handelsübliches Softwareprogramm, das für einen Preis von etwa 1.000 € beschafft werden kann. Dieses würde einen Verzug bei der Datenübermittlung vermeiden. Ich erwarte natürlich auch von allen Beteiligten, dass sie kooperativ miteinander an der Lösung des Problems wirken und nicht übereinander, insbesondere über die Medien, diskutieren, anstatt sich an einen Tisch zu setzen und die Probleme zu lösen.
Ich komme dann noch zu einigen Einzelheiten, die Sie eben angesprochen haben, meine Damen und Herren. Die Fraktion DIE LINKE fordert mit ihrem Antrag ein unabhängiges Gutachten. Nun, die Grenzwerte stehen auf dem Prüfstand und so ist es nicht nur vernünftig, zur Neubewertung der damit zusammenhängenden Parameter auf gesicherte Daten zurückgreifen zu können. Eine belastbare Datenbasis ist zwingende Voraussetzung dafür, eine rechtssichere Entscheidung überhaupt treffen zu können.
So hat die Landesregierung darauf geachtet, dass die zuständigen Behörden, so das Landesverwaltungsamt, rechtzeitig entsprechende Festlegungen getroffen haben, die ich hier einmal nennen werde.
Die erste Regelung: Durch Kali + Salz - das ist der Verursacher und das hat auch etwas mit Kostenfolgen zu tun - sind weitgehende Untersuchungen zur Ermittlung und Quantifizierung der gütebestimmten Einflussfaktoren der Salzwassereinleitung durchzuführen und bis spätestens 30. November 2008 vorzulegen.
Zweite Regelung: Untersuchung zusätzlicher Werkfaktoren, so zum Beispiel das Kalzium-MagnesiumVerhältnis und die Kaliumkonzentration in ihrem Einfluss auf die Gewässerbiologie. Das ist der Bereich, den Sie, Herr Abgeordneter Kummer, angesprochen haben.
Dritte Regelung: Entwicklung von Vorschlägen für verträgliche Stoffkonzentrationen in Verbindung mit der Gestaltung entsprechender Einleitbedingungen, die unter dem Gesichtspunkt des Allgemeinwohls zu prüfen sind und bei Eignung als Grundlage für die Festlegung eines ab Ende 2009 gültigen Grenzwerts zur Gesamthärte dienen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, die 2009 anstehende Entscheidung ist durch die Landesregierung und die ihr nachstehenden Behörden sorgfältig vorbereitet. Die im Antrag geforderten Untersuchungen sind bereits seit Langem auf den Weg gebracht, und das aus gutem Grund: Für die Bewertung bedarf es umfangreicher und lang anhaltender Untersuchungen, wenn es um die Beurteilung der aquatischen Lebensgemeinschaften geht. Die Landesregierung hat mit Bescheid des Landesverwal
tungsamts vom 26.08.2004 sichergestellt, dass die erforderlichen Schritte für die notwendigen Untersuchungen bereits vor der seinerzeit befristeten Erhöhung des Härtegrenzwertes eingeleitet wurden. Dass dies durch unabhängige Experten und unter Aufsicht der zuständigen Behörden und Fachgremien in Hessen und Thüringen geschieht, ist für uns eine Selbstverständlichkeit und genau dieses findet auch statt. Der Gutachter EcoRing berichtet den Fachbehörden jährlich über den aktuellen Stand der Untersuchungen. Der Abschlussbericht wird in diesem Jahr vorgelegt, so dass die Ergebnisse dann planmäßig und inhaltlich ausgewogen bei der Neufestsetzung des Härtegrenzwertes im Jahr 2009 berücksichtigt werden können.
Darüber hinaus wurde das biologische GewässerMonitoring mit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 wesentlich weiterentwickelt und fließt in die Bewertung des ökologischen Gewässerzustands ein. Nun kann man sich natürlich die Frage stellen - Herr Kummer, Sie haben dies sehr deutlich getan, Frau Becker in sehr viel höflicherer und abgeschwächter Form -, ob denn die Landesregierung und ihre Behörden neutral genug sind, um die wissenschaftlichen Erkenntnisse auch sachgerecht zu würdigen. Man kann ja je nach Grad der Opposition zur Landesregierung dies stärker oder schwächer betonen, das sei dahingestellt.
Meine Damen und Herren, oder man kann auch sagen, egal welche Erkenntnisse die Landesregierung gewinnt, sie wird am Ende doch nur zugunsten von Kali + Salz entscheiden.
