Protokoll der Sitzung vom 13.07.2007

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist ja jetzt etwas unruhig, hitziger geworden. Ich will einmal versuchen, das wieder auf das zurückzuführen, was es ist. Es sind zwei Anträge von zwei Fraktionen in diesem Landtag. Mit Ihrem Antrag beschreitet die Fraktion der Linkspartei kein politisches Neuland. Die ursprüngliche Fassung des hier vorliegenden Antrags war etwas ausführlicher formuliert, wurde von der Abgeordneten Jelpke, einigen ihrer Kollegen sowie der Fraktion DIE LINKE mit Datum vom 8. März 2007 an den Deutschen Bundestag gerichtet. Es hat sich nur etwas verzögert, bis es hier im Landtag angekommen ist, weil es einige Male nicht behandelt werden konnte. Einige Passagen dieses Antrags wurden sogar wortgleich übernommen. Dies können Sie der Bundestagsdrucksache 16/4631 entnehmen. Da Ihnen, Herr Hausold, und Ihren Kollegen das Abstimmungsergebnis über den Bundestagsantrag bekannt sein dürfte, haben Sie sicherlich auch festgestellt, dass dessen Ablehnung ohne vertiefte Debatte der darin formulierten Einzelheiten zustande kam. Der geringere Grund dafür dürfte im Umstand zu sehen sein, dass dieser Antrag zusammen mit anderen thematisch zusammenhängenden Vorlagen vom Bundestag beraten wurde. Der wesentliche Grund dürfte schlichtweg die spezielle Intention des Antrags gewesen sein, mit der wir uns heute, bezogen auf den Freistaat Thüringen, konfrontiert sehen. Wenngleich mir in Erinnerung geblieben ist, dass die Forderungen nach Abschaltung aller V-Leute in der NPD und der Schaffung einer unabhängigen Beobachtungsstelle Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus von einer Abgeordneten der SPD als naiv bzw. gefährlich bezeichnet wurden, möchte ich davon absehen, auf alle im Plenarprotokoll des Bundestages vom 11. Mai 2007 nachzulesenden Statements bzgl. dieser Forderung einzugehen. Vielmehr möchte ich in der Angelegenheit für die Thüringer Landesregierung wie folgt Stellung nehmen und zunächst etwas Grundsätzliches zum Thema Parteienverbot sagen.

Eine Partei kann wegen Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit den Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes verboten werden. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag, den nach § 43 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen kann. Ein einzelnes Bundesland wäre nur dann antragsberechtigt, wenn es die fragliche Partei auf das Gebiet dieses Landes beschränken würde. Dies regelt § 43 Abs. 2 des Gesetzes. Inhaltliche Vorausset

zung für ein Verbot ist, dass die Partei nach ihren Zielen oder im Verhalten ihrer Anhänger beabsichtigt - Zitat - „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“ Das lesen Sie in Artikel 21 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. März 2003 zum NPD-Verbotsverfahren besagt nicht, dass V-Leute vor einem Parteiverbotsverfahren abzuschalten seien. Unabhängig von einem solchen Verfahren ist es Aufgabe staatlicher Stellen, Verfassungsrechtsgüter zu schützen. Diese Aufgabe muss sorgfältig ausgeführt werden und ist zuweilen nur im Wege nachrichtendienstlicher Beobachtung möglich. Erst in der Phase der Durchführung eines Verbotsverfahrens ist sehr genau zu prüfen, auf welcher Hierarchieebene der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel noch zulässig ist oder ggf. ein Prozessrisiko darstellen kann. Das bedeutet, der Einsatz von V-Leuten ist nach wie vor zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat durch die mit Sperrminorität ausgestattete Minderheit des 2. Senats lediglich zum Ausdruck gebracht, dass im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem Verbotsantrag besondere Grenzen beim Einsatz von V-Leuten zu beachten sind.

Die Landesregierung ist nicht bereit, einen Freibrief für extremistische Bestrebungen auszustellen, gleich ob es sich um extremistische Bestrebungen von rechts, von links oder von Ausländern handelt. An dieser Grundauffassung hat sich auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 nichts geändert.

