Protokoll der Sitzung vom 24.01.2008

Pößneck - Durchgangsverkehr auf der B 281 und die dadurch erzeugte Umweltbelastung

Der Verkehr auf der B 281 hat in den letzten Jahren stark zugenommen, somit auch die Belastung für die Stadt Pößneck und ihre Einwohner. Eine Ortsumgehung ist daher unumgänglich und wird momentan vor Ort diskutiert.

Angesichts dieses Sachverhalts frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Fahrzeuge durchqueren die Stadt Pößneck durchschnittlich pro Tag auf der B 281?

2. Wann und an welchem Ort wurde die letzte Verkehrszählung vorgenommen und wurden dabei die Ergebnisse der Messschleife Eichschenke in die Statistik einbezogen, wenn nein, warum nicht?

3. Wann und an welchen Messstellen in der Stadt Pößneck wurden zuletzt die Werte bezüglich Feinstaubbelastung und die CO2-Belastung durch den Kraftfahrzeugverkehr erfasst und wie hoch waren diese?

4. Wie schätzt die Landesregierung die Situation in der Stadt Pößneck aufgrund der ermittelten Werte bezüglich Gesundheitsgefährdung für die Bürger, Handlungsbedarf und -tempo ein?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Die durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen betrugen im Jahr 2005 auf der B 281 östlich von Pößneck 13.678 Kfz innerhalb 24 Stunden bei einem Schwerverkehrsanteil von 11 Prozent und westlich der Stadt 11.310 Kfz pro 24 Stunden bei einem Schwerverkehrsanteil von 8 Prozent. Die im Vortext der Mündlichen Anfrage behauptete starke Zunahme des Verkehrs auf der B 281 kann mit Blick auf die Ergebnisse der Dauerzählstelle Neue Schenke nicht bestätigt werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Im Jahr 2005 fand bundesweit eine Straßenverkehrszählung im Rahmen des üblichen 5-Jahres-Turnus statt. Die Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2005 sind Durchschnittswerte aus mehreren im Jahresverlauf getätigten Einzelzählungen, um saisonale und wöchentliche Schwankungen auszugleichen. Gezählt wurde auf der B 281 östlich und westlich von Pößneck. Bei der Messschleife Eichschenke handelt es sich um eine automatische Dauerzählstelle der Straßenbauverwaltung. Die dort erhobenen Messwerte ergänzen die genannten Zählungen und werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen ebenfalls veröffentlicht.

Zu Ihrer dritten Frage: In der Stadt Pößneck - Lohstraße - wurde im Jahr 2002 durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie die Feinstaubkonzentration gemessen. Es wurde ein Jahresmittelwert von 31 Mikrogramm pro Kubikmeter und an 39 Tagen ein Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter festgestellt. Seit dem Jahr 2005 gelten ein Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter und ein Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter mit 35 zulässigen Überschreitungstagen. Die CO2-Imission des motorisierten Straßenverkehrs wird nicht gemessen. Die CO2-Imissionen tragen zum anthropogenen Treibhauseffekt bei, jedoch nicht zur lokalen Umweltbelastung einer Stadt.

Zu Ihrer vierten Frage: Die Stadt Pößneck wurde im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Beurteilung der Luftqualität in Thüringen nach den EU-Luftqualitätsrichtlinien in das Gebiet „Thüringen II“, also mit anderen Worten mittlere Belastung, eingeordnet. Das Belastungsniveau entspricht demnach dem größten Teil der Thüringer Mittelstädte. Eine Überschreitung des Tagesmittelwerts für Feinstaub ist in Pößneck insbesondere in ungünstigen meteorologischen Jahren nicht auszuschließen. In der Stadt Pößneck ist nach gegenwärtigem Kennt

nisstand keine kritische Gesundheitsbelastung zu erwarten. Die Aufstellung eines Aktionsplans nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zur Feststellung von Minderungsmaßnahmen ist damit gegenwärtig noch nicht erforderlich.

Danke. Es gibt Nachfragen. Abgeordneter Lemke bitte.

Ja, zu Frage 3: Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, im Jahr 2002 ist das letzte Mal eine Feinstaubbelastung gemessen worden. Gibt es da einen zeitlichen Rhythmus, wann das vorzunehmen ist? Es sind ja inzwischen sechs Jahre ins Land gegangen. Kann man davon ausgehen, dass diese Zahl heute noch der wahren Belastung entspricht?

Wir messen nach den gesetzlichen Vorschriften. Wenn die Grenzwerte, die Toleranzmargen, die natürlich eingerechnet sind, überschritten werden, dann müssen wir tätig werden. Zurzeit haben wir diese Überschreitung nicht, auch mit diesen Toleranzmargen, deswegen müssen wir auch in diesem Fall noch nicht tätig werden.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordnete Jung, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3698, vorgetragen durch Abgeordnete Döllstedt.