Meine Damen und Herren, ich sage dies mit allem Ernst und ausdrücklich, die Landesregierung bekennt sich zu ihrer komplexen Verantwortung. Das sind erstens: Die Kaliproduktion ist ein wichtiges Element für die Welternährung. Und noch einmal erstens: Das Trinkwasser in der heutigen Qualität ist unverzichtbar für die Bürger im Raum Gerstungen, und dies zu schützen, ist eine gleichrangige Aufgabe der Landesregierung. Und zweitens erst: Die Wasserqualität der Werra ist wichtig für die Entwicklung einer gesunden Flora und Fauna im Flussgebiet. Wenn man sich die Zielhierarchie vor Augen führt, dann kann man daraus auch Handlungsmaximen ableiten.
Meine Damen und Herren, es gilt mit Augenmaß und mit Sachverstand einen transparenten Prozess fortzuführen, in dem das Notwendige veranlasst wird, in dem auf gesicherter Datenbasis entschieden wird, damit auch unsere Bürger nachvollziehen können, wie ihr Trinkwasser geschützt und wie die Gewässerökologie bestmöglich weiterentwickelt wird. Der Produktionsbetrieb und seine Beschäftigten benötigen sichere Rahmenbedingungen für ihr Handeln und hierzu, und da teile ich die Auffassung des Ab
geordneten Christian Köckert, trägt K + S vorrangig die Verantwortung. Wir haben nicht den Eindruck, dass Kali + Salz in der Vergangenheit alles Notwendige getan hat, um den jetzt entstandenen Engpass bei der Entsorgung seiner Produktionsabwässer rechtzeitig zu erkennen und ihm auch rechtzeitig entgegenzuwirken.
Da die Landesregierung ein hohes Interesse daran hat, Parlament und Bürger bestmöglich über diese umwelt- und wirtschaftspolitisch bedeutsame Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten, schlage ich vor, den Antrag der Fraktion DIE LINKE an den Umweltausschuss zu überweisen, nicht um die Realisierung zu verzögern, sondern um den Antrag sachkundig zu begleiten, einen intensiven Dialog über den weiteren Fortgang des Genehmigungsverfahrens einschließlich der hierzu erforderlichen Gutachten zu führen und anschließend das Plenum sachkundig über die Ergebnisse in den Ausschussberatungen zu informieren. Wir schlagen also vor, den Antrag an den Umweltausschuss zu verweisen.
Zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD: Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle nicht bewerten, ob die Ansicht, die dem Antrag der SPD zugrunde liegt, und das tatsächliche Handeln in Hessen mit den Festlegungen in der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis der hessischen Behörden zweifelsfrei in Übereinstimmung zu bringen ist. Ich möchte nur eins sagen, dass es sich lohnt, den Wortlaut Ihres Vorschlags, Frau Becker, im Ausschuss noch einmal genau zu betrachten. Denn ich glaube nicht, dass der Landtag in der Lage ist, ad hoc auf Zuruf festzustellen, dass es sich tatsächlich um eine Dauereinleitung handelt. Das ist eine Bewertung mit weitreichenden Folgen, die sicherlich auch in in Hessen anhängigen Gerichtsverfahren noch eine ganz wichtige Rolle spielt. Im politischen Anliegen teilt die Landesregierung Ihre Auffassung, deshalb hat der Minister in Schreiben an seinen hessischen Kollegen, Herrn Dietzel, noch einmal auf die Notwendigkeit der erneuten rechtlichen Bewertung dieses Vorgangs hingewiesen, so wie ich das im letzten Jahr schon getan habe, am 6. Juni 2007. Meine persönliche Auffassung zur rechtlichen Bewertung habe ich ja im Umweltausschuss ausreichend deutlich kommuniziert. Dieses ist aber meine persönliche Auffassung und ich denke, zwischen der Äußerung einer persönlichen Auffassung und der Entscheidung eines Landtags, ein Zustand ist so, wie wir ihn wahrnehmen, muss noch ein gewisser Unterschied sein. Meine Damen und Herren, deshalb rege ich an...
