1. Bis wann will die Landesregierung den angekündigten Gesetzentwurf zu Änderungen im Straßenausbaubeitragsrecht dem Landtag zuleiten?
2. Aus welchen Gründen wurde bisher der angekündigte Gesetzentwurf zu Änderungen im Straßenausbaubeitragsrecht dem Landtag noch nicht zugeleitet?
3. Welche Anregungen und Hinweise haben die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der Anhörung des Referentenentwurfs zum angekündigten Gesetzentwurf zu Änderungen im Straßenausbaubeitragsrecht vorgetragen und inwieweit sollen diese Anregungen und Hinweise aus Sicht der Landesregierung Berücksichtigung finden?
4. Welche rechtsaufsichtlichen Empfehlungen wurden den Gemeinden im Zusammenhang mit dem angekündigten Gesetzentwurf zu Änderungen im Straßenausbaubeitragsrecht gegeben und für welchen Zeitraum sollen diese gelten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ein genauer Zeitplan für die Vorlage beim Landtag kann derzeit noch nicht genannt werden. Der Meinungsbildungsprozess der Landesregierung vor dem sogenannten zweiten Kabinettsdurchgang ist noch nicht abgeschlossen. Das liegt daran, dass die Anregungen und Hinweise, die der Landesregierung im Rahmen der Anhörung zum Referentenentwurf übermittelt worden sind, derzeit noch ausgewertet werden und dem Kabinett dann im Rahmen des sogenannten zweiten Kabinettsdurchgangs erörtert werden müssen. Diese Anregungen und Hinweise dienen der Vorbereitung der Entscheidung der Landesregierung.
Zu Frage 3: Die Anregungen und Hinweise, insbesondere der kommunalen Spitzenverbände, finden im Rahmen der Vorbereitung des zweiten Kabinettsdurchgangs Berücksichtigung. Ob und welche Hinweise in welcher Form aufgegriffen werden, kann ich derzeit nicht sagen, weil ich der Meinungsbildung der Landesregierung, insbesondere der Entscheidung des Kabinetts im zweiten Durchgang, nicht vorgreifen kann.
Zu Frage 4: Mit Schreiben vom 27. Juli vergangenen Jahres habe ich das Thüringer Landesverwaltungsamt gebeten, die Kommunalaufsichtsbehörden in geeigneter Weise darüber zu informieren, dass die Landesregierung Lösungsmöglichkeiten für die Straßenausbaubeitragsproblematik untersucht. Entsprechend diesem Schreiben sollen kommunalaufsichtliche Maßnahmen zum Erlass von Straßenausbaubeitragssatzungen bis zum Abschluss dieser Prüfung zurückgestellt werden, soweit sie nicht zur Gewährleistung der Gesetzmäßigkeit des Verwaltungsvollzugs unaufschiebbar sind. Diese Hinweise gelten bis zum Abschluss der Meinungsbildung der Landesregierung und darüber hinaus bis zum Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens. Das ist den Kom
munalaufsichtsbehörden in einer Dienstberatung am 18. Dezember vergangenen Jahres ausdrücklich mitgeteilt worden. Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, in Frage 3 wurde nach Anregungen und Hinweisen gefragt. Sie haben zwar gesagt, Sie können hier nicht der Meinungsbildung vorgreifen, wie sie Berücksichtigung finden, aber Sie können doch sicherlich sagen, worauf sich die Hinweise und Anregungen der kommunalen Spitzenverbände bezogen.
Die zweite Frage bezieht sich darauf, dass Sie zwar nicht sagen konnten, wann der Gesetzentwurf zugeleitet wird, aber die Landesregierung wird doch selbst eine Zielmarke haben, ob es vielleicht noch in dieser Legislaturperiode oder noch in diesem Jahr geschehen soll. Ich frage in dem Zusammenhang, weil Sie gesagt haben, unbefristet gilt dieses, ich nenne es mal, Moratorium, dass die Kommunalaufsichten nicht eingreifen, also die Frage, bis zu welchem Endtermin beabsichtigt zumindest die Landesregierung, den Gesetzentwurf dem Landtag zuzuleiten?
