Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Wir fragen die Landesregierung:

1. Auf welche Rettungshundeeinheiten für welche speziellen Ortungs- und Bergungsarten können Thüringer Sicherheitsbehörden im Bedarfsfall derzeit zurückgreifen (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Ret- tungshundeeinheit, Träger und Sitz des Trägerver- eins beantworten)?

2. Auf welche nach dem „Mantrailer-Konzept“ ausgebildeten Diensthunde zur Personen- und Vermisstensuche können Thüringer Sicherheitsbehörden im Bedarfsfall derzeit zurückgreifen (bitte aufgeschlüs- selt nach Art der Rettungshundeeinheit, Träger und Sitz des Trägervereins beantworten)?

3. Innerhalb welchen Zeitraums können alle Orte Thüringens im Bedarfsfall durch die entsprechenden Rettungs- oder Suchhundeeinheiten erreicht werden?

4. Innerhalb welcher Polizeidirektionsbereiche gibt es „Versorgungslücken“ bezüglich des Einsatzes spezieller Diensthunde zur Personen- und Vermisstensuche und wie sind die diesbezüglichen Planungen des Ministeriums?

Auch diese Anfrage beantwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger und des Abgeordneten Dr. Hahnemann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Rettungshunde für die Suche nach unbekannten vermissten Personen in unterschiedlichen Gebieten ausgebildet werden. Die angesprochenen Mantrailer dagegen verfolgen die Spur konkreter Personen nach Vorgabe einer Geruchsprobe. Die Einsatzgebiete sind dementsprechend verschieden.

Zu Frage 1: Der Freistaat Thüringen verfügt über insgesamt sieben Rettungshundeeinheiten. Diese sind im Einzelnen die Feuerwehrfacheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik Thüringen in Marlishausen, Träger ist die Freiwillige Feuerwehr Marlishausen. Die Einheit hält 16 Rettungshunde folgender Spezialrichtungen vor: Flächensuchhunde, Trümmersuchhunde, Wassersuchhunde und Mantrailer. Des Weiteren ist dies die Feuerwehrfacheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik in Bad Berka in Trägerschaft der Stützpunktfeuerwehr Bad Berka. Diese Einheit verfügt über 15 Rettungshunde, die als Flächensuchhunde, Trümmersuchhunde, Wassersuchhunde und Fährtenhunde ausgebildet sind. Dann gibt es die DRK-Rettungshundestaffel Thüringen in Saalfeld in der Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Saalfeld. Diese unterhält Flächensuchhunde, Trümmersuchhunde und Höhlensuchhunde. Die Staffel verfügt über insgesamt neun Hunde. Zwei Mantrailer sind hier in der Ausbildung und sollen in diesem Jahr die Einsatzfähigkeit erreichen. Der Kreisverband Eisenach des Deutschen Roten Kreuzes ist Träger der Rettungshundestaffel Thüringen in Eisenach. Dort werden acht Flächensuchhunde vorgehalten. Der ASB-Kreisverband Erfurt e.V. ist Träger der ASB-Rettungshundestaffel Kreisverband Erfurt e.V., die verfügt über 16 Hunde in den Spezialrichtungen Flächensuche, Trümmersuche und Mantrailing. Dann gibt es noch in Trägerschaft des Vereins Teamdogs e.V. Bockelnhagen-Weilrode den gleichnamigen Rettungshundeverein mit insgesamt 15 Spezialhunden. Dies sind Flächensuchhunde, Trümmersuchhunde, Wassersuchhunde. Dann gibt es schließlich die THW-Fachgruppe „Biologische Ortung“ Eisenach in Trägerschaft des Technischen Hilfswerks, Landesverband Sachsen-Thüringen. Diese hält zwei Flächen- und Trümmersuchhunde vor.

Zu Frage 2: Wie eben bereits ausgeführt, halten die Feuerwehrfacheinheit in Marlishausen, die ASBRettungshundestaffel und die DRK-Rettungshundestaffel in Saalfeld Mantrailer vor oder bilden diese aus. Durch die Thüringer Polizei werden eigene

Personen- und Vermisstenspürhunde, sogenannte Mantrailer, zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben vorgehalten. Gegenwärtig sind zwei Mantrailer bei der Polizeidirektion Nordhausen und einer bei der Polizeidirektion Gera einsatzbereit. Ein vierter Hund soll zur Stationierung in der Polizeidirektion Suhl ausgebildet werden. Gegenwärtig erfolgt der Ankauf eines geeigneten Junghundes. Die Polizei verfügt darüber hinaus über keine eigenen Rettungshundeeinheiten.

