Für die kleineren Netzbetreiber mit weniger als 30.000 Kunden im Strombereich und 15.000 Kunden im Gasbereich besteht auf Antrag die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens, das die Fortgeltung der letzten Netzentgeltgenehmigungen ohne erneute Kostenprüfung vorsieht. Das, meine Damen und Herren, reduziert wesentlich den Verwaltungsaufwand.
Insgesamt ist es nach meiner Einschätzung jedem Netzbetreiber möglich und vor allen Dingen auch wirtschaftlich zumutbar, den Anforderungen der Anreizregulierung nachzukommen. Wir bekommen mit der Anreizregulierung endlich ein Instrument an die Hand, das einen Beitrag zu einer effizienten Energieversorgung leisten kann. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aktuelle Stunde. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir am heutigen Tag nach der Wahl, nach Tagesordnungspunkt 26, die Sitzung mit Tagesordnungspunkt 11 fortführen und morgen mit dem Tagesordnungspunkt 2 beginnen.
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreter für den Aus- schuss zur Wahl der ehrenamt- lichen Richter des Thüringer Finanzgerichts Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD, der Linkspartei.PDS und der CDU - Drucksachen 4/3166/3167/3168 - Ich möchte Ihnen folgenden Hinweis geben: Für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter des Thüringer Finanzgerichts sind durch den Landtag sieben Vertrauensleute sowie deren Vertreter zu wählen. Die Vertrauensleute haben an der Wahl der ehrenamtlichen Richter des Thüringer Finanzgerichts mitzuwirken. § 9 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags bestimmt, dass die Zusammensetzung der Ausschüsse der sonstigen Gremien sowie die Regelung des Vorsitzes in den Ausschüssen im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen ist, das sich nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt. Derselbe Grundsatz wird bei Wahlen, die der Landtag vorzunehmen hat, angewandt. Demnach entfallen auf die Fraktion der CDU vier Vertrauensleute und vier Vertreter, auf die Fraktion der Linkspartei.PDS zwei Vertrauensleute und zwei Vertreter und auf die Fraktion der SPD eine Vertrauensperson und ein Vertreter.
Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den Drucksachen 4/3166/3167 und 3168 vor. Es hat jeder Abgeordnete eine Stimme für eine der drei Listen der Fraktionen, die Sie in den Wahlvorschlägen finden. Wir werden in jedem Fall mit Stimmzettel abstimmen, weil nur damit die exakte Auswertung nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren möglich ist.
Ich schlage Ihnen eine geheime Wahl vor und erkläre Ihnen jetzt den Stimmzettel. Sie haben also auf dem Stimmzettel die drei Wahlvorschläge aufgeführt, also Wahlvorschlag der SPD in Drucksache 4/3166, Wahlvorschlag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/3167 und Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3168. Sie haben eine Stimme, die Sie hier ankreuzen können. Als Wahlhelfer bitte ich die Abgeordneten Berninger, Eckardt und Holbe zu fungieren. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.
ninger, André Blechschmidt, Werner Buse, Christian Carius, Birgit Diezel, Sabine Doht, Monika Döllstedt, Hans-Jürgen Döring, David-Christian Eckardt, Antje Ehrlich-Strathausen, Volker Emde, Petra Enders, Wolfgang Fiedler, Dr. Ruth Fuchs, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger, Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Christian Gumprecht, Gerhard Günther, Dr. Roland Hahnemann, Ralf Hauboldt, Dieter Hausold, Susanne Hennig, Michael Heym, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Mike Huster, Siegfried Jaschke, Margit Jung, Ralf Kalich, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Christian Köckert, Eckehard Kölbel, Dr. Michael Krapp, Dr. Peter Krause.
Krauße, Horst; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemke, Benno; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Mohring, Mike; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Pilger, Walter; Primas, Egon; Reimann, Michaele; Reinholz, Jürgen; Rose, Wieland; Dr. Scheringer-Wright, Johanna; Prof. Dr. Schipanski, Dagmar; Schröter, Fritz; Dr. Schubert, Hartmut; Schugens, Gottfried; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Skibbe, Diana; Dr. Sklenar, Volker; Stauche, Carola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Trautvetter, Andreas; Wackernagel, Elisabeth; Walsmann, Marion; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Wolf, Katja; Worm, Henry; Dr. Zeh, Klaus.
