Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache zu beiden Tagesordnungspunkten, zu Tagesordnungspunkt 6 und Tagesordnungspunkt 27.
Ich komme dann zur Abstimmung im Bereich zu Tagesordnungspunkt 6. Hier wurde Ausschussüberweisung beantragt für den Ausschuss für Wissen
schaft, Kunst und Medien, den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und den Innenausschuss. Ich gehe davon aus, dass die Federführung beim Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien liegen soll. Dann lasse ich jetzt darüber abstimmen. Herr Abgeordneter Döring, bitte.
Ja. Dann lasse ich jetzt abstimmen. Wer für die Überweisung der Drucksache 4/3956 an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ebenfalls einstimmig beschlossen.
Wer für die Überweisung an den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ebenfalls einstimmig so beschlossen.
Ich lasse abstimmen darüber, wer für die Überweisung an den Bildungsausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Damit ist die Überweisung an den Bildungsausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt über die Federführung abstimmen. Wer für die Federführung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist das ebenfalls einstimmig beschlossen. Ich kann den Tagesordnungspunkt 6 endgültig schließen.
Ich komme zur Abstimmung hinsichtlich des Tagesordnungspunkts 27 „Thüringen liest: Treffpunkt Bibliothek“, Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3921. Hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden; dem wird auch nicht widersprochen.
Dann lasse ich direkt über die Drucksache 4/3921 abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Herr Kollege Grüner, war das eine Gegenstimme? Nein. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Antrag einstimmig so beschlossen worden. Ich kann den Tagesordnungspunkt 27 schließen.
Änderung der Geschäftsord- nung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/3955 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat heute einen Antrag eingebracht zur Novellierung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Die Geschäftsordnung ist inhaltlich eigentlich das Handbuch für unsere parlamentarischen Verfahren und so soll es denn auch sein. Das parlamentarische Verfahren der Novellierung, der Beratung soll damit eröffnet werden. Die Fraktionen dieses Hohen Hauses sind sich darin einig, dass eine Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten erfolgen soll und deshalb keine Aussprache hier erforderlich wäre. Das werden wir dann im Ausschuss leisten und über die Rückmeldung natürlich hier im Plenum dann wieder die Debatte für die Öffentlichkeit führen. Also Überweisung an den Ausschuss und keine weitere Aussprache. Vielen Dank.
Danke schön. Die Zustimmung hierzu ist gegeben worden. Dann lasse ich direkt über die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist einstimmig der Überweisung an den Ausschuss gefolgt. Ich kann den Tagesordnungspunkt 7 schließen.
a) Seniorenarbeit in Thürin- gen stärken Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2953 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/3849 -
b) Seniorinnen und Senioren - aktiv in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/2998 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/3850 -
Das Wort hat Abgeordneter Worm aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit seiner Sitzung am 21. Juni 2007 überwies der Landtag den Antrag der Fraktion der SPD „Seniorenarbeit in Thüringen stärken“ - Drucksache 4/2953 - und den Antrag der CDU „Seniorinnen und Senioren - aktiv in Thüringen“ - Drucksache 4/2998 - an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
In der 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit erfolgte am 6. Juli 2007 mit der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung zeitgleich die gemeinsame Beratung der beiden Anträge in öffentlicher Sitzung. Unter den Ausschussmitgliedern gab es Einvernehmen, den Beratungsgegenstand in der Ausschuss-Sitzung am 31. August 2007 wieder aufzurufen.
Die Fraktionen wurden gebeten, sich im Vorfeld dieser Sitzung über mögliche Fragenkomplexe auszutauschen, um diese der Landesregierung am 31. August übergeben zu können. Im Ergebnis dessen wurden in den nachfolgenden Beratungen des Ausschusses dezidiert die aufgeworfenen Themen und Fragen geordnet nach den Inhalten mit den jeweiligen Ministerien, wie Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, Innenministerium, Ministerium für Bau und Verkehr sowie Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, vertiefend beraten.
Der Wiederaufruf der beiden Anträge gemeinsam mit der Großen Anfrage „Seniorinnen und Senioren in Thüringen“ erfolgte in der 40. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 31.08.2007 in öffentlicher und am 05.10.2007 in der 42. Sitzung in nicht öffentlicher Sitzung. Während in der 40. Sitzung des Sozialausschusses lediglich Verfahrensfragen zu beiden Anträgen geklärt wurden, beschloss der Ausschuss in der 42. Sitzung eine schriftliche Anhörung zu den beiden Anträgen. Die Fraktionen wurden gebeten, bis 09.11.2007 Vorschläge für die Liste der Anzuhörenden zu machen. Der Ausschuss beschloss einstimmig eine
schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu den Drucksachen 4/2953 und 4/2998 durchzuführen. In seiner Sitzung am 9. November 2007 beschloss der Ausschuss in nicht öffentlicher Sitzung die Liste der Anzuhörenden, weiterhin die schriftliche Stellungnahme der Anzuhörenden zu den beiden Anträgen bis zum 31.12.2007 zu erbitten und die Auswertung der Anhörung im Januar durchzuführen. In der 45. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 18. Januar 2008 erfolgte in öffentlicher Sitzung die Fortberatung der beiden Anträge gemeinsam mit der Fortberatung der Großen Anfrage der CDU und der Antwort der Landesregierung. Im Mittelpunkt stand hierbei die Auswertung der schriftlichen Anhörungen. Hierbei lagen die Zuschriften folgender Verbände vor: Landesverband der Volkssolidarität - Landesverband Thüringen, Landesarbeitsgemeinschaft des Seniorenbüros in Thüringen, Gemeinde- und Städtebund Thüringen, Thüringer Landkreistag, Fachhochschule Erfurt - Fachbereich Sozialwesen, Seniorenunion der CDU, DGB - Landesbüro Erfurt, Seniorenvertretung, Landseniorenverband Thüringen e.V., Verband deutscher Alten- und Behindertenhilfe - Landesverband Thüringen, LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e.V., Sozialverband VdK Hessen/Thüringen e.V., Landessportbund Thüringen e.V., Thüringer Seniorenverband BRH e.V., Katholisches Büro Erfurt, welches sich der Stellungnahme der LIGA angeschlossen hat.
Die Landtagsverwaltung wurde beauftragt, zu den Nummern 3 und 4 der Drucksache 4/2998, Antrag der CDU, die unterschiedlichen Gremien insbesondere zur Frage der Seniorenvertretung in einer Synopse gegenüberzustellen. Folgende Schwerpunkte wurden dabei in den Mittelpunkt der Betrachtungen gerückt: Aufbau Internetportal, seniorengerechtes Bauen bzw. Umsetzung von alternativen Wohnungskonzepten für ein langes selbstbestimmtes Leben, Seniorenvertretung - Strukturförderung und finanzielle Unterstützung der Landesseniorenvertretung Thüringen e.V., Erstellung von Seniorenförderplänen, Unterstützung der Kommunen, Entwicklung von Leitlinien und Landesprogrammen.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, in der Februarsitzung den Bericht der Landesregierung zu Nummer 1 des Alternativantrags der CDU-Fraktion - hier: Die Landesregierung wird gebeten, über die Arbeit des Landesseniorenbeirates zu berichten -, entgegenzunehmen. In der 46. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 22. Februar 2008 wurden die Anträge der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2953 - in geänderter Fassung als Tischvorlage vorliegend - und der der Fraktion der CDU in Drucksache 4/2998 abschließend in öffentlicher Sitzung behandelt. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich die Ablehnung des Antrags
der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2953 und die Annahme des Alternativantrags der Fraktion der CDU in Drucksache 4/2998 „Seniorinnen und Senioren - aktiv in Thüringen“ zu empfehlen.
Danke. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Jung, Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Worm hat gerade ausgeführt, es ist ein langer Prozess der Behandlung der beiden Anträge im Ausschuss gewesen. Man muss sagen, bei der schriftlichen Anhörung, das hat Herr Worm jetzt nicht gesagt, war die Situation so, dass die Hälfte der Träger zu den Fragen geantwortet haben und über die Hälfte der Antworten war zu Themen der aktuellen Einschätzung der Seniorenarbeit im Lande Thüringen, was sich in den Anträgen nicht widerspiegelt.
Lassen Sie mich am Anfang, bevor ich auf die Anträge eingehe, genau zu dieser Situation auf dem Gebiet der Seniorenpolitik ein paar Bemerkungen machen. Die Träger, die Verbände und andere haben eingeschätzt, wir haben in Thüringen keinen Landesaltenbericht, der eine ausführliche Darstellung der Lebenssituation von Seniorinnen und Senioren beinhalten sollte. Auch die Große Anfrage der CDU und deren Antwort durch die Landesregierung ist kein Ersatz dafür. Wir haben keinen Gesundheitsbericht im Lande Thüringen, der sich spezifisch mit den Fragen der Gesundheit im Alter beschäftigen kann. Wir haben auch keine handlungsorientierten seniorenpolitischen Leitlinien. Nach einer jahrelangen Landesförderung für innovative Einrichtungen der Seniorenarbeit wie den Seniorenbüros wurden mit den Kommunen keine Übergangsfristen vereinbart, die den Bestand der Seniorenbüros sichern mit der Folge, dass über 50 Prozent der Seniorenbüros ihre Arbeit einstellen mussten. Die Einschätzung war auch, dass von der Landesregierung fast keine Impulse - auch keine innovativen - im Bereich der Seniorenarbeit ausgehen und das Landesprogramm für Demenz wohl die einzige Ausnahme darstellt.
Bemängelt wurde, dass keine Gesprächspraxis vorhanden ist zwischen Fachwissenschaft, Politik und der Praxis im Allgemeinen und keine Ansätze zu erkennen sind, dass diese in irgendeiner Form entwickelt werden sollen. Bemängelt wurde auch - und das hat etwas mit den Seniorenbüros zu tun -, dass keine Bemühungen erkennbar sind, effiziente und nachhaltige Strukturen außerhalb der Wohl
fahrtsverbände zu fördern und das Land im Bereich der Seniorenarbeit keine anregende, beratende, koordinierende und fördernde Funktion wahrnimmt. In vielen Gesprächen im Lande nimmt man immer wieder wahr, dass sich die auf dem Gebiet sehr häufig ehrenamtlich Tätigen auch oft allein fühlen.
Was wir haben, meine Damen und Herren, sind die 17 Thesen, die Sie im Antrag der CDU benannt haben, die ganz wenige kennen und für mich als Alibi dienen, die nach Ihren Aussagen in der letzten Diskussion im Seniorenbeirat immer diskutiert werden, was ich in meiner Wirkung im Landesseniorenbeirat nicht bestätigen kann. Jetzt soll anhand der Thesen im CDU-Antrag ein seniorenpolitisches Konzept erarbeitet werden. Prinzipiell ist diese Erarbeitung zu begrüßen, denn ein Konzept ist immer besser als kein Konzept. Aber Themenstellungen, das habe ich das letzte Mal schon kritisiert, wie Altersdiskriminierung oder Altersarmut, sind dabei zu wenig berücksichtigt.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 22. Februar wurde sehr intensiv noch mal darüber diskutiert. Herr Dr. Zeh, Ihr Staatssekretär hätte mir in dieser Sitzung schon konkretere Aussagen bei meiner intensiven Nachfrage zur Erstellung des Seniorenkonzepts bzw. für eine Berichterstattung zum Thema „Seniorenpolitik“ geben können, das hätte ich erwartet. Er hat - wie man so schön sagt - salomonisch wie die Katze um den heißen Brei geredet ohne auf die konkreten Fragen, die ich stellte, zu antworten. Die Frage war, wie ein Seniorenkonzept oder ein Seniorenbericht durch die Landesregierung erarbeitet werden soll, ob dies durch die Landesregierung erarbeitet oder an Dritte weitergegeben werden soll. Eine konkrete Antwort - wie bereits erwähnt - gaben Sie uns nicht, obwohl Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine beschränkte Ausschreibung, ich zitiere: „für die Erarbeitung der analytischen und empirischen Grundlagen für eine seniorenpolitische Konzeption der Landesregierung des Freistaats Thüringen“ an potenzielle Bewerber gegangen ist.
Ausgehend von den so oft erwähnten 17 Thesen soll nun im Zeitraum vom 02.05.2008 bis zum 31.03.2009 diese Konzeption vorgelegt werden. Die Zuschlags- und Bindungsfrist für die Vergabe dieses Auftrags endete in der vergangenen Woche am 04.04.2008.
Ich gehe davon aus, Herr Minister, dass Sie uns, den Abgeordneten im Sozialausschuss, die Unterlagen für die Erstellung eines seniorenpolitischen Konzepts zur Verfügung stellen werden, und ich gehe auch davon aus, dass Sie uns konkrete Antwort geben, wer sich dafür beworben hat und wer den Zuschlag für die Erstellung des Konzepts erhalten hat.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns über Senioren unterhalten, dann müssen wir uns natürlich auch die Frage beantworten: Wie definieren wir Alter? Eine allgemeine Definition des Alters gibt es nicht. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation beginnt der Mensch mit 45 Jahren bereits zu altern, zählt mit 61 Jahren zu den älteren Menschen, mit 76 Jahren zu den alten und mit 91 zu den sehr alten Menschen. Mit 80 Jahren wird von Hochaltrigkeit gesprochen. Es sind jedoch die unterschiedlichen Biografien, die Lebensbedingungen und Lebensstile, die das individuell gefühlte Alter bestimmen. In unserer Gesellschaft gibt es heute eine von Vielfalt geprägte Gruppe alter Menschen mit unterschiedlichen Interessen, persönlichen Vorstellungen und Anforderungen an das Leben. Deshalb sollten in einem seniorenpolitischen Konzept neben diesen 17 Thesen auch Altersgruppen zugrunde gelegt werden, wie z.B. ältere erwerbsfähige Menschen ab dem, wegen mir, 55. Lebensjahr, ältere und alte Menschen in der Nacherwerbsphase und hoch betagte Menschen.
Nun einige Bemerkungen zu den zwei Anträgen, die sehr umfangreich, wie Sie gehört haben, diskutiert worden sind. Dem Antrag der SPD hat unsere Fraktion im Ausschuss zugestimmt. Wir stimmen zu, dass die Förderung der Landesseniorenvertretung notwendig und überfällig ist, die Arbeit vorhandener Strukturen und Organisationen muss besser vernetzt werden in Thüringen. Im Haushalt haben wir zwar die Aufstockung der Mittel, aber keine Kontinuität in der Förderung und damit natürlich auch der Arbeit.
Zu Punkt 2: Es existiert momentan nur in größeren Kommunen eine kommunale Altenplanung. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, dass Standards der kommunalen Altenplanung gesetzlich geregelt werden, wobei es nicht um die Schaffung von neuen Fördertatbeständen geht, sondern um eine Förderung der Potenziale von älteren Menschen in den Kommunen sowie um das Wahrnehmen von Querschnittsaufgaben. Ich erinnere in dem Zusammenhang nochmals an meine aufgemachte Forderung nach Altersgruppen.
Zu Punkt 3: Ein Landesprogramm, wie ein Konzept zur Unterstützung der Seniorenarbeit, das auf einer Bestandsaufnahme basiert, auf die zukünftige Entwicklung orientiert, generationsintegrierend wirkt, Querschnittsaufgaben formuliert und eine landespolitische Verantwortung benennt, ist natürlich uneingeschränkt zu begrüßen.
Zum CDU-Alternativantrag: Wir bedauern es außerordentlich, dass die CDU im Ausschuss nicht bereit war, trotz unserer Bemühungen, beide Anträge in Übereinstimmung zu bringen, weil einige Aspekte des Antrags der CDU durchaus von uns mitgetragen
Zu Punkt 1 zum Landesseniorenbeirat: Man kann und muss sagen, der Landesseniorenbeirat ist wenig effizient, die im Landesseniorenbeirat von den Mitgliedern gemachten Vorschläge wurden nicht oder nur ungenügend bearbeitet. Auf Nachfrage auch im Ausschuss wurde geantwortet, es werden prinzipiell immer alle Vorschläge des Landesseniorenbeirates einbezogen, ein Beispiel dafür ist mir nicht bekannt und konnte auch nicht genannt werden. Die Vorschläge zum Landesseniorenbeirat können von den Mitgliedern kaum vorbereitet werden, besprochen werden, weil auch keine Jahresarbeitsplanung erfolgt. Ich denke, über die Arbeitsweise des Landesseniorenbeirates sollte noch einmal separat gesprochen werden und ich muss deutlich sagen, Mitwirkung von Senioren und Mitbestimmung von Senioren stellen wir uns anders vor. Deswegen haben wir auch in einer breiten Diskussion momentan unser Seniorenmitbestimmungsgesetz mit vielen Verbänden in der Diskussion und werden dieses auch in diesem Jahr, in der zweiten Hälfte, nach umfangreicher Diskussion in den Landtag einbringen.
Seniorinnen und Senioren des Landes Thüringen setzten vor allem in der politischen Teilhabe und in der Interessenvertretung einen Schwerpunkt ihrer Aktivitäten. Die hohe Wahlbeteiligung älterer Menschen zeigt ihr Verantwortungsbewusstsein und ihr hohes Interesse am gesellschaftlichen Leben. Ältere Frauen und Männer sind aber auch bereit, Politik aktiv mitzugestalten. Mit den Seniorenbeiräten haben sich die Seniorinnen und Senioren eine praktikable organisatorische Basis für ihre politische Teilhabe vielerorts geschaffen. Nun gilt es, eine gesetzliche Verankerung zu schaffen.
Zum Internetportal: Es ist nach wie vor unklar, wie und wer das Internetportal betreiben und pflegen soll, welche Zielstellung und Zielgruppe ein solches Portal hat und was es überhaupt präsentieren soll. Die meisten Anzuhörenden haben eingeschätzt, dass sie es sinnvoller fänden, die hohen finanziellen Mittel, die dafür eingesetzt werden sollen, momentan für anderes oder erst an zweiter oder dritter Stelle für ein Internetportal einzusetzen. Die Argumentation dafür war, dass die großen Wohlfahrtsverbände oft eine eigene Internetplattform haben und die Ausgeprägtheit von Internetforen bei Senioren momentan noch nicht ganz so ausgeprägt ist. Ein aufwändiges Internetportal der Landesregierung, das allein Regierungspolitik präsentiert - das war die Einschätzung der Landesseniorenvertretung -, ist aus unserer Sicht nicht notwendig.
Zu Punkt 4 - Seniorengerechtes Bauen: Berichte über seniorengerechtes Bauen oder barrierefreies Bauen sind sicherlich sinnvoll, wobei natürlich Auswirkungen auf Abwanderungen und Entwicklungen im ländlichen Raum vor allen Dingen dargestellt werden müssen und insbesondere das Vorhalten einer sozialen Infrastruktur und Verkehrsanbindungen dabei eine Rolle spielen sollten. Das heißt, es geht eben nicht nur um die Bauaktivitäten, sondern um seniorengerechte Wohnumfelder und Infrastrukturen und deren Perspektive und um die Frage, ob insbesondere hochaltrige Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, in infrastrukturschwachen Regionen Thüringens in Zukunft überhaupt noch leben können. Mittel sind in diesem Bereich gerade in den letzten Jahren erheblich gekürzt worden.