Zu Frage 3: Die Rettungshundestaffeln sind im Bedarfsfall über ihre Leitstellen zu alarmieren, diese werden entsprechend ihrer Einsatzgrundsätze und Einsatzparameter dann zum Einsatz gebracht. Die Fahrzeit zu einem Einsatzort richtet sich nach der Entfernung, der allgemeinen Verkehrslage, dem Straßenzustand und der Witterungslage, das ist nicht weiter verwunderlich. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Standorte der verschiedenen Spezialhunde ergeben sich folgende Richtwerte für maximale Fahrzeiten zu den jeweils am weitesten entfernten Einsatzorten in Thüringen: für Rettungshunde der verschiedenen Träger 1 Stunde 45 Minuten, für Mantrailer der Polizei 3 Stunden. Mit Einsatzbereitschaft des von mir eben schon erwähnten vierten Mantrailers bei der Polizeidirektion Suhl voraussichtlich ab Frühjahr 2009 verringern sich die maximalen Fahrzeiten zum ungünstigsten Einsatzort in Thüringen auch für diese Spezialhunde auf ca. 1 Stunde 45 Minuten. Der Transport der Spezialhunde kann lageabhängig bei Vorliegen der meteorologischen Voraussetzungen mit Polizeihubschrauber erfolgen. In diesen Fällen verkürzen sich die Zeiten bis zur Verfügbarkeit der Hunde am Einsatzort auf maximal 1 Stunde.

Frage 4: Der Einsatz der genannten Spezialhunde erfolgt nach Dringlichkeit und Einsatzlage im gesamten Freistaat Thüringen. Es bestehen keine Versorgungslücken. Vielen Dank.

Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Berninger bitte.

Herr Staatssekretär, kann ich jetzt aus Ihrer Antwort schließen, dass es nicht grundsätzlich Zeiten gibt, innerhalb derer solche Hunde am Einsatzort sein müssen, sondern dass sich die Richtwerte danach richten, wo sich solche Hundeeinheiten befinden und wie lange die brauchen?

Ja, so ist es.

Gibt es weitere Nachfragen? Herr Abgeordneter Kuschel bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, der Aufbau von eigenen Kapazitäten bei der Polizei, inwieweit wird das begründet? Waren die anderen Träger der Rettungshundestaffeln - also die freien Träger - nicht in der Lage, diese Kapazitäten vorzuhalten oder gab es andere Gründe, weshalb bei der Polizei diese eigenen polizeilichen Kapazitäten vorgehalten werden? Das Zweite: Inwieweit spielt bei der Auslösung der Einsätze die Kostenerstattung an die freien Träger der Rettungshundestaffeln eine Rolle?

Die Polizeihunde haben eigene Aufgaben und sind unterschiedlich ausgebildet, so dass es da keine Konkurrenz gibt zu den Einheiten in den übrigen Bereichen. Die Kostenerstattungsfrage spielt bei der Auslösung eines Einsatzes grundsätzlich keine Rolle, sondern die Einsatzsituation und der Bedarf für den Einsatz dieser Tiere sind entscheidend.

Die letzte Nachfrage bitte.

Jetzt bin ich einigermaßen verwirrt, Herr Staatssekretär. Sie hatten in der Beantwortung zu Frage 1 ausgeführt, dass beispielsweise in der Facheinheit Rettungshunde/Ortungstechnik Marlishausen und auch beim DRK Thüringen in Saalfeld Hunde sind, die die Mantrailer-Ausbildung haben. Die werden aber - wenn ich jetzt aus Ihrer Antwort auf die Nachfrage schließen kann - gar nicht als Mantrailer-Hunde eingesetzt, sondern die Polizei benutzt für ihre Aufgaben ausschließlich ihre eigenen Hunde?

Die Beantwortung der Nachfrage des Abgeordneten Kuschel bezog sich nicht auf die Mantrailer, sondern auf den grundsätzlichen Bedarf für das Vorhalten von Polizeihundestaffeln. Was die Mantrailer angeht, sind die Zahlenverhältnisse und ist auch das Aufgabengebiet dieser Hunde so, wie ich es beschrieben habe in der Antwort zu Frage 1.

Danke. Weitere Nachfragen kann es nicht geben. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, die des Abgeordneten Dr. Pidde, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3742.

Vorläufiger Jahresabschluss 2007

Einer Presseinformation des Thüringer Finanzministeriums zufolge geht die Thüringer Finanzministerin für das Jahr 2007 von Nettomehreinnahmen in Höhe von 200 Mio. € für den Thüringer Landeshaushalt aus. Nach den Verlautbarungen aus dem Thüringer Finanzministerium sollen die Mehreinnahmen zur Abfinanzierung der letzten EU-Förderperiode und der Umstellung der Veranschlagung bei den Hochschulen in eine Rücklage eingestellt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen genauen Grund gibt es dafür, dass im Jahr 2008 noch Aufwendungen für die EU-Förderperiode 2000 bis 2006 erforderlich sind und in welchem Umfang stehen Abfinanzierungszahlungen an?

2. Warum genau und in welchem Umfang muss Geld aus der mit dem Jahresabschluss 2007 zu bildenden Rücklage für die Umstellung der Veranschlagung bei den Hochschulen aufgewendet werden?

3. In welchem Umfang sollen im Zusammenhang mit dem positiven Jahresergebnis 2007 finanzielle Mittel zur Schuldentilgung bzw. zur Zuführung an den Thüringer Pensionsfonds verwendet werden?

Danke. Die Anfrage beantwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Dr. Pidde wie folgt:

Zu Frage 1: Die Zahlungen der Strukturfonds sind in Artikel 32 der EG-Verordnung Nr. 12160/1999 geregelt. Danach dürfen die Zahlungen der EU 95 Prozent des Gesamtvolumens nicht übersteigen. Den Restbetrag behält die EU folglich ein und weist ihn erst nach der Abrechnung des jeweiligen Programms zur Auszahlung an Thüringen an. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2010 geschehen. Bis Jahresende

2008 muss das Land jedoch alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Förderperiode 2000 bis 2006 geleistet haben. Insofern tritt der Freistaat zwischenzeitlich finanziell in Vorlage. Die genaue Höhe der ausstehenden Abrechnung wird gegenwärtig noch ermittelt.

Zu Frage 2: Mit dem Haushalt 2008 wird im Landeshaushalt nur noch der Zuschuss für die einzelnen Hochschulen ausgewiesen. Die Buchungen der von den Hochschulen eingeworbenen und verausgabten Drittmittel erfolgt ab 2008 nicht mehr über den Landeshaushalt. Um den Hochschulen die bis zum 31.12.2007 entstandenen Ausgabereste aus zweckgebundenen Drittmitteln ohne zusätzliche Belastung des Haushalts 2008 zur Verfügung stellen zu können, wird eine Rücklage gebildet. Der Umfang dieser Ausgabereste wird gegenwärtig im Zuge der üblichen Meldungen aller Ressourcen zu den Resten berechnet.

Zu Frage 3: Die Mehreinnahmen des Jahres 2007 wurden gemäß § 3 Thüringer Haushaltsgesetz 2006/2007 hauptsächlich zur Verminderung des Kreditbedarfs, das bedeutet zur Senkung der ursprünglich etatisierten Neuverschuldung von 850 Mio. € auf null verwendet. Eine Zuführung weiterer Mehreinnahmen an den Thüringer Pensionsfonds ist im Haushaltsgesetz 2006/2007 nicht vorgesehen. Diese Möglichkeit wurde erst mit dem Haushaltsgesetz 2008/2009 geschaffen.

Meine Damen und Herren, ich darf in diesem Zusammenhang ergänzend darauf hinweisen, dass das Kabinett in seiner Sitzung am 12. Februar 2008 zu dem vorläufigen Jahresabschluss 2007 beraten wird. Unmittelbar danach wird die Thüringer Finanzministerin dem Landtag eine Informationsvorlage für die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses zuleiten. Im Übrigen wird mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage Nummer 2252 des Abgeordneten Dr. Pidde vom 16. Januar dieses Jahres eine titelgenaue Übersicht zum Jahresergebnis 2007 zur Verfügung gestellt.

Danke. Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Dr. Pidde.

Herr Staatssekretär, zur ersten und zweiten Frage zur Abfinanzierung der EU-Mittel und zu den Mitteln für die Umstellung bei der Finanzierung der Hochschulen haben Sie gesagt, es wird gerade berechnet. Wann kann denn ungefähr mit einem Ergebnis gerechnet werden?

Wie gesagt, wir sind noch am Buchen. Gegenwärtig werden die Verwahrkonten noch geräumt, dann zum 12. Februar im Kabinett besprochen und danach geht es sofort zum HuFA, da können wir dann berichten.

Danke schön.

Bitte.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Baumann, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/3743.

Rennsteigbahn vom Zubringerverkehr abgeschnitten

Im Gebiet des mittleren Rennsteiges besteht inmitten einer hauptsächlich vom Tourismus lebenden Region die älteste und steilste noch betriebene Eisenbahnstrecke Deutschlands, die von Ilmenau über den Rennsteig nach Schleusingen und Themar führt. Eröffnet wurde die Anlage 1904. Die Eisenbahninfrastruktur wird seit Dezember 2003 von der Rennsteigbahn Gesellschaft betrieben. Gemeinsam haben viele Akteure der Region damit begonnen, die Strecke zu einem Dreh- und Angelpunkt für die weitere touristische Erschließung der besagten Region zu entwickeln. Dies war auch auf gutem Wege bis durch die Abbestellung des Zugverkehrs auf der wichtigen Zubringerstrecke Ilmenau–Stützerbach das Gesamtkonzept infrage gestellt wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was sind die Gründe für die Abbestellung der Bahnstreckenbedienung Ilmenau-Stützerbach und warum geschah dies so plötzlich erst drei Tage vor dem Fahrplanwechsel?

2. Ist es richtig, dass die Strecke aufgrund der Kurzfristigkeit der Abbestellung sowohl im Fahrplan als auch im Ticketverkauf noch enthalten ist?

3. Welchen konkreten Sachstand gibt es in den Verhandlungen über eine Wiederbestellung der besagten Strecke?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die von der Streckenschließung ausgehenden Auswirkungen für die Zukunftschancen der Rennsteigbahn und für die touristischen Entwicklungsmöglichkeiten der Region?

Es antwortet Staatssekretär Richwien.