Protokoll der Sitzung vom 08.05.2008

Diese Anfrage beantwortet für die Landesregierung Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Wolf beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die auf Besonderheiten der Ortsdurchfahrt Förtha im Zuge der Bundesstraße B 84 hindeuten. Hinweise auf eine Gefährdungslage liegen der Landesregierung nicht vor. Insofern scheint es keinen Anlass für eine Verbesserung der Schulwegsicherheit zu geben. Auch nach Einschätzung der Unfallkommission des Wartburgkreises gibt es in der Ortslage Förtha keine Unfallschwerpunkte.

Zu Frage 2: Seit dem Jahre 2005 wurde kein Verkehrsunfall in der Ortslage Förtha registriert. Auch über diesen Zeitraum hinaus bestehen für das Landratsamt des Wartburgkreises keine Erkenntnisse über Unfallereignisse.

Zu Frage 3: Die Zuständigkeit hinsichtlich verkehrsrechtlicher Regelungen liegt bei der Straßenverkehrsbehörde des Wartburgkreises.

Zu Frage 4 verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Herr Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4072.

Zustand Landesimmobilie Wilhelmsthal

Der Freistaat Thüringen verfügt in Wilhelmsthal (Ge- meinde Marksuhl) unmittelbar an der Bundesstraße 19 gelegen über eine Immobilie, die ursprünglich als Hotel genutzt wurde. Diese Immobilie ist seit geraumer Zeit ungenutzt. Die Einfriedung des Objekts ist in einem augenscheinlich äußerst desolaten Zustand. Für Unbefugte besteht eine nahezu ungehinderte Zugangsmöglichkeit. Der äußere Eindruck der Immobilie muss als unbefriedigend angesehen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Landesbehörde ist für die Bewirtschaftung dieser Immobilie zuständig?

2. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für erforderlich, um am genannten Objekt die allgemeine Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten?

3. In welchem Zeitraum sollen die in Frage 2 erfragten Maßnahmen realisiert werden?

4. Welche Nutzungsabsichten verfolgt die Landesregierung mit der nachgefragten Immobilie?

Die Frage beantwortet Staatssekretär Dr. Spaeth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement ist für die Bewirtschaftung zuständig.

Die Fragen 2 bis 4 werden zusammengefasst beantwortet. Die Liegenschaft wird veräußert. Der Kaufvertrag soll in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. Bisher wurden insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von Vandalismusschäden und Diebstahl durchgeführt. So wurden Fenster- und Türöffnungen mit stabilem Stahlblech verkleidet, Zaunfelder und Beschilderungen gegen unbefugtes Betreten angebracht. Eine absolute Sicherung des fast 44.000 Quadratmeter großen Grundstücks ist jedoch nicht möglich. Weitere Maßnahmen sind wegen der beabsichtigten Veräußerung nicht vorgesehen. Ich danke Ihnen.

Gibt es Nachfragen? Abgeordneter Kuschel, bitte.

Herr Staatssekretär, ich weiß nicht, wann Sie das Objekt zum letzten Mal in Augenschein genommen haben, aber die von Ihnen beschriebenen Maßnahmen, was die Einfriedung des Objekts betrifft, müssen schon Jahre zurückliegen. Dort ist kein Zaunfeld mehr ganz. Erachten Sie es wirklich als geboten, weil die Immobilie verkauft werden soll, diesen Zustand an der Bundesstraße 19 noch weiter duldend hinzunehmen, oder wäre es nicht angezeigt, zumindest mit Notmaßnahmen das unbefugte Betreten des Grundstücks auszuschließen?

Maßnahmen sind erfolgt, da kann ich Ihnen nachher Bilder zeigen, die habe ich dabei. Unabhängig davon - wir sind kurz vor dem Verkauf - macht es keinen Sinn. Wenn Sie ein Auto gebraucht verkaufen, dann fangen Sie auch nicht an, das Auto zu reparieren, wenn Sie parallel verhandeln.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das kommt auf das Auto an.)

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf,

(Unruhe SPD)

Abgeordnete Jung, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4083.

Weitergabe von Informationen des Landesjugendamtes zur aktuellen Situation in Thüringer Kindertageseinrichtungen an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit

Im Rahmen eines Informationsbesuchs in einer Kindertageseinrichtung in Gera ist der Fragestellerin bekannt geworden, dass das Landesjugendamt offensichtlich zurzeit Kindertageseinrichtungen in Thüringen aufsucht und sich über die aktuelle Situation dort kundig macht und sich dabei auf Angaben von Kindertageseinrichtungen bezieht, die diese in Zuschriften gemacht hatten, die nur dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zugegangen sind. Diese Schreiben waren von den Einrichtungen dem Ausschuss im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder

tageseinrichtungsgesetzes und anderer Gesetze (Gesetz für eine bessere Familienpolitik in Thürin- gen) “ der Fraktion DIE LINKE und der SPD zugesandt worden. Diese Zuschriften waren vor der Anhörung an die Ausschussmitglieder verteilt worden, sind aber im Rahmen der Anhörung anderen Teilnehmern an der Veranstaltung nicht zugänglich gemacht worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welchem Wege sind dem Landesjugendamt die an den Ausschuss gerichteten Zuschriften der Kindertageseinrichtungen bekannt geworden?

