Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Revision nach § 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes befindet sich in der Bearbeitung. Bisher liegt das Ergebnis eines örtlichen Sozialhilfeträgers vor.
Zu Frage 3: In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde den örtlichen Trägern der Sozialhilfe ein einheitliches Formular zur Darstellung von Mehrbelastungen übersandt.
Zu Frage 4: Das Ergebnis der Revision liegt noch nicht vor. Deshalb waren Berücksichtigungen noch nicht möglich.
Eine Nachfrage: Können Sie einschätzen, wie lange dieser Prozess dauern wird und wann erste Ergebnisse vorliegen könnten?
Danke schön. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Jung, Linkspartei.PDS-Fraktion, Drucksache 4/3188.
Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland soll einen Beschluss zur Schließung von Rentenberatungsstellen in den letzten Tagen gefasst haben.
1. Ist der Landesregierung der oben erwähnte Beschluss bekannt und wurde sie im Vorfeld darüber informiert?
2. Wie viele Rentenberatungsstellen in welchen Regionen wären in Thüringen in welchem Zeitraum von der Schließung betroffen?
3. Was beabsichtigt die Landesregierung, um den Schließungen von Rentenberatungsstellen entgegenzuwirken?
4. Welche Alternativen haben Bürgerinnen und Bürger, um wohnortnah zu Rentenberatungsstellen zu gelangen, wenn diese geschlossen würden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Beschluss ist der Landesregierung selbstverständlich bekannt. Eine Vorabinformation dazu hatte nicht zu erfolgen. Es handelt sich um eine im Rahmen der Selbstverwaltungsautonomie von einem Selbstverwaltungsorgan getroffene Entscheidung.
Zu Frage 2: In den nächsten Jahren sollen die Auskunfts- und Beratungsstellen in Gotha, Artern, Hildburghausen, Jena und Meiningen geschlossen werden.
Zu Frage 3: Da es sich um eine Entscheidung im Rahmen der Selbstverwaltung handelt, kann die Landesregierung der Schließung der Rentenberatungsstellen nicht entgegenwirken.
Zu Frage 4: Jeder Thüringer wird auch in Zukunft die erforderliche Beratung erhalten können. In der Region Mitteldeutschland besteht zurzeit das dichteste Netz von Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Dies war angesichts
des hohen Beratungsbedarfs durch die Einführung eines neuen Rentenrechts im Rahmen der Wiedervereinigung auch gerechtfertigt. Mittlerweile hat sich jedoch der Beratungsbedarf nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland deutlich reduziert. Im bundesweiten Vergleich wird die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland selbst nach den geplanten Schließungen noch über eine hohe Dichte von Beratungsstellen verfügen.
Herr Staatssekretär, es sind nun auch etwas größere Städte wie Meiningen oder Gotha von dieser Schließung mit betroffen. Ist Ihnen bekannt, welcher Ausgleich für diese Bürger geschaffen wird, wo zukünftig ihr Ansprechpunkt sein wird?
Ich kann Ihnen nicht sagen, ich bin auch nicht sicher, ob das bisher bei der Deutschen Rentenversicherung in Deutschland bereits so beschlossen ist, wie nun die neue Zuordnung der Bezirke ist.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Kuschel, Linkspartei.PDS-Fraktion, Drucksache 4/3147.
Die Landesregierung hat am 24. Januar 2006 beschlossen, zur Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz zur Einführung der Doppik auf kommunaler Ebene eine Projektgruppe einzurichten. Die Projektgruppe soll Vorschläge zur Einführung der Doppik auf kommunaler Ebene erarbeiten. Mitglieder der Projektgruppe sind Vertreter der Landesregierung und die beiden kommunalen Spitzenverbände. Als Projektbetreuer haben die Mitglieder der Projektgruppe nach einem internen Auswahlverfahren die Mittelrheinische Treuhand GmbH beauftragt. Das Projekt soll mit Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs finanziert werden.
1. Welche Kriterien waren Bestandteil des Auswahlverfahrens zur Beauftragung eines Projektbetreuers und welche Anforderungen sollen durch den Projektbetreuer realisiert werden?
2. Inwieweit unterlag das Auswahlverfahren einer Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung und wie wird diese Auffassung begründet?
3. Mit welcher Begründung haben sich die Mitglieder der Projektgruppe letztlich für die Mittelrheinische Treuhand GmbH entschieden?
4. In welcher Höhe machte die Mittelrheinische Treuhand GmbH gegenüber der Projektgruppe für welche zu erbringenden Leistungen bisher eine Kostenerstattung geltend?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In der Plenarsitzung am 8. Juni 2006 habe ich zur Beantwortung einer Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Huster bereits ausführlich zu den Modalitäten des Auswahlverfahrens und zu den Auswahlkriterien zur Auswahl eines Projektbetreuers berichtet. Die Kriterien des Auswahlverfahrens waren:
1. die erfolgreiche Durchführung eines vergleichbaren Landesprojekts in einem anderen Bundesland durch den Anbieter und
Die Aufgabenbeschreibung wurde den Unternehmen, die aufgrund ihrer Erfahrungen zur Durchführung eines solchen Projekts infrage kamen, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt. Aufgabe des Projektbetreuers ist die Organisation und der Betrieb des gesamten Projekts und der einzelnen Projektgruppen in Aufbau und Ablauf, wobei die Projektgruppen folgende Aufgaben zu erfüllen haben:
2. Erarbeitung von Vorschlägen für die erforderlichen Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf der Grundlage der in den Bundesländern bestehen
4. Erarbeitung eines Vorschlags zur Ausgestaltung eines Kontenrahmenplans und eines Produktrahmenplans,
6. Erarbeitung eines Vorschlags für die Beschreibung des sich aus der Umstellung auf die kommunale Doppik ergebenden Aus- und Fortbildungsbedarfs,
7. Erarbeitung eines Vorschlags für eine Beschreibung des Anpassungsbedarfs bei Hardware und Software,