Sie sehen, wenn wir hier die 14 Fälle demnächst zu beraten haben, dass die Möglichkeit da ist. Also die ewigen Zweifler sind hier auch nicht gefragt. Die Sorgfalt ist von Frau Taubert angesprochen worden. Wir haben uns ja im Innenausschuss verständigt, wir werden heute im Anschluss an die Plenarsitzung zumindest die Auslegung in den Gemeinden beschließen. Es soll mit Sicherheit nicht im Schweinsgalopp durchgegangen werden, aber, ich denke, wir werden sehr sorgfältig prüfen. Wir werden erst einmal Voraussetzungen schaffen, dass die Anhörung stattfinden kann über das Innenministerium, dass die Auslegung erfolgen muss. Denn hier gibt es ja überall Fristen dazu. Wir werden uns sehr intensiv damit beschäftigen, aber Ziel muss es sein, bei den Dingen, die klar sind, dass wir in diesem Jahr zur Verabschiedung kommen, damit auch die fristgemäße Inkraftsetzung des Gesetzes erfolgen kann - wobei ich auch sage, wenn sich natürlich im Rahmen des Verfahrens Probleme aufzeigen, dann muss man sich darüber verständigen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen

und ich kann den Tagesordnungspunkt 7 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8

Thüringer Gesetz über die staat- liche Anerkennung sozialpäda- gogischer Berufe (Thüringer So- zialberufe-Anerkennungsgesetz - ThürSozAnerkG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3162 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung dazu das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Minister Dr. Zeh.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Entwurf eines Thüringer Gesetzes über die staatliche Anerkennung sozialpädagogischer Berufe soll das bisher geltende gleichnamige Gesetz in der Fassung vom 20. Juli 2005 ablösen. Anlass für die Änderung ist in erster Linie die Richtlinie 2005/36 EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Diese Richtlinie löst die mittlerweile für den Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen bestehenden 15 Einzelrichtlinien ab. Mit der neuen Richtlinie soll ein einheitlicheres, transparenteres und flexibleres System der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen erreicht werden.

Für den Bereich der sozialpädagogischen Berufe und Sozialberufe werden die EU-Richtlinien über eine allgemeine Regelung der Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise aus den Jahren 1988, 1992 und dem Jahr 2001 mit der neuen Richtlinie aus dem Jahr 2005 abgelöst. Sie sollte bis zum 20. Oktober 2007 umgesetzt sein. Die Richtlinie legt die Bedingungen fest, zu denen die Mitgliedstaaten die in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Berufsqualifikationen anzuerkennen haben.

Der vorliegende Entwurf eines Thüringer Gesetzes über die staatliche Anerkennung sozialpädagogischer Berufe setzt die Richtlinie 2005/36 EG mit den §§ 5 bis 9 in Landesrecht um. Geregelt werden der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von sozialpädagogischen Berufsabschlüssen, die Möglichkeit zur Forderung von Ausgleichsmaßnahmen bei erheblich abweichenden Ausbildungsinhalten und Ausbildungszeiten, notwendige Unterlagen, Formalitäten, Verfahren, Sprachkenntnisse sowie Ausnahmen nach dem Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit. In § 10 wird außerdem klargestellt, dass die Anerkennung von Ausbildungs- und Befähigungsnachweisen Ver

tragsstaatenangehöriger - also Nicht-EU-Länder wie z.B. der Schweiz - nach den gleichen Voraussetzungen erfolgt. In § 11 wird ferner festgehalten, dass die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen Staatsangehöriger, die nicht einem Mitglieds- oder Vertragsstaat angehören, in entsprechender Anwendung erfolgt.

Damit wird der schon bereits jetzt geltende ganzheitliche Ansatz beibehalten. Das heißt, unabhängig davon, ob der Abschluss innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erworben wurde, soll sich das Verfahren für die Anerkennung aus Vereinfachungsgründen nach denselben Voraussetzungen richten.