Stiftung „FamilienSinn“

In einer Pressemitteilung vom 3. Januar 2008 teilt Minister Klaus Zeh mit, dass die Gremien der Stiftung „FamilienSinn“ im Frühjahr 2008 einen Wirtschaftsplan beschließen, der die Darstellung der Personal- und Sachkosten enthalte. Darüber hinaus kündigt er an, dass der Aufbau der Stiftung im Jahr 2008 abgeschlossen werde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gremien der Stiftung sind bereits arbeitsfähig und welche müssen sich erst noch konstituieren?

2. Wann genau soll der Wirtschaftsplan erstellt werden?

3. Gibt es zum jetzigen Zeitpunkt Aufgaben, die bereits von der Stiftung wahrgenommen werden und wenn ja, welche und mit welchem Personal?

Es antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Gremien der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Fachbeirat, die Elternakademie. Der Stiftungsrat der Stiftung „FamilienSinn“ hat sich am 29. November 2006 konstituiert. Der Fachbeirat der Stiftung hat sich am 14. Dezember 2007 konstituiert. Beide Gremien sind arbeitsfähig. Das Berufungsverfahren für das Kollegium der Elternakademie läuft derzeit und wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2008 abgeschlossen sein.

Zu Frage 2: Der Wirtschaftsplan der Stiftung ist vom Stiftungsrat am 29. November 2007 verabschiedet und von der Landesregierung fristgerecht gemäß § 108 LHO genehmigt worden.

Zu Frage 3: Ja, die Stiftung fördert im Jahr 2008 Maßnahmen der Familienbildung und der Familienhilfe. Rechtliche Grundlagen dafür sind § 6 des Thüringer Familienförderungssicherungsgesetzes und die §§ 2 und 3 des Stiftungserrichtungsgesetzes. Der Stiftung wurde dafür eine Sachbearbeiterin zugewiesen. Gleichzeitig wird die Unterstützung durch das TMSFG und das LASF, also durch das Ministerium und das Landesamt für Soziales und Familie, über die Aufbauphase hin fortgesetzt. Der Leiter der zuständigen Abteilung im Ministerium wurde vorübergehend mit der Wahrnehmung der Funktion des Kurators der Stiftung beauftragt.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Damit folgt die nächste Mündliche Anfrage, Abgeordneter Buse, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/3699.

Danke, Frau Präsidentin.

Kein Wandersiegel für den Rennsteig

Am 9. Januar 2008 wurde bekannt, dass auch im erneuten Zertifizierungsverfahren der Rennsteig nicht mit dem angestrebten Gütesiegel „Qualitätsweg“ des

Deutschen Wanderverbandes ausgezeichnet wird.

Bekanntlich hatte der Regionalverbund Thüringer Wald die Auszeichnung des Rennsteigs als besonderem Wanderweg seit Längerem angestrebt und bewertete die Chancen für diese Zertifizierung des längsten und ältesten Höhenwanderweges Ende des Jahres 2007 als gut. Für den Freistaat hätte diese Auszeichnung des beliebten Wanderweges im Thüringer Wald ein guter Start für das landesweite Tourismus-Thema „Wandern“ im Jahr 2008 sein können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung die Gründe und Ursachen für die Nichtzertifizierung bekannt, und wenn ja, welche sind es?

2. Welche Möglichkeiten und Verantwortung sieht die Landesregierung in der Beseitigung der Ursachen für die Nichtzertifizierung und sind die dafür im Haushalt 2008/2009 eingestellten Mittel des Landes sowie die der Kommunen ausreichend?

3. Welche Mittel wurden in welcher Höhe im Jahre 2007 durch den Freistaat für die Qualitätsverbesserung des Rennsteigs eingesetzt und welche Fördermittel haben dafür Gemeinden beantragt und bewilligt bekommen?

4. Fanden hinsichtlich der Zertifizierung des Rennsteiges Absprachen des Regionalverbundes bzw. der Kommunen mit der Landesregierung bzw. obersten Landesbehörden statt, wenn ja, mit wem und hinsichtlich welcher Problemlagen?