Deshalb rege ich an, dass auch dieser Entschließungsantrag der SPD-Fraktion noch einmal an den Umweltausschuss verwiesen wird. Es wird sicherlich möglich sein, ihn innerhalb kürzester Zeit zu beraten und dann dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir gut daran tun, die nächsten Schritte sorgfältig zu überlegen. Aber eines möchte ich auch noch sagen, wir sind als Landesregierung bemüht, der Gemeinde Gerstungen alle Hilfe zukommen zu lassen, die sie benötigt, um ihre legitimen Interessen durchzusetzen. Ich persönlich sage aber auch, dass ich für Verwirrung und für Irreführung der Öffentlichkeit in diesem Zusammenhang relativ wenig Verständnis aufbringe, dafür ist mir auch meine Zeit zu schade. Zu dem, was Sie eben gesagt haben, Herr Kummer, ist auch zu sagen, dass die Gemeinde Gerstungen in einem Verfahren steht, in dem sie von einem anderen Geld haben möchte und in dem sie die Unterstützung der thüringischen Bergbehörden und des Umweltministeriums anmahnt und ihre eigenen Informationen so streut, wie es ihrer Interessenlage entspricht. Dafür habe ich großes Verständnis, ich käme aber nicht auf die Idee, diese Vorgehensweise für eine objektive Information der Bevölkerung anzusehen, und ich darf einmal zitieren den Ablauf zur Abteufung des Grundwassermonitoring in Gerstungen: „Erster Bohransatzpunkt - Grundstück eines Privatunternehmens. Berater von Gerstungen, Krupp, hat Zweifel an der Repräsentanz des Bohransatzpunktes. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie kann die Bedenken teilweise nachvollziehen und schlägt einen neuen, einen anderen Ansatzpunkt vor. Zweiter Bohransatzpunkt - Grundstück im Gemeindeeigentum. Antrag der K + S an Gerstungen am 27.03.2008 - ablehnende Stellungnahme der Gemeinde am 07.04.2008 mit der Begründung“ - ich zitiere: „... dürfte es in der jetzigen Situation schwer fallen, vom Gemeinderat die Zustimmung zur Nutzung eines kommunalen Grundstücks zu erhalten.“
Nach Ihrem Zitat, Herr Staatssekretär, dürfte ich Sie kurz unterbrechen. Sie hatten gesagt, nach einem
Ich bedanke mich. Es gibt ja auch Sätze mit ausgesprochen vielen Kommas. Der gehört ohne Zweifel dazu.
Verzeihen Sie, dass ich jetzt noch einmal ein Stück in Ihren Ausführungen zurückgehen muss. Sie haben gesagt, Ihre persönliche Bewertung der Dauereinleitung ist uns bekannt. Da haben Sie recht. Sie haben die Hessische Landesregierung um eine rechtliche Bewertung gebeten. Gehe ich recht in der Annahme, dass es aber auch eine rechtliche Bewertung des Vorgangs innerhalb der Landesregierung Thüringens gibt? Sie hatten ja nun ein gutes Jahr Zeit, zu dieser rechtlichen Bewertung zu kommen.
Es ist zutreffend, dass ich im Umweltausschuss die rechtliche Bewertung der Landesregierung zur Kenntnis gegeben habe. Ich habe aber auch im Umweltausschuss zur Kenntnis gegeben, dass sich diese rechtliche Bewertung auf die uns zugänglichen Informationen stützt. Ich kann nicht ausschließen, dass die uns zugänglichen Informationen nicht vollständig sind. Deshalb rate ich davon ab, heute hier im Landtag festzustellen, dass ein bestimmter Zustand in einer bestimmten Richtung rechtlich zu bewerten ist. Das ist mir persönlich zu unsicher auf der Datenbasis, die wir heute haben. Der Umweltminister des Freistaats Thüringen hat den Umweltminister des Landes Hessen gebeten, auf eine rechtssichere Behandlung dieses Vorgangs hinzuwirken.
Meine Damen und Herren, wir drehen uns nicht im Kreis, wir sind weiter, als wir jemals waren. Die Firma Kali + Salz hat
zugestanden, dass Sie für die Gemeinde Gerstungen einen neuen Ersatzbrunnen für den ausgefallenen Kohlbach-II-Brunnen auf ihre Kosten errichtet. Zweitens, die Firma Kali + Salz wird in der nächsten Woche einen Antrag auf Genehmigung einer
Bohrung für das Tiefenmonotoring stellen. Wir werden dann gemeinsam, denke ich, auf die Gemeinde Gerstungen einwirken, dass die Gemeinde Gerstungen das ihr Mögliche tut, um auch in ihrem Interesse möglichst bald zu sicheren Daten zu kommen.