Zu Ihrer ersten Frage, Herr Abgeordneter Kuschel, sehen Sie es mir nach, aber ich kann aus den genannten Gründen wirklich nicht im Einzelnen sagen, welche Hinweise wir bekommen haben. Die kommunalen Spitzenverbände - so viel will und kann ich sagen - haben es grundsätzlich begrüßt, dass die Landesregierung sich der Lösung dieser Problematik annimmt und haben auch Stellung genommen. Wie gesagt, diese Hinweise und Anregungen werden ausgewertet und werden, wie von mir beschrieben, dann auch in der endgültigen Entscheidung der Landesregierung ihren Niederschlag finden.
Was den Zeitplan angeht - so schnell wie möglich. Ich kann nur darauf hinweisen, es liegt ein Referentenentwurf vor. Von daher ist es auch so, dass die Landesregierung ihre Vorstellungen auf den Tisch gelegt hat. Der Entwurf befindet sich jetzt in der Anhörung. Sie wissen auch, dass ein solches Entscheidungsfindungsverfahren mit den vorgeschriebenen Stufen, bis es im Landtag ist und dann auch weiter im Landtag zeitlich nicht im Einzelnen so kalkulierbar ist, dass man feste Zeitpunkte benennen kann. Aber die Absicht besteht, so schnell wie möglich die
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann folgt die nächste Mündliche Anfrage, die der Abgeordneten Hennig, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4125.
Nach Aussagen des Studierendenrates der Friedrich-Schiller-Universität Jena besuchte Dieter Althaus am 21. Mai 2008 die Pflichtveranstaltung der Juristen „Öffentliches Recht“ von Prof. Dr. Ohler und sprach unter Moderation des Rings Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) einen Beitrag zum Thema Bürgergeld.
1. Auf welcher Grundlage besteht für politische Parteien, ihre Jugendorganisationen und andere politische Vereinigungen an Thüringer Hochschulen die Möglichkeit, pflichtige Lehrveranstaltungen inhaltlich direkt zu beeinflussen, wie im Fall Dieter Althaus geschehen?
2. Was war Sinn und Zweck des Beitrags von Dieter Althaus, mit welchem Mandat handelte er an der FSU Jena?
3. Seit Anfang der 90er-Jahre gibt es einen Beschluss an der FSU Jena, politischen Parteien keine Räume an der FSU Jena zur Verfügung zu stellen. Angesichts der benannten Veranstaltung stellt sich die Frage, inwieweit sich dieser Beschluss aufgehoben hat. Wie beurteilt die Landesregierung diese Einschätzung?
4. Welche Folgen hätte es für Studierende der FSU Jena gehabt, sich der benannten Veranstaltung und damit einer politischen Pflichtveranstaltung zu entziehen?
Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hennig beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Es existiert keine Grundlage, auf der universitäre Lehrveranstaltungen durch politische Gruppierungen direkt beeinflusst werden können. Im Übrigen ist die in der Frage enthaltene Behauptung zurückzuweisen. Ministerpräsident Dieter Althaus hat auf Einladung von Prof. Ohler im Rahmen von dessen Vorlesung zum Thema „Menschenwürde“ als Gast der Vorlesung gesprochen.
Zu Frage 2: Die Teilnahme von Herrn Althaus erfolgte ausschließlich in seiner Funktion als Ministerpräsident und somit als Inhaber des höchsten Staatsamts des Freistaats Thüringen. Eine staatsrechtliche Vorlesung, in der das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte behandelt werden, beinhaltet stets auch Fragen, die in der Schnittmenge von Verfassungsrecht und staatlicher Politik liegen. Seine Teilnahme dient dem didaktischen Austausch zwischen Theorie und Praxis und war insofern durch die der Universität und dem Professor grundrechtlich garantierte Lehrfreiheit nach Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz, Artikel 27 Thüringer Verfassung abgesichert. Der Beitrag des Ministerpräsidenten zum Solidarischen Bürgergeld stand in inhaltlichem Bezug zum Gegenstand der Vorlesung, dem Thema „Menschenwürde“.
Zu Frage 3: Der genannte Beschluss ist unberührt, da es sich nicht um eine Veranstaltung einer Partei, sondern um die Veranstaltung der Universität handelte.
Wenn es sich um keine Parteiveranstaltung handelte, warum hat dann zum einen der RCDS moderiert, der ja ganz klar CDU-nah ist?