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Väter des Grundgesetzes haben sich bewusst für eine wehrhafte Demokratie ausgesprochen. Wehrhafte Demokratie bedeutet auch, dass alle demokratischen Kräfte aufgerufen sind, sich mit extremistischen Strömungen argumentativ auseinanderzusetzen und ihnen entgegenzutreten. Aber es hieße, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen, wenn man glaubt, damit sei alles getan. Es gibt viele sinnvolle und notwendige Aktionen zu politischen Auseinandersetzungen mit dem Extremismus. Dazu zählen eben nicht nur wissenschaftliche Analysen und zivilgesellschaftliches Engagement. So wichtig und erforderlich dieses auch ist, damit allein kann der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung leider nicht gewährleistet werden. Niemand wird bestreiten, dass verfassungsfeindliche Organisationen und Parteien häufig aus taktischem Kalkül ihre Absicht verschleiern und sich konspirativ verhalten. Daher reicht es nicht aus, sich auf das Sammeln von öffentlichem Tatsachenmaterial zu beschränken. Der Verfassungs

schutz muss zur wirksamen Erfüllung seiner gesetzlich übertragenen Aufgaben in der Lage sein, auch Informationen, die nicht frei und für jedermann zugänglich sind, zu erhalten. Hierzu werden die V-Leute benötigt, denn oftmals stellt deren Einsatz die einzige Möglichkeit dar, Erkenntnisse über den Aufbau extremistischer Organisationen, deren Führungspersonen, die tatsächlichen, nicht die öffentlich deklarierten Ziele, deren Strategie und Taktik sowie über Planung und Durchführung konkreter Maßnahmen zu gewinnen. Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen hat bereits in einer Pressekonferenz unmittelbar nach der Einstellung des NPD-Verbotsverfahrens deutlich gemacht, dass auch in Zukunft am Einsatz von V-Leuten zur Nachrichtenbeschaffung festgehalten wird. Diese Aussage kann ich auch heute nur bekräftigen. Der Einsatz von VLeuten ist im Thüringer Verfassungsschutzgesetz ebenso ausdrücklich als zulässiges nachrichtendienstliches Mittel genannt, wie in den Verfassungsschutzgesetzen der anderen Länder und des Bundes. Die im Antrag der Linkspartei.PDS enthaltene Behauptung, der Einsatz von V-Leuten hätte nicht zu einer Einschränkung der Wirkungsmöglichkeiten der NPD beigetragen, teile ich nicht. Im Übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage Nummer 1211.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich komme zu Punkt 2 des Antrags der Linkspartei.PDS. Der Freistaat Thüringen verfügt über eine ausreichende Anzahl an Institutionen, die aufgrund ihrer Beobachtung und Analyse die Gefahren des Rechtsextremismus mit all seinen Erscheinungsformen zutreffend einschätzen. Nicht nur die Sicherheitsbehörden des Landes erfüllen diese Aufgabe mit Entschlossenheit und Nachdruck, auch die im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit angesiedelte Landesstelle „Gewaltprävention“ zu deren Arbeitsschwerpunkten unter anderem vorbeugende Maßnahmen und Programme gegen politischen Extremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit zählen, leistet hierzu einen umfangreichen und wertvollen Beitrag. Nachlesen können Sie dies beispielsweise im Bericht der Landesregierung zu Ziffer 1.5 des Landtagsbeschlusses - „Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt“. Dort wird anhand der Bildungsinitiative gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus für ein tolerantes und demokratisches Thüringen exemplarisch geworben. Darüber hinaus mache ich Sie darauf aufmerksam, dass das Thüringer Innenministerium mit der jährlichen Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes und der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität jeweils aktuell und umfangreich über die Entwicklung des Rechtsextremismus in Thüringen und dessen kriminelle Aktivitäten informiert und so einen Beitrag

leistet zur Sensibilisierung, Immunisierung der demokratischen Zivilgesellschaft. Dies einbezogen sehe ich für die Aufforderung in Punkt 2 Ihres Antrags weder Notwendigkeit noch Bedürfnis.

