Protokoll der Sitzung vom 20.09.2007

b) und c) zusammen?

b) und c) kann dann zusammen abgestimmt werden.

Herr Abgeordneter Höhn, Sie hatten ein ähnliches Ansinnen. Würden Sie alle Punkte teilen wollen oder?

Das deckt sich mit dem Antrag, den ich zu stellen hatte.

Dann stimmen wir aus dem Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 4/3370 zunächst den Punkt a) ab. Wer dem zustimmt - ach so, ich werde darauf hingewiesen, wir hatten ja dort die Ausschussüberweisen, Entschuldigung, die müssen wir zuerst abstimmen, erst mal den ganzen Antrag in dem Procedere wiederum.

Wer der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist es eine Mehrzahl von Gegenstimmen zur Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

Wer den Alternativantrag an den Bildungsausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Auch hier frage ich jetzt mal nach Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist eine Mehrzahl von Gegenstimmen gegen die Überweisung an den Bildungsausschuss.

Und nun kommen wir noch zum Überweisungsantrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke. Die Stimmenthaltungen möchte ich. Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist auch das eine Mehrheit von Gegenstimmen zur Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst

und Medien.

Nun kommen wir zu diesem direkten Abstimmungsverfahren über den Antrag und auch zur Abstimmung über den geteilten Antrag. Ich rufe nun auf die Abstimmung zum Punkt a) des Antrags aus Drucksache 4/3370. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist dieser Punkt a) angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung zu den Punkten b) und c). Wer hier zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Stimmenthaltungen? Es gibt einige Stimmenthaltungen und eine Mehrheit von Gegenstimmen gegen die Punkte b) und c) des Antrags. Diese sind damit abgelehnt.

Punkt a) aus diesem Antrag ist angenommen.

Ich schließe den Tageordnungspunkt 22. Wir haben heute Morgen vereinbart, dass wir in jedem Fall heute noch den Tagesordnungspunkt 19 aufrufen. Das tue ich jetzt, und zwar ist das

Kommunalverträgliche Aus- gestaltung der Verordnung des Bundes über die Anreiz- regulierung der Energiever- sorgungsnetze (Anreizregu- lierungsverordnung) Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3306 - Neu- fassung - dazu: Alternativantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/3368 -

Die SPD hat nicht kundgetan, das Wort zur Begründung ihres neu gefassten Antrags zu nehmen. Ich frage jetzt in Richtung CDU: Wünschen Sie das Wort zur Begründung des Alternativantrags? Das möchten Sie nicht, so dass ich jetzt die Aussprache eröffnen kann. Ich rufe für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kummer auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „wer investiert, verliert“ war das Fazit der Thüringer Stadtwerke auf einer Veranstaltung zur Anreizregulierung des VdEW vor wenigen Tagen. Der vorliegende Entwurf zur Anreizregulierung, der morgen im Deutschen Bundesrat verabschiedet werden soll, hat eine entscheidende Achillesferse und diese Achillesferse sind die Fragen, wie in Zukunft Investitionen in das Stromnetz getätigt werden sollen. Hier

denkt man an eine Kapitalverzinsung von 1 Prozent und das ist durchaus kein Anreiz, um hier Gelder fließen zu lassen. Außerdem ist auch klar, durch diese Anreizregulierung müssen die Netzbetreiber massiv Gelder sparen und dort, wo noch große Investitionsbedarfe sind, kann ich die natürlich nicht entsprechend ausführen und dabei die Sparmaßnahmen durchsetzen, die diese Verordnung verlangt. Wie sich das auswirkt ganz konkret auf Ostdeutschland, ganz konkret auf die noch sehr ambitionierten Vorhaben von Netzinvestitionen in Thüringen, gerade bei den Mittelspannungsnetzen, das kann ich nur befürchten. Denn ich denke, dass die Dinge, die hier anstehen, die noch dringend notwendig sind, mit dieser Regulierung nicht auf den Weg gebracht werden können.