Des Weiteren wurden nach § 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs nunmehr alle Abschlüsse an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Thüringen in einem Studiengang des Sozialwesens staatlich anerkannt. Damit ist auch die staatliche Anerkennung der im Zuge der Bolognaerklärung neu einzuführenden Bachelor- und Masterstudiengänge und -abschlüsse sichergestellt. Zudem wird die hochschulrechtliche Gleichstellung der Bachelorabschlüsse der Berufsakademien berücksichtigt. Auch für diese Abschlüsse wird zukünftig die staatliche Anerkennung erteilt.

Im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf wurden die Hoch- und Fachschulen, die Berufsakademien, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Ein Änderungsbedarf wurde hierbei nicht angemeldet. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Hier ist mir angekündigt worden, dass die Fraktionen vereinbart haben, keine Aussprache dazu zu führen. Aber die Überweisung an den Fachausschuss soll erfolgen? Auch nicht, auch keine Überweisung an den Fachausschuss, so dass ich die erste Beratung zum Tagesordnungspunkt 8 am heutigen Tag schließen kann und die neuen Tagesordnungspunkte 8 a und b aufrufe. Ich erinnere daran - das haben wir heute in die Tagesordnung aufgenommen - in erster Beratung Tagesordnungspunkte 8 a und b

Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Gesetz zur Stärkung der Trans- parenz) Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/3194 - ERSTE BERATUNG

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/3195 -

Die Fraktion der LINKEN hat gesagt, dass sie nicht noch einmal das Wort zur Begründung nehmen möchte, da ja bei der Aufnahme in die Tagesordnung bereits die Dringlichkeit des Antrags begründet wurde.

Auch hier ist vereinbart worden, dass es keine Aussprache gibt und dieser Gesetzentwurf gleich an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen wird. Das wird mir von allen drei Parlamentarischen Geschäftsführern noch einmal bestätigt, so dass ich jetzt frage, wer der Überweisung dieses Gesetzentwurfs und der Änderung der Geschäftsordnung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit werden diese beiden Vorlagen im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beraten.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf

Erhalt der Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3025 -

Die CDU-Fraktion hat noch keine Wortmeldung abgegeben. Dann würde ich gern um die Wortmeldung bitten, denn die SPD-Fraktion hat den Abgeordneten Döring angemeldet, der soll ja zum Schluss sprechen. Für die CDU-Fraktion Frau Abgeordnete Holbe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach der letzten Plenardebatte im März zum Thema Theater/Orchester hatte ich die Hoffnung, dass die Opposition dieses Thema erst wieder aufrufen wird, wenn alle Finanzvereinbarungen zwischen den einzelnen kommunalen Trägern und dem Land geschlossen wurden bzw. wenn wir uns in der konkreten Befassung zum Doppelhaushalt 2008/2009 befinden. Sie haben verfolgen können, dass zurzeit sieben Vereinbarungen abgeschlossen sind und sich vier in den weiteren Verhandlungsrunden befinden. Ich denke, diese Diskussionen, die wir hier seit Monaten in diesem Hohen Haus führen und auch im zuständigen Fachausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien in jeder monatlichen Sitzung, führen nicht dazu, das Image unserer Kulturlandschaft im Frei

staat nach außen hin positiv darzustellen. Wir wissen seit Jahren, dass wir gerade in diesem Bereich der sogenannten Hochkultur zulasten der Breitenkultur Ausgaben tätigen. Mit Recht weisen die Musikschulen, die Bibliotheken, die Museen auf diesen Umstand hin. Die Ankündigung des Ministerpräsidenten in der letzten Plenarsitzung, im nächsten Doppelhaushalt des Landes die Kulturquote von 1,3 Prozent des Gesamthaushalts für die kommenden zwei Jahre festzuschreiben, zeigt, welch hohen Stellenwert wir gerade diesem Kulturbereich beimessen. Mehr als die Hälfte wird wieder in die Finanzierung von Landeszuschüssen für Theater und Orchester eingestellt werden. Im Ländervergleich kommt diese Wertstellung deutlicher zum Ausdruck und deshalb möchte ich doch noch mal die Gelegenheit nutzen und Ihnen das vor Augen führen.