Auch der Antrag der SPD-Fraktion wartet in der Sache nicht mit wirklich Neuem auf. In der 13. Sitzung des Thüringer Landtags am 25. Februar 2005 war es der Abgeordnete Matschie, der Widersprüche beim NPD-Verbotsverfahren zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Innenminister auszumachen glaubte und dies in einer Mündlichen Anfrage 4/573 kundtat. Im Zusammenhang mit der Aufklärung dieser vermeintlichen Widersprüche habe ich dem Abgeordneten Matschie mitgeteilt, dass ein neuer Antrag auf Verbot der NPD nur in Betracht komme, wenn der Erfolg dieses Antrags gewährleistet sei. Das ist aber nur dann der Fall, wenn Bund und Länder gemeinsam der Auffassung sind, dass die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Diese Auffassung besteht zurzeit nicht. Auch die Innenminister des Bundes und der Länder halten Verbotsanträge nur dann für zielführend, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben. Angesichts der hohen verfassungsrechtlichen Hürden eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ist dies derzeit jedoch nicht der Fall. Daher macht es auch keinen Sinn, dass ein einzelnes Land, wie von Ihnen gefordert, einen Vorstoß im Bundesrat unternimmt. Das weiß die SPD auch. Deshalb hat auch die von einem SPD-Ministerpräsidenten geführte Landesregierung von RheinlandPfalz einen solchen Vorstoß noch nicht unternommen. Wenn aber dieser Vorstoß keine Aussicht auf Erfolg hat, stellt sich die Frage, was mit dem Antrag erreicht werden soll. Unabhängig davon darf die Auseinandersetzung mit der NPD auch nicht auf die Frage eines Verbotsverfahrens reduziert werden, sondern muss mit allen politischen, rechtlichen und gesamtgesellschaftlichen Mitteln geführt werden. Eine Partei ließe sich vielleicht verbieten, aber nicht die Überzeugungen, die dahinter stehen. Natürlich ärgert es mich auch, dass eine Partei wie die NPD Steuergelder erhält, obwohl sie antidemokratische, antisemitische und verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Gerade deswegen wird sie und ist sie von den Verfassungsschutzbehörden zu beobachten.

Auf das Ansinnen des damaligen SPD-Fraktionschefs Struck, vor der Wahl in Mecklenburg-Vorpommern ein erneutes Verbotsverfahren anzustrengen, reagierte übrigens Prof. Dr. Eckhard Jesse mit den Worten - Zitat: „Das ist eine Schnapsidee!“ Und er ging noch weiter, sah darin gar lediglich ein kurzsichtiges Wahlkampfmannöver und sprach von einem Eigentor der SPD. Ich möchte das an dieser Stelle nicht weiter bewerten. Das Interview können Sie nachlesen unter der Website von tagesschau.de.

Noch zwei Punkte: Herr Dr. Hahnemann, Sie haben von den Wölfen gesprochen, die gelegentlich auch hier auf der Zuschauertribüne sitzen. Ich sehe das ähnlich wie Sie. Ich gehe aber nicht so weit, wie Sie es zuletzt geäußert haben mit Ihrer Befürchtung, dass ist die Atmosphäre, die uns alle zu Opfern von Neonazismus werden lässt. Also man muss die Realitäten doch etwas anders sehen in Thüringen. Ich denke, da sind Sie etwas zu weit gegangen.

Herr Abgeordneter Bärwolff, Sie haben hier nicht nur Vergleiche gezogen, auf die Herr Schwäblein schon eingegangen ist, Sie haben gesagt: Was hat denn das Landesamt für Verfassungsschutz eigentlich schon geleistet? Da kann ich Ihnen nur antworten mit der Gegenfrage: Was haben Sie denn eigentlich schon geleistet, Herr Abgeordneter Bärwolff?

(Beifall bei der CDU)

Frau Berninger, Sie haben das ja dramatisch geschildert, das war schon theaterreif. Sie haben aus meiner Sicht eine rote Brille auf, aber ohne 3D-Sicht. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende damit die Aussprache zum Tagesordnungspunkt und wir kommen zur Abstimmung.

