Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf. Abgeordneter Nothnagel, DIE LINKE, in Drucksache 4/4253.
Offene Fragen im Zusammenhang mit dem Verhalten der Rechtsaufsichtsbehörde in Sachen Kreiskrankenhaus Schmalkalden gGmbH und Aufnahme von Krediten
In der Plenarsitzung des Landtags am 5. Juni 2008 hatte der Fragesteller unter der Drucksachennummer 4/4132 und dem Titel „Beteiligung des Kreistags im Zusammenhang mit Entscheidungen zur kommunalen Kreiskrankenhaus Schmalkalden gGmbH geboten?“ Anfragen an die Landesregierung gerichtet zum Verhalten von Rechtsaufsichtsbehörden im Zusammenhang mit Überprüfungsmaßnahmen zu dem auch durch öffentliche Medienberichterstattung bekannt gewordenen Fall der „verschwundenen Krankenhausmillionen“ in Bezug auf die o.g. Krankenhauseinrichtung. Aus den sehr allgemein gehaltenen Antworten der Landesregierung ergibt sich noch folgender weiterer Nachfragebedarf zum konkreten Fall.
1. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Rechtsaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um die „verschwundenen Krankenhausmillionen in Schmalkalden“ die Art und Weise der Kreditbestätigung, insbesondere die Tatsache, dass der Zustimmung der Vertreter des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in den Organen des Krankenhauses Schmalkalden zur Aufnahme eines Kredits ein entsprechender Beschluss des Kreistags zugrunde lag, untersucht?
2. Welche Erkenntnis hat das Landesverwaltungsamt darüber, in welcher Art und Weise seinerzeit die Beschlussfassung im Kreistag Schmalkalden-Meiningen erfolgte, auf dessen Grundlage die Vertreter des Landkreises der Aufnahme des Kredits durch die Krankenhausgesellschaft zustimmten - insbesondere mit Blick auf die Erfüllung der Informationspflichten, auch bezogen auf den Inhalt von Unterlagen und Dokumenten?
3. Wie und durch wen erfolgte seinerzeit die Genehmigung dieser Beschlussfassung nach § 74 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 114 der Thüringer Kommunalordnung?
4. Wie bewertet(e) das Landesverwaltungsamt die Zustimmung der Vertreter des Landkreises zur seinerzeitigen Kreditaufnahme der Krankenhausgesell
schaft unter Abwägung rechtsaufsichtlicher Aspekte und welche Auffassung hat die Landesregierung zu der vom Landesverwaltungsamt getroffenen Einschätzung?
Vielen Dank Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Untersuchungen des Thüringer Landesverwaltungsamts konzentrierten sich ab Oktober 2000 auf die Ursachen des Verschwindens und den Verbleib der Rücklagen der Kreiskrankenhaus gGmbH. Die Frage, ob die Befassungskompetenz des Kreistags für die Kreditbeschaffung nach den §§ 24 und 114 der Thüringer Kommunalordnung beachtet wurde, war nicht Gegenstand der rechtsaufsichtlichen Prüfung durch das Landesverwaltungsamt.
Zu Frage 2: Das Landesverwaltungsamt hatte seinerzeit keine Kenntnisse zur Befassung des Kreistags des Landkreises Schmalkalden-Meiningen. Konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß lagen im Übrigen zum damaligen Zeitpunkt im Landesverwaltungsamt ebenfalls nicht vor.
Zu Frage 3: Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung ist seinerzeit nicht erfolgt. Ein Beschluss des Kreistags Schmalkalden-Meinigen zur Kreditaufnahme der Kreiskrankenhaus gGmbH wurde dem Landesverwaltungsamt nicht zur Genehmigung vorgelegt. Ein solcher Beschluss bedürfte allerdings auch keiner rechtsaufsichtlichen Genehmigung. Rechtsaufsichtliche Genehmigungsvorbehalte für Beschlüsse zu Kreditaufnahmen gibt es in der Thüringer Kommunalordnung nicht.
Zu Frage 4: Die Zustimmung der Vertreter des Landkreises zur Kreditaufnahme war seinerzeit ebenfalls nicht Gegenstand einer rechtsaufsichtlichen Prüfung. Die Mündliche Anfrage wird aber zum Anlass genommen, das Landesverwaltungsamt um Klärung zu bitten, ob gegen die §§ 74 Abs. 1 und 114 Thüringer Kommunalordnung verstoßen wurde und gegebenenfalls rechtsaufsichtliche Maßnahmen veranlasst sind. Eine abschließende Stellungnahme des Landesverwaltungsamts zu diesem Komplex liegt noch nicht vor. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall, danke. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfrage, Abgeordneter Buse, DIE LINKE, in Drucksache 4/4254.