Hatten alle die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt: Es sind 86 Stimmzettel abgegeben worden. Ein Stimmzettel war ungültig. Es sind von den abgegebenen gültigen Stimmzetteln 14 Stimmen auf die Fraktion der SPD entfallen, 27 Stimmen auf die Fraktion der Linkspartei.PDS und 44 Stimmen auf die Fraktion der CDU. Damit sind gemäß § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren als Vertrauensleute und deren Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter des Thüringer Finanzgerichts gewählt: Wahlvorschlag der SPD in Drucksache 4/3166 - ein Mitglied und sein Vertreter, die Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/3167 - zwei Mitglieder und ihre Vertreter und die Fraktion der CDU - Drucksache 4/3168 - vier Mitglieder und ihre Vertreter.
Im Zusammenhang mit der Verschiebung der Beratung des Tagesordnungspunkts 2 a bis c auf Freitag, den 13. Juli ergibt sich folgende Verschiebung: Die für heute im Anschluss an die 65. Plenarsitzung vorgesehene Haushalts- und Finanzausschuss-Sitzung entfällt. Die außerplanmäßige Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses wird morgen im Anschluss an die 66. Plenarsitzung im Raum F 202 durchgeführt. Im Übrigen behält die heute bereits verteilte Einladung für die 43. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses ihre Gültigkeit.
Herr Abgeordneter Dr. Krapp wird diesen Antrag begründen. Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Krapp.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die letzte Befassung dieses Landtagsplenums mit Technologiepolitik in Thüringen liegt einige Zeit zurück. Im Oktober 2004 waren es vor allem die vom Freistaat geförderten technologieorientierten Einrichtungen, die uns beschäftigten. Damals gaben einige öffentlich kritisierte Strukturprobleme den Anlass zur Thematisierung in diesem Hohen Hause. Einen solchen Anlass gibt es heute nicht. Im Gegenteil, der technologiegetriebene Wirtschaftsaufschwung mit hohem Exportanteil deutet darauf hin, dass die notwendigen Hausaufgaben grundsätzlich erfolgreich absolviert wurden. Meine Fraktion ist der Meinung, dass dies Anlass genug ist, die Landesregierung zu bitten, über die Neuordnung und den Entwicklungsstand des öffentlich geförderten Innovationssystems in Thüringen zu berichten. Dieser Bericht sollte auch den Entwicklungsstand der Industrieforschung einschließen, den die Thüringer Wirtschaft inzwischen aus eigener Kraft erreicht hat.
Meine Damen und Herren, es gibt einen weiteren Anlass, das Thema „Technologieförderung in Thüringen“ gerade in der Mitte oder kurz nach der Mitte der Legislaturperiode aufzurufen. Denn genau in der Mitte der letzten Legislaturperiode wurde die „Technologiekonzeption Thüringen 2002“ veröffentlicht. Diese Konzeption verfolgt das Ziel, strategische Leitlinien für die Entwicklung technologisch leistungsfähiger Strukturen in Thüringen aufzuzeigen. Mit Hilfe des Fraunhofer-Instituts für Systemtechnik und Innova
tionsforschung Karlsruhe hatten 150 externe Fachleute und Experten dabei mitgewirkt, konkrete Handlungsstrategien für die nächsten vier bis fünf Jahre zu entwerfen. Dieser Zeithorizont der Technologiekonzeption 2002 ist erreicht. Ein kritischer Blick zurück und die Neujustierung nach vorn sind das Gebot der Stunde. Wir bitten die Landesregierung, die Technologiekonzeption zu einem Technologieprogramm für die nächsten vier bis fünf Jahre weiterzuentwickeln und bis spätestens zum Ende des I. Quartals des nächsten Jahres dem Landtag darüber zu berichten. Es versteht sich von selbst, dass wir von einer Abstimmung dieses Landesprogramms mit der Lissabon-Strategie der EU - aktuell im 7. Forschungsrahmenprogramm -, der Hightech-Strategie der Bundesregierung und dem Programm „Exzellentes Thüringen“ ausgehen. Nur in Verflechtung dieser Ebenen wird es Thüringen gelingen, den Anschluss an die rasante globale Entwicklung zu halten. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Antrag der CDU-Fraktion „Technologieförderung in Thüringen“ wurde die Landesregierung gebeten, über die Neuordnung der Technologieförderung und über den Entwicklungsstand des Innovationssystems in Thüringen zu berichten. Diesem Antrag, meine Damen und Herren, komme ich sehr gern nach.
