Ich möchte ganz eindeutig noch mal zitieren aus der Anhörung und, Herr Huster, mich hat das etwas verwundert, dass Sie so ein bisschen den Liberalismus gepredigt haben, weil Sie sonst doch immer sehr schnell die Suchtberatungsstellen, die Sozialverbände zitieren. Die Landesstelle für Suchtfragen hat uns in der Anhörung mitteilen lassen: „Wir begrüßen den Glücksspielvertrag und die damit verbundenen Regelungen. Sie sind ein erster Schritt, für Glücksspielsüchtige und Spielgefährdete Abhilfe zu schaffen.“ Und sie wünschen sich noch mehr die Einbeziehung von Geldspielautomaten, Spielhallen in Gaststätten. Das hat Mike Mohring angesprochen, dass hier auch eine Regelungslücke ist.
Die Landesregierung hat ausschließlich und nicht aus fiskalischen Gründen - vielleicht bin ich auch die falsche Ministerin, die Fiskalministerin, die das hier sagt - aus dem Urteil heraus die Suchtbekämpfung zugrunde gelegt. Es ist nicht in allererster Linie die Erzielung von Einnahmen aus Glücksspielen, sondern mit dem Staatsmonopol soll es in geregelten Bahnen und geordnet sein mit Kontrollen. Lieber Mike Mohring, wir haben ausdrücklich in Artikel 3 die Spielbank mit einbezogen, die fällt dann auch unter dieses Gesetz.
Ich bin also gespannt auf diese Beratung und möchte auch eines sagen: In Europa sind die Besteuerungen unterschiedlich und es gibt keine Harmonisierung - von 0,5 Prozent Spielsteuer bis 16 ¾ Prozent. Da sucht sich natürlich das Unternehmen in Europa den freien Markt und auf all dies müssen wir Antwort geben. Wenn wir Konzessionen geben würden, wem geben wir sie, wem geben wir sie nicht? Dürfen wir das, ist das europarechtlich wieder richtig? Wen schließen wir aus von diesen Konzessionen? Sind es fünf, sind es zehn, sind es zwanzig, mit welchem Umsatz, was sind die Kriterien? Ich bin also gespannt auf die Beratung im Ausschuss, wenn das alles zur Sprache kommt. Ich bin auch sehr dafür, dass wir uns die Suchtprävention sehr zu Herzen nehmen. Vielen Dank.
Ich glaube, ich kann jetzt die Aussprache schließen. Das ist so. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Das war der erste Antrag. Wir stimmen jetzt darüber ab.
Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 2 Stimmenthaltungen. Damit ist diese Übweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abgelehnt.
Zum Zweiten ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt 3 Stimmenthaltungen. Damit ist diese Überweisung auch abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Gibt es einige. Mit Mehrheit ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss vorgenommen worden. Dann brauchen wir auch keine Abstimmung über die Federführung, weil nur dort beraten wird. Ich schließe jetzt den Tagesordnungspunkt 7.
Ich hatte vorhin noch einmal kurz bei den Fraktionen rückfragen lassen: Vor dem Hintergrund der Ausstellungseröffnung und der vielfältigen Aufgaben in der Mittagspause setzen wir in einer Stunde fort. Das bitte ich insbesondere denen zu sagen, die nach der Mittagspause besonders aktiv werden, die Schriftführer, Frau Pelke und den antwortenden Vertretern der Landesregierung auf die Fragen, die die Abgeordneten zu stellen haben.
In Beantwortung meiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 4/3151 hat die Landesregierung in der Plenarsitzung am 13. Juli 2007 berichtet, dass über die Höhe und den Zeitpunkt der Bereitstellung von Landesfördermitteln für die Errichtung eines Aussichtsturms auf dem Schneekopf bei Gehlberg noch keine Aussagen möglich sind, weil der Fördermittelantrag noch nicht abschließend bearbeitet sei. Grundsätzlich wurde aber die Förderfähigkeit des Vorhabens bestätigt.
