Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

auch touristisch wieder attraktiver zu gestalten, damit sie in Zukunft vielleicht auch wieder vermarktet werden könnten.

Herr Abgeordneter Kummer, wir werden uns in den Marketingaktivitäten auf die wesentlichen Dinge konzentrieren müssen. Alles aus einem Guss wird nicht leistbar sein.

Nun gibt es keine weiteren Nachfragen. Aber Abgeordneter Kummer hat die nächste Anfrage in Drucksache 4/3591.

Zuschüsse für Investitionen an die Thüringer Fernwasserversorgung (TFW)

In einer Information der Landesregierung vom 22. November 2007 ist eine Übersicht über geplante Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen der TFW aufgeführt. Unter anderem sind für eine Generalinstandsetzung der Talsperre Weida üppige 83.000 € im Jahr 2008 vorgesehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Um welche konkreten Instandsetzungsmaßnahmen für die Talsperre Weida handelt es sich?

2. Können mit den vorgesehenen Mitteln und Maßnahmen die Grundlagen geschaffen werden, um die Auflagen einer Sanierungsanordnung im Jahr 2010 zu erfüllen und den Weiterbetrieb der Talsperre zu gewährleisten?

3. Werden mit Finanzmitteln aus der oben genannten Übersicht die notwendigen Leitungserweiterungen im Fernwassersystem Ostthüringen ebenfalls in Angriff genommen oder sind Förderungen des Landes dafür nicht vorgesehen?

Für die Landesregierung antwortet Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer wie folgt:

Zu Frage 1: Bei den in der Information der Landesregierung vom 22.11.07 ausgewiesenen 83.000 € für die Talsperre Weida handelt es sich um den hoheitlichen Anteil für Planung und Gutachten für die Talsperre Weida in 2008, die im Zusammenhang mit der Generalinstandsetzung der Talsperre Weida stehen.

Zu Frage 2: Eine Sanierungsanordnung liegt noch nicht vor. Die Gutachten und Planungen dienen als Grundlage für Sanierungsmaßnahmen. Die Anordnung der Talsperrenaufsicht des Landesverwaltungsamts vom 31.07.2006 fordert eine intensivere Überwachung und Bewertung der Standsicherheit der Talsperre durch einen zugelassenen Gutachter.

Zu Frage 3: Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die unter Ziffer 1 genannte Übersicht beinhaltet den hoheitlichen Anteil an Investitionen der Thüringer Fernwasserverwaltung in 2008. Die Leitungserweiterung im Fernwassersystem Ostthüringen ist deshalb hier nicht enthalten. Förderungen des Landes sind vorgesehen, die jedoch von der Finanzierung hoheitlicher Anteile zu unterscheiden sind.

Es gibt eine Nachfrage.

Herr Minister, ich komme noch mal auf Ihre Aussagen zur nicht vorhandenen Sanierungsanordnung zurück. Was denken Sie denn, wann die Sanierung der Talsperre Weida in Angriff genommen werden muss? Bisher galt ja das Jahr 2010. Haben Sie da neue Erkenntnisse?

Nein, 2010 war noch nie in diesem Sinne so explizit festgelegt. Wir warten jetzt auf die Sanierungsanordnung über das Gutachten von den Leuten, die das jetzt untersuchen. Ich kann vielleicht noch dazu sagen, wir wissen, dass etwas in den nächsten Jahren gemacht werden muss, aber, wie gesagt, dazu sind die Untersuchungen jetzt erst einmal notwendig.

Haben Sie eine weitere Nachfrage? Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Glauben Sie, dass die eingeleiteten Maßnahmen ausreichend sind, um die Versorgung Ostthüringens bis zu einer Generalinstandsetzung Weidas ausreichend gesichert zu haben, damit wir dann nicht zu Versorgungsengpässen kommen, da ja Leibis gegenwärtig Ostthüringen nicht allein versorgen kann?

Ich denke schon, die Maßnahmen sind im Moment ausreichend.

Ich rufe als nächste Anfrage die der Frau Abgeordneten Wolf in Drucksache 4/3592 auf.

Übergriffe an Grundschulen in der Wartburgregion

Ende November kam es in Wutha-Farnroda zur sexuellen Belästigung eines achtjährigen Mädchens. Dies geschah in einer Toilette, welche sich nicht direkt im Schulgebäude befindet. Da der Täter bis zum heutigen Tag noch nicht ermittelt werden konnte, sind viele Eltern besorgt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Schulen verfügen in Thüringen nicht über Schüler(innen)-toiletten innerhalb des Schulgebäudes und welche davon befinden sich in der Wartburgregion (Eisenach + Wartburgkreis)?

2. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass zahlreiche Kinder im Grundschulalter das Schulgebäude für den Toilettengang verlassen müssen?

3. Teilt die Landesregierung die Sorgen von Eltern, zumal sich oftmals direkt neben den Schulhofausgängen große Parkplätze befinden, die ein schnelles, diskretes Verlassen des Schulgeländes ermöglichen?

4. Welche Fördermöglichkeiten gibt es von Seiten des Landes, um diese Situation zu verändern?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Eberhardt.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Gemäß § 13 Absatz 2 Thüringer Schulgesetz haben die Schulträger das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Schulträger der Staatlichen Schulen sind in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese sind somit auch für den Zustand und die Sicherheit der Schulgebäude zuständig.

Zu Frage 1: Hierzu liegen der Landesregierung keine weitergehenden Informationen vor.

Zu Frage 2: Die Landesregierung bewertet dies kritisch und wird erforderlichenfalls weitere Gespräche führen.

Zu Frage 3: Ja. Ein Zusammenhang zwischen den örtlichen Gegebenheiten der Schule und etwaigen Übergriffen, wie beispielsweise auch in Arnstadt, ist jedoch nicht zu erkennen. Seitens der Schulen, der Schulämter, der Kommunen und in enger Zusammenarbeit mit der Polizei werden präventiv vielfältigste Maßnahmen ergriffen, z.B. erstens: Die Schulen sind zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen. In Zusammenarbeit mit der Polizei werden Schülerinnen und Schüler entsprechend informiert. Den Schülern wird erläutert, wie sie sich im Ernstfall zu verhalten haben. Zweitens: Die Schulen sind angehalten, Gespräche mit Schülern, Eltern und Elternvertretern mit dem Ziel zu führen, Gefahrenpotenziale wahrzunehmen, Gefährdungen zu erkennen und die Kompetenzen der Kinder zu stärken. Drittens: Elternbriefe der Schule befassen sich mit der Thematik Verhalten bei sexueller Belästigung bzw. sexuellem Missbrauch. Grundsätzlich gilt Prävention vor Intervention. Viertens: Im Wartburgkreis werden in diesem Zusammenhang gemeinsam mit Kinderschutzbund, Schulamt, Landratsamt und Gesundheitsamt Elternabende durchgeführt. Fünftens: Die Schulleitung der entsprechenden Schule im Wartburgkreis hat in enger Zusammenarbeit mit der Elternvertretung Maßnahmen eingeleitet, die einen sicheren Gang der Schüler zur Toilette ermöglichen. Sechstens: In Arnstadt beispielsweise lud aufgrund der aktuellen Ereignisse der Landrat, Dr. Benno Kaufhold, am 4. Dezember die Schulen, die Elternvertreter ein, um gemeinsam mit der Polizei über die aktuelle Situation zu informieren und Aufklärungsarbeit für den Schutz der Schülerinnen und Schüler zu leisten. Siebtens: Es werden Projekte der Fortbildung für Lehrer zum Thema „Verhalten in Krisensituationen“ vorgehalten.

Zu Frage 4: Die Thüringer Landesregierung reicht jährlich Fördermittel an die kommunalen Schulträger im Rahmen der Investitionsförderung für Schulen aus. Diese sogenannte Investitionspauschale für Schulgebäude kann, sollte und wird auch für die Erstellung und Sanierung von Toilettenanlagen an Schulen eingesetzt werden.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Wolf.

Ich danke Ihnen für die Informationen. Meine erste Nachfrage bezieht sich auf die Investitionspauschale. Mir ist klar, dass die weitergereicht wird an die Kommunen und dort eigenverantwortlich eingesetzt wird. Aber heißt das, dass Sie die Empfehlung geben, diesen Fakt, dass sehr viele Toilettenanlagen außerhalb der Schulgebäude sind, wirklich vordringlich zu beseitigen? Die zweite Nachfrage: Da Sie auf Frage 1 geantwortet haben, dass Sie keine Informationen besitzen, heißt das, dass die Landesregierung keinen umfassenden Überblick über den Zustand der Schulen in Thüringen hat?

Zu Frage 2: Die Landesregierung hält natürlich keine Übersicht vor, aber ich gehe davon aus, dass der Regelfall derjenige ist, dass sich die Toiletten innerhalb des Schulgebäudes befinden. Aktuell gibt es möglicherweise Anlass, die einzelnen Schulträger noch einmal darauf aufmerksam zu machen. Ich gehe davon aus, dass die Schulträger im Rahmen ihrer Verantwortung versuchen, optimale Bedingungen für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen und dazu gehört der Regelfall, dass sich die Sanitäranlagen innerhalb des Schulgebäudes befinden. Insoweit zu Frage 1, es gibt auch keine gesonderte Erhebung der Thüringer Landesregierung genau zu diesem Sachverhalt, der bisher durchgeführt wurde.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie empfehlen aber die bauliche Verände- rung?)

Ja, wir werden das den Schulträgern empfehlen, im Übrigen auch bei weiteren Sicherheitsbelangen.

Ich rufe als Nächstes die Frage des Abgeordneten Köckert in der Drucksache 4/3593 auf.

Vervollständigung und Aktualisierung des Automatisierten Liegenschaftskatasters (ALK) durch flächenmäßige Befliegung

Im Frühjahr 2008 soll ein thüringenweiter Bildflug mit dem Ziel der Vervollständigung und Aktualisierung des ALK stattfinden, dessen Ergebnisse bis zum Jahresende 2009 ausgewertet werden sollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und durch wen ist die Ausschreibung der entsprechenden Leistungen erfolgt (bitte mit Fund- stellennachweis) und welche konkreten Anforderungen hinsichtlich der Lagegenauigkeit und Auflösung werden an den Bildflug gestellt?

2. Sollen die durch den Bildflug entstehenden Daten über die Vervollständigung des ALK hinaus für weitere Zwecke genutzt werden bzw. wäre dies möglich und wenn ja, wer könnte Nutzer der Daten sein?

3. Welche Kosten werden voraussichtlich für den Bildflug und dessen Auswertung entstehen und unter welchem Haushaltstitel werden diese Kosten veranschlagt?

Für die Landesregierung antwortet Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Köckert, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ausschreibung erfolgte durch das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation. Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 27.09.2007 versandt und war ab 29.09.2007 um 9.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit in der TED-Datenbank verfügbar (Tenders elec- tronic daily). Die Veröffentlichung erfolgte unter der Internetadresse ted.europa.eu unter dem Titel: „DeErfurt.Luftbildvermessung“. Die Anforderungen an Auflösung und Lagegenauigkeit sollen vor allem die sachgerechte topographische Erfassung der Gebäude ermöglichen. In der Ausschreibung wurden folgende technische Parameter gefordert: Als Lagegenauigkeit wird eine stereoskopische Auswertegenauigkeit für eindeutig identifizierbare Punkte mit einer Standardabweichung in der Lage kleiner 15 cm und in der Höhe kleiner 20 cm in Bezug zum Lage- und Höhensystem gefordert. Die Auflösung bedeutet, dass die

digitalen Orthoffotos eine Bodenauflösung von 20 cm in 4 Quadratkilometer Bildkacheln haben. Für den Bildflug sind folgende Bedingungen einzuhalten: Mittlerer Aufnahmemaßstab größer 1 : 8.000, Bodenauflösung kleiner 12 cm, Kammerkonstante kleiner 15 cm, Längsüberdeckung größer 60 Prozent, Querüberdeckung größer 30 Prozent.