So haben nur die Bundesländer Bayern und Sachsen eine höhere Kulturquote als wir, Nordrhein-Westfalen hat eine Quote von 0,6 Prozent des Gesamthaushalts.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Sachsen ganz schön viel, fast das Doppelte.)

Damit gibt Thüringen - gemessen am Gesamthaushalt - mehr Geld für Theater und Orchester aus als manches andere Geberland in Deutschland.

(Beifall bei der CDU)

Der Theaterzuschuss im Bundesdurchschnitt, ganz konkret auf die Theater- und Orchesterlandschaft bezogen, beträgt im Bundesdurchschnitt 12 € je Einwohner. Thüringen steht hier an der Spitze mit 29 € je Einwohner, Sachsen mit 16, Bayern mit 13, Berlin mit 9 und Nordrhein-Westfalen als Schlusslicht mit 2 € je Einwohner. Der Haushalt wird morgen in den Landtag eingebracht, dort werden wir die Ergebnisse der Verhandlungen sehen, auch die Ergebnisse dessen, was in Vorabstimmung der Verhandlungsrunden erreicht werden konnte. Ich denke, dass wir hier auch Gelegenheit haben, uns damit in den einzelnen Fachausschüssen konkret zu befassen und uns entsprechend zu positionieren. Doch eines muss uns klar sein, wir können nicht über die Köpfe der kommunalen Träger in deren Haushalt hinein entscheiden, denn damit würden wir in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen eingreifen,

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das sagt doch kein Mensch.)

aber wir können über den auszureichenden Landeszuschuss entscheiden und damit den Trägern Planungssicherung bis 2012 geben. Klar gesagt, die Verantwortung liegt zunächst bei den kommunalen Trägern. Die Landesregierung, sprich das Kultus

ministerium, hat bereits Mitte vergangenen Jahres die Gespräche mit den kommunalen Trägern aufgenommen, um die Vereinbarungen bis 2012 vorzubereiten und abzuschließen. Auch ich hätte mir gewünscht, dass wir früher zu Ergebnissen kommen, aber einige von Ihnen sitzen ja auch in Stadträten, in Kreistagen und wissen, dass die Gremien entsprechend in die Entscheidungsfindung eingebunden werden müssen. Ich selbst habe dies in Nordthüringen beim Theater und Orchester Nordhausen-Sondershausen miterlebt. Hier haben beide Träger - die Stadt Nordhausen und die Stadt Sondershausen - ihren bisherigen Zuschuss um gemeinsam 540.000 € erhöht. Der Kreistag des Kyffhäuserkreises hat trotz einer schwierigen Haushaltslage seinen Beitrag beibehalten können und, ich denke, das sind keine leichten Entscheidungen, die hier über diese Gremien getroffen werden. Ähnlich haben wir ja verfolgen können, wie am Standort Saalfeld-Rudolstadt die Entscheidungen gelaufen sind zwischen den Trägern. Hier hat sich vor wenigen Wochen der Stadtrat Saalfeld anders ausgesprochen, nicht für die Erhöhung des Zuschussanteils, jedoch in dieser Trägervereinigung, in der sich Saalfeld befindet, bedeutet das natürlich, dass hier erneute Verhandlungen notwendig sind. Ich kann die Entscheidung der Saalfelder auch gut nachvollziehen, denn die Verantwortung hier, die späteren Abfindungen bei Auflösung oder Reduzierung des Orchesters in späteren Jahren selbst zu tragen, ist sicher nicht einfach und muss verantwortungsvoll entschieden werden. Was auch ganz wichtig ist, der Tatbestand, ob man eine zukunftsfähige Struktur damit geschaffen und auf den Weg gebracht hat, muss natürlich auch mit bedacht werden. Aber daran sehen Sie, dass diese Prozesse und Verhandlungen nicht einfach sind, aber nicht nur deswegen, weil das Land in diesem Bereich Kürzungen vornimmt, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass wir alle weiterhin die Qualität unserer Bühnen auf einem hohen Niveau halten wollen und halten müssen. Dazu ist es notwendig, gemeinsam diese Lösungen zu finden. Ich denke, ein gutes Beispiel ist in Eisenach-Meiningen gelungen. Auch hier waren die Verhandlungen schwer. Eisenach geht als Zustiftung in die Kulturstiftung Meiningen und wird künftig die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach. Eisenach behält das Kinder- und Jugendtheater, Ballett und Tanz, ein verkleinertes Orchester als Kammerorchester und das Musical mit eigenem Etat. Meiningen hat das große Orchester, kann Konzerte geben, neben dem Schauspiel verbleiben Oper und Puppentheater. Mit der angedachten wechselseitigen Bespielung wird der Theaterbesucher keine Einschnitte am Programmangebot beider Häuser bemerken. Mit dieser Aufteilung des Spartenangebots bleibt die Kulturstiftung ein großes Staatstheater im Südwestthüringer Raum. Beide Theaterbetriebe werden unter einem Stiftungsdach mit einem Intendanten, mit einem Generalmusikdirektor und einer kaufmänni