1. Mit welchen Ergebnissen wurde der Fördermittelantrag für das Investitionsvorhaben „Aussichtsturm Schneekopf“ durch Landesbehörden geprüft und entschieden?
2. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der Investition „Aussichtsturm Schneekopf“ und wie stellt sich die Gesamtfinanzierung dar?
4. Worin besteht aus Sicht der Landesregierung der touristische Nutzen des nachgefragten Investitionsvorhabens und welche Auswirkungen hat dies auf die mögliche Landesförderung?
Zu Frage 1: Der Fördermittelantrag der Gemeinde Gehlberg wurde durch das Thüringer Verwaltungsamt als zuständige Bewilligungsbehörde geprüft und positiv entschieden.
Zu Frage 2: Die förderfähige Gesamtausgabe betrug 533.000 €. Davon werden 75 Prozent mit Mitteln der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADERplus finanziert. Das heißt, rund 400.000 € von dieser Fördermittelsumme wiederum werden zu 75 Prozent durch die EU und zu 25 Prozent durch das Land übernommen. Der Eigenanteil der Gemeinde Gehlberg beträgt exakt 133.251 €.
Zu Frage 3: Der Beginn der Bauarbeiten ist für diesen Monat vorgesehen, wobei das Fundament ja schon gegossen ist. Das Vorhaben soll im Frühjahr des nächsten Jahres vollendet sein. Da dies auch von den Witterungsverhältnissen abhängig ist, kann ein genauer Zeitpunkt derzeit nicht angegeben werden.
Zu Frage 4: Der Bau des Aussichtsturms ist eine abschließende Maßnahme zur zivilen Nachnutzung des Schneekopfes. Er fügt sich ein in das für diesen Bereich bestehende Entwicklungsprojekt für Naturschutz, Forstwirtschaft und Fremdenverkehr. Darüber hinaus entspricht das Vorhaben den Handlungsfeldern und Entwicklungszielen von LEADERplus Modellregion Thüringer Wald. Dies war eine der Grundvoraussetzungen für ein positives Votum durch die LEADER-Aktionsgruppe. Die Betrachtung des Vorhabens konzentriert sich demnach nicht nur auf touristische Aspekte, sie bezieht sie aber mit ein. Dass das Errichten eines Aussichtspunkts am Höhenweg des Thüringer Waldes so richtigen Nutzen hat, belegten Gästebefragungen sowie in anderen Regionen gewonnene Erfahrungen. Durchgeführte Besucherzählungen dokumentieren, dass der Schneekopf zu den meist frequentierten Wanderwegen im Thüringer Wald gehört. Auf den Gesamtfinanzierungsplan und die Landesbeteiligung haben die genannten Überlegungen keine Auswirkungen.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, welche weiteren infrastrukturellen Maßnahmen sind im Rahmen der zivilen Nachnutzung dieses Terrains aus Sicht der Landesregierung denn dort noch denkbar?
Aus Sicht der Landesregierung - das ist ja immer eine Frage der Kommunen und das ist die Kommune Gehlberg. Ich weiß, dass man vorhat, eine gastronomische Einrichtung zu etablieren.
Die zweite Frage wäre jetzt: Ist das aus Sicht der Landesregierung ein zu unterstützendes Vorhaben oder geht die Landesregierung davon aus, dass mit
dem Schneekopfturm, der ja ursprünglich auch aus Sicht der Landesregierung so nicht gewollt und förderfähig war, nunmehr, nachdem es dort ein Umdenken gab, auch hinsichtlich eines Beherbergungs- und gastronomischen Angebots ein Umdenken gibt?