Es antwortet Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Für das angestrebte Zertifizierungsverfahren des Rennsteigs zeichnet der Regionalverbund Thüringer Wald e.V. verantwortlich. Der Regionalverbund hat den Rennsteig bislang noch nicht zur Zertifizierung angemeldet. Dies soll erst nach vollständiger Behebung der noch bestehenden Mängel erfolgen. Zur Zertifizierung des Rennsteigs wurde im August 2007 Herr Stefan Prielipp von PBP-Concept Berlin, der schon mehrfach Wanderwege in Deutschland erfolgreich zertifiziert hat, als externer Projekt

manager eingesetzt. Durch ihn wurden die notwendigen Maßnahmen organisiert, koordiniert und überprüft. Bei der Bestandsaufnahme wurden erhebliche Qualitätsmängel auf der gesamten Länge des Rennsteigs festgestellt, so dass die Maßnahmen und Arbeiten zur Vorbereitung der Zertifizierung sich zeitaufwendiger darstellten als geplant. Ebenfalls wurde deutlich, dass die bisher vereinzelt punktuell durchgeführten Maßnahmen nicht für das angestrebte Gütesiegel ausreichend sind und eine komplette Überarbeitung des Rennsteigs notwendig ist. Im November 2007 fand eine erste Überprüfung der bis dahin geleisteten Maßnahmen durch den Deutschen Wanderverband statt. Trotz der sehr knappen Zeitachse bestätigte der Deutsche Wanderverband bereits erhebliche Qualitätsverbesserungen auf der gesamten Länge des Rennsteigs. Als Beispiel kann hierfür die durchgängige qualitativ hochwertige Markierung entlang des Steigs genannt werden. Eine durchgängige einheitliche Markierung des Weges ist eines der Hauptkriterien zur Erlangung des Gütesiegels. Weitere Qualitätsmängel - der zu geringe Anteil an naturnahen Wegen und der zu hohe Wegeanteil neben befahrenen Straßen - konnten durch die Ausweisung von Alternativrouten beseitigt werden. Somit sind bereits wichtige Qualitätsmängel beseitigt. Weitere zahlreiche Arbeiten für die Zertifizierung sind angefangen worden, konnten aber aufgrund der Witterungsverhältnisse noch nicht komplett abgeschlossen werden.

Zu Frage 2: Bezüglich der Möglichkeiten und Verantwortung verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Für die Erlangung des Zertifikats ist, sobald es die Witterung ermöglicht, die sofortige Wiederaufnahme und Weiterführung der Arbeiten am Rennsteig notwendig. Im Einzelplan 07 des Landeshaushaltsplans 2008/2009 sind für den Regionalverbund Thüringer Wald e.V. Mittel in Höhe von 410.000 € für 2008 und 430.000 € für 2009 eingestellt. Diese werden als ausreichend eingeschätzt. Ein Teil dieser Mittel wird auch in die notwendigen Maßnahmen zur Erlangung des Qualitätssiegels fließen. Welche Mittel die einzelnen Kommunen zur Qualitätsverbesserung des Rennsteigs bereitstellen, kann seitens der Landesregierung nicht beantwortet werden.

Zu Frage 3: Im Jahr 2007 wurden durch den Regionalverbund ca. 90.000 € für die Zertifizierung des Rennsteigs eingesetzt. Darüber hinaus hat die Stadt Neuhaus ca. 7.000 € für die Qualitätsverbesserung des Rennsteigs auf ihrem Gebiet verausgabt. Diese Mittel wurden unter anderem für Wegebau, Rastplätze und zahlreiche weitere qualitätsverbessernde Maßnahmen eingesetzt. Ergänzend wurden im Rahmen des Projekts „Forsten und Tourismus“ im Jahr 2007 100 Arbeiter in sogenannten Ein-EuroJobs beschäftigt. Hierzu wurden ca. 72.000 € für Maßnahmen am Rennsteig verausgabt. Seitens der

Kommunen wurden keine Förderanträge im Rahmen einschlägiger Förderprogramme gestellt.

Zu Frage 4: Im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens bezüglich der Projektförderung fanden seitens des TMWTA mit dem Regionalverbund die üblichen Absprachen in puncto Inhalt des Projektplans, konkrete Maßnahmen sowie Zeitschienen zur Durchführung statt. Bestimmte Problemlagen wurden nicht besprochen. Die angestrebte Zertifizierung des Rennsteigs wurde auch berücksichtigt bei den Kontakten und Absprachen zwischen dem Regionalverbund und dem TMLNU im Rahmen des 2007 weitergeführten Projekts „Forsten und Tourismus“. Schwerpunktmäßig ging es hierbei um die Fortschreibung von Daten und die Optimierung des Wegenetzangebots. Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort zu Frage 3.

Danke. Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kummer, bitte.

Herr Minister, ich bin ein bisschen sprachlos über Ihren Anfang bei der Fragebeantwortung. Habe ich Sie richtig verstanden, dass es nur eine Zeitungsente war, dass der Rennsteig erneut die Zertifizierung nicht geschafft hat, weil Sie gesagt haben, der Regionalverbund hat den noch gar nicht angemeldet zur Zertifizierung?

Richtig.