schen Leitung geführt. Sie wissen, dass im vergangenen Monat auch hierfür erst grünes Licht gegeben worden ist, diesen Zusammenschluss so durchzuführen. Ich habe dieses Beispiel etwas ausführlicher dargestellt, weil es hier gelungen ist, durch eine echte Strukturveränderung Zukunftssicherung für diese beiden Häuser zu geben.

Eine ähnliche Lösung hätte ich mir persönlich zwischen dem Deutschen Nationaltheater Weimar und dem Theater Erfurt gut vorstellen können, vor allem, weil Erfurt in den letzten Jahren sich auf eine solche Fusion eingestellt hat. So wurden die Sparten Ballett und Schauspiel abgebaut, ein sehr erfolgreiches Kinder- und Jugendtheater wurde eingestellt und eine Verkleinerung des Orchesters erfolgte. Ich glaube, mehr Einsparungen sind fast nicht möglich. Die Bühne des neuen Theaters wurde der in Weimar angepasst, um die entsprechenden Bühnendekorationen auch hier verwenden zu können. Es gab sogar Beschlüsse der entsprechenden Stadträte in Erfurt. Aber das Leben ist komplizierter, die Befindlichkeiten beider Häuser, beider Akteure, vielleicht auch der Status, den das Deutsche Nationaltheater Weimar mit seiner Staatskapelle ohne Frage innehat, und viele Lösungen wurden in den letzten Monaten unter den beiden Trägern geprüft, diskutiert und entwickelt.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Und verworfen!)

Nach den neuerlichen Pressemeldungen zu schließen, denke ich, wird man diese Struktur eines Staatstheaters weiterentwickeln zwischen Weimar und dem Land unter verschiedenen Vorgaben, auch mit den finanziellen Zusagen und selbst die Stadt hat hier eine deutliche Erhöhung ihres Zuschusses vorgesehen. Natürlich muss hier am 18.07. auch der Stadtrat mit seinen Fraktionen die Entscheidung mittragen, die jetzt als Vorschlag, wie gesagt, bereits in der Presse zu lesen war und nun, denke ich, auch auf den Weg gebracht werden muss.

Aber daran sehen Sie, dass es doch nicht so einfach ist. Sicherlich hat man hier vonseiten des Kultusministeriums andere Vorstellungen gehabt, wie die Struktur der Theater- und Orchesterlandschaft in Thüringen aussehen könnte. Aber es ging nicht nur darum, 10 Mio. € einzusparen in diesem Haushaltstitel, sondern es ging von Anfang an darum, Strukturen zu schaffen, die dauerhaft sind, die eine Zukunftssicherheit bringen. Es ist auch gesagt worden, dass auf die Besonderheiten eines jeden Standorts eingegangen werden soll und auch hier die Träger letztlich in ihrer Entscheidung nicht allein gelassen werden sollen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, Die Linkspartei.PDS: Das ist falsch, Frau Holbe, das ist falsch!)