Herr Kuschel, es gab eigentlich nie Bedenken, wieder einen Turm zu errichten. Es gab nur Bedenken, eine Aufschüttung durchzuführen, weil das zu großen Problemen sowohl von naturschutzfachlicher als auch ökologischer und ökonomischer Sicht geführt hätte. Der Turm, der ja bereits achtzehnhundertundsoundsoviel durch die Forstwirtschaft - ich betone ausdrücklich durch die Forstwirtschaft - errichtet worden ist, war schon immer wieder der Wunsch der Menschen in der Gegend, diesen zu haben. Dem sind wir nachgekommen. Ich denke, das ist gut so, dass dieser Turm von 25 m Höhe wieder steht. Man kann ihn dann besteigen. Ich denke, das wird eine gute Sache.
Was die Gastronomie betrifft, ist eigentlich in der Folge ganz einfach klar und deutlich, dass das irgendwie sein muss, dass der Ruf dann kommt. Aber ehe dort 15 verschiedene Buden entstehen und 15 kleine Wohnwagen oder irgendwas sich dort etabliert, sollten die Kommune und die VG sich überlegen, wie das geht. Ob das dann förderfähig ist und ob man da mithelfen und unterstützen kann, das werden wir dann sehen, wenn die Vorhaben so weit gediehen sind und wenn dementsprechend der Förderantrag auch eventuell gestellt worden ist.
Danke schön. Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordnete Sedlacik, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3249.
Am 17. Juni 2007 fand anlässlich des Heufestes der Pahrener Agrarkooperation ein agrarpolitisches Forum statt; Thema: Wasser. Im Bericht der OTZ über dieses Forum vom 17. Juni 2007 wird über eine Debatte berichtet zu wasserwirtschaftlichen, landwirtschaftlichen und touristischen Belangen in der Region um die Talsperre Zeulenroda. Unter anderem wird im genannten Bericht Bezug genommen auf Erklärungen dazu seitens des Bürgermeisters der Stadt Zeulenroda-Triebes. Sinngemäß wurde er mit den Worten zitiert, man könne nach seinen Vorstel
1. Welche konkrete Zusage zur touristischen Nutzung des Gebietes rund um die Talsperre Zeulenroda hat die Landesregierung wann gegeben?
2. Welche Kosten und wie hoch werden ab wann für den Freistaat Thüringen und die betroffenen Kommunen entstehen, um die touristische Nutzung der Talsperre zu ermöglichen und zu gewährleisten?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Talsperre unter baurechtlichen und wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten bei Änderung der Nutzung des Talsperrenwassers und für die gegenwärtigen Restriktionen für die Nutzung der anliegenden landwirtschaftlichen Flächen?
4. Wird es bei der Nutzung der Talsperre als Badegewässer weiterhin Nutzungsrestriktionen für die landwirtschaftlichen Flächen geben, wenn ja, welche und mit welchen finanziellen Konsequenzen für die Landesregierung, die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe oder sogar für die Kommune?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Frau Sedlacik, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: So weit eine Zuständigkeit überhaupt gegeben ist, hat die Landesregierung Dritten gegenüber keine konkreten Zusagen gegeben. Eine Erweiterung der bisherigen touristischen Nutzung des Gebiets um die Talsperre Zeulenroda hängt maßgeblich davon ab, ob die Stauanlage auch zukünftig bei der Trinkwasserversorgung der Region benötigt wird oder nicht. Dies zu beurteilen liegt in der Verantwortung der Thüringer Fernwasserversorgung. Nach Kenntnis der Landesregierung bereitet das Unternehmen derzeitig die Entscheidung über das versorgungstechnische Gesamtkonzept für die Fernwasserversorgung in Ostthüringen vor. Die Frage der künftigen Nutzung der Talsperre Zeulenroda wird darin eine zentrale Rolle spielen.
Zu Frage 2: Die Antwort auf diese Frage hängt maßgeblich von der in der Antwort zu Frage 1 in Aussicht gestellten Entscheidung ab und kann derzeit nicht
Ja, ich möchte jetzt Ihre Meinung als Minister hören. 1. Wie ist denn nun die erneute öffentliche Äußerung des Bürgermeisters Herrn Steinwachs untersetzt, dass 2009 in der Talsperre gebadet werden kann?