2. Wie ist dieser Vorgang nach Ansicht der Landesregierung rechtlich zu bewerten?

3. Inwiefern liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, welche Einrichtungen das Landesjugendamt nach der Anhörung besucht hat und nach welchen Kriterien diese Einrichtungen für einen Besuch ausgesucht wurden?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Informationen, die im Rahmen der unter Punkt 3 erfragten Besuche des Landesjugendamtes bei den Kindertageseinrichtungen gewonnen wurden, dem Ausschuss für die weitere Beratung des Gesetzentwurfs zur Verfügung zu stellen?

Es antwortet Staatssekretär Eberhardt.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Zuschriften wurden vom Thüringer Landtag dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und innerhalb dieses Ressorts der fachlich zuständigen Abteilung übermittelt. Dieser Abteilung gehört das Landesjugendamt als eigenständiges Referat an.

Zu Frage 2: Die Zuschriften werden üblicherweise nur zur internen Vorbereitung auf die jeweilige Ausschussbefassung verwandt. Sollten jedoch in den Zuschriften Anzeichen von Kindeswohlgefährdung bzw. Gesetzesverstößen bekannt werden, ist die Landesregierung verpflichtet, diesen nachzugehen.

Zu Frage 3: Im Zusammenhang mit der Anhörung zum Gesetzentwurf wurden keine Kindertageseinrichtungen aufgesucht. Im Übrigen sind Besuche und

örtliche Prüfungen in Kindertageseinrichtungen Bestandteil der Fachberatung und staatlichen Aufsicht und somit Verwaltungshandeln.

Zu Frage 4: Keine.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank. Damit sind alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet und ich kann die Fragestunde schließen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Konsequenzen und Chan- cen der Entdeckung einer Tropfsteinhöhle im Bleßberg beim Bau der ICE-Strecke Erfurt-Nürnberg“ Unterrichtung durch die Präsi- dentin des Landtags - Drucksache 4/4001 -

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Meißner, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Damen und Herren, niemandem hier im Raum dürfte es entgangen sein, dass Ende März, Anfang April einmalige erdgeschichtliche Zeugnisse Thüringens zutage getreten sind. Bei den Bauarbeiten zum ICE-Bleßberg-Tunnel wurde eine Höhle mit einzigartigem Ausmaß entdeckt. Die Rede ist von überwältigenden Tropfsteinen in faszinierenden Farben, von Makkaronis mit einer Länge bis zu vier Metern, aber auch von einzigartigen, bisher noch nie gesehenen vertikal wachsenden Tropfsteinen.

Alles in allem sprechen letztlich auch die Bilder für sich und veranlassten die CDU-Fraktion heute hier, dieses Thema öffentlich zur Diskussion zu stellen. Es geht nicht nur darum, die Bedeutung der Höhle hervorzuheben, sondern auch Konsequenzen und Folgerungen aus dem Umgang bei der Entdeckung zu ziehen und auch um zukünftige Fragen der Höhle.

Die Dimension der gefundenen Hohlräume muss der Bahn von Anfang an Anlass gegeben haben, darüber nachzudenken, wie die Ausmaße in Wirklichkeit sind. Daher ist es aus meiner Sicht eindeutig, dass Informations- und Meldepflichten nicht umfangreich wahrgenommen worden sind, auch wenn das das Eisenbahnbundesamt möglicherweise anders sieht.

Dank der schnellen Reaktion des Thüringer Höhlenvereins war es möglich, auch in einer nur kurz zur Verfügung gestellten Zeit wichtige Dokumentationen und Erkundungen vom Westteil der Höhle zu machen. Diese sind jetzt umso bedeutender, da dieser Teil der Höhle leider frühzeitig mit Beton verschlossen worden ist, was aus meiner Sicht eine Maßnahme ist, die nicht notwendig war.

Das Landesbergamt und die TLUG hatten mittlerweile die Möglichkeit zur Vermessung und Begutachtung des östlichen Teils. Dieser ist aber im Vergleich zum Westteil kleiner und unspektakulärer.

Mittlerweile sind sich alle Beteiligten einig, dass der weitere Tunnelvortrieb keine negativen Schädigungen der Höhle zur Folge hat. Daher besteht keine Notwendigkeit zu voreiligen Schritten, jedoch ist es wichtig, dass im Vortrieb des Tunnels nun alle Beteiligten von der Bahn rechtzeitig informiert werden. Es ist gut, dass mittlerweile Landes- und Bundesbehörden eingeschaltet sind, aber es sollten keine kompetenten Ansprechpartner außen vor gelassen werden. Dabei möchte ich insbesondere den Thüringer Höhlenverein hervorheben. Dieser hat nicht nur wertvolle Kenntnisse und bietet kurzfristige Unterstützung an, nein, er zeigt auch wertvolles Engagement. So ist dieser seit Kurzem auch dabei, ehrenamtlich und aus eigenen finanziellen Mitteln einen externen Zugang zur Höhle zu finden. Daher möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, den anwesenden Mitgliedern des Thüringer Höhlenvereins auf der Besuchertribüne ausdrücklich zu danken.