Ich möchte auch daran erinnern: Es ging auch nicht nur um die 10 Mio. €, denn man muss ja ehrlicherweise sagen, dass auch der Aufwuchs von weiteren 16 Mio. € im Raum stand. Ich glaube, dass es auch bei den bestehenden Vereinbarungen durch das Land nicht möglich gewesen wäre, hier die Zuschüsse unsererseits in diesem Bereich und diese Summe zu erhöhen.

Ich sagte es gerade, 10 Mio. € einzusparen war das Ziel, aber wir haben im Ergebnis, das muss man feststellen, eine Einsparung von 2 Mio. € und - ich denke - auch Strukturen, die tragfähig sind, die Planungssicherheit bis 2012 geben. In den gesamten Verhandlungsrunden konnten Ergebnisse und Lösungen erreicht werden bei den sieben, die bisher abgeschlossen haben. Ich bin recht optimistisch, dass es auch bei den weiteren vier Theatern und Orchestern gelingt, eine Lösung zu finden.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Ich denke, dass wir damit ein Fundament geben konnten, um den Anspruch, den auch wir als Besucher haben und als Vertreter, gerade auch als Kulturpolitiker in unserem Land, dass wir die künstlerische Qualität, die ja nicht infrage gestellt werden soll, weiterhin in diesen Strukturen sichern. Ich denke, wir sollten uns auch dem Thema „Kulturwirtschaft“ stärker widmen, um die Vermarktung unserer reichen und historisch gewachsenen Kulturlandschaft zu forcieren, uns gemeinsam mit den Trägern darum zu bemühen, auch hier die Besucherzahlen der einzelnen Einrichtungen zu erhöhen und die Einspielquoten zu verbessern. Auch hier gibt es doch in bestimmten Häusern - nicht in allen - gute Ansätze, die einfach dann auch flächendeckend versucht werden sollten, umzusetzen und anzuwenden. Trotz aller Kritik sehe ich die Thüringer Kulturlandschaft nicht gefährdet und ich bin mir sicher, dass wir Thüringer unserem guten Ruf im Bereich der Theater und Orchester gerecht werden.

Ich gehe davon aus, dass die letzten Verhandlungen in Kürze abgeschlossen werden und möchte deshalb den Antrag stellen, den Antrag der SPD in Drucksache 4/3025 an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur weiteren Diskussion zu überweisen und denke, dass wir dann die Ergebnisse in Gänze vorliegen haben und damit dann auch wieder in das Plenum nach der Sommerpause zurückgehen können. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt Herr Abgeordneter Döring, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wer den Landesparteitag der CDU vor einigen Wochen aufmerksam verfolgt hat, der konnte meinen, sich unfreiwillig auf Zeitreise begeben zu haben. Da gab es den fast schon an Realsatire grenzenden Auftritt des Ministerpräsidenten, der in Thüringen einfach alles exzellent fand - die eigene, zusehends an öffentlichem Ansehen verlierende Regierungsmannschaft vorweg, das von vielfachem Unvermögen gekennzeichnete Regierungshandeln sowieso und das bei der Theater- und Orchesterförderung zu verantwortende Debakel erst recht. Als Ausweis der eigenen kulturpolitischen Exzellenz wurde dabei angeführt, man habe bei den Theatern und Orchestern eine wahre Kulturreform erzielt. Es seien Kooperationen angestoßen worden, es gebe künftig überall mehr Effizienz, ja sogar ein besseres Programm und überhaupt komme es mittelfristig nicht etwa zu einer Schwächung der Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft, sondern ganz im Gegenteil zu deren Stärkung.

Das alles erinnert mich stark an die Zeit vor der Wende, die ja vor Fortschrittsoptimismus nur so strotzenden Verlautbarungen der damals herrschenden Partei. Da gab es auch immer - wir erinnern uns - eine Menge Wortgeklingel und blumiger Reden, mit der Realität hatte das aber zusehends weniger zu tun.