Ein weiterer Knackpunkt der neuen Verordnung ist die Frage der vorgeschriebenen Effizienzsteigerung. Man darf sich das so vorstellen, nach den Vorschlägen des Wirtschaftsausschusses im Bundestag sind es wohl jetzt die oberen 10 Prozent, an denen sich alle orientieren müssen. Das ist der Punkt, wo letzten Endes alle Netzbetreiber landen sollen. Die sollen also alle bei den effizientesten ihrer Branche landen und gleichzeitig auch noch Produktivitätszuwächse erreichen in den nächsten Jahren, die über dem durchschnittlichen Produktivitätszuwachs der gesamten Wirtschaft liegen. Das bedeutet für ein Unternehmen, das relativ uneffizient ist, es muss erst einmal den gleichen Stand erreichen wie im Westen und gleichzeitig noch eine überdurchschnittliche Produktivitätssteigerung im Vergleich zur gesamten Wirtschaft hinbekommen, und das alles, man muss sich das vor Augen halten, mit einem Unternehmen, das hauptsächlich dadurch existiert, dass es Strommasten in der Gegend stehen hat, die man bloß alle 40, 50 Jahre mal austauscht. Wie ich da einen Produktivitätszuwachs in diesen Größenordnungen erreichen will, ist mir schleierhaft. Da bleibt nicht viel über. Da kann ich Personal abbauen. Bei den Thüringer Stadtwerken stellt sich die Situation aber so dar, dass die Gesamtkosten, die das Unternehmen für Personal ausgibt, weniger sind als die geforderten Produktivitätszuwächse im Laufe dieser Anreizregulierung, so dass also noch nicht einmal ein vollständiger Personalabbau die Ziele erreichen lassen würde.

Ein weiteres Problem, das gerade Thüringer Stadtwerke als Netzbetreiber haben werden, das ist, dass sie generell weniger effizient sind als westdeutsche Stadtwerke, schon allein wegen der demographischen Entwicklung, die wir in den letzten Jahren durchgemacht haben. Wenn ich ein Netz habe, was für eine Stadt errichtet wurde, nehmen wir mal das Beispiel Suhl - mit 60.000 Einwohnern, inzwischen sind 20.000 Leute weg, dann ist natürlich klar, ich habe 20.000 Kunden weniger, kann das Netz also

nicht mehr in dem Maße auslasten, wie es früher geplant war, mal abgesehen davon, dass der ostdeutsche Stromkunde - da sage ich als Umweltpolitiker „zum Glück“ - weniger Strom verbraucht als der westdeutsche Kunde. Wir sind in Thüringen beim Stromverbrauch auf einem ähnlichen Level wie im Wasserverbrauch, wo man ja auch immer wieder feststellt, wir sind da in Deutschland die Sparmeister. Das sorgt im Sinne dieser Anreizregulierung für eine Ineffizienz, mit der wir es strukturell zu tun haben, wo die Thüringer Stadtwerke nie eine Chance haben werden, das aufzuholen.

Meine Damen und Herren, diese Probleme hätten aufgegriffen werden müssen. Unsere Landesregierung hätte Sturm laufen müssen, um diese Thüringer Probleme dem Deutschen Bundestag klarzumachen und müsste morgen das auch im Bundesrat ansprechen und dieser Anreizregulierungsverordnung ihre Zustimmung verweigern. Das ist Ziel des SPD-Antrags, und dieses Ziel können wir nur unterstützen.

Was Ziel der CDU mit ihrem Alternativantrag ist, das kann ich eigentlich nur so zusammenfassen, Sie wollen davon ablenken, dass sie das Thema bisher herzlich wenig interessiert hat. Sie werden dieser Anreizregulierung wahrscheinlich so zustimmen; denn Sie bringen ja zu den Vorschlägen keine Änderungen ein. Sie beauftragen die Landesregierung nicht, eine andere Position zu ergreifen. Sie wollen in fünf Jahren einfach mal gucken, was denn nun geworden ist? Sind die Thüringer Stadtwerke eingegangen? Wenn ja, dann müssen wir noch mal was ändern.

