heißt, sondern DIE LINKE, haben mit den Anträgen gearbeitet oder mit dem Gesetzentwurf, der uns vorliegt.
Wir haben einen anderen Politikansatz und der liegt bei der Freiwilligkeit. Ich denke, man kann den Gemeinden so viel zutrauen - und das sieht man auch an den Anträgen, die wir vorliegen haben -, dass sie selbst entscheiden, wie ihre Verwaltungen effizienter sind und dass wir das in Zukunft noch mehr strukturieren werden. Wir haben die Enquetekommission gegründet. Wir haben inzwischen Leitbilder aller drei Fraktionen vorliegen. Ich denke, die Enquetekommission hat sich auch einen ziemlich engen Zeitplan gegeben, so dass wir sicherlich im Frühjahr nächsten Jahres zu Vorschlägen der Enquetekommissionen kommen können, die auch in Gesetzesform gegossen werden und damit dann auch sicherlich die Richtlinie verändert wird, je nachdem, welche Vorschläge dabei herauskommen. Wenn ich Sie, Herr Hauboldt, sehe, wenn Sie jedes Mal in der Enquetekommission schon lächelnd sagen, wir machen da nicht mehr mit, aber Sie machen dann doch mit und freuen sich dann, wenn es die Presse immer wieder schreibt.
Zu § 1 - Stadt Meuselwitz und die Gemeinde Wintersdorf: Die Gemeinde Wintersdorf mit 2.934 Einwohnern soll aufgelöst und in das Gebiet der Stadt Meuselwitz mit 9.547 Einwohnern eingegliedert werden. Hierzu gibt es einen Entschließungsantrag der Partei DIE LINKE,
der Fraktion, Entschuldigung -, und zwar, dass man die derzeitigen Ortsteile Lehma und Trebanz in die Gemeinde Treben, dass die zuständige Stadt Meuselwitz beauftragt wird, diesem nachzukommen. Wir haben eine kommunale Selbstverwaltung und, ich denke, es wäre ein Eingriff in die zukünftige Gemeinde, wenn wir im Landtag schon festschreiben, was sie dann, wenn sie neu gebildet ist, tun soll.
Zum anderen schreiben Sie in Ihrer Begründung, dass sich erst im Auslegungs- und Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf gezeigt hat, dass die Ortsteile Lehma und Trebanz lieber zur Gemeinde Treben gehen würden. Das ist schlicht unwahr. Es gab schon einmal einen Versuch der beiden Ortsteile, der aber an Formalien gescheitert ist. Das heißt, das hätte man in Wintersdorf wissen müssen. Wenn man es gewollt hätte, hätte man es im Vorfeld klären können. Es ist aber nicht von Belang für das Gesetzgebungsverfahren, da dies später auch noch
Zu § 2: Hier geht es im Landkreis Gotha um die Verwaltungsgemeinschaft Reinhardsbrunn mit 7.781 Einwohnern. Sie besteht aus den Gemeinden Ernstroda, Finsterbergen und der Stadt Friedrichroda. Die Gemeinden werden aufgelöst und zur Stadt Friedrichroda eingegliedert. Hier gab es keine ablehnenden Stellungnahmen, die Bevölkerung ist in guter Form mit beteiligt worden, es gibt keine Widersprüche dazu, so dass auch wir dem § 2 uneingeschränkt zustimmen können.
In der Berichterstattung hatte Frau Taubert schon darauf hingewiesen, dass alle drei Fraktionen sich entschlossen haben, dem Landtag zu empfehlen, den § 3 zu streichen.
Lassen Sie mich einige Dinge dazu sagen. Hier geht es um die Gemeinden Langenwetzendorf und das Voigtländische Oberland. Auch hier gibt es Beschlüsse zur Fusion, die bereits im Februar 2006 mit Mehrheit gefasst worden sind. Es gab später, und zwar im März dieses Jahres, eine Entscheidung zum Namen der Gemeinde, die den Namen Langenwetzendorf führen soll. Ob der Ärger dort in den Gemeinden, vor allen Dingen im Voigtländischen Oberland, letztendlich von der Festlegung des Namens herrührt, konnte von uns im Ausschuss kaum geklärt werden. Obwohl damals auch die Bürger befragt worden sind, hat sich starker Widerstand geregt in den Gemeinden, vor allen Dingen im Voigtländischen Oberland. Es gibt eine Bürgerinitiative; die Bürger haben über Unterschriften und Karten ihren Unmut zum Ausdruck gebracht. Wozu ich auch sagen muss, die Unterschriften sind dem Ausschuss sehr spät zugegangen, also keiner kann hundertprozentig nachvollziehen, ob die Unterschriften, die dort gegeben wurden, alle von wahlberechtigten Bürgern waren. Es gab über 1.500 Protestkarten. Aber es ist natürlich auch schlecht, wenn nur jemand unterschreibt - manchmal war noch nicht einmal eine leserliche Unterschrift darauf - mit: „Ich bin gegen die unsinnige Fusion.“ Mit solchen Dingen kann man sich schlecht auseinandersetzen. Was uns letztendlich dazu bewogen hat, den § 3 zu streichen, hängt einmal mit einer noch anhängigen Klage vor dem Verwaltungsgericht zusammen. Des Weiteren sind uns Schreiben zugegangen von Gemeinderäten, die damals den Beschluss mitgetragen haben, aber sich heute sehr von dem Beschluss distanzieren, was eigentlich auch eine Geschichte ist, die ich nicht so recht nachvollziehen kann. Es gab deshalb zwei Anträge im Ausschuss zur Streichung des § 3 - der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion - und sie wurden einstimmig angenommen. Das heißt, hier muss man bei den Gemeinden Langenwetzendorf und Voigtländisches Oberland sehen, wie man jetzt weiter mit
einander verfährt, denn es besteht ja ein Vertrag. Das heißt, die Sache müsste sicherlich mit neuem Gemeinderatsbeschluss oder mit einem Bürgerbegehren noch einmal angegangen werden. In dem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir nach unserer Haushaltsklausur - das ist heute schon einmal angeklungen - auch in den nächsten beiden Jahren 6 Mio. € für freiwillige Zusammenschlüsse im Haushalt haben wollen.
Zu § 4, und zwar geht es hier um die Gemeinde Schernberg mit 3.292 Einwohnern, die aufgelöst und in die Stadt Sondershausen mit 21.622 Einwohnern eingegliedert werden soll. Es gab bei der Anhörung vor Ort eine einzige ablehnende Stellungnahme, also im Grunde genommen gab es dort sehr große Zustimmung. Deshalb auch von uns eine Zustimmung zu § 4.
Dem § 5, der Auflösung der Gemeinde Esperstedt mit 641 Einwohnern und Eingliederung in die Stadt Bad Frankenhausen mit 8.775 Einwohnern, wird ebenfalls zugestimmt.
Zu § 6: Die Gemeinden Petersdorf mit 364 Einwohnern, Rodishain 288 und Stempeda werden aufgelöst und die Gebiete der aufgelösten Gemeinden werden in das Gebiet der Stadt Nordhausen eingegliedert. Die Stadt Nordhausen ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden. Nordhausen hat derzeit 43.594 Einwohner. Die Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinden angehört haben, wird dementsprechend geändert. Das heißt, dass die benannten Gemeinden aus dieser Verwaltungsgemeinschaft austreten. Die Beschlüsse dazu liegen alle vor. Ich denke, gerade bei der Stadt Nordhausen haben wir ein Beispiel für die Stadt-Umland-Problematik, was später durch die Hinweise der Enquetekommission geklärt werden muss. Das heißt, man muss schon genau hinschauen. Ich möchte auf die Leitlinien verweisen, die wir für freiwillige oder überhaupt für die Gebietsstrukturen haben. Darin heißt es, dass es keine Zusammenschlüsse um jeden Preis geben muss, also keine Freiwilligkeit um jeden Preis. Auch da gibt es von uns Zustimmung.
Zu § 7: Hier ist ebenfalls noch ein Zusammenschluss im Landkreis Nordhausen - die Gemeinde Obergebra mit 887 Einwohnern und die Stadt Bleicherode mit 6.283 Einwohnern. Hier soll Obergebra aufgelöst und in die Stadt Bleicherode eingegliedert werden. Da gibt es auch Zustimmung.
Zu § 8 - die Gemeinden Großkochberg, Heilingen, Uhlstädt, Kirchhasel im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Die Gemeinden Großkochberg und Heilingen werden aufgelöst und in das Gebiet der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel eingegliedert. Auch hier gibt es lediglich zwei ablehnende Stellungnahmen. Alle Be
Ebenso zu § 9 - die Verwaltungsgemeinschaft Grabfeld: Jetzt sind wir im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Hier geht es um die Gemeinde Behrungen, Berkach, Bibra, Exdorf, Jüchsen, Nordheim, Queienfeld, Rentwertshausen, Schwickershausen, Wolfmannshausen - sie wollen sich alle zusammenfinden zur neuen Gemeinde Grabfeld. Wie positiv das eigentlich auch nach außen sichtbar war, haben wir in der Anhörung gesehen, als sowohl der Landrat, der VG-Vorsitzende - ich grüße ihn recht herzlich -, der mit seinen Bürgermeistern angereist ist, um vor den Ausschussmitgliedern im Innenausschuss zu dokumentieren, wir sind uns einig, wir möchten den Zusammenschluss. Auch hierzu gibt es von unserer Seite Zustimmung.
Der § 10 - im Wartburgkreis - die Stadt Geisa und die Gemeinde Rockenstuhl: Die Gemeinde Rockenstuhl wird aufgelöst und in die Stadt Geisa eingegliedert - das ist auch unstrittig.
Zu § 11 - Gemeinde Behringen und die Gemeinde Hörselberg: Die Gemeinden Behringen mit 3.370 Einwohnern und Hörselberg mit 3.360 Einwohnern werden aufgelöst. Aus diesen beiden Gebieten wird die neue Gemeinde mit dem Namen Hörselberg-Hainich gebildet. Hier sind alle notwendigen Beschlüsse vorhanden. Die Bürger haben großes Einverständnis gezeigt. Wir haben hierzu den SPD-Antrag vorliegen, der empfiehlt, dass § 11 gestrichen wird. Die Begründung ist ähnlich der Begründung, wie sie in der Anhörung der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach, Herr Doht, abgegeben hat. Aus Sicht der Stadt Eisenach ist es natürlich verständlich, dass man hier keine Zustimmung signalisiert. Aber bei dem, was wir nach unserer Richtlinie vorliegen haben, besteht kein Grund, dem Änderungswunsch der Gemeinden nicht zu entsprechen. Aber ich denke, Näheres dazu wird der Wahlkreisabgeordnete, mein Kollege Bergemann noch sagen. Wir empfehlen, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen. Ich muss dazu sagen, vielleicht liegt es auch manchmal daran, dass bei den Fusionen wenig miteinander geredet wird und wenn ein Oberbürgermeister vielleicht wartet, bis die Gemeinden auf ihn zukommen, man muss vielleicht auch das Gespräch suchen, wie man miteinander verhandelt, aber das ist auch in den Geschicken der Einzelnen.
Zu § 12 - hier ist der Landkreis Weimarer Land, die Auflösung der Gemeinde Hottelstedt mit 215 Einwohnern und die Eingliederung in die Gemeinde Berlstedt mit 1.723 Einwohnern. Sie gehören der VG Berlstedt mit 5.184 Einwohnern an. Hier gibt es nichts dagegen zu sagen. Ich sage da vielleicht noch zwei Worte dazu, auch zu den beiden Paragra
phen, die im Nachhinein noch folgen, weil ich heute der Presse entnommen habe, dass sich die SPDFraktion oder Herr Matschie geäußert hat, die sind ja viel zu klein, die können nicht miteinander fusionieren. Wir haben über das zu entscheiden, was in der Richtlinie ist und die Richtlinie gibt ja eindeutig auch die Möglichkeit, dass sich Gemeinden unter 1.000 Einwohnern zusammenschließen.
Zu § 13 - ebenfalls im Landkreis Weimarer Land, die Gemeinde Hohlstedt mit 241 Einwohnern: Sie wird aufgelöst und in die Gemeinde Großschwabhausen mit 846 Einwohnern eingegliedert. Sie sind Mitgliedsgemeinden in der VG Mellingen mit 8.352 Einwohnern. Hier gibt es ebenfalls Zustimmung wie auch zu § 14, dem Landkreis Weimarer Land, die Auflösung der Gemeinde Utzberg mit 299 Einwohnern und die Eingliederung in die Gemeinde Nohra mit 1.542. Sie gehören der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal mit 6.960 an.
Ich denke, dieser Gesetzentwurf und auch die freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse, die wir bisher behandelt haben, zeigen - natürlich auch durch den finanziellen Anreiz -, dass es der richtige Weg ist. Ich möchte an der Stelle allen in kommunaler Verantwortung danken, die sich auf den Weg gemacht haben, diese Zusammenschlüsse vorzubereiten, mit ihren Bürgern zu beraten, denn es ist auch ein großes Stück Arbeit, was dazugehört. Ich wünsche Ihnen für die neuen Zusammenschlüsse alles Gute. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir heute hier im Landtag über insgesamt 14 - wenn wir der Beschlussempfehlung des Innenausschusses folgen über 13 - Gemeindegebietsveränderungen sprechen, dann bestätigt sich tatsächlich das von mir vor zwei Jahren hier in diesem Haus Gesagte, dass die Landesregierung zwar nicht den Mut hat, eine Gemeindegebietsreform grundsätzlich für Thüringen auf den Weg zu bringen, aber eben eine Gemeindegebietsreform durch die Hintertür macht mit all den Problemen und Folgen, auf die ich hier noch im Einzelnen eingehen möchte. Frau Groß kam ja nicht umhin, eingangs das noch mal zu zitieren. Es gibt also Bewegung auf der gemeindlichen Ebene, was die Neugliederung betrifft, und das entgegen der Behauptung der Landesregierung und der CDU, dass in Thüringen angeblich die Notwendigkeit für eine Gemeindegebietsreform überhaupt
nicht zu erkennen wäre. Das jetzige Gesetzgebungsverfahren ist natürlich auch eine klare Absage an das Modell der CDU zur Bildung von Landgemeinden. Das muss man so eindeutig sagen. Vielleicht kommt diese Vorstellung der CDU auch viel zu spät, aber die jetzigen Vorhaben zeigen eindeutig, dass die Gemeinden sich ganz anders orientieren und keinesfalls an diesem Modell der CDU für das Thüringer Landgemeindenmodell. Ich hatte das heute Vormittag schon mal gesagt, es ist nichts anderes als eine modifizierte Amtsgemeindeverfassung mit einer etwas ausgebauten Ortschaftsverfassung. Das kann nicht die Lösung für Thüringen sein. Ich bin froh, dass Frau Groß hier die Arbeit der Enquetekommission nur noch am Rande erwähnt hat. Das wird dem gegenwärtigen Arbeitsstand dieser Enquetekommission gerecht.
Mehr kann man dort wirklich nicht mehr herausholen. Ihre Prognose, dass im Frühjahr vielleicht einmal etwas vorliegt, ist mehr als gewagt. Wir gehen davon aus, Sie lassen die Enquetekommission langsam, aber sicher sterben, weil, Sie müssen einen Auftrag erfüllen, den Ihr Ministerpräsident formuliert hat, nämlich keine Gebietsreform in Thüringen. Diesem Auftrag werden Sie gerecht. Das ist ja zulässig. Aber genauso ist es zulässig, dass wir das immer wieder sagen und betonen. Die Landesregierung - auch das hatte ich heute schon einmal gesagt, aber ich muss es wiederholen, und zwar im Ergebnis einer Mündlichen Anfrage hatte ich das einmal bei dem Minister nachgefragt - muss doch einfach einmal erklären, wieso sie hier wieder mit diesem Gesetzentwurf natürlich auch über die geplante Förderung eine Orientierung gibt, möglichst Gemeindestrukturen mit mindestens 5.000 Einwohnern auf den Weg zu bringen, während die CDU, also die sie tragende Fraktion und Partei in Thüringen, mit dem Thüringer Landgemeindenmodell eine Mindestgröße von bloß 3.000 Einwohnern favorisiert. Dieser Widerspruch führt zu einem Maß an Verunsicherung bei den Gemeinden, das ist unverantwortlich. Sie müssen zumindest sagen, was Sie wollen. Bleibt es bei den 3.000 oder wollen Sie tatsächlich hoch auf 5.000? Wenn Sie sich dort nicht entscheiden, brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass Ihnen auf der gemeindlichen Ebene auch ein gerüttelt Maß und aus meiner Sicht berechtigtes Maß an Misstrauen entgegenschlägt.
Für uns gab es im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf zwei Prämissen. Das ist einmal das Prinzip der Freiwilligkeit und zum Zweiten das Prinzip der Bürgerbeteiligung und des Bürgerwillens. Eine grundsätzliche Frage ist natürlich dabei: Was ist denn Freiwilligkeit? Sie definieren Freiwilligkeit damit - das hat der Innenstaatssekretär in der Beratung des Innen
ausschusses auch noch einmal betont -, Freiwilligkeit heißt, die beteiligten Gemeinderäte fassen Beschlüsse. Das reicht aus für das Prinzip der Freiwilligkeit. Jetzt hat sich aber im Gesetzgebungsverfahren gezeigt, dass das so einfach wohl nicht zu definieren ist, denn Freiwilligkeit ohne Bürger kann nicht funktionieren. Diese Erfahrung haben wir nun gemacht. Wir hatten schon in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf, wo wir die Bürgerbeteiligung bei Gemeindeneugliederungsmaßnahmen exakter fassen und zum Grundsatz machen wollten. Dem haben Sie sich verweigert. Jetzt haben wir das Problem, dass wir bei jeder Einzelmaßnahme prüfen müssen, ob bei der Freiwilligkeit auch der Bürgerwille ausreichend Berücksichtigung findet oder nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Einzelproblemen, wobei ich es jetzt nicht machen möchte wie die Vorsitzende des Innenausschusses, die hier aber für die Fraktion geredet hatte. Also ich will nicht den Gesetzentwurf vorlesen, sondern ich will einfach die Stellungnahme unserer Fraktion dazu abgeben, weil ich davon ausgehe, dass alle Abgeordneten und auch die Öffentlichkeit den Gesetzentwurf gelesen haben. Deswegen werden wir uns auch nicht zu allen einzelnen Problemen äußern, sondern nur zu denen, bei denen wir wirklich Äußerungsbedarf sehen. Das ist zum Ersten Wintersdorf-Meuselwitz. Hierzu liegt von uns auch der Entschließungsantrag vor. Das ist ein Beispiel, wie man mit Bürgerwillen umgeht, vielleicht auf erste Anzeichen nicht ausreichend reagiert. Aber wenn uns dann vorgeworfen wird, wir würden in die kommunale Selbstverwaltung mit unserem Entschließungsantrag eingreifen, der hat ihn nicht richtig gelesen. Deswegen will ich noch einmal den Versuch starten, zumindest den Eingangssatz zu zitieren, weil daran deutlich wird, was wir mit dem Entschließungsantrag wollen. Wir wollen nämlich eine Erwartung äußern, weil darin steht: „Der Landtag äußert seine Erwartung an den Stadtrat von Meuselwitz...“ Jetzt müssen Sie mir einmal erklären, warum das Äußern einer Erwartung einen Eingriff in die Selbstverwaltung darstellen soll. Das müssten Sie mir noch einmal erläutern; darauf bin ich sehr gespannt. Wir wissen, das ist eher eine deklaratorische Erklärung, sie hat keine Rechtsverbindlichkeit. Aber es hat natürlich ein gewisses Gewicht, weil dem Landtag doch draußen noch erheblicher Respekt gezollt wird; zumindest durch die Arbeit unserer Fraktion ist das begründet, dass dieser Respekt da ist. Die anderen Fraktionen müssen das für sich beantworten. Natürlich ist das schon für einen Stadtrat auch ein Signal, wenn der Landtag hier eine Erwartung äußert. Wir sind dabei ganz optimistisch, weil bei einer Anhörung vor Ort alle Beteiligten erklärt haben, dass sie ein solches Verfahren auf den Weg bringen wollen. Wir wollen den Beteiligten das noch einmal in Erinnerung rufen, nicht dass sie in der Euphorie der Gemeindeneugliederung mög
licherweise dann dieses Problem ausblenden. Wir sind davon überzeugt, dass im Rahmen der Anhörung der Bürger der Bürgerwille eindeutig zum Ausdruck kommt und dass dann der Stadtrat von Meuselwitz bzw. der Gemeinderat von Treben auch dieses Votum der Bürger als verbindlich, als Selbstbindung versteht. Er erzeugt ja keine Rechtswirkung, die Bürger sind nur anzuhören. Aber wir haben deutlich Signale empfunden, dass das als Selbstbindung durchaus akzeptiert und damit auch der Wählerwille entsprechend vollzogen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft Reinhardsbrunn und der Eingliederung in die Stadt Friedrichroda haben wir einen Vorgang - der wiederholt sich dann auch noch mal bei Hörselberg und Behringen -, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit freiwilligen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen umgedacht hat in einem Sinne, was wir immer gefordert haben. Insofern ist doch noch nicht alles verloren; die Landesregierung ist lernfähig, wenn auch nur punktuell. Es hätte aber nicht dieser Verzögerung bedurft. Wenn man gleich unsere Vorschläge aufgreifen würde, das sollte Handlungsmaxime sein für die Landesregierung - es stellt sich ja immer wieder heraus, dass wir so verkehrt nicht liegen -, dann könnte dieses Land schneller vorankommen, um das mal vorsichtig zu formulieren. Sie haben nämlich eingestanden, dass manche freiwilligen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen an einem unterschiedlichen Verschuldungsgrad der Beteiligten scheitern und dass man deshalb neben der sogenannten Kopfprämie von 100 € auch noch nachjustieren muss, um die Verschuldung zu nivellieren, so dass dann die neu entstandene Gemeinde nicht in ihrer Leistungsfähigkeit, zumindest für einen Übergangszeitraum, eingeschränkt wird. Deswegen haben wir es begrüßt, dass in diesem Fall für die aufzulösende Gemeinde Finsterbergen das Thüringer Innenministerium im Rahmen der Möglichkeiten, die das Finanzausgleichsgesetz bietet, 465.000 € Bedarfszuweisungen der Gemeinde Friedrichroda zusätzlich zu der Fusionsprämie zur Verfügung gestellt hat. Wir finden das richtig.
Nicht ganz so fair war das, uns einen Tag vor der zweiten Beratung im Innenausschuss so in einem Papier versteckt zu informieren. Da hätten wir uns mehr Offenheit gewünscht, aber das hat der Innenminister eingestanden, dass er das künftig machen will. Das ist für uns nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass dort eine Lösung gefunden wurde. Damit wird dieses Problem gelöst. Wir bedauern nur, dass vor zwei Jahren, als sich die Städte Neuhaus und Lauscha zusammentun wollten und sich die Bürgermeister mit einem Schreiben an Sie gewandt haben -
Herr Gasser, Sie werden sich erinnern, Sie bekommen viel Post, aber das war ja bestimmt wichtige Post, weil ich mit beteiligt war, und das weiß ich ja, das ist bei Ihnen in der Prioritätenliste
immer Chefsache -, Sie noch mitgeteilt haben, Sie sehen bedauerlicherweise keinerlei Möglichkeiten, auch nicht im Rahmen von Bedarfszuweisungen, dem dort angegebenen Finanzbedarf, damit die Fusionierung zu einer leistungsfähigen Stadt führt, gerecht werden zu können. Wir haben das bedauert, denn daran ist das gescheitert. Die Gemeinden wären mit der Gemeindeneugliederung schon einen entschiedenen Schritt weiter in dieser Region. Jetzt wollen Steinach und Lauscha fusionieren und haben beim Land 1,7 Mio. € Bedarfszuweisungen als Voraussetzung zur Fusion plus Fusionsprämie beantragt, damit diese Neugliederung zustande kommt. Ich bin gespannt, wie Sie damit umgehen. Sie haben in uns einen Partner, aber Sie müssen dann auch die Frage beantworten, warum das vor zwei Jahren, als Neuhaus und Lauscha wollten, nicht ging. Aber Sie werden uns sicherlich dort eine nachvollziehbare Antwort präsentieren.
Zum dritten Problem: Das ist der Artikel 3, der herausgenommen werden soll, wenn der Landtag der Empfehlung des Innenausschusses folgt, also Langenwetzendorf, Vogtländisches Oberland. Dort ist der erstaunliche Vorgang - und den kann man nicht oft genug wiederholen -, dass die CDU zum ersten Mal eingesteht, dass der Wille des Bürgers auch in einem Gesetzgebungsverfahren durchaus gewollt ist und dass er in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen ist.
Dazu hat die CDU lange gebraucht, seit 1990 bis zum Ende jenes Jahres 2007 - 17 Jahre, das ist fast eine Generation, aber immerhin, nach Ablauf einer Generation ist die CDU so weit. Das begrüßen wir. Wir bedauern, dass vor einem Jahr, als die analoge Situation da war im Zusammenhang mit der Eingemeindung von Triebes nach Zeulenroda, als es auch erhebliche Bürgerproteste gab, die Mehrheitsfraktion in diesem Haus, also die CDU, nicht bereit war, den Bürgerwillen dort zu respektieren. Sie haben sicherlich Verständnis, wenn die Bürger in Triebes ihre Enttäuschung heute dazu immer noch äußern und fragen: Warum ging das bei uns damals nicht, was jetzt geht? Wir begrüßen das, wir gehen auch davon aus, dass Langenwetzendorf und das Vogtländer Oberland weiterhin das Ziel verfolgen, aber die Bürger mitnehmen in diesem Prozess. In diesem Zusammenhang haben wir ein kommunalrechtliches Problem diskutiert im Ausschuss, was ich hier
noch mal thematisieren möchte, weil es sich sowohl an die Landesregierung als natürlich auch an den Landtag insgesamt richtet, das ist die Frage: Wie gehen wir bei Gebiets- und Bestandsveränderungen mit dem Bürgerwillen um, wenn er sich im Rahmen eines Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheides äußert? Wir haben folgendes Problem. Das war schon in Zeulenroda-Triebes, das war auch in Langenwetzendorf der Fall, dass die Gemeinden Beschlüsse gefasst haben und dass es dagegen Bürgerbegehren gab. Dort gibt es eine Vier-WochenFrist, da müssen die Bürger das Bürgerbegehren beantragen und die beteiligten Gemeinden haben diese Frist unterlaufen, indem sie nämlich während der Frist öffentlich-rechtliche Verträge abgeschlossen haben. Gegen öffentlich-rechtliche Verträge ist ein Bürgerbegehren unzulässig. Damit haben wir den Widerspruch in der Kommunalordnung, dass wir als Gesetzgeber den Bürgern signalisiert haben, wir wollen ausdrücklich bei Gebiets- und Bestandsänderungen das Instrument des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheides, aber die beteiligten Akteure auf kommunaler Ebene unterlaufen das durch den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen.
Wir haben die gleiche Situation jetzt in Lauscha. Wir müssen wieder annehmen, dass - auch dort sind die Bürgerbegehren abgelehnt worden - die entsprechenden Klagen der Bürger abgewiesen werden. Wenn man so mit den Bürgern umgeht in einem solchen Verfahren, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass Politikverdrossenheit zunimmt, dass der Bürger sich zurückzieht und sagt, die machen sowieso was sie wollen, und dann fallen derartige Gemeindeneugliederungsmaßnahmen nicht auf die notwendige Akzeptanz bei den Bürgern.
Das muss nicht sein und ich appelliere noch mal an den Minister. Er hat jetzt schon die Möglichkeit, im Rahmen der Kommunalaufsicht den Gemeinden diesen Hinweis zu geben, die öffentlich-rechtlichen Verträge im Zusammenhang mit Gemeindeneugliederungsmaßnahmen bitte erst dann abzuschließen, wenn die Vier-Wochen-Frist für Bürgerbegehren, Bürgerentscheide abgelaufen ist. Alles andere führt dazu, dass den Bürgern gesetzliche Möglichkeiten aus unserer Sicht in unzulässiger Art und Weise eingeschränkt werden. Wir als Gesetzgeber müssen natürlich entscheiden, wenn die Landesregierung hier nicht reagiert, dann muss der Gesetzgeber handeln. Wir werden auf alle Fälle, wenn der Innenminister hier nicht schnell handelt, gesetzgeberisch aktiv werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Problem Eingemeindung von Gemeinden in die Stadt Nordhausen - auch dort hat aus meiner Sicht die
CDU richtigerweise darauf hingewiesen, dass an dieser Frage deutlich wird, was passiert, wenn wir in Thüringen kein Leitbild haben. Wir haben nämlich ein Konfliktfeld in einem Landkreis zwischen dem Landkreis und der größten Stadt, die sich immer weiter ausbreitet und nahezu jetzt fast auf gleiche Augenhöhe mit dem Landkreis ins Verhältnis tritt. Da entstehen die Spannungsfelder - das ist nicht nur Stadt-Umland, sondern das ist auch das Spannungsfeld der Finanzierung des Landkreises über die Kreisumlage. Nicht von ungefähr haben wir da Klagen gegen die Kreisumlage und immer war der Absender dieser Klagen die Stadt Nordhausen. Wir müssen tatsächlich überlegen, was wir in solchen Situationen machen. Jetzt wurde gesagt, weitere Eingemeindungen soll es da nicht geben, aber wir sind nach wie vor im Bereich der Freiwilligkeit. In anderen Regionen von Thüringen kann das gleiche Problem auftreten. Bei solcher Dominanz großer Städte stellt sich nachher natürlich die Frage: Müssen die Landkreise in jetziger Größenordnung, im jetzigen Zuschnitt nicht tatsächlich infrage gestellt werden? Wir haben ein Diskussionsangebot gemacht, das wird hart kritisiert, aber wir haben mindestens ein Diskussionsangebot gemacht. Die Landesregierung und die CDU meinen ja, auf Landkreisebene muss ich überhaupt nichts tun. Das werden Sie nicht durchhalten. Aber wenn Sie jetzt nicht reagieren, entsteht weiterer Schaden und das ist das Schlimme. Ich bin überzeugt, irgendwann werden auch Sie die Strukturen der Landkreise infrage stellen. Das wird aber zu einem Zeitpunkt sein, wo wir wieder viel Zeit verloren haben in Thüringen. Auszubaden haben das die Bürgerinnen und Bürger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei Rockenstuhl und Geisa im Wartburgkreis - das haben wir bereits zur ersten Lesung gesagt - sind wir damit einverstanden, aber es entsteht eine Gemeinde unter 5.000 Einwohnern. Wir wissen nicht, wie lange wird sie Bestand haben. Im Bereich Behringen und Hörselberg haben wir jetzt einen Änderungsantrag der SPD. Auch hier gibt es ja die Bedarfszuweisung von 3 Mio. €, um die unterschiedliche Verschuldung zu nivellieren. Dazu hatte ich mich schon im Bereich Finsterbergen und Friedrichroda geäußert, möchte ich nicht wiederholen. Wir sind davon überzeugt, der jetzige Antrag der SPD ist natürlich auch der Versuch, eine gesetzgeberische Fehlentscheidung der 90erJahre, nämlich zur Kreisfreiheit von Eisenach, etwas auszugleichen oder abzufedern. Wir sind überzeugt, es kann für Eisenach nicht die Lösung sein, weiter zu expandieren, sondern die Lösung für Eisenach besteht nur darin, die Kreisfreiheit aufzugeben und sich in den Wartburgkreis zurückweisen zu lassen.