Durch regelmäßige Evaluierungen des Förderinstrumentariums wird überprüft, inwieweit mit den vorhandenen Förderrichtlinien die angestrebten Förderziele auch erreicht werden können. Die letzte umfassende Überprüfung erfolgte mit der Evaluierung der Förderprogramme im Freistaat Thüringen im Jahr 2005 durch die GEFRA, die Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen GbR aus Münster, in Kooperation mit weiteren Institutionen. Im Ergebnis dieser Evaluierung wurde angesichts eines unterdurchschnittlichen Evaluierungsergebnisses, insbesondere im Hinblick auf die Kosteneffizienz und mögliche Mitnahmeeffekte im Jahr 2005, die Förderung von Schutzrechten eingestellt. Die sehr gut bewertete Richtlinie zur Verbundforschung war hingegen das am viertbesten bewertete Programm unter den Förderinstrumenten des TMWTA. Ebenfalls als überdurchschnittlich wurde die Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförderung bewertet. Die Richt
linie zur Förderung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen wurde im Ergebnis der GEFRA-Evaluierung dem mittleren Effizienzbereich zugeordnet. Kritische Hinweise wurden aufgegriffen, meine Damen und Herren, und die Richtlinien modifiziert. Es erfolgte u.a. eine Konzentration der Förderung auf die beiden Fördertatbestände Vorlaufforschung und Investition. Zur Förderung der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen liegt ein ergänzender Evaluierungsbericht von ExperConsult vor, in dem ausgeführt wird: „Wir haben in der Analyse der bundesdeutschen Förderungslandschaft kein Modell gefunden, das unter Beachtung der Voraussetzungen und Ausgangssituation, vergleichbaren Budgetmöglichkeiten und organisatorischen Voraussetzungen dem in Thüringen gelebten Verfahren inhaltlich und hinsichtlich der Effekte überlegen wäre.“ Über die genannten Weichenstellungen hinaus ist vorgesehen, ausgehend von der „Technologiekonzeption Thüringen 2002“ ein Programm „Thüringen-Technologie“ zu entwickeln. Die Richtlinien zur Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung werden in diesem umfassenden Programm künftig als einheitlicher Rahmen für alle Fördermaßnahmen dieses Bereichs zusammengeführt. Bestandteile des Programms sind neben der zusammengefassten Darstellung aller Förderziele und Fördertatbestände die Technologiefelder, auf die die Förderung konzentriert werden soll. Zur inhaltlichen Untersetzung der einzelnen Technologiefelder werden im Ergebnis der laufenden Workshopreihe Wirtschaft/Wissenschaft entsprechende Schwerpunkte definiert. Diese werden dann beim Vollzug der Förderung durch die Thüringer Aufbaubank berücksichtigt. Das Förderprogramm „Thüringen-Technologie“ soll außerdem Aussagen zu vorgesehenen Finanzausstattungen der einzelnen Förderrichtlinien bzw. Fördertatbestände ausweisen. Die einzelnen Fördertatbestände selbst werden dann in drei Richtlinien zur Verbundförderung, zur einzelbetrieblichen Technologie- und Innovationsförderung und zur Förderung des FuE-Personals zusammengefasst.
Die künftige Verbundförderung beinhaltet die Förderung von Verbünden aus Forschungseinrichtungen und Unternehmen, aus Unternehmensverbünden sowie Geschäftsstellen von Netzwerken und Clustern.
Die einzelbetriebliche Technologie- und Innovationsförderung umfasst künftig einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte einschließlich Forschungsschecks und Vorlaufforschung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, die Einführung neuester Technologien einschließlich Investitionen in wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Technologietransferprojekte und -veranstaltungen sowie Technologie- und Gründerzentren.
Die künftige Förderung des FuE-Personals betrifft das von den Konditionen her verbesserte ThüringenStipendium, den Innovationsassistenten und als „Thüringen-Stipendium Plus“ die Kombination von Thüringen-Stipendium und Einstellung als Innovationsassistenten.
