Protokoll der Sitzung vom 28.02.2008

Ja, bitte.

Bitte, Herr Abgeordneter Schwäblein.

Vielen Dank. Nachdem Sie eben behauptet haben, dass Frauen von vornherein die Experten im Gender-Mainstreaming seien - das ist jetzt positiv formuliert -, können Sie mir das bitte einmal übersetzen in einen einfachen deutschen Satz, was denn „Gender-Mainstreaming“ auf Deutsch heißt? Ich möchte es auch gerne verstehen.

Das ist die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in der Gesellschaft und die gleiche Förderung unter der Beachtung der vorhandenen Defizite. Das sage ich jetzt mal so.

(Beifall DIE LINKE)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. So schließe ich die Aussprache und wir kommen zuerst zur Abstimmung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. Hier ist beantragt worden, diesen Antrag an den Gleichstellungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage jetzt nach den

Gegenstimmen. Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Eine Mehrheit von Gegenstimmen hat sich gezeigt und damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

So kommen wir direkt zur Abstimmung dieses Antrags. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren zum Alternativantrag der Fraktion der CDU. Auch hier ist Ausschussüberweisung beantragt worden an den Gleichstellungsausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt worden.

Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3828. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen. Eine Mehrheit hat diesen Alternativantrag angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11. Mir ist gesagt worden - ich hoffe, dass sich das auch bei allen so herumgesprochen hat -, dass wir jetzt den Tagesordnungspunkt 13 vorziehen, den ich hiermit aufrufe

Entwicklung der Städte als Schwerpunkte des wirtschaft- lichen, sozialen und kulturel- len Lebens im Freistaat Thü- ringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3752 -

Mir ist mitgeteilt worden, man habe sich geeinigt, dass man diesen Antrag ohne Aussprache an den Ausschuss für Bau und Verkehr überweisen möchte. Das heißt, damit würde auch die Begründung entfallen. Auch die Aussprache rufe ich gar nicht auf und stelle nur die Frage: Wer der Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Bau und Verkehr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Gegenstimmen gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Damit wird dieser Antrag im Ausschuss für Bau und Verkehr behandelt.

Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 7 auf

Keine Bündelung der Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Freistaats Thüringen ohne Mit- wirkung der Betroffenen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3507 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/3791 -

Frau Abgeordnete Stauche aus dem Innenausschuss erhält das Wort zur Berichterstattung.

Sehr verehrte Präsidentin, meine Damen und Herren, „Keine Bündelung der Aus- und Fortbildungseinrichtungen des Freistaats Thüringen ohne Mitwirkung der Betroffenen“, das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3507 vom 07.11.2007, dieser wurde in der Plenarberatung am 16.11.2007 behandelt und an den Innenausschuss federführend und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ausschussberatung in der nicht öffentlichen Sitzung erfolgte im Innenausschuss am 18.01.2008. Dort wurde uns unter anderem durch den Innenminister berichtet, dass der Antrag im Moment nicht so relevant sei, da die Willensbildung der Landesregierung noch nicht abgeschlossen ist. Deshalb ist auch der Antrag eigentlich kein zeitgemäßes Thema. Daraufhin wurde der Antrag aus der Fraktion DIE LINKE gestellt, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Das wurde mehrheitlich abgelehnt, genauso wie zum Schluss empfohlen wird, den Antrag mehrheitlich abzulehnen. Danke.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe für die CDUFraktion den Abgeordneten Kölbel auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, in Drucksache 4/3507 wurde von der Fraktion DIE LINKE ein Antrag in den Thüringer Landtag eingebracht, der sich gegen die Bündelung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen im Freistaat Thüringen richtet, und zwar ein solcher, an der die Betroffenen nicht aktiv mitgewirkt haben. Im Klartext geht es hier um die Eingliederung der Thüringer Verwaltungsschule Weimar in das Bildungszentrum in Gotha. Die Fachausschüsse Innen und Haushalt und Finanzen dieses Hohen Hauses hatten, wie wir von der Berichterstatterin eben hörten, diesen Antrag mehr

heitlich abgelehnt bzw. sind nicht in eine solche Beratung eingetreten.