Wird Ausschussüberweisung für den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS beantragt? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer für den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/3044 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Für den Alternativantrag der Fraktion der SPD ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Innenausschuss. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer stimmt dagegen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt.

Bitte, Abgeordneter Schröter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der CDUFraktion beantrage ich Einzelabstimmung des Punktes 1. Die Punkte 2 und 3 können dann gemeinsam

abgestimmt werden.

Es ist Einzelabstimmung beantragt worden. Stimmen Sie dem zu? Bitte, Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, als Antragsteller stimmen wir dieser getrennten Abstimmung nicht zu.

Der Antragsteller stimmt der getrennten Abstimmung nicht zu, damit stimmen wir insgesamt über den Antrag ab. Wer ist für den Alternativantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/3123, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Alternativantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Alternativantrag der Fraktion der SPD abgelehnt.

Ich rufe hiermit auf den Tagesordnungspunkt 16

Polizeikräfte aus Thüringen und Linksextremisten aus Thüringen beim G 8-Gipfel Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3099 -

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zu Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann erstattet die Landesregierung Sofortbericht. Ich erteile Herrn Minister Dr. Gasser das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit Beginn des Jahres 2007 übernahm Deutschland turnusgemäß für ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union und für das ganze Jahr den Vorsitz der G 8, d.h., der Runde aus den sieben wichtigsten Industriestaaten Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, USA, Deutschland sowie Russland. Vom 6. Juni bis 8. Juni 2007 hat das G 8Treffen hier in Deutschland in Heiligendamm stattgefunden.

Erfahrungsgemäß stehen die Weltwirtschaftsgipfel auch im Zentrum des Interesses der weltweiten globalisierungskritischen Szene. Verschiedene Netzwerke koordinieren schon mehrere Monate vor dem Stattfinden eines Gipfeltreffens Aktionen, die vor und während des Treffens der Staats- und Regierungschefs durchgeführt werden. Insbesondere seit dem Weltwirtschaftsgipfel in Genua im Jahre 2001 war

allgemein anzunehmen, dass auch zu dem Gipfel in Heiligendamm eine große Zahl gewaltbereiter Demonstranten reisen und friedliche Proteste anderer Globalisierungsgegner als Plattform für umfangreiche Störaktionen nutzen wird.

Nach Bekanntwerden des Tagungsorts Heiligendamm begannen seitens der Polizei des Landes Mecklenburg-Vorpommern umfangreiche Einsatzvorbereitungen. Da die Einsatzlagen anlässlich eines solchen bedeutenden Ereignisses nicht durch die Polizei eines Landes allein bewältigt werden können, fragte Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig um Unterstützung bei den Polizeien des Bundes und der Länder an, die unter Beachtung eigener Landeslagen eine größtmögliche Unterstützung zusagten.

Vom 2. April 2007 bis Ende Juni leisteten daher vier Thüringer Polizeibeamte Dienst in den Führungsstäben der einzelnen Einsatzabschnitte in Mecklenburg-Vorpommern. Der Freistaat Thüringen unterstellte des Weiteren der Polizeiführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ab dem 1. Juni 2007 Polizeieinheiten und -kräfte aus der Bereitschaftspolizei, den Polizeidirektionen und dem Landeskriminalamt.

Von der Bereitschaftspolizei kamen unter anderem die Zweite Einsatzhundertschaft, die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft und die Technische Einsatzeinheit mit ihren Wasserwerfern zum Einsatz. Von den Polizeidirektionen wurden mehrere Diensthundeführer mit Schutz- und Sprengstoffspürhunden, Einsatzbeamte der Schutz- und Kriminalpolizei für Aufgaben des Objektschutzes, der Aufklärung und Verkehrslenkung entsandt. Zur Einsatzverstärkung wurde aus einem Zug der Bereitschaftspolizei sowie den Einsatzzügen der Polizeidirektionen Gera und Suhl eine weitere Einsatzhundertschaft gebildet, die am 1. Juni 2007 im Bereich Heiligendamm zur Tagungsortsicherung und am 2. Juni 2007 zur Durchsetzung von Versammlungsverboten in Schwerin eingesetzt war.