Die Finanzierung der Richtlinien zur Verbundförderung und zur einzelbetrieblichen Technologie- und Innovationsförderung soll unter Einsatz von EFREMitteln, die der Richtlinie zur Förderung von FuEPersonal und unter Einsatz von ESF-Mitteln erfolgen. Die neuen Förderrichtlinien werden derzeit erstellt und abgestimmt. Die EU-rechtliche Grundlage für diese neuen Richtlinien, der neue Beihilferahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation, ist erst am 01.01.2007 in Kraft getreten. Insofern können die neuen Richtlinien erst im Laufe des Jahres 2007, abhängig insbesondere von den einzelnen Genehmigungsverfahren bei der EU, in Kraft gesetzt werden.
Mit dem Ziel einer haushaltsseitigen Flexibilisierung der Abwicklung der Förderung wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2008/2009 eine gegenseitige Deckungsfähigkeit der Haushaltsmittel für Forschung und Technologie angestrebt.
Die genannten Maßnahmen des Programms „Thüringen-Technologie“ sind Bestandteil der am vergangenen Dienstag vorgestellten Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“ für Hochschulen, Forschung und Innovation von 2008 bis 2011. Abhängig von der möglichen zusätzlichen Finanzausstattung kommen die Maßnahmen des zu dieser Initiative gehörenden Landesprogramms „Pro Exzellenz“ noch hinzu. Das betrifft Vorprojekte im Rahmen der Verbundforschung, Erweiterung der Infrastruktur wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen und Förderung des Personalaustauschs zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Programm „Thüringen-Technologie“ soll ergänzend zu den Maßnahmen von Bund und Europäischer Kommission ein Beitrag zur Erreichung des Lissabonziels der EU geleistet werden.
Meine Damen und Herren, die Europäische Union hat sich in der Lissabonstrategie das Ziel gesetzt, Europa bis 2010 zu einem Wirtschaftsraum zu entwickeln, in dem dauerhaftes Wirtschaftswachstum neue Arbeitsplätze schafft und damit den sozialen Zusammenhalt stärkt. Dazu sollen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2010 gesteigert werden. In Deutschland lag der Anteil der FuE-Ausgaben am Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2003 bei 2,5 Prozent; das entspricht rund 54,5 Mrd. €. Damit liegt Deutschland auf einem europäischen Spitzenplatz. 67 Prozent der FuE-Ausgaben werden derzeit von der Wirtschaft finanziert. Die staatliche Seite finanziert ca. 30,4 Prozent. Im Vergleich aller Länder belegt
Thüringen mit einem FuE-Anteil von 1,84 Prozent am Bruttoinlandsprodukt einen Platz im Mittelfeld. Dieser FuE-Anteil wird in Thüringen fast zur Hälfte von der öffentlichen Hand getragen. Die in der Lissabonstrategie angestrebte Aufteilung ein Drittel/zwei Drittel - also ein Drittel öffentlicher Sektor, zwei Drittel Wirtschaft - wird demnach aufgrund der Kleinteiligkeit der Wirtschaftsstruktur in Thüringen noch nicht erreicht. Zum Erreichen des Lissabonziels hinsichtlich der Innovationen und Investitionen in Forschung und Entwicklung bedarf es demnach weiterer Anstrengungen sowohl der öffentlichen Hand als auch insbesondere der Thüringer Wirtschaft.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, gemeinsam und im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung bis zum Jahr 2010 das Drei-ProzentZiel der Lissabonstrategie zu erreichen. Wesentliche Beiträge der Europäischen Kommission zur Erreichung des Lissabonziels sind dabei das mit einer Laufzeit von sieben Jahren und einem Gesamtbudget von rund 54,0 Mrd. € ausgestattete Siebente Forschungsrahmenprogramm, das mit 3,2 Mrd. € ausgestattete Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie die für den Bereich Forschung, Technologie und Innovation eingesetzten Mittel der Europäischen Strukturfonds EFRE und ESF.
Seitens der Bundesregierung wurde 2006 die Hightech-Strategie für Deutschland gestartet. Im Rahmen dieser Initiative investiert die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode zusätzliche 6 Mrd. € für Forschung und Entwicklung. Insgesamt sollen so bis 2009 rund 15 Mrd. € für Spitzentechnologien bereitgestellt und damit ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung des Lissabonziels geleistet werden.