Dieses Votum kann ich nur noch einmal wiederholen und feststellen: Die nicht ganz unkomplizierte Bündelung bedarf guter Vorbereitung und langfristiger Überlegung, die derzeit offensichtlich noch nicht die nötige Entscheidungsreife haben. Ich rufe in Erinnerung, das Thüringer Kabinett hatte im Juli 2007 ein Bündelungskonzept auf diesem Gebiet zur Kenntnis genommen. Das Konzept stellt einen Vorschlag für die Gründung einer Akademie für öffentliche Verwaltung in Thüringen am Standort Gotha dar. Hier sollten alle schon beim Bildungszentrum ansässigen Bereiche in optimierter Struktur zusammengefasst werden. Weiter ist es Ziel, die Aus- und Fortbildung für den mittleren und gehobenen Dienst möglichst gemeinsam zu organisieren, zu gestalten und durchzuführen. Noch in der ersten Hälfte 2008 wird sich sicher die Landesregierung noch vertiefter mit dem Bündelungskonzept für die Aus- und Fortbildung auseinandersetzen. Daran könnten sich dann die Zeitpläne und die Einzelheiten der Umsetzung des Konzepts anschließen. Eine derzeitige sofortige Verlagerung des Sitzes der Verwaltungsschule von Weimar nach Gotha steht nicht an.

Deshalb läuft der Punkt 2 dieses Antrags wohl ins Leere. Auch die Information der Beteiligten der Verwaltungsschule über konzeptionelle Überlegungen sind über den Direktor wohl bekannt gemacht worden und auch die kommunalen Gremien, wie Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag, erhielten Kenntnis. So kann auch von einer Information der betreffenden Bediensteten insgesamt ausgegangen werden.

Zusammenfassend stelle ich fest, die CDU-Fraktion dieses Hohen Hauses sieht derzeitig in dieser Angelegenheit keinen akuten Beratungsbedarf und lehnt deshalb den Antrag in Drucksache 4/3507 ab. Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion rufe ich den Abgeordneten Baumann auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meinen Damen und Herren, wir haben in diesem Hohen Haus wiederholt über Elemente der sogenannten Behördenstrukturreform der Landesregierung debattiert und gestritten. Heute ist nun eine weitere angekündigte Maßnahme an der Reihe, die geplante Eingliederung der Thüringer Verwaltungsschule Weimar in das Bildungszentrum Gotha. Es ist aus unserer Sicht nicht unbe

dingt der Umstand der Zusammenlegung, der die Gemüter erhitzt, es gibt durchaus einige Gründe, die das Nachdenken darüber sinnvoll erscheinen lassen. Es ist, wie so oft, das weniger transparente Verfahren, mit dem Dinge passieren. Am grünen Tisch ausgedacht, soll auch diese Maßnahme wieder einmal durchgesetzt werden, ohne die Fakten auf den Tisch zu legen, ohne eine fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnung zu haben und ohne die Beschäftigten einzubeziehen und auch mitzunehmen.

Scheinbar hat eine solche Herangehensweise Tradition. Denn so sind in den letzten Jahren fast alle Schritte der Behördenstrukturreform gelaufen bzw. laufen noch. Ich erinnere an das unsägliche Verfahren bei der angestrebten Kommunalisierung der Aufgaben der Versorgungsverwaltung und der Umweltverwaltung. Seitens der SPD wird der Antrag der Fraktion DIE LINKE begrüßt, die Landesregierung zum einen aufzufordern, im I. Quartal 2008 über inhaltlichen Zielvorstellungen zur Gründung einer Akademie für die öffentliche Verwaltung in Thüringen zu berichten; teilweise ist das bereits im Innenausschuss geschehen. Die Landesregierung will im I. Quartal das Bündelungskonzept für die Aus- und Fortbildung nochmals vertieft erörtern. Da die Erörterung noch nicht abgeschlossen ist und damit auch noch nicht die Willensbildung der Landesregierung, ist nicht über Zeitpläne und Einzelheiten zur Umsetzung des Konzepts zu entscheiden. Man kann jetzt sicherlich Winkelzüge unternehmen und den Punkt 2 des Antrags aus rein formalen Gründen ablehnen, weil man ja nicht aussetzen kann, was noch gar nicht beschlossen ist. Klar ist aber, und das wird auch von der SPD-Fraktion so gesehen, dass erst mit einem schlüssigen Gesamtkonzept einschließlich Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Grundlagen für eine Entscheidung gegeben sind, und selbstverständlich sind diese Grundlagen auch mit den Beteiligten zu diskutieren. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Doch, für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Kuschel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kollege Baumann hat sich für die Aufmerksamkeit hier im Haus bedankt. Ich hatte gar nicht das Gefühl, dass allzu viele zugehört haben. Ich kann also nur noch mal an Sie appellieren, auch im Interesse der Betroffenen und des Sachverhalts, sich hier noch ein paar Minuten zu konzentrieren, denn wir