Meine Damen und Herren, das ist dann zu spät. Von der Warte her kann ich Sie nur dringend auffordern, etwas für den Erhalt unserer Stadtwerke zu tun, die wir als wichtige regionale Infrastruktur begreifen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zum SPDAntrag, dem auch wir zustimmen werden. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Schubert zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich keine Frage, dass die Strom- und Gaspreise in den letzten Jahren exorbitant gestiegen sind und dass das für die Wirtschaft und auch für die Bürger in diesem Land eine Riesenbelastung darstellt. Aber worin liegen denn die Ursachen

der Steigerung in diesem Bereich? Da ist einmal der fehlende Wettbewerb auf diesem Gebiet und auf der anderen Seite die sinkenden Kapazitäten auf der Angebotsseite, dass dadurch natürlich auf der Angebotsseite nicht genügend Strom auf den Markt eingebracht wird, dass dann natürlich die Preise steigen.

Die Hoffnung, die jetzt von der EU gehegt wird, durch staatliche Maßnahmen Strompreissenkungen zu erreichen und auch im Gasbereich ist es ähnlich, das halte ich für eine sehr optimistische Annahme. Ich denke, wir werden eher das Gegenteil erleben. Wir haben auf der einen Seite sinkende Ressourcen im Bereich der fossilen Energieträger. Wir haben eine steigende Nachfrage durch Bevölkerungszuwachs und durch höheren Energieverbrauch in Schwellenländern. Natürlich wird die gesamte Umwelt- und Klimaproblematik dazu führen, dass wir irgendwann mal vollständig auf erneuerbare Energien umsteigen müssen. Das wird erst mal sicherlich nicht dazu führen, dass Strom- und Gaspreise oder Energiepreise - will ich jetzt mal so nennen - sinken werden. Nichtsdestotrotz ist es auf jeden Fall notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um z.B. die Monopolstellung, die eingetreten ist auf der Erzeugerstrecke, zu bekämpfen. Denn das ist das eigentliche Problem, was mit den steigenden Energiepreisen in Verbindung steht.

Natürlich ist es auch richtig, dass man im Bereich der Netze etwas tut. Das Ziel der Novellierung vom Energiewirtschaftsgesetz und auch der jetzt anstehenden Anrechtsregulierung ist einerseits, einen freien Zugang der Netze zu erreichen für alle Anbieter und auf der anderen Seite, dass im Bereich der Verteilung von Strom und Gas effizienter gearbeitet wird. Das ist erst einmal vom Ansatz her sicher richtig. Die Anreizregulierung, wie sie heißt, sicherlich ein sehr sperriger Begriff, ist auch keine schlechte Idee, dass man sagt, ihr müsst bis zu einem gewissen Bereich effizienter werden und wenn ihr noch effizienter werdet, dann ist das euer eigener Vorteil, weil nämlich die Differenz, die zu den tatsächlichen Kosten besteht, als Gewinnchance da ist. Es ist immer noch besser als ständig zu kontrollieren, wie die Kosten sind. Das ist ein riesiger Verwaltungsaufwand und schafft dann überhaupt keinen Anreiz mehr, effektiver zu werden, weil man im Prinzip jedes Jahr oder in bestimmten Zeiträumen die Kosten vorlegen muss. Aber - und jetzt komme ich zu unserem Antrag - das, was derzeit auf dem Tisch liegt vom Bundeswirtschaftsminister Glos, das wird in Thüringen zu massiven Problemen bei den Stadtwerken führen. Da bin ich mir ziemlich sicher. Die Gründe will ich auch gleich nennen. Man muss natürlich sehen, welche wichtige Rolle die Stadtwerke einnehmen. Zum einen, dass sie gegenüber den wenigen großen Energieversorgern eine gewisse Vielfalt darstellen und dass sie

in den Gemeinden oder Städten eine riesige Bedeutung haben auch für den Betrieb von Einrichtungen wie Schwimmbädern und anderen Dingen. Sollte es dazu kommen - was wir alle nicht hoffen wollen -, dass die Stadtwerke gezwungen werden, ihre Netze an andere zu verkaufen, z.B. an die großen Energiekonzerne, wird es langfristig eher dazu führen, dass wir immer weniger Anbieter auf dem Markt haben und dass die Probleme, die wir eigentlich bekämpfen wollen, nämlich dass Strom- und Gaspreise steigen, dann in noch ganz anderer Art und Weise zuschlagen. Deshalb muss man meiner Ansicht nach bei der Anreizregulierung mit Augenmaß arbeiten und diese so gestalten, dass unsere Stadtwerke in Thüringen auch eine Chance haben, nicht nur zu überleben, sondern das Ganze auch so zu gestalten, dass unterm Strich für die Gemeinden ein gewisser Ertrag entsteht. Denn ohne Ertrag für eine GmbH - oder in welcher Form sie auch immer vorliegt - macht es keinen Sinn, diese zu führen. Wir haben den Antrag jetzt eingebracht, weil morgen der Bundesrat darüber entscheiden soll. Ich finde es schon interessant, dass von der Landesregierung in Thüringen überhaupt keine Änderungsanträge zu dem Entwurf von Minister Glos vorliegen und dass auch zu den Änderungsanträgen - das sind eine ganze Reihe - von anderen Bundesländern keine Position bezogen wurde. Die Position, die wir bis jetzt vernommen haben, ist die, dass diesen Änderungsanträgen nicht zugestimmt wird. Dass dem Ursprungsentwurf, so wie er vom Hause Glos vorgelegt worden ist, offensichtlich morgen zugestimmt werden soll. Wir haben in unserem Antrag eine ganze Reihe von Punkten aufgenommen, auf die ich jetzt noch etwas eingehen will, die im Sinne unserer Unternehmen hier einige Veränderungen vornehmen sollen. Das ist einmal die Orientierung am Klassenbesten. Jetzt - Herr Kummer hat es vorhin schon gesagt - gibt es einen Antrag vom Innenausschuss des Bundesrats, der sozusagen eine Empfehlung ausgesprochen hat, von dem besten Unternehmen wegzugehen und die ersten 10 Prozent als Zielgröße zu nehmen. Diese Vorstellung finden wir schon einmal besser als das, was im Ursprungsentwurf steht. 25 Prozent wären vielleicht noch zielführender, um auch einen breiten Durchschnitt zu haben. Also das wäre unser Punkt a), den wir für sehr wichtig halten. Wie gesagt, es liegt eine Empfehlung des Innenausschusses vor. Ich frage mich jetzt, warum man als Thüringer Landesregierung dort nicht zustimmen will. Punkt 1 b) unseres Antrags ist die maximale Deckelung aller Ineffizienzen auf 30 Prozent, statt wie bisher vorgesehen 40 Prozent. Ich denke, das würde besondere Härtefälle ausschließen für bestimmte Unternehmen. Punkt c) nimmt Bezug auf die beeinflussbaren Kostenbestandteile und das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir wissen, dass unsere Unternehmen, die vor allen Dingen nach der Wende entstanden sind, nahezu alles neu investieren mussten, während

die Stadtwerke und andere Anbieter in den alten Ländern über 40 Jahre und länger Zeit hatten, ihre Leitungen usw. ständig zu erneuern. Jetzt sind nun mal diese Investitionen getätigt, die liegen alle in der Erde. Wo soll denn da noch etwas eingespart werden können bei diesen Kapitalkosten? Deshalb, denken wir, ist es sinnvoller oder zielführender, wenn man diese Kosten, die durch die Investitionen entstanden sind, die bereits in der Erde liegen, dass man die als nicht beeinflussbare Kostenbestandteile nimmt und nur im Bereich der zukünftigen Investitionen und der operativen Kosten gesenkt werden sollen. Dann wäre eine Verlängerung der Perioden, die zum Abbau der Ineffizienzen herangezogen werden sollen, von zwei auf drei Perioden, meinen wir, sinnvoll, weil man damit doch den Unternehmen mehr Zeit geben würde, sich auf die Bedingungen einzustellen. Eine Verlängerung unter e) der Entscheidung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren bis Dezember, das halten wir für ziemlich kurz, denn die Unternehmen müssen erst einmal prüfen, wo sie denn da besser fahren. Wie effizient sind sie denn eigentlich, wenn sie sich dem vereinfachten Verfahren unterwerfen? Sagen sie von vornherein, wir sind nur zu 87,5 Prozent effizient? Vielleicht sind sie aber auch darüber. Also bräuchte man mindestens ein halbes Jahr Zeit, so denken wir, um sich darauf einzustellen.

Wir denken, dass mit unseren Anträgen, die wir gestellt haben, den Stadtwerken eine größere Chance gegeben wird, mit dieser Thematik umzugehen. Wie gesagt, wir sind nicht generell gegen eine Anreizregulierung, die sinnvoll gestaltet wird.

Bei dem CDU-Antrag kann ich allerdings genauso wie Herr Kummer nicht so richtig erkennen, was die Zielführung sein soll, denn Sie hätten ja wenigstens einmal das, was der Bundesrat als Empfehlung aufnimmt, z.B. durch Nordrhein-Westfalen, wo man den allgemeinen X-Faktor statt um 1,25 Prozent diesen auf 0,5 Prozent senken will. Das ist dort offensichtlich von der schwarz-gelben Landesregierung eingebracht worden, dass man da vielleicht wenigstens zustimmen könnte im Sinne unserer Unternehmen. Aber das weiß ich nicht. Mal schauen, was in fünf Jahren passiert ist, und dann eine Studie machen, darin kann ich keinen richtigen Sinn erkennen.

Zu guter Letzt unser Anliegen, das Thema Regulierungsbehörde: Thüringen hat sich dazu entschlossen, keine eigene Regulierungsbehörde zu installieren. Vom Ansatz her ist das, denke ich, richtig, dass man nicht eine weitere Bürokratie aufbaut und dafür die Bundesnetzagentur nutzt. Aber wir meinen, da es in Sachsen-Anhalt und Sachsen eine solche Regulierungsbehörde gibt, die haben eigene Landesbehörden gegründet, wäre es doch absolut sinnvoll und zielführend, dass man mit denen Verhandlungen

aufnimmt, für Mitteldeutschland eine Regulierungsbehörde zu bilden. Damit hätte man eine Behörde, die nahezu für 10 Mio. Einwohner, natürlich für die Netzbetreiber, aber in der Größenordnung, zuständig ist, also so groß wie Bayern oder Baden-Württemberg - ich glaube, Bayern ist ein bisschen größer, die auch eigene Netzregulierungsbehörden haben. Das, denke ich einmal, wäre ein Beitrag dazu, um einerseits dem Anliegen der höchstmöglichen Effizienz dieser Kontrolle zu genügen und auf der anderen Seite aber auch den besonderen - ja, wie will ich es sagen - Bedingungen in den neuen Ländern mit den Investitionen in den letzten 15 Jahren gerecht zu werden. Denn ich denke, in Sachsen-Anhalt und Sachsen werden die Probleme, die Themen ähnlich sein wie in Thüringen. Also kurzum: Ich habe Ihnen umfassend erläutert, was unser Anliegen ist. Morgen fällt dazu die Entscheidung im Bundesrat. Es wäre gut, wenn wir im Sinne unserer Unternehmen, die wir alle dringend brauchen, einige Veränderungen vornehmen könnten. Danke.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Carius zu Wort gemeldet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Herr Kummer, wenn ich zu Ihnen kommen darf, weil Sie auch als Erster geredet haben. Das, was Sie hier dargestellt haben, ist wirklich der Gipfel der Unverfrorenheit. Sie legen keinen eigenen Antrag vor und werfen dann der CDU vor, dass sie sich dieses Themas in keiner Weise gewidmet hat.

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Wir hatten es vorher, Herr Carius.)

Sie hatten eine Aktuelle Stunde beantragt, das ist ja überhaupt keine adäquate und angemessene Behandlung dieses Themas. Das war irgendwann vor der Sommerpause.

Meine Damen und Herren, wir haben uns als CDUFraktion, meine Kollegen, mit der Anreizregulierung schon weit vorher auseinandergesetzt, auch mit unseren Stadtwerken gesprochen, auch auf Bundesebene verhandelt und nicht zuletzt hat die Landesregierung auch dafür gesorgt, dass überhaupt die Anreizregulierung im Energiewirtschaftsgesetz verankert ist. Deswegen ist es einfach impertinent und ich weise das zurück, zumal, Herr Kummer, das, was Sie an Problemen dargestellt haben, demographischer Wandel, Rückbau, das ist ja in dem SPD-Antrag auch in keiner Weise aufgenommen. Das heißt, wie Sie sich da mit

Ihren Problemen wiederfinden, kann ich überhaupt nicht erkennen, denn wenn Sie sich wiederfinden wollten, hätte die SPD formulieren müssen, dass es für die Stadtwerke, die vom demographischen Wandel besonders negativ betroffen sind, so eine Art demographischen Zuschlag gibt auf die Netznutzungsentgelte. Das wäre konsequent gewesen, aber das sind Sie uns letztlich schuldig geblieben.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Sie haben unseren Antrag gar nicht gelesen.)

Thema Anreizregulierung: Wahrscheinlich haben Sie den Antrag gar nicht verstanden, Frau Becker, sonst würden Sie mir so etwas nicht vorwerfen können.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Was war denn das jetzt?)

Wir widmen uns ja hier dem Thema, dass letztlich ein Drittel der Kosten des Stroms, nämlich der Netzkosten, regulieren soll. Im Grunde geht es dabei darum, dass man nicht wie bisher individuelle Unternehmenskosten sieht, sondern dass man anhand eines virtuellen Vergleichsmarkts Zahlen heranzieht, anhand derer man feststellen kann, wie man das natürliche Monopol des Netzes so regulieren kann, dass eine Orientierung am besten oder am effizientesten stattfindet. Das kann nicht überall am jeweils Besten geschehen, sondern man muss dann den vergleichbar Besten nehmen. Sie können nicht einen Marktteilnehmer nehmen, der ganz andere Bedingungen hat, soweit sind wir uns einig. Der Streit ist im Grunde gar nicht der, wollen wir eine Anreizregulierung oder wollen wir keine Anreizregulierung, sondern der Streit bewegt sich innerhalb des Rahmens, welche sind die virtuellen Annahmen und wie kommen wir zu diesen virtuellen Annahmen. Das Ziel ist dabei, am Ende den Ineffizienten zu bestrafen und den Effizienten zu belohnen. Die Versorger - das ist uns klar, und da besteht ja auch keine Uneinigkeit - haben das Ziel, möglichst viele als effizient dastehen zu lassen, während im Sinne der Verbraucher möglichst viele als ineffizient dastehen müssen. Das sind die beiden großen widerstreitenden Interessen, denen wir hier ausgesetzt sind, denn sonst, wenn wir dann also möglichst viele Ineffiziente hätten, können wir die Netznutzungsentgelte entsprechend stärker nach unten regulieren, wenn besonders viele effizient sind, kann man die Netznutzungsentgelte stärker in dem oberen Bereich lassen, wie sie sind.

Meine Damen und Herren, was ich auch nicht ganz verstehe

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Sie ver- stehen manches nicht.)

an dem Antrag der SPD-Fraktion, wenn ich mir vorangegangene Plenardebatten vor Augen führe, und da darf ich vielleicht kurz zitieren, Herr Dr. Schubert. Sie sagten damals in der 26. Plenarsitzung: „Es sollte aber politisch deutlich werden, das mögliche Beurteilungsspielräume der Behörden im Zweifel zugunsten der Interessen der Endverbraucher der Wirtschaft ausgenutzt werden müssen.“ Weiter: „Die hohen Energiepreise in Thüringen jeweils sind ein Hinweis darauf, dass hier die Kontrollen noch wesentlich verbessert werden können und müssen.“ Richtet sich natürlich an ein ganz anderes Feld. Das ging damals um die Preisgenehmigungen, aber wenn man auf der einen Seite starke staatliche Kontrollen möchte, die natürlich die Kosten derer senken oder die Netznutzungsentgelte derer senken, die sie jetzt verteidigen, und wenn, wenn wir das dann machen mit der Anreizregulierung, uns dann vorgeworfen wird, wir würden die Stadtwerke im Grunde gefährden, dann, meine Damen und Herren, muss man sich tatsächlich fragen, ob Sie hier nicht die Meinung doch schneller wechseln als manch einer sein Hemd. Das heißt, Sie wollen die Anreizregulierung aufweichen, während Sie vor Monaten noch andere Instrumente, wie die Preisgenehmigung, die aus unserer Sicht völlig ungeeignet war und untauglich, verlängern wollten. Obwohl - und auf diesen Unterschied möchte ich noch einmal hinweisen - bei der Frage der Preisgenehmigung haben wir letztlich in einem Sektor im Energiepreis überhaupt noch zu regulieren gehabt, der maximal 5 Prozent des Endkundenpreises ausmachte, nämlich die Vertriebsmargen, während wir jetzt bei den Netznutzungsentgelten insgesamt 30 Prozent in den Blick nehmen und hier letztlich auch größere Spielräume sehen, um den Energiepreis jedenfalls an der Stelle zu senken. Denn eins ist natürlich auch klar, wenn wir uns die Energiemärkte anschauen und die Wahrscheinlichkeiten der Märkte, dann sieht derzeit alles danach aus, als würden die Energiepreise auch ohne die Netznutzungsentgelte erheblich steigen. Dass wir darüber hinaus, meine Damen und Herren, auch die Erzeugung im Blick halten müssen, darüber besteht sicher keine Uneinigkeit. Ich nenne die Themen Preismissbrauch, Kartellbestrebung, künstliche Verknappung von Erzeugerkapazitäten, Preisabsprachen etc. Das heißt, hier ist unser langfristiges Ziel, letztlich mehr Transparenz auf den Beschaffungsmärkten, insbesondere dem Großhandelsmarkt, herzustellen. Bei der beschriebenen Abwägung zwischen den Versorgerinteressen, die auch mit Versorgungssicherheit argumentieren und den Preisgünstigkeitsinteressen auf der anderen Seite, muss man die Situation auf dem Thüringer Markt beobachten. Insoweit bin ich auch dankbar für Ihren Antrag. Wir haben in Thüringen 28 Stadtwerke, davon sind 24 unter 30.000 Anschlüssen im Strombereich. Die Thüringer Stadtwerke, und daher kommt wahrscheinlich Ihre starke Sorge, haben zu 90 Prozent Umsatz mit Netzen im

Durchschnitt und zu 10 Prozent Umsatz in der Eigenerzeugung. Ein Grund für hohe Preise war in der Vergangenheit, das muss man auch dazusagen, die hohe Investitionsrate, die die Stadtwerke vorgenommen haben. Das heißt, wir haben momentan sehr effiziente, moderne, sichere Netze, die sehr viel gekostet haben und die unsere Netznutzungsentgelte auf Jahre hinaus zunächst erst einmal etwas weiter oben halten. Deswegen ist auch die Angst, Herr Kummer, von der Sie sprachen, dass in den nächsten Jahren die Netze zusammenbrechen würden, meines Erachtens unbegründet, denn wir haben …

(Zwischenruf Abg. Kummer, DIE LINKE: Nicht zusammenbrechen, sie können nicht investieren.)