Herr Staatssekretär, gestatten Sie zwei Zwischenfragen? Abgeordnete Doht und Abgeordneter Kummer wollen eine Frage stellen.
Herr Staatssekretär, Sie begründen hier, dass unser Entschließungsantrag noch mal in den Ausschuss müsste, weil wir nicht beurteilen könnten, ob es eine dauerhafte Einleitung ist, weil uns da Angaben fehlen. Was fehlen Ihnen denn noch für Angaben? Wir wissen, dass dieser Zustand seit Pfingsten 2007 andauert - also fast ein Jahr -, wir wissen, dass täglich mehr als 100 LKW mit Kalilauge an die Werra gekarrt werden, das hat Kali + Salz selbst zugegeben. Damit ist es eine dauerhafte Einleitung. Was müssen Sie denn noch wissen?
Frau Abgeordnete, es stellt sich nicht die Frage, was der Staatssekretär im Umweltministerium weiß. Es ist die Frage, auf welcher Erkenntnisbasis der Landtag des Freistaats Thüringen eine Entscheidung trifft. Ich rege an, diesen Aspekt im Umweltausschuss noch einmal zu betrachten, um dann relativ sicher zu sein, dass das, was man im Entschließungsantrag formuliert, anschließend auch einer Überprüfung standhält.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir gut daran tun, unsere Entscheidung in diesem Zusammenhang auf eine sichere Datenbasis zu stellen. Die Landesregierung empfiehlt dem Landtag, beide Anträge - den Antrag der LINKEN und den Entschließungsantrag der SPD - zu diesem Sachverhalt an den Umweltausschuss zu überweisen. Danke schön.
Herr Staatssekretär, nehmen Sie es mir nicht übel, aber das erinnert mich an den Spruch: „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, bilde ich einen Arbeitskreis.“ Ich frage mich, was die Aussagen der Landesregierung im Umweltausschuss wert sind. Uns ist immer wieder gesagt worden, dass die Landesregierung eine klare Rechtsauffassung zur Verbringung dieser Abwässer aus Neuhof hat, dass die keine Genehmigung haben und dass Sie diese Auffassung auch der Hessischen Landesregierung deutlich gemacht haben. Dementsprechend ist klar über diesen Antrag abzustimmen, der entspricht der Auffassung der Landesregierung. Was ist denn das Problem dabei?
Zu dem Antrag unserer Fraktion noch mal: Die Firma EcoRing hat bei der Anhörung der Umweltausschüsse sehr deutlich gemacht, dass sich ihrer Ansicht nach die Situation in der Werra verbessert hat. Ich sage nicht, egal, was die Landesregierung herausfindet, ich bin immer dagegen - das stimmt nicht. Ich will nur, dass die Landesregierung bewerten kann, was hier ein Gutachter, der von Kali + Salz bezahlt wird, aufschreibt. Das ist es, worum es uns geht. Dazu brauchen wir ein unabhängiges Gutachten. Ich weiß nicht, was Sie im Ausschuss da noch für eine andere Formulierung finden wollen.
Zur Gemeinde Gerstungen: Herr Staatssekretär, wenn Sie aus Papieren zitieren, dann zitieren Sie bitte komplett. Da stand nämlich in dem Satz, bevor Sie zitierten, dass der Gemeinderat ein Problem hat mit der Zustimmung zur Nutzung eines kommunalen Grundstücks, dass der Gutachter der Gemeinde die Grundwassermessstelle für wenig geeignet einschätzt, weil sie zu weit südlich liegt. Das war der vollständige Inhalt. Wenn ich eine Stelle für nicht geeignet halte, dann brauche ich da auch kein kom
munales Grundstück zur Verfügung zu stellen. Dass sich der Gemeinderat von Gerstungen veräppelt fühlt von Kali + Salz, das kann ich mir vorstellen.
Eine Geschichte noch: Wenn es um Daten geht, die ich auf einem A4-Blatt per Post oder vielleicht auch per E-Mail schicken kann - nämlich diese Messdaten, die Gerstungen auch auf Ihr Engagement hin, Herr Staatssekretär, zeitnah zur Verfügung gestellt bekommen soll - und dann die Gemeinde ein Programm, das ihr offensichtlich nicht benannt wurde - sie hat versucht, das Ding zu öffnen und dazu auch eine Softwarefirma beauftragt -, käuflich für über 1.000 € erwerben soll, das halte ich schlicht und einfach für keinen vernünftigen Umgang.