Mit der Umsetzung des Pakts für Forschung und Innovation steigen die finanziellen Zuwendungen an die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten Forschungseinrichtungen, z.B. Institute der Fraunhofer-Gesellschaft bis 2010 um mindesten 3 Prozent.
Im Gegenzug, meine Damen und Herren, verpflichten sich die Einrichtungen, intensiver als bisher mit der Wirtschaft zusammenzuarbeiten. Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und Gemeinschaftsprojekte sollen zusätzlich gefördert werden, z.B. durch die Einführung einer Forschungsprämie und die Förderung von Spitzenclustern. Bewährte Programme des BMWi wie PRO INNO II und INNOWATT wurden weiterentwickelt und erhalten eine höhere Finanzausstattung. Eine aktuelle Initiative zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und neuen Ländern ist der vom BMBF gestartete „Dialog Innovation Ost“. Eine Zwischenbilanz zum „Dialog Innovation Ost“ soll auf einer Konferenz Ende dieses Jahres gezogen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Rahmen seiner Fördermaßnahmen unterstützt das Thüringer Kultusministerium insbesondere die Bildung von Forschungsschwerpunkten und die Mitwirkung der Thüringer Hochschulen in den Thüringer Wirtschaftsclustern. Diesbezüglich sind die Thüringer Hochschulen auch im Rahmen der angewandten Forschung ein geschätzter Partner für die Thüringer Wirtschaft. Entsprechend der Themenstellung des Antrags beschränken sich die Ausführungen an dieser Stelle aber auf die besonderen anwendungsnahen Forschungsinstitute. Die Situation im Bereich der eher grundlagenorientierten Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz wurden bereits, denke ich, ein wenig vorher angesprochen. Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. mit Sitz in München verfolgt den Zweck der Förderung der angewandten Forschung und stellt auch die Rechtsperson der Fraunhofer-Institute der Gesellschaft.
Die einzelnen Institute besitzen in der Regel keine eigene Rechtsfähigkeit. Die institutionelle Förderung der Fraunhofer-Gesellschaft durch den Freistaat Thüringen liegt jährlich ohne Sonderfinanzierungen und Projektförderungen bei ca. 1 Mio. €. Die Forschungsschwerpunkte des Fraunhofer-Instituts für Optik und Feinmechanik in Jena liegen auf dem Gebiet des Optik- und Mechanikdesigns, der Mikro- und Nanooptik sowie abgeleiteter Systeme auf dem Gebiet der Aufbau- und Verbindungstechnik. Das Institut ist inzwischen zu einem festen Partner für die Wirtschaft geworden. Allein die Hälfte der Industrieprojekte wird mit Thüringer Firmen bearbeitet. Bei einem Gesamthaushalt von 14,1 Mio. € im Jahr 2006 lagen die Erträge bei 9,9 Mio. €. Mehr als 50 Prozent des Wirtschaftsertrags von 5,8 Mio. € konnten derweil auch im Rahmen der Auftragsforschung für Thüringer, und das ist ganz besonders wichtig, Unternehmen erzielt werden. Die positive Entwicklung des Instituts, verbunden mit der weiteren Profilbildung und der fachlichen Kapazitätserweiterung, hat zwischenzeitlich bereits seinen Niederschlag in einer begründeten Forderung nach zusätzlichen Räumlichkeiten geführt. Am Standort Jena soll im Zeitraum 2008 bis 2010 ein Erweiterungsbau „Präzisionssysteme“ entstehen. Die Kosten dafür betragen ca. 14,7 Mio. €. Das Fraunhofer-Institut für Digitale Medientechnologie in Ilmenau forscht und entwickelt heute in den Gebieten, die wegweisend für die Zukunft der professionellen Audiotechnik und der Unterhaltungselektronik sind. Dazu gehören neben der Implementierung der IOSONO Wellenfeldsynthese im Audiowiedergabesystembereich auch die Forschung an neuen Metadatentechnologien sowie die Entwicklung spezieller Audioapplikationen und Anwendungen für die Medizintechnik. Bei einem Gesamthaushalt von 7,9 Mio. € im Jahr 2006 lagen
die Erträge bei 5,7 Mio. €. Das Ziel des Instituts besteht darin, langfristig einen Wirtschaftsertrag von 50 bis 55 Prozent des Gesamtertrags zu erreichen. Derzeit entsteht am Standort Ilmenau ein Institutsneubau, für den bisher insgesamt ca. 14,2 Mio. € veranschlagt sind.