haben eine Sache zu bereden, die eigentlich in die Zuständigkeit der Landesregierung fällt, aber wie so oft braucht die Landesregierung ein paar Impulse vom Landtag, vom Gesetzgeber, um ihre Aufgaben auch sachgerecht wahrnehmen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bekanntermaßen verfolgt die Landesregierung seit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im September 2004 das Ziel, eine Behördenstrukturreform in Thüringen umzusetzen. Die ersten Ergebnisse dieser Bemühungen sind uns allen bekannt: Es ist unverkennbar Chaos, Mitarbeitermobbing, es entstehen Mehrkosten und Frustration.

(Beifall DIE LINKE)

Das alles sind Ursachen für die Konzeptionslosigkeit der Landesregierung in Bezug auf diese sogenannte Behördenstrukturreform. Ein kleiner Teil dieser sogenannten Reform soll auch die Verlagerung der Thüringer Verwaltungsschule von Weimar nach Gotha sein. Die Verwaltungsschule soll in das Ausbildungszentrum des Landes integriert werden und nach unseren Informationen - und das haben die Gespräche gezeigt - sind die Betroffenen der Weimarer Schule eben nicht einbezogen worden. Herr Kölbel, es gibt eben einen Unterschied zwischen Information und Einbeziehung. Sicherlich, das mag sogar stimmen, sind die informiert worden, aber eine Einbeziehung ist doch etwas anderes als eine reine Information. Bei einer Einbeziehung bin ich an der Meinung der Betroffenen interessiert, da biete ich Alternativen an und da kann ich über verschiedene Varianten diskutieren - und das ist unstrittig nicht geschehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bedürfnisse und die besonderen Anforderungen der Thüringer Verwaltungsschule werden bei diesen Verlagerungsüberlegungen der Landesregierung nicht berücksichtigt. Erst auf unseren Antrag hin war die Landesregierung überhaupt motiviert und angehalten, in der Öffentlichkeit mal ihre Vorstellungen darzulegen. Im Innenausschuss hat der Innenminister nicht zum ersten Mal eingestehen müssen, dass es offenbar noch kein abgeschlossenes Konzept gibt. Das ist insofern widersprüchlich, weil ja im Juli 2007 die Landesregierung bereits ein sogenanntes Bündelungskonzept zur Kenntnis genommen hat. Wir gehen mal davon aus, dass nach der Geschäftsordnung der Landesregierung und der Aufgabenverteilung der Innenminister dem Kabinett dieses Konzept vorgeschlagen hat, was das Kabinett zur Kenntnis genommen hat. Wie dann der Innenminister ein halbes Jahr später sagen kann, er ist mit seinem Meinungsbildungsprozess überhaupt noch nicht am Ende und er sieht es überhaupt nicht ein, die Öffentlichkeit im Rahmen seiner Willensbildung