Aufgrund der für den 2. Juni 2007 in Rostock befürchteten gewalttätigen Ausschreitungen wurden nach erneuter bundesweiter Anforderung vom 1. Juni 2007 durch Mecklenburg-Vorpommern noch am gleichen Tag Polizeibeamte des Mobilen Einsatzkommandos des Landeskriminalamtes Thüringen entsandt. Wegen der Lageentwicklung wurde am 6. Juni 2007 der bereits drei Tage zuvor wieder zurückgekehrte Einsatzzug der Bereitschaftspolizei Thüringen erneut nach Mecklenburg-Vorpommern in Marsch gesetzt. So waren zeitweise bis zu 450 Einsatzbeamte und drei Angestellte der Thüringer Polizei dem Land Mecklenburg-Vorpommern unterstellt.

Zum Einsatz der Thüringer Polizisten vor Ort lässt sich Folgendes sagen: Am 2. Juni 2007 fanden mehrere Demonstrationen mit einer Abschlusskundgebung am Stadthafen in Rostock mit insgesamt etwa 30.000 Teilnehmern statt. Darunter befanden sich ca. 3.000 Autonome.

Während eines Demonstrationszuges bildete sich an der Spitze ein sogenannter „Schwarzer Block“, der gezielt Auseinandersetzungen mit der Polizei suchte. Diese eskalierten dann am Stadthafen durch Angriffe seitens mehrerer Hundert gewalttätiger Personen vorrangig aus dem „Schwarzen Block“. Die entsprechenden Bilder sind Ihnen sicherlich noch gut in Erinnerung. Sie zeigen ein erschreckendes und bislang nicht gekanntes Ausmaß an Gewaltbereitschaft und Brutalität aufseiten der Linksextremisten. Durch die militanten Demonstranten wurden parkende Fahrzeuge und Mülltonnen umgestürzt und teilweise in Brand gesetzt. Aus dem „Schwarzen Block“ spalteten sich mehrere Kleingruppen aus jeweils 20 bis 30 gewaltbereiten Autonomen ab, die ausschließlich die Straßenschlacht mit den Polizeikräften suchten. Die Angriffe wurden mit Feuerwerkskörpern, Stöcken, Steinen und zerbrochenen Gehwegplatten durchgeführt. Selbst Mitarbeiter der Feuerwehr wurden bei der Brandbekämpfung von Autonomen massiv angegriffen. Genau am Stadthafen war die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft Thüringen eingesetzt und somit unmittelbar von den gewalttätigen Ausschreitungen betroffen. So berichteten Einsatzbeamte später, dass neben den bereits erwähnten Steinwürfen und anderen Tätlichkeiten auch gezielt Angriffe mit spitzen Gegenständen, wie etwa Spritzen, auf die Beine der Einsatzbeamten erfolgten. Durch die Ausschreitungen am 2. Juni in Rostock wurden insgesamt 420 Polizeibeamte verletzt, darunter auch drei Beamte der Thüringer Polizei. Sie erlitten durch Steinwürfe aber zum Glück nur leichte Verletzungen und konnten weiter im Einsatz verbleiben. Am 2. Juni war in Rostock auch die Technische Einsatzeinheit mit ihren Wasserwerfern, Absperrgittern zur Absicherung der Aufzüge eingesetzt. Die anderen Thüringer Polizeibeamten befanden sich an diesem Tag mehrheitlich an den Einsatzorten Schwerin und Heiligendamm und waren somit von den gewalttätigen Ausschreitungen im Bereich des Rostocker Stadthafens nicht betroffen. Zwischenzeitlich liegt eine vorläufige Aufstellung der einsatzbedingten Schäden an Thüringer Führungs- und Einsatzmitteln mit Stand 2. Juli 2007 vor. So wurden bei gewalttätigen Auseinandersetzungen anlässlich des G 8-Gipfels durch Steinwürfe Videokameras, Funkgeräte und Hörsprechgarnituren beschädigt. Zahlreiche Schäden gab es an den Einsatzausrüstungen der Beamten, die von den militanten Globalisierungsgegnern unmittelbar angegriffen wurden. Darunter fallen mehrere Einsatzschilde, Einsatzhelme, Körperschutzwesten, Einsatz

