Protokoll der Sitzung vom 10.04.2008

Ich habe doch konkret gesagt, was wir jetzt mit Wirkung auf den 1. Mai beabsichtigen und das werden wir auch tun. Noch einmal zum Thema, das uns auch von Ihrer Fraktion immer entgegengehalten wird, Anzahl der nur eingeschränkt Verwendungsfähigen. Natürlich hat diese Anzahl Auswirkungen auf die Einsatzfähigkeit der Polizei, Tatsache ist aber auch, dass eingeschränkt verwendungsfähige Polizeivollzugsbeamte weiterhin polizeiliche Aufgaben erfüllen und erfüllen können, wenn auch nicht alle Aufgaben im gesamten Spektrum und nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit. Bereits im Sommer 2007 wurde deshalb die Einführung eines Gesundheitsmanagements als Führungsaufgabe und Teil der Personal- und Organisationsentwicklung zur Reduzierung der Anzahl der eingeschränkt verwendungsfähigen Beamten in Angriff genommen. Das wird kurzfristig - das ist eine weitere Maßnahme - intensiviert und ich erhoffe mir davon auch schon bald erste Ergebnisse und auch eine Entlastung im personellen Bereich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ohne dem nächsten Innenminister vorgreifen zu wollen sage ich auch politisch an dieser Stelle in aller Deutlichkeit, wer glaubt, es herrsche Stillstand bei der Fortsetzung der Polizeireform, der täuscht sich.

(Beifall CDU)

Die Polizeireform - und ich möchte mich dafür stark machen, dass wir von diesem Begriff OPTOPOL einmal wegkommen, denn es ist eigentlich viel mehr

als das, was bisher verkürzt immer unter diesem Thema verhandelt worden ist - ist nicht vom Tisch und die erforderlichen Maßnahmen, die zum größten Teil nicht die Frage der PD-Struktur betreffen, werden Schritt für Schritt umgesetzt werden. Wir sind fest entschlossen, diese Reform unter Einbeziehung der Fachleute der Polizei und der Gewerkschaften im Sinne des Beschlusses des Thüringer Landtags zu einem Erfolg zu führen und das sind wir nicht zuletzt auch und gerade der Thüringer Polizei schuldig. Ich bitte deshalb alle, die hierzu beitragen können, um Unterstützung und konstruktive Mitarbeit. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich beende damit die Aktuelle Stunde und rufe auf den Tagesordnungspunkt 33 - dazu hatten wir uns verabredet -

Wahl des Vizepräsidenten des Thüringer Rechnungshofs Wahlvorschlag der Landes- regierung - Drucksache 4/3983 -

Es ist bekannt, die Amtszeit des Vizepräsidenten des Thüringer Rechnungshofs, Herrn Dr. Peter Gundermann, endet demnächst. Eine Wiederwahl ist laut Gesetz ausgeschlossen. Der Landtag wählt den Vizepräsidenten des Rechnungshofs gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Rechnungshofsgesetzes mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, also 59 Stimmen, ohne Aussprache für 12 Jahre. Dazu liegt Ihnen der Wahlvorschlag der Landesregierung in Drucksache 4/3983 vor. Sie schlägt erneut Herrn Dr. Pidde vor. Dies ist entsprechend unserer parlamentarischen Übung zulässig. Das Rechnungshofsgesetz schreibt keine geheime Wahl vor, daher gelten die Regelungen unserer Geschäftsordnung. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Abgeordneter Blechschmidt, vonseiten der LINKEN gibt es Widerspruch.

Ja, Frau Präsidentin, ich widerspreche.

Bei Widerspruch wird eine geheime Wahl durchgeführt. Wir werden wie folgt verfahren. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Stimmzettel haben Sie die Möglichkeit, Ja, Enthaltung oder Nein anzukreuzen. Ich berufe die Wahlhelfer, die Abgeordneten Berninger, Eckardt und Holbe. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Dieter Althaus, Matthias Bärwolff, Rolf Baumann, Dagmar Becker, Gustav Bergemann, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Werner Buse, Christian Carius, Birgit Diezel, Sabine Doht, Monika Döllstedt, Hans-Jürgen Döring, David-Christian Eckardt, Antje Ehrlich-Strathausen, Volker Emde, Petra Enders, Wolfgang Fiedler, Dr. Ruth Fuchs, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger, Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Christian Gumprecht, Dr. Roland Hahnemann, Ralf Hauboldt, Dieter Hausold, Susanne Hennig, Michael Heym, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Mike Huster, Siegfried Jaschke, Margit Jung, Ralf Kalich, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Christian Köckert, Eckehard Kölbel, Dr. Michael Krapp, Dr. Peter Krause.

Krauße, Horst; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemke, Benno; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Mohring, Mike; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Pidde, Werner; Pilger, Walter; Primas, Egon; Reimann, Michaele; Reinholz, Jürgen; Dr. Johanna ScheringerWright; Prof. Dagmar Schipanski; Schröter, Fritz; Dr. Hartmut Schubert; Schugens, Gottfried; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Reyk; Skibbe, Diana; Dr. Volker Sklenar; Sonntag, Andreas; Stauche, Carola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Trautvetter, Andreas; Wackernagel, Elisabeth; Walsmann, Marion; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Wolf, Katja; Worm, Henry; Dr. Klaus Zeh.

Hatten alle die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis des Wahlgangs bekannt. Es wurden 85 Stimmzettel abgegeben. Ein Stimmzettel war ungültig, das heißt, 84 gültige Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfielen 57 Jastimmen, 25 Nein

stimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Das wären 59 Stimmen gewesen. Abgeordneter Höhn?

Frau Präsidentin, ich bitte Sie um eine Unterbrechung der Sitzung um ca. 15 Minuten.

Ich unterbreche die Sitzung für 15 Minuten.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen. Wir setzen die Sitzung fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

BahnCard 50 - Vorteile auch für ganz Thüringen Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3716 -

Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall.

Die Landesregierung erstattet Sofortbericht zur Nummer 1 des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, gestatten Sie mir zu Beginn meines Sofortberichts einen herzlichen Dank an die Antragsteller, dass Sie mir hier die Gelegenheit geben, den Verbundtarif Mittelthüringen zu erläutern.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ich hoffe, nicht nur das.)

Eine sorgfältige Internetrecherche zu der Preisgestaltung in Tarifverbünden hätte diesen Antrag vielleicht auch überflüssig machen können, aber kommen wir zu den Einzelheiten.

Der im Antrag behauptete, bundesweit geltende Vorteil einer BahnCard 50 gilt nur außerhalb von Verkehrs- und Tarifverbünden und hat deshalb mit dem Tarifverbund Mittelthüringen zunächst nichts zu tun. Eine Nutzung von BahnCard-Fahrscheinen ist in der Regel auch bei alleiniger Nutzung von Zügen der Eisenbahn innerhalb von Verbünden ausgeschlossen. In Thüringen war dies nur im Rahmen einer Übergangsregelung bis zur Einführung der verbundweiten Regelung zulässig. Bereits bei der Einführung des Verbundes im April 2006 wurde die

schrittweise Abschaffung von Haustarifen und die Anerkennung der BahnCard im Verbundtarif durch die beteiligten Verkehrsunternehmen vereinbart. Die Tarifbestimmungen für die BahnCard werden als Angebot für den Fernverkehr durch den Bund genehmigt. Lediglich die Frage der Anerkennung der BahnCard im regionalen und Stadtverkehr eines Tarifverbunds unterliegt in diesem Fall der Genehmigung des Freistaats Thüringen. Den Vorwurf, dass das Land als Genehmigungsbehörde für die Tarife die bundesweit geltenden Vorteile der BahnCard außer Kraft gesetzt hat, muss ich daher zurückweisen. Im Gegenteil, mit der jetzigen Regelung gewährt der Tarifverbund Mittelthüringen als einziger Verbund in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einen 25-prozentigen Rabatt für alle BahnCardInhaber. Das dabei gewählte Vorgehen, einheitlich 25 Prozent Rabatt zu gewähren, entspricht im Übrigen den Regelungen in den Verbünden Deutschlands, die die BahnCard anerkennen.

Kernstück eines Tarifverbunds, meine Damen und Herren, ist doch der gemeinsame Tarif, der die Nutzung von Eisenbahn, Straßenbahn und Bussen mit nur einem Fahrschein ermöglicht. Durch die Einführung des Verbundtarifs in Mittelthüringen besteht für die Fahrgäste ein verkehrsträgerübergreifendes Angebot im ÖPNV. Die Verkehrsunternehmen erwarten durch das rabattierte Angebot mehr Fahrgäste, höhere Einnahmen und eine bessere Auslastung ihrer Fahrzeuge. Dies entspricht auch der Zielstellung der Landesregierung, durch ein attraktives Angebot mehr Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen. Die Verknüpfung der Vorteile der bisher lediglich auf die Eisenbahnverkehre beschränkten BahnCard mit denen des Tarifverbundes ist ein wesentlicher Baustein für die Attraktivität des ÖPNV. Kunden, die bisher vor allem die Bahn und hier insbesondere den Fernverkehr genutzt haben, erhalten einen deutlich rabattierten Zugang zum Stadt- und Nahverkehr der Region. Umgekehrt haben bisherige Nutzer von Stadt- und Nahverkehren einen zusätzlichen Anreiz, durch den Erwerb der BahnCard auch fernere Ziele umweltfreundlich und bequem mit der Bahn zu erreichen.

Meine Damen und Herren, dies hat weder etwas mit Vertragsbruch, Betrug oder Ungleichbehandlung zu tun. Um wie viel gleicher wollen Sie denn die BahnCard-Inhaber behandeln, wenn alle eine 25-prozentige Ermäßigung auf den Verbundtarif erhalten?

(Zwischenruf Abg. Lemke, DIE LINKE: Die haben aber alle unterschiedlich viel bezahlt.)

Ich möchte...

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Darauf nicht eingehen.)

Also, Herr Lemke, ich warte mal Ihre Beispiele ab, die Sie dann bringen werden und dann werden wir darüber mal reden im Nachhinein. Dann werden Sie merken, dass das alles Schall und Rauch ist, was Sie hier vortragen.