Offene Fragen zur Informationspflicht des Landkreises Schmalkalden-Meiningen gegenüber dem Landesverwaltungsamt in den Jahren 2001 bis 2004
Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat als Rechtsaufsichtsbehörde für den Landkreis SchmalkaldenMeiningen in Abstimmung mit dem Innenministerium von März bis Oktober 2001 monatlich und von November 2001 bis Juli 2004 alle zwei Monate Informationen zum Sachverhalt der „verschwundenen Krankenhausmillionen in Schmalkalden“ vom Landrat des Landkreises Schmalkalden-Meiningen abgefordert.
1. Was bildete den Ausgangspunkt für die Abforderung dieser monatlichen bzw. zweimonatlichen Informationen und bezog sich die Abforderung auch auf zurückliegende Vorkommnisse oder solche, die schon vor dem Abfragezeitraum begonnen hatten, insbesondere spielten Fragen der Rechtmäßigkeit von Kreditaufnahmen und der Umgang mit Wirtschaftsplänen eine Rolle?
2. Zu welchen konkreten Vorfällen und in welcher Art und Weise erhielten das Thüringer Landesverwaltungsamt und das Innenministerium Kenntnis, die zur Abforderung o.g. Informationen führten?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Handeln des Landesverwaltungsamtes in o.g. Angelegenheit?
4. Ist die Möglichkeit der Einleitung dienstrechtlicher Maßnahmen gegen Verantwortliche des Landkreises abhängig von strafrechtlichen Ermittlungen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ausgangspunkt für die Abfragen des Thüringer Landesverwaltungsamts war der rechtsaufsichtliche Informationsbedarf sowie der Informationsbedarf im parlamentarischen Raum bezüglich der Ermittlungen zum Verbleib der Rücklagen der Kreiskrankenhaus GmbH. Die rechtsaufsichtlichen Fragen waren gerichtet auf den Sachverhalt zum Verschwinden der Rücklagen und darauf gerichtet, die Verantwortlichkeit hierfür zu klären. Inzwischen ist ja auch eine Klärung im strafrechtlichen Sinne im Hinblick auf die Geschäftsführerin erfolgt. Der Landkreis hat regelmäßig umfangreich Stellung genommen, Fragen der Rechtmäßigkeit von Kreditaufnahmen und der Umgang mit Wirtschaftsplänen waren nicht Gegenstand der Berichte.
Zu Frage 2: In verschiedenen Presseartikeln im Oktober des Jahres 2000 wurde darüber berichtet, dass Rücklagen der Kreiskrankenhaus gGmbH in Höhe von etwa 15 Mio. DM verschwunden seien, darüber hinaus war die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Schemmel - Drucksache 3/1279 - sowie die mehrfache Befassung des Innenausschusses im Thüringer Landtag Anlass dafür, sich vom Landkreis in regelmäßigen Abständen unterrichten zu lassen.
Zu Frage 3: Das Landesverwaltungsamt hat korrekt gehandelt. Die Einholung von Informationen und die rechtsaufsichtliche Prüfung waren auf der Grundlage des § 119 der Thüringer Kommunalordnung angezeigt.
Zu Frage 4: Nein, die Einleitung dienstrechtlicher Maßnahmen gegen Bedienstete des Landkreises ist grundsätzlich unabhängig von strafrechtlichen Ermittlungen zu prüfen, allerdings ist das eingeleitete Disziplinarverfahren gemäß § 15 Abs. 2 des Thüringer Disziplinargesetzes grundsätzlich auszusetzen, wenn in dessen Verlauf Klage erhoben oder ein gerichtliches Bußgeldverfahren anhängig wird. Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, in der vergangenen Plenarsitzung haben Sie auf eine Nachfrage von mir geantwortet, dass die Zustimmung des Vertretungsorgans, also des Kreistags, grundsätzlich bei einer Aufnahme von Krediten notwendig ist, eben dann aber auch nicht, wenn die Kredite im Wirtschaftsplan enthalten sind als Anlage zum Haushaltsplan. Einen gesonderten Beschluss des Kreistags gab es nicht und der Landrat teilte in einem Schreiben mit, dass der Wirtschaftsplan des Krankenhauses weder direkt noch
indirekt als Anlageteil des Wirtschaftsplanes des Jahres 1998 war. Halten Sie damit die Voraussetzungen für gegeben, dass hier Fehlverhalten an den Tag gelegt worden ist?
