Protokoll der Sitzung vom 08.05.2008

2. Welche dienstrechtlichen Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der genannten nicht ordnungsgemäßen Vergabe wann, durch wen, mit welchem Ergebnis geprüft worden?

3. Welche haftungsrechtlichen Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der genannten nicht ordnungsgemäßen Vergabe wann, durch wen, mit welchem Ergebnis geprüft worden?

4. Welche strafrechtlichen Maßnahmen sind im Zusammenhang mit der genannten nicht ordnungsgemäßen Vergabe wann, durch wen, mit welchem Ergebnis geprüft worden?

Diese Frage beantwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Der in der Antwort zu Nummer 1 und Nummer 2 der Kleinen Anfrage 4/3268 beschriebene Vergaberechtsverstoß, das heißt die Vergabe von Ingenieurleistungen ohne ordnungsgemäßes Vergabeverfahren, wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde nach Vertragsabschluss festgestellt. Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage bereits ausgeführt, sieht die Thüringer Kommunalordnung keine Rechtsgrundlage für die Aufhebung eines zivilrechtlichen Vertrags vor, der unter Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen entstanden ist. Das rechtsaufsichtliche Instrumentarium bietet in einem solchen Fall dementsprechend keine Rechtsgrundlage dafür, auf eine Aufhebung des Vertrags selbst hinzuwirken. In derartigen Fällen ist grundsätzlich zu prüfen, ob dienst-, haftungs- und strafrechtliche Maßnahmen veranlasst sind, bzw. dann auch zu prüfen, ob ein entsprechender Beratungshinweis an den Landkreis vorzunehmen ist.

Zu Frage 2: Die Prüfung von dienst- und haftungsrechtlichen Maßnahmen ist noch nicht abgeschlossen. Eine weitergehende Beantwortung ist unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht möglich.

Zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Zu Frage 4: Aufgrund einer am 14. April 2008 eingegangenen Strafanzeige prüft die Staatsanwaltschaft Erfurt derzeit, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat im Zusammenhang mit der Vergabe vorliegen. Das Ergebnis dieser Prüfung bleibt abzuwarten.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, von welchem Zeitraum ist denn mit einem Abschluss der Prüfungen hinsichtlich der dienstrechtlichen und haftungsrechtlichen Maßnahmen auszugehen? Zweitens, sind im Zusammenhang mit der Vergabe des Ingenieurvertrags auch Fördermittel des Landes bereitgestellt worden und wie stellt sich in diesem Zusammenhang mit der Bereitstellung dieser Fördermittelfrage diese rechtswidrige Vergabe dar?

Zur Frage der Fördermittel des Landes kann ich jetzt ad hoc keine Angaben machen. Das würde ich gegebenenfalls nachreichen. Zum Zeitraum der andauernden Prüfungen kann ich nur sagen, so rasch wie möglich, die Rechtsaufsicht ist dran. Wir haben

auch noch einmal in Vorbereitung der Antwort nachgefragt, aber einen konkreten Zeitraum können wir im Hinblick auf die noch anzustellenden Ermittlungen nicht nennen.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Blechschmidt, Faktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4008.

Ergebnisse des Briefes des ehemaligen Thüringer Ministers für Bau und Verkehr Andreas Trautvetter vom 22. Januar 2008 an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG

In einem Schreiben des Thüringer Ministers für Bau und Verkehr, Andreas Trautvetter, an den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bahn AG, Herrn Mehdorn, wurde im Zusammenhang mit dem „Zug der Erinnerung“ auf die mögliche Unterstützung und Beteiligung dieser Initiative sowie die damit verbundene hohe moralische Verpflichtung des Unternehmens verwiesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG auf dieses Schreiben geantwortet oder in einer anderen Form auf die formulierten Anliegen reagiert?

2. Wenn ja, wie?

3. Wenn nein, sieht die Landesregierung, sieht der Schirmherr des Thüringer Abschnitts, Ministerpräsident Dieter Althaus, weiteren Handlungsbedarf gegenüber der Deutschen Bahn AG?

Für die Landesregierung beantwortet diese Frage Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Blechschmidt beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Ja.

Zu Frage 2: Ablehnend.

Zu Frage 3: Wegen der vorliegenden Antwort wird sich die Landesregierung an die Bundesregierung als Vertreterin des Eigentümers wenden und um entsprechendes Einwirken auf die Deutsche Bahn AG bitten.

Es gibt Nachfragen. Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Es gibt nur eine Nachfrage: Wann wendet sich die Thüringer Landesregierung an die Bundesregierung?

Zeitnah.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Anfrage auf. Abgeordnete Frau Dr. Klaubert, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4034.

Tor zur Stadt in Eisenach als Eigentor?