anzüge, um nur die kostenintensivsten Posten zu nennen. Die Angabe einer genauen Schadenshöhe in Euro ist momentan nicht möglich, da derzeit noch geprüft wird, inwieweit eine Reparatur möglich ist. Zur Anfrage, inwieweit in Thüringen wohnende Personen, die dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen sind, an den gewalttätigen Ausschreitungen am 2. Juni 2007 und während des G 8-Gipfels beteiligt waren, liegen der Thüringer Polizei bis zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Erkenntnisse vor. Dies liegt insbesondere daran, dass die Auswertung der aufgenommen Sachverhalte von den zuständigen Behörden des Landes MecklenburgVorpommern noch nicht vorliegt.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte diesen Bericht nicht abschließen, ohne den Thüringer Polizeikräften für ihren rund um den Weltwirtschaftsgipfel geleisteten Dienst meinen Dank, meinen Respekt und meine Anerkennung auszusprechen.

(Beifall bei der CDU)

Der Einsatz hat gezeigt, dass sich die Bürger und die Gäste unseres Landes auf ihre Polizei, auf unsere Polizei verlassen können. Zuletzt noch ein kurzes Wort zu einem Presseartikel. In der „Ostthüringer Zeitung“ war es, glaube ich, wo sich Herr Kollege Hahnemann äußerte. Ich darf zitieren: „Der Landtagsabgeordnete der PDS.Die Linke-Fraktion, Roland Hahnemann, selbst gar nicht vor Ort, also in Heiligendamm, redete von einer gut funktionierenden Eskalierungsstrategie der Polizei und davon, dass staatliche Gewaltanstifter unter den Demonstranten Methode gewesen wären. Ich habe mir erlaubt, dazu auch eine Presseerklärung herauszugeben, weil ich dies für eine unglaubliche Anschuldigung halte, Herr Hahnemann -

(Beifall bei der CDU)

Sie sind leider derzeit nicht da. Ich finde es einmalig, dass ein Landtagsabgeordneter sich in derartiger Weise äußert und die Polizei in dieser Art und Weise diffamiert.

(Beifall bei der CDU)

Ich frage: Wer wünscht die Aussprache zum Sofortbericht? Die Fraktion der CDU, die Fraktion der Linkspartei.PDS

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Wir auch.)

und die Fraktion der SPD. Auf Verlangen aller drei Fraktionen eröffne ich hiermit die Beratung zum Sofortbericht und erteile dem Abgeordneten Hausold, Die Linkspartei.PDS, das Wort.

Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, ich möchte der CDU-Fraktion durchaus danken, dass sie die Problematik des Gipfeltreffens der G 8 und die damit verbundene Frage der inneren Sicherheit hier - wenn auch offensichtlich mit bestimmten Intentionen - auf die Tagesordnung gesetzt hat.

Es besteht so die Möglichkeit, einmal an dieser Stelle ein paar Dinge auch aus unserer Sicht geradezurücken, die von vielen Seiten und, ich denke, auch, meine Damen und Herren, von Ihnen als Antragsteller gerne ausgeblendet werden. Allerdings möchte ich zunächst einmal drei Feststellungen treffen. Erstens: Die Proteste gegen den Gipfel waren letztlich ein großer Erfolg, weil viele Menschen, Institutionen unterschiedlicher Herkunft, Menschen unterschiedlicher Hautfarbe und Konfessionen gemeinsam ihren politischen Willen für eine bessere Welt zum Ausdruck gebracht haben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Zweitens: Weil die wirklich übergroße Mehrheit dieser Teilnehmer friedlich demonstriert hat und dennoch - und das ist uns allen öffentlich bekannt geworden - hat es bereits im Vorfeld nicht an Versuchen von verschiedener politischer und staatlicher Seite gefehlt, diese Protestbewegung zu diffamieren und zu kriminalisieren, meine Damen und Herren.