Zum Zweiten muss ich bei der Beantwortung der vierten Frage noch mal nachhaken. Wenn es sich tatsächlich um eine Pflichtveranstaltung handelt, hat es ja in der Regel auch nach Studienordnung Folgen für die Studierenden, wenn sie dieser fernbleiben. Sie sagen jetzt, weil es Dieter Althaus dort gegeben hat - und ich sage jetzt zum Beispiel als Studierende, ich möchte das nicht hören, wenn ich zum Beispiel für eine Grundsicherung bin, wie sie die LINKE möchte und nicht wie das Bürgergeld von Althaus
und ich möchte aber auch nicht mit ihm diskutieren, dann kann ich der Veranstaltung fernbleiben und mich erwarten keine Folgen. Das war jetzt Ihre Aussage.
Zunächst zu Ihrer ersten Zusatzfrage: Es obliegt nicht der Landesregierung, darüber zu entscheiden, wie eine von Prof. Ohler zu verantwortende Vorlesung letztendlich ausgestaltet ist. Ich betone noch einmal, der Ministerpräsident war Gast der Vorlesung auf Einladung von Prof. Ohler.
Zu Ihrer Erläuterung zu Frage 4 bezüglich der Folgen für Studierende: Die Vorlesung Grundkurs 2 ist zwar eine Pflichtveranstaltung, jedoch schreibt weder das Thüringer Hochschulgesetz noch das Satzungsrecht der Friedrich-Schiller-Universität in Jena den Studierenden eine Anwesenheitspflicht für Vorlesungen vor. Insofern lag es in der freien Entscheidung der Studierenden, die konkrete Vorlesungsveranstaltung zu besuchen.
Ich verweise noch einmal darauf, dass beides Fragen der Abgeordneten Hennig waren, sie waren auch entsprechend formuliert, wenn auch etwas länger. Jetzt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Seela.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, wenn mich also ein Professor einladen würde, könnte ich dort doch auch auftreten - was würden Sie denn dann unternehmen?
Entschuldigung, ich bitte auch in der Fragestunde etwas um Ruhe, die Lautstärke übersteigt die Anzahl der Abgeordneten. Das Wort hat jetzt der Minister.
Da Sie zu mir als Abgeordneter gesprochen haben und ich in diesem Zusammenhang daraus schließe, dass Sie den Abgeordneten Althaus meinen, will ich dazu keine Antwort geben. Wenn Sie der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen wären und Sie würden von einem Professor im Rahmen dieser Vorlesung eingeladen, hätte ich nichts dagegen, würde wahrscheinlich auch nicht um meine Meinung gefragt.
Damit sind alle Nachfragen abgearbeitet. Danke schön. Ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Nothnagel, DIE LINKE, in Drucksache 4/4132.
Beteiligung des Kreistages im Zusammenhang mit Entscheidungen zur kommunalen Kreiskrankenhaus Schmalkalden gGmbH geboten?
Der Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, Ralf Luther, steht seit längerer Zeit in der Kritik wegen seines Verhaltens im Zusammenhang mit Aktivitäten um die „Einwerbung“ und Verwendung von angeblichen „öffentlichen Fördermitteln“ und der Aufnahme von Krediten bzw. Darlehen für das kommunale Kreiskrankenhaus. Vor allem bleibt zu klären, ob bei bestimmten Entscheidungen zu Unrecht der Kreistag „außen vor“ gelassen worden war und ob der Landrat zu Recht die Geschäftsführerin mit dem Abschluss bestimmter Geschäfte betraut hatte. Bestimmte Fakten innerhalb dieser Kette von Ereignissen bieten Anhaltspunkte für Verhalten, das möglicherweise strafrechtliche Relevanz haben oder eine Verletzung von Dienstpflichten darstellen könnte.
1. Welche Einschätzungen der für die Kommunalaufsicht zuständigen Behörde gibt es hinsichtlich der Rechtmäßigkeit bzw. Korrektheit des Vorgehens des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bzw. des Vorgehens des Landrats Herrn Luther bezogen auf den oben genannten Komplex von Vorgängen und wäre nach Ansicht der Landesregierung dazu in allen Fällen der Kreistag zu beteiligen gewesen?