In Eisenach wird derzeit ein Bauvorhaben für die Bahnhofstraße heftig debattiert. Eine Firma plant auf einem Gelände von 20.000 Quadratmetern einen Fachmarkt mit 10.000 Quadratmetern Verkaufsfläche in zwei uniformen Baukörpern von bis zu 18 Meter Höhe, verbunden durch ein mehrgeschossiges Brückenbauwerk von zehn Metern Länge sowie Parkdecks auf dem Baukörper, die durch eine Rampe erreichbar sind. Die Arbeitsgruppe „Tor zur Stadt“ schätzt den Teilbebauungsplan der Firma mehrheitlich als völlig unzulänglich und nicht zukunftsorientiert ein. Es wird die Einbeziehung der Belange des städtebaulichen Denkmalschutzes aufgrund der zahlreichen denkmalgeschützten Gebäude des Gebietes gefordert. Insbesondere wird auf die Schutzwürdigkeit des Bahnhofsensembles und des Ensembles Nikolaitor, Nikolaikirche und angrenzende Bebauung hingewiesen. Prof. Dr. Dr. Hermann Wirth als Mitglied des Landesdenkmalrates hat dieses in seiner Stellungnahme noch einmal ausdrücklich betont. Hinzu kommt, dass durch den geplanten uniformen Baukörper der Blick zum Weltkulturerbe Wartburg verstellt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist das Projekt unter städtebaulichen und denkmalpflegerischen Aspekten zu bewerten?

2. Teilt die Landesregierung die Bedenken der Arbeitsgruppe „Tor zur Stadt“, wonach zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude vom Planungsvorhaben beeinträchtigt sind, und wie wird dies begründet?

3. Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf das Planungsvorhaben sieht die Landesregierung unter dem Aspekt des städtebaulichen Denkmalschutzes?

4. Wie bewertet die Landesregierung den Sachverhalt, dass die Expertengruppe Städtebaulicher Denkmalschutz in ihrer Stellungnahme vom April 2007 ausdrücklich Kritik am Planungsvorhaben übte?

Die Mündliche Anfrage beantwortet Staatssekretär Prof. Dr. Bauer-Wabnegg.

Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Aus städtebaulicher Sicht ist eine Überplanung bzw. Neuordnung der 13 Hektar großen Industriebrache in unmittelbarer Nähe zum Eisenacher Hauptbahnhof naheliegend, um das Areal als „Tor zur Stadt“ nachhaltig zu revitalisieren und aufzuwerten. Die geplante Bebauung berührt dabei die denkmalschutzrechtlichen Belange nicht, da weder der Ensemble- noch der Umgebungsschutz von der Baumaßnahme betroffen sind.

Zu Frage 2: Nein. Zur Begründung verweise ich auf die eben gegebene Antwort auf die Frage 1.

Zu Frage 3: Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Eisenach. Sie klärt die baulichen Veränderungen im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ab und hat insofern den denkmalpflegerischen Aspekt in ihre Abwägungen und Erwägungen einzubeziehen.

Zu Frage 4: Die Expertengruppe „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ist ein vom Bund eingerichtetes Fachgremium und berät den Bund bei der Weiterentwicklung des Bund-Länder-Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“, und zwar im Sinne einer laufenden Evaluation. Die Empfehlungen, die ja insbesondere die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen sollen, dienen in der Regel der Entscheidungsfindung, haben jedoch keinen direkten Einfluss auf den Planungsprozess.

Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Dr. Klaubert, bitte.

Ich muss noch einmal zu Ihrer Antwort auf die Frage 1 zurückkommen. Sie sagen, wenn ich es richtig vernommen habe, dass die denkmalpflegerischen Aspekte nicht berührt sind, weil der Ensembleschutz insgesamt durch das Bauvorhaben nicht betroffen ist. Nun ist Ihnen ja sicher die Debatte um das Vorhaben nicht unbekannt gewesen und so stelle ich zwei Nachfragen. Als Erste: Hat sich Prof. Wirth in seiner Funktion als Mitglied des Vorstandes des Landesdenkmalrates an das Ministerium gewandt, hat seine Bedenken, die er erst kürzlich noch einmal bekräftigt hat, vorgetragen und gab es dazu eine Stellungnahme aus Ihrem Haus? Die zweite Frage bezieht sich unmittelbar auf die Antwort, dass der Ensembleschutz nicht betroffen ist. Womit begründen Sie das?

Mir ist nicht bekannt, ob aus unserem Haus eine unmittelbare Stellungnahme auf die Äußerungen von Herrn Wirth erfolgt ist, die mir auch nicht bekannt sind als eine Eingabe an das Ministerium. Mir ist bekannt, dass er sich im Rahmen des Landesdenkmalrates geäußert hat. Insofern kann ich Ihnen diese Frage nicht detaillierter beantworten. Und die Antwort auf die Frage 2 würde so detailliert eingehen müssen auf sämtliche inhaltlichen Aspekte, dass wir das eigentlich nur in einer Diskussion im Landesdenkmalrat oder wie auch immer, nicht aber hier abarbeiten und erledigen können - das geht nicht.

Es gibt weitere Nachfragen, Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, in welcher Höhe wird denn das Bauvorhaben durch den Freistaat mit welcher Zielrichtung gefördert?

Das können Sie schriftlich haben, das weiß ich nicht.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Anfrage auf, Abgeordneter Lemke, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4044.

Einsatz von Ventilwächtern - Legitime Maßnahme zum Eintreiben von Gebührenschulden oder Sachbeschädigung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?