Es stimmt aber, Herr Minister, dass die Sportanlagen in Erfurt, speziell der Sportbetrieb der Stadt Erfurt, auch einen entsprechenden Zuschuss bekommt in Form von Nutzungsentgelten, oder?
Entsprechend der Tarifordnung wird dort eine Zahlung durch das TKM vorgenommen, nicht durch mein Haus.
Da wird ja seitens des Ministeriums immer auf ein Widerspruchsverfahren hingewiesen, warum die Laufhalle nicht in dem Maße gefördert werden kann wie beantragt, nämlich in Höhe von 538.000. Das Widerspruchsverfahren bezieht sich auf das Stadion. Dort seien Fördermittel nicht korrekt verwendet worden. Meine Frage dazu: Ist das üblich, zwei verschiedene Projekte miteinander zu verkoppeln - einmal Laufhalle und Stadion - und mit welcher Begründung?
Grundsätzlich ist eine Förderung dann nicht möglich, wenn Rechtsstreit zwischen dem Fördermittelgeber und dem Fördermittelnehmer besteht.
Weitere Nachfragen können zumindest Sie nicht mehr stellen und andere Nachfragen liegen mir nicht vor. Damit rufe ich die nächste Mündliche Anfrage auf, Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4263.
Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Leitungsgremien von Unternehmen, an denen das Land unmittelbar beteiligt ist
Das jüngst erfolgte Ausscheiden mehrerer Mitglieder der Landesregierung hat auch Auswirkungen auf Leitungsgremien, wie beispielsweise Aufsichtsräte von Unternehmen, Anstalten und Stiftungen, für die das Land zuständig bzw. an denen es beteiligt ist. Um die Rechte des Landes als Gesellschafter weiterhin wahrnehmen zu können, ist die personelle Neubesetzung diverser Leitungsgremien notwendig.
1. Welche Positionen in Leitungsgremien von Unternehmen, an denen das Land unmittelbar beteiligt ist, nahmen die im Zuge der letzten Kabinettsumbildung ausgeschiedenen ehemaligen Mitglieder der Landesregierung jeweils ein und welche werden noch immer von diesen besetzt?
2. Welche weiteren Veränderungen bei der Besetzung von entsprechenden Leitungsgremien ergeben/ergaben sich ferner aus der jüngst erfolgten Kabinettsumbildung (etwa infolge von neuen Ressort- zuschnitten oder Ämterrochade)?
3. Sind weitere Anträge der Landesregierung zur Besetzung von Leitungsgremien infolge von Kabinettsumbildung zu erwarten?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Herr Dr. Schubert, im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: Von den im Zuge der letzten Kabinettsumbildung ausgeschiedenen Mitgliedern der Landesregierung wurden folgende Positionen in Leitungsgremien von Unternehmen, an denen das Land unmittelbar beteiligt ist, besetzt.
Erstens: Minister a.D. Prof. Dr. Jens Goebel ist noch Mitglied des Aufsichtsrats der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH - kurz LEG - und der Deutschen Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH und soll jeweils als solches abberufen werden.
Zweitens: Minister a.D. Andreas Trautvetter soll als Mitglied des Aufsichtsrats der LEG abberufen werden.
Zur Frage 2: Aus der jüngsten Kabinettsumbildung ergaben sich infolge von neuen Ressortzuