Protokoll der Sitzung vom 16.11.2007

Für die Landesregierung antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baumann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Die Propstei Zella ist das Vorzeigeobjekt der Region. Die Zusammenführung der Verwaltungsstellen des Biosphärenreservats Rhön in Kaltensundheim mit der Ausstellung des Biosphärenreservats in der Propstei Zella ist seit langer Zeit in der Diskussion. Im Mai 2006 wurde verschiedenen regionalen Akteuren mitgeteilt, dass eine eventuelle Verlagerung der Biosphärenreservatsverwaltung in die Propstei Zella nur bei einem kostenneutralen Angebot der Gemeinde erfolgen kann. In diese Prüfung sollte auch die räumliche Beziehung zu den anderen regionalen Akteuren einbezogen werden. Nun zu Ihren Fragen:

Zu Frage 1: Im Oktober 2007.

Zu Frage 2: Vertreter der Verwaltungsstelle führen derzeit Gespräche mit der Gemeinde Zella über die Modalitäten eines Umzugs. Auf dieser Grundlage werden dann Gespräche mit anderen regionalen Akteuren geführt.

Zu Frage 3: Es wurde zunächst nur über das Ob einer möglichen Standortverlagerung entschieden. Rechtliche Bindungen oder Verträge wurden bisher noch nicht eingegangen. Derartige Umsetzungen werden zurzeit vorbereitet. Der Umzug kann frühestens nach Abschluss der Sanierungsarbeiten im Jahr 2009 erfolgen.

Zu Frage 4: Die gut funktionierenden lokalen Kooperationsnetzwerke wurden durch die Landesregierung gewürdigt und sollen auch nicht durch eine Standortverlagerung aufgekündigt werden. Die gute Zusammenarbeit insbesondere mit dem Rhöngymnasium in Kaltensundheim und der Gemeinde Kaltensundheim - hier ist beispielhaft das Dorfmuseum mit seiner Mastodon-Ausstellung zu erwähnen - soll selbstverständlich aufrechterhalten bleiben. Dies ist auch durch die räumliche Nähe von Zella und Kaltensundheim weiterhin möglich.

Es gibt offensichtlich eine Nachfrage.

Sind Ausgleichsmaßnahmen für den jetzigen Standort Kaltensundheim geplant und wenn ja, welche?

Das war ja gegenwärtig auch die Frage, ob das alles so geht, wie wir uns das vorstellen. Es ist ja noch nicht darüber entschieden, ob es dann Ausgleichsmaßnahmen dafür geben wird. Denn das ist ein Mietobjekt in Kaltensundheim, das in Probstzella ist zwar auch ein Mietobjekt, aber durch die räumliche Zusammenführung von Ausstellungen und der Verwaltungsstelle wäre das schon ein Gewinn für das Biosphärenreservat insgesamt. Ich kann natürlich verstehen, dass man nicht sehr gern aus Kaltensundheim weggehen möchte, aber wir müssen auch sehen, wie wir die noch effektiver insgesamt gestalten.

Es gibt keine weiteren Nachfragen, so dass ich die Frage des Abgeordneten Kuschel in der Drucksache 4/3440 aufrufen kann.

Danke, Frau Präsidentin. Landesregierung verfügt über keine Informationen

In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 2104 zur Bearbeitung von Widersprüchen durch den Wasser- und Abwasserzweckverband "Obere Gera" hat die Landesregierung erklärt, dass sie im Zusammenhang mit den Fragen 1, 2, 3, 4 und 6 über keine Informationen verfügt (vgl. Drucksache 4/3431). In diesen Fragen ging es um Widersprüche gegen Abwasserbeitragsbescheide und die Höhe vereinnahmter Beiträge und mögliche Rückerstattungen.

Diese Fragen stellen sich, weil der Zweckverband durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gera als nicht ordnungsgemäß gegründet galt. Zwischenzeitlich wurde eine Neugründung des Zweckverbands vollzogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie begründet die Landesregierung, dass sie im Rahmen des rechtsaufsichtlichen Wirkens keinerlei Informationen zur Erhebung von Abwasserbeiträgen durch den Wasser- und Abwasserzweckverband "Obere Gera" erfasst und bewertet?

2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung als zuständige Rechtsaufsicht zum betriebswirtschaftlichen Handeln des Zweckverbands, wenn keinerlei Informationen zur Erhebung von Abwasserbeiträgen erfasst sind?

3. In welcher Höhe erhielt der Zweckverband Landesmittel, deren Ausreichung an die Erhebung von Abwasserbeiträgen gekoppelt waren, und wie wurde dabei die Abwasserbeitragserhebung durch den Zweckverband geprüft?

Für die Landesregierung antwortet Innenminister Dr. Gasser.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Selbstverständlich verfügt die zuständige Kommunalaufsicht über die Informationen zur Erhebung von Abwasserbeiträgen durch den Wasser- und Abwasserzweckverband „Obere Gera“. Die Kleine Anfrage von Herrn Kuschel bezog sich aber

auf einen bestimmten Stichtag. Genau diese Information lag der Aufsichtsbehörde nicht vor. Hierauf habe ich in der Beantwortung hingewiesen.

Zu Frage 2: Wie ich gerade ausgeführt habe, liegen der zuständigen Aufsichtsbehörde Informationen zur Erhebung von Abwasserbeiträgen natürlich vor. Die Kleine Anfrage bezog sich aber nicht allgemein auf die Beitragserhebung, sondern auf die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Rückzahlung konkreter Abwasserbeiträge, die auf der Grundlage damals nicht bestandskräftiger Bescheide erhoben worden waren. Diese Informationen lagen der Behörde jedoch nicht vor.

Zu Frage 3: Nach Mitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt sowie des Landesverwaltungsamts hat der Wasser- und Abwasserzweckverband „Obere Gera“ keine Landesmittel erhalten, deren Ausreichung an die Erhebung von Abwasserbeiträgen gebunden war.

Es gibt eine oder zwei Nachfragen. Herr Abgeordneter Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, muss ich jetzt wieder eine Kleine Anfrage stellen ohne den Stichtag, um die von mir gewünschten Informationen zu erhalten, oder könnten Sie sich an dieser Stelle durchringen, zuzusagen, mir in den nächsten Tagen die Ihnen vorliegenden Informationen zur Beitragserhebung bei dem Aufgabenträger zukommen zu lassen?

Sie meinen also, dass Ihre Anfrage dem Sinn nach noch nicht hinreichend beantwortet worden ist. Sehe ich das richtig?

Herr Minister, Sie haben selbst hier in der Beantwortung dieser Anfrage gesagt, dass Sie mir die Informationen nicht zur Verfügung stellen konnten, weil ich die an einen Stichtag gekoppelt habe, Sie aber die Informationen haben. Sie haben mir bisher noch keine Informationen zur Verfügung gestellt, sondern Sie haben mir mit vielen Worten erklärt, dass Sie in der Kleinen Anfrage nichts wissen, jetzt, dass Sie etwas wissen, aber es mir nicht sagen wollen.

Nein, ich habe gesagt, die zuständige Kommunalaufsicht, Herr Kuschel, verfügt über Informationen zur Erhebung von Abwasserbeiträgen durch den Wasser- und Abwasserzweckverband. Ob diese Informationen nun dem entsprechen, was Sie sich wünschen, das kann ich nicht voraussagen. Aber Ihre ursprüngliche Kleine Anfrage bezog sich auf einen bestimmten Stichtag und diese Information lag uns nicht vor. Wenn Sie jetzt noch zusätzliche Informationen haben möchten, würde ich vorschlagen, dass Sie uns das noch einmal schriftlich mitteilen. Dann bin ich bereit, wenn diese Informationen da sind, Ihnen diese dann auch schriftlich zu beantworten, weil ich jetzt Ihnen natürlich nicht sagen kann, Sie bekommen die und die Information und die sind dann in Wirklichkeit nicht vorhanden. Das wäre vielleicht eine Verfahrensweise, die Sie akzeptieren können.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Ich rufe die Anfrage des Abgeordneten Lemke in der Drucksache 4/3470 auf.

Flugplatz Obermehler/Schlotheim

Nachdem der Unstrut-Hainich-Kreis den Flugplatz Obermehler/Schlotheim an eine private Firma verkauft hat, ist der Flugbetrieb nur noch eingeschränkt möglich. Ein bekannter Automobilhersteller nutzt an Wochentagen den Flugplatz zu Testfahrten. Angesichts dieses Sachverhalts frage ich die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Tatsache, dass durch die momentane zweckentfremdete Nutzung des Geländes der Status eines Verkehrslandeplatzes verloren gegangen ist, und welche Konsequenzen hat das zukünftig?

2. In welcher Höhe fließen für welche Maßnahmen Landesmittel für o.g. Flugplatz?

3. Welche Ausnahmegenehmigungen sind durch wen und wann erteilt worden, um die jetzige Situation zu rechtfertigen?

4. Verfügen die vom Land für o.g. Flugplatz als Flugleiter und dessen Stellvertreter bestätigten Personen über die notwendigen Qualifikationen, wenn ja, über welche (bitte jeweils gesondert benennen)?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Richwien.

Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Es ist nicht zutreffend, dass der Status eines Verkehrslandeplatzes für den Standort Obermehler/Schlotheim verloren gegangen ist. Vielmehr wurden für den Zeitraum vom 01.10.2007 bis zum 31.12.2008 die Betriebszeiten des Verkehrslandeplatzes Obermehler geändert.

Zu Frage 2: Seit dem Wechsel der Gesellschafter zum 01.10.07 hat der Flughafen Obermehler keine Landesmittel erhalten.

Zu Frage 3: Auf Antrag der Flughafen Obermehler GmbH hat das TMBV am 28.09.07 die Betriebszeiten des Verkehrslandeplatzes Obermehler für den Zeitraum vom 01.01.07 bis zum 31.12.08 neu geregelt. Danach ist der Flugbetrieb zu den im Luftfahrthandbuch Deutschland ausgewiesenen Zeiten möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist eine vorherige Genehmigung für Starts und Landungen beim Flugleiter der Flughafen Obermehler GmbH einzuholen.

Zu Frage 4: Die Notwendigkeit der Bestätigung der als Flugleiter eingesetzten Mitarbeiter der Flughafen Obermehler GmbH ergibt sich aus der Genehmigung. Die vom Land bestätigten Flugleiter verfügen über die folgenden erforderlichen Voraussetzungen: einen gültigen Luftfahrerschein, mindestens PPL-A, ein Funksprechzeugnis, mindestens BZF 1, einen Nachweis der Teilnahme an einem Lehrgang für Flugleiter und einen Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.

Es gibt eine oder zwei Nachfragen. Abgeordneter Lemke, DIE LINKE:

Herr Staatssekretär, können Sie mir Gründe nennen, die dazu führen würden, dass ein Verkehrslandeplatz diesen Status nicht mehr führen dürfte?

Wenn die Sicherheit am Verkehrslandeplatz nicht mehr gewährleistet ist, das wäre nach meinem Dafürhalten ein Punkt, aber das muss man von Punkt zu Punkt sehen, denn das wird dann eine

Einzelfallentscheidung durch unser Haus sein.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. So rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt in der Drucksache 4/3518 auf.

Thüringer Generalstaatsanwalt zukünftig kein "politischer Beamter" mehr?

In der Vergangenheit wurde zu verschiedenen Anlässen von Fachverbänden, Medien und Politik immer wieder die Tatsache kritisiert, dass der Thüringer Generalstaatsanwalt in seiner Amtsstellung ein "politischer Beamter" ist. Der Generalstaatsanwalt kann also vom Ministerpräsidenten "jederzeit ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden", wie es in § 41 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Beamtengesetz heißt. Diese Regelung lässt durch den Verzicht auf die Begründung für den Schritt der Versetzung in den Ruhestand zu, dass auch politische Erwägungen für die Entscheidung herangezogen werden können. Das steht nach Ansicht von Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis, namentlich Staatsrechtlern, im Widerspruch zu den Geboten der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative und im Widerspruch zur verfassungsrechtlich verankerten Unabhängigkeit der Justiz, namentlich von politischer Einflussnahme auf Ermittlungstätigkeit und Rechtsprechung.

Der Thüringer Richterbund hat, wie seiner Internetseite zu entnehmen ist, im Frühherbst als jüngsten Schritt seines kritischen Umgangs mit der Thematik Justizminister Harald Schliemann einen Vorschlag zur Reform des § 41 Thüringer Beamtengesetz übergeben. Ziel ist, die Funktion des Generalstaatsanwalts aus der Liste der "politischen Beamten" in Thüringen zu streichen. In seiner Rede zur Amtseinführung des neuen Thüringer Generalstaatsanwalts hat nun der Justizminister entsprechende Überlegungen und gegebenfalls Initiativen in Aussicht gestellt.