zu beteiligen, das bleibt einer der unlösbaren Widersprüche in diesem Gesamtverfahren. Ich gehe mal davon aus, dass der Vertreter der Landesregierung, der hier noch in der Debatte hoffentlich Rede und Antwort stehen wird - ich gehe mal davon aus, das sind Sie, Herr Staatssekretär -, sich mal zu diesem Widerspruch äußert. Wie kann es sein, das Kabinett nimmt ein Konzept zur Kenntnis und der zuständige Fachminister ist ein halbes Jahr später überhaupt noch nicht mit dem Nachdenken darüber fertig. Was hat er denn dem Kabinett dann zur Kenntnis gegeben? Klären Sie uns bitte auf, was in diesem Kabinett so vor sich geht. Wir wollen es gern mal wissen mit Blick auf später. Wir müssen irgendwann auch mal eine Geschäftsordnung machen, da können wir lernen.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Kabinett soll sich erst noch mit einem erarbeiteten Konzept beschäftigen, jedoch läuft der Mietvertrag für die Weimarer Schule bald aus, nämlich Mitte März. Eine Verlängerung dieses Mietvertrags - so war zumindest der Sachstand im Januar - war von der Landesregierung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in Erwägung gezogen worden. Es hätte auch ein vergleichsweise günstiger Kauf der Immobilie infrage kommen können, aber das hat die Landesregierung auch abgelehnt, obwohl offenbar die Ursache dafür nicht fehlende Haushaltsmittel waren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion hat sich dann mit ihrer Mehrheit wieder für den Abbruch der Diskussion entschieden und hat selbst das Informationsrecht der Opposition damit aus unserer Sicht in fragwürdiger Art und Weise eingeschränkt und hat mit ihrem Antrag einfach im Innenausschuss beschlossen, dass die Beratung abgebrochen wird und damit die Sache erledigt ist. Damit hat der Innenausschuss nicht mal die Chance gehabt, wenn das Konzept dann vorliegt, sich damit zu beschäftigen. Auch da muss man fragen, wie die Regierungsfraktion die Kontrollfunktion des Landtags gegenüber der Landesregierung bewertet, ob das überhaupt kein Wert mehr an sich ist. Für uns ist das noch ein wichtiger Wert, und zwar unabhängig, ob diese Kontrollfunktion durch die Opposition wahrgenommen wird oder durch die Regierungsfraktion.

(Beifall DIE LINKE)

Auch die Regierungsfraktion muss ein Interesse daran haben, dass die Landesregierung in gewissem Maße kontrolliert wird. Es ist doch nicht zu viel verlangt, dass die Landesregierung bei so einer wichtigen Entscheidung zur Zusammenlegung von Landeseinrichtungen in dem zuständigen Fachaus

schuss Rede und Antwort steht. Da passiert doch überhaupt noch nichts. Eigentlich müsste die Landesregierung selbst dankbar sein, weil sie dort ihre guten Ergebnisse präsentieren kann. Die Landesregierung müsste selbst Interesse haben, aber offenbar hatte die Landesregierung Befürchtungen, dass möglicherweise die Öffentlichkeit die Ergebnisse des Nachdenkens des Innenministers anders bewertet, als sie das erwartet hätten. Der Innenstaatssekretär hat auch noch mal ausgeführt, es gäbe keine konkreten Pläne der Landesregierung zum Umzug der Thüringer Verwaltungsschule nach Gotha. Da sagen wir, Herr Innenstaatssekretär, unsere Informationen sind andere. Uns liegen beispielsweise detaillierte Raumbelegungspläne für Gotha vor. Die sollen offenbar die Grundlage für den Umzug bilden. Selbst Überlegungen zur Veränderung von Raumzuschnitten sind in dem Zusammenhang diskutiert worden.

Meine Damen und Herren, DIE LINKE fordert, dass alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Standortverlegung von Weimar nach Gotha stehen, sofort eingestellt werden und zunächst eine Diskussion mit den Betroffenen erfolgt - keine Information, sondern eine Diskussion. Andernfalls droht, dass die seit 1991 erfolgreich arbeitende Thüringer Verwaltungsschule an Qualität ihrer Ausbildung verliert. Wir wissen, der Ausbildungskomplex in Gotha arbeitet hoch defizitär, braucht erhebliche Zuschüsse aus dem Landeshaushalt, während die Thüringer Verwaltungsschule in Weimar eine kostenrechnende Einrichtung ist. Sie muss kostendeckend arbeiten. Vermutlich will aber die Landesregierung versuchen, durch die Integration einer kostendeckenden Einrichtung in das Ausbildungszentrum Gotha den Zuschussbedarf erheblich zu reduzieren und dabei mögliche Einsparungs- und Optimierungspotenziale im Ausbildungszentrum zu verschleiern. Wir wollen das nicht, sondern wir wollen tatsächlich auch im Interesse der Kostentransparenz, dass deutlich wird, welche Landesbehörden arbeiten kostendeckend und welche bedürfen hoher Zuschüsse aus dem Landeshaushalt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischenzeitlich wurde uns mitgeteilt - und damit ist das Chaos perfekt -, dass die Landesregierung einer Verlängerung des Mietvertrages in Weimar bis zum Jahre 2010 zugestimmt hat. Also jetzt müssen Sie mir mal erklären, der Innenminister denkt noch nach, die Landesregierung hat offenbar das Bündelungskonzept noch nicht abschließend bearbeitet, im Juli 2007 offenbar nur ein Zwischenergebnis zur Kenntnis genommen. Im Januar wird gesagt, eine Verlängerung des Mietvertrags wird nicht erwogen. Der Innenstaatssekretär sagt, ein Umzug nach Gotha wird nicht erwogen. Jetzt auf einmal ist der Mietvertrag bis 2010 verlängert und in die Gothaer Räume, die ja nun auch vorhanden sind, soll eine andere

Landesschule einziehen. Was nun? Wir erhoffen uns Aufklärung vom zuständigen Ministerium, ansonsten verstärkt sich natürlich der von mir eingangs genannte Eindruck, dass in Ihrer Landesregierung ein Grundsatz herrscht, und zwar dass Sie Verwaltungsprozesse und Regierungshandeln nach der Chaostheorie gestalten. Das kann mal aufgehen, das wissen wir, aber im Regelfall geht es schief. Da wir es hier mit Menschen zu tun haben, lehnen wir das ab. Wir würden darum bitten, anstelle der Chaostheorie konzeptionell durchdachtes Handeln zu setzen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Landesregierung Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wenn der Abgeordnete Kuschel redet, darf natürlich die Landesregierung nicht schweigen. Nachdem Sie mich so schön aufgefordert haben, will ich zunächst erst einmal klarstellen, wir sind natürlich für jeden Impuls des Gesetzgebers dankbar, weil wir ja ohnehin an Recht und Gesetz gebunden sind als Landesregierung, nicht nötig haben wir allerdings Impulse der Linksfraktion, wenn es um dieses Thema geht. Wenn wir mal den Antrag ansehen, kann man zu der Überschrift nur bemerken, das ist aus Sicht der Landesregierung ja kein Problem, denn genau das hat die Landesregierung vor, nämlich zusammen mit den Beteiligten die Bündelung vorzunehmen und die richtigen Konzepte zu erarbeiten.

Ich will am Anfang nur noch mal kurz sagen - weil Ihr Hauptsparringspartner, Herr Abgeordneter Kuschel, immer das Innenministerium, vorzugsweise der Innenminister, ist -, das Bündelungskonzept, von dem hier die Rede ist, ist vom Finanzministerium federführend dem Kabinett vorgelegt worden, nur der guten Ordnung halber. Wir haben den Antrag der Linksfraktion am 18. Januar ausführlich im Innenausschuss erörtert. Seitdem hat sich auch nichts Wesentliches geändert bis auf die Tatsache, Sie haben es angesprochen, dass der Mietvertrag für die Thüringer Verwaltungsschule, und zwar der Mietvertrag in Weimar, inzwischen verlängert worden ist. Das signalisiert schon, dass meine Aussage auch richtig ist, ein Umzug steht aktuell nicht zur Debatte. Ich habe nie gesagt, ein Umzug wird nicht erwogen, da kommt es auf die Wortwahl an, sondern der Umzug steht aktuell nicht zur Debatte.