Ich habe in der Antwort, wie Sie schon gesagt haben, in der letzten Plenarsitzung deutlich gemacht, dass grundsätzlich ein Kreistagsbeschluss erforderlich ist bei Kreditaufnahmen und ich habe heute noch einmal deutlich gemacht, dass zu diesem Komplex, ob es überhaupt einen Kreistagsbeschluss gab oder nicht, noch Nachfragen seitens der Rechtsaufsicht anhängig sind. Diese Nachfragen sind abzuwarten, um zu klären, ob dann tatsächlich Anlass besteht, dienstrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Danke. Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe damit die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Seela, CDU-Fraktion, in Drucksache 4/4259.
Zur Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebs am Leichtathletikstandort Jena sowie des Unterrichtsbetriebs am Sportgymnasium Jena, das sich in Trägerschaft des Freistaats Thüringen befindet, ist es erforderlich, die marode baufällige Laufhalle dort abzureißen und einen Neubau zu errichten. Eine entsprechende Ansicht soll auch der im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit angesiedelte „Arbeitskreis Sportstättenförderung“ u.a. mit Vertretern des Landessportbundes, der Thüringer Sportämterkonferenz sowie der Kommunen und Landkreise favorisiert und sich für eine entsprechende Förderung des Hallenneubaus im Rahmen der Sportstättenförderung ausgesprochen haben.
1. Welche Position in der Prioritätenliste des „Arbeitskreises Sportstättenförderung“ nimmt das Neubauprojekt einer Leichtathletikhalle in Jena ein und für welche Fördersumme hat sich jener Arbeitskreis ausgesprochen?
2. Welche Förderung des oben genannten Projektes durch das Land ist tatsächlich geplant und falls abweichend vom Votum des „Arbeitskreises Sportstättenförderung“, warum?
3. Was unternimmt das Land, um den Trainings- und Unterrichtsbetrieb am Leichtathletikstandort Jena bzw. am dortigen Sportgymnasium nach Schließung der alten baufälligen Laufhalle aufrechtzuerhalten?
4. Warum wird in Erfurt für die Benutzung der Sportstätten (Eishalle und andere Sportanlagen) durch Schulkinder des Sportgymnasiums vom Kultusministerium ein Nutzungsentgelt an den dortigen kommunalen Sportbetrieb gezahlt und in Jena nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Seela für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die in der Sitzung des beratenden Arbeitskreises Sportstättenförderung am 3. Dezember 2007 vorgelegten Listen beinhalteten Vorschläge für den Kreis der potenziellen Förderkandidaten für das Jahr 2008. Das Vorhaben Leichtathletikhalle Jena war mit einer hohen Prioritätsstufe - allerdings nicht mit einer bestimmten Position - eingeordnet. Es ist nicht Aufgabe des Arbeitskreises, über bestimmte Fördersummen zu befinden. Der entsprechende Wert in der Liste wurde aus der richtliniengemäßen Anmeldung der Stadt Jena entnommen.
Zu Frage 2: Die Förderung des Vorhabens sollte aus Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2008 zulasten des Jahres 2009 mit ca. 250.000 € erfolgen. Über diesen Betrag hatten sich das TMWTA und der Bürgermeister der Stadt Jena, Herr Schenker, im Oktober 2007 geeinigt. Aufgrund der sehr knappen disponiblen Mittel im Jahr 2008 sollte so die Förderchance für das Projekt vergrößert werden. Inzwischen ist die Planung obsolet, denn der Oberbürgermeister der Stadt Jena, Herr Dr. Schröter, hat aktuell mitgeteilt, dass der Bau einer Leichtathletikhalle ohne Fördermittel des Landes geplant ist.
Zu Frage 3: Kurzfristig kann das Sportgymnasium den Trainings- und Unterrichtsbetrieb in Ausweichobjekten aufrechterhalten. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Zu Frage 4: Für die stundenweise Überlassung von kommunalen Sportstätten für den Sportunterricht des Sportgymnasiums und damit gegebenenfalls verbundenen Entgeltzahlungen sind die jeweils geltenden örtlichen Satzungen maßgeblich. Eine einheitliche