Das Institut für Photonische Technologien, ehemals Institut für Physikalische Hochtechnologie, in Jena und das Institut für Bioprozess- und Analysemesstechnik in Heiligenstadt sind vereinsrechtlich organisierte gemeinnützige Forschungseinrichtungen, die durch das Thüringer Kultusministerium institutionell gefördert werden. Derzeit befindet sich das Institut für Photonische Technologien in einem Neuprofilierungsprozess mit dem Ziel, das Institut auf die zukunftsweisenden Arbeitsgebiete „optische Fasern und Faseranwendungen“ sowie „Photonische Instrumentierung“ zu fokussieren und zu profilieren. Bei einem Gesamthaushalt in 2006 in Höhe von 15,4 Mio. € betrugen die Drittmitteleinnahmen 8,2 Mio. €. Von den eingeworbenen Drittmitteln stammen ca. 48 Prozent aus der Wirtschaft. Neben dem Wirken des Instituts für Bioprozess- und Analysemesstechnik als FuE- Partner für regionale Firmen ist vor dem Hintergrund der starken Wirtschaftsaktivitäten auf dem Gebiet der Medizintechnik, der Biotechnologie sowie der Mikro- und Nanotechnologie das Engagement in den Bereichen Grenzflächenfunktionalisierung/Biointerfaces zu nennen. In diesem Zusammenhang wird auf die geplante Einrichtung eines Kompetenz- und Technologieszentrums ausdrücklich verwiesen. Das Institut für Mikroelektronik und Mechatroniksysteme trägt den Status einer gemeinnützigen GmbH und die Materialforschungs- und -prüfanstalt an der Bauhaus-Universität in Weimar ist ein Landesbetrieb. Das Institut für Mikroelektronik und Mechatroniksysteme arbeitet als An-Institut eng mit der Technischen Universität in Ilmenau zusammen. Es beabsichtigt, einen neuen Forschungsschwerpunkt Designtechnologie aufzubauen, der darauf gerichtet ist, die Designfähigkeit für komplexe Systeme methodisch und durch Einsatz modernster Computerwerkzeuge nachhaltig sicherzustellen. Im vorigen Jahr erlangte das Institut Drittmitteleinnahmen aus der Wirtschaft in Höhe von 1,7 Mio. € bei einem Gesamthaushalt von 4,2 Mio. €. Aufgabe der Materialforschungs- und -prüfanstalt ist es, Materialprüfungen, Untersuchungen und Beratungen im Rahmen ihrer Prüftechnik und der prüftechnischen Zuständigkeit durchzuführen. Sie bearbeitet Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die in erster Linie der ökonomisch und ökologisch verbesserten Nutzung von Materialien, Werkstoffen und Bauteilen sowie der Schaffung neuer Prüfmethoden und Prüfgeräte dienen, und unterstützt die Lehre und Forschung der BauhausUniversität in Weimar. Bei einem Gesamthaushalt von 5 Mio. € im Jahr 2006 wurden Drittmitteleinnahmen in Höhe von 2,6 Mio. € erzielt. Die vom
TMWTA geförderten wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sind gemeinnützige vereinsrechtlich oder im Status der gemeinnützigen GmbH organisierte Forschungseinrichtungen. Beispielsweise seien das Hermsdorfer Institut für Technische Keramik e.V. und das CiS-Institut für Mikrosensorik gGmbH in Erfurt genannt. Derzeit werden vom TMWTA in Form einer spezifischen Projektförderung acht wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen unterstützt, in denen ca. 600 Mitarbeiter überwiegend im FuE-Bereich beschäftigt sind. Das TMWTA stellt dafür im laufenden Haushaltsjahr über 10,5 Mio. € für Vorlaufforschung und Investitionen zur Verfügung. In den Folgejahren sollen entsprechend den Empfehlungen der Evaluierung von ExperConsult schwerpunktmäßig die Investitionstätigkeiten der Institute unterstützt werden. Zudem ist eine Erstellung von Leistungs- und Zielkonzeptionen bis zum Jahr 2010 vorgesehen. Die öffentlich geförderten Institutionen im Bereich der angewandten Forschung und Entwicklung tragen damit maßgeblich dazu bei, die in Thüringen angesichts der kleinteiligen Unternehmensstruktur nach wie vor zu schwache Industrieforschung zu kompensieren.
Lassen Sie mich noch etwas zum Entwicklungsstand der Einrichtungen des Innovationssystems sagen. Hinsichtlich der in Thüringen aktiven Förderinstitutionen gab es bzw. gibt es die folgenden Veränderungen:
Die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen - kurz die STIFT - hat sich neben der Verwaltung ihres Stiftungsvermögens auf stiftungseigene Förderprogramme und die Entwicklung technologieorientierter Infrastrukturprojekte konzentriert und dazu ein eigenes Förderprogramm erarbeitet. Die APZ GmbH und die THATI GmbH IRC wurden mit der STIFT Management GmbH verschmolzen und in „Thüringen innovativ GmbH“ umfirmiert. Der Organisationsbereich Technologie Management der STIFT wurde auf die Thüringen innovativ GmbH übertragen. Zum Betrieb der Applikationszentren in Thüringen wurden von der LEG und der STIFT gemeinsam die Betreibergesellschaft für Applikations- und Technologiezentren - kurz die BATT - gegründet. Der Förderantrag für eine Nachfolgeeinrichtung des EU-Verbindungsbüros und des bisherigen Euro-Info-Centers bei der Helaba wurde von einem Konsortium, bestehend aus der IHK Erfurt und der Thüringen innovativ GmbH, für den Zeitraum bis 2013 gestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der deutschen Wirtschaft findet Forschung und Entwicklung hauptsächlich in der Großindustrie statt. Im Jahr 2004 entfielen bundesweit 82,8 Prozent des FuE-Personals auf Großunternehmen. In den neuen Bundesländern waren hingegen im Jahr 2005 70,5
Prozent aller FuE-Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen tätig. Thüringen rangiert entsprechend einer Studie der EuroNorm GmbH aus Berlin im Auftrag des BMWi mit 4.418 FuE-Beschäftigten auf Platz zwei der neuen Bundesländer hinter Sachsen. Im Jahr 2005 verzeichneten wir einen Anstieg des FuE-Personals gegenüber dem Vorjahr um immerhin 5,1 Prozent. Die FuE-Quote der neuen Bundesländer lag 2005 im Durchschnitt bei 3,7 Beschäftigten je 1.000 Erwerbstätige. Die Freistaaten Sachsen und Thüringen wiesen mit 4,5 bzw. 4,4 FuE-Beschäftigten je 1.000 Erwerbstätigen jedoch überdurchschnittliche FuE-Quoten auf. Die FuE-Aufwendungen der Wirtschaft in Thüringen sind 2003 bis 2005 kontinuierlich gewachsen. Auch für das Folgejahr 2006 ist ein Zuwachs der FuE-Ausgaben prognostiziert, aber mit Zahlen momentan noch nicht zu belegen. Insgesamt kann auf eine grundsätzlich positive Entwicklung der Forschungs- und Entwicklungspotenziale in Thüringen verwiesen werden.
Das landesseitige Förderinstrumentarium wird mittels Evaluierung hinsichtlich der Effektivität und Effizienz regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und künftig in einem umfassenden Programm „Thüringen-Technologie“ gebündelt. Gerade aktuell befindet sich unser Haus im Vorfeld der neuen Förderperiode in enger Abstimmung mit der Wirtschaft und Wissenschaft einschließlich wirtschaftsnaher und außeruniversitärer Einrichtungen. Im Ergebnis wird es auch einen regelmäßigen runden Tisch Wirtschaft und Wissenschaft geben. Herzlichen Dank.
Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags? Alle drei Fraktionen. Auf Verlangen aller drei Fraktionen eröffne ich hiermit die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und zugleich die Aussprache zu Nummer 2 des Antrags. Ich erteile das Wort Herrn Dr. Schubert von der SPD-Fraktion.