(Beifall CDU)

Ich möchte nicht in Abrede stellen - und das ist das Einzige, das ist der einzige Problemfall: Man kann eben Verbundtarife nicht so lösen, dass man alle besserstellt, sondern es wird bei Verbundtarifen immer eine Kompromisslösung gesucht, die das Optimalste ist. Es sind eben nur die BahnCard 50-Inhaber, die gelegentlich im Verbundgebiet reisen und dabei nur die Eisenbahn nutzen. Das sind die Einzigen, die bislang mehr bezahlen als bisher. Eine Hin- und Rückfahrt Erfurt-Jena kostete bisher mit der BahnCard 50 8,10 €. Neu kostet diese Fahrt - jetzt aber mit Bus- und Straßenbahnverkehren - mit BahnCard 25 oder 50 12,00 €. So, nun können Sie sich selbst ausrechnen, wenn der bisherige Inhaber einer BahnCard 50 dann vielleicht in Erfurt und Jena nicht fußläufig den Bahnhof erreicht, sondern in Jena auf der Hinfahrt Straßenbahn oder Bus nutzen muss,

(Zwischenruf Abg. Lemke, DIE LINKE: Ja, wenn.)

auf der Rückfahrt auch wieder Straßenbahn oder Bus nutzen muss, dass dann schon bei Benutzung der Straßenbahn- und Busverkehre in den jeweiligen Städten auch schon mit einer Bahncard 50 bis jetzt mehr bezahlt worden ist als mit den 12,00 € im Tarifverbund.

(Beifall CDU)

Ich habe ja auch die Beschwerden bekommen - aber einige wenige. Ich gehe davon aus, dass im Vergleich zu den begünstigten Fahrgästen nur eine kleine Zahl von Reisenden betroffen ist. Fahrgästen, die mit der neuen Regelung nicht einverstanden sind, hat die Deutsche Bahn AG angeboten, bis Ende Februar 2008 die BahnCard 50 gegen Erstattung zurückzunehmen. Ich hoffe, dass dieses Angebot dann auch angenommen worden ist. Dennoch bleibt es dabei, die Mehrzahl der Fahrgäste hat durch die Tarifangebote im Verbundgebiet erhebliche Vorteile. Und jetzt kommt der Vorwurf, die Pendler würden benachteiligt.

(Zwischenruf Abg. Lemke, DIE LINKE: Ja, ist ja so.)

Wissen Sie, Herr Lemke, eine Monatskarte ErfurtJena im Jahresabonnement kostet 135,30 € monatlich und damit können alle öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Und der regelmäßige Pendler, der die Monatskarte nicht annimmt, sondern das mit der BahnCard 50 bezahlt, der hat bis jetzt Kosten von 180,33 €.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wenn er jeden Tag fährt.)

Wenn er jeden Tag fährt. Damit wird deutlich, dass der regelmäßige Pendler durch die neue Regelung zur Anerkennung der BahnCard keinen Nachteil hat.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassend feststellen: Im Verbundtarif Mittelthüringen ist es gelungen, die Vorteile der BahnCardNutzung beizubehalten und die Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern. Mit dieser Regelung machen die Mitgliedsunternehmen des Tarifverbundes Mittelthüringen den ÖPNV für viele Fahrgäste attraktiver. BahnCard-Inhaber erhalten ab der Preisstufe 2 auch in Bussen und Straßenbahnen einen attraktiven Rabatt. Pendler reisen günstiger und können neben dem Zug auch Busse und Straßenbahnen benutzen. Bisherige Nutzer des ÖPNV haben einen zusätzlichen Anreiz, auch weitere Reiseziele umweltfreundlich mit der Bahn zu erreichen. Ich bin davon überzeugt, dass eine Mehrheit der Fahrgäste von der Anerkennung der BahnCard im Verbundtarif Mittelthüringen und insbesondere durch die verkehrsübergreifenden Angebote im Zeitkartenbereich profitieren wird.

(Beifall CDU)

Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags? Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Damit eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht und gleichzeitig die Aussprache zu Nummer 2 dieses Antrags. Ich erteile der Abgeordneten Doht, SPDFraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion kritisiert nicht die Einführung dieses Verbundtariftickets, sondern die Art und Weise, wie dieses eingeführt wurde. Zu Beginn des Jahres stellten die Fahrgäste erstaunt fest, dass innerhalb des Verkehrsverbundes Mittelthüringen ihre BahnCard 50 plötzlich nicht mehr galt. Auf alle Verbundtarifscheine wurde nur noch 25 Prozent Ermäßigung gewährt. Begründet wurde dies mit dem erweiterten Angebot bei den Verbundtarifscheinen. Die Inhaber des Ver

bundtarifscheins können Busse und Straßenbahnen mitnutzen. Das ist eine günstige Lösung, das ist richtig. Warum das aber mitten im laufenden Fahrplan geschehen musste, warum die Fahrgäste vorher unzureichend informiert wurden, muss schon hinterfragt werden. Selbst Verantwortliche bei der Bahn sagen, das ist hier nicht gut gelaufen.

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Das muss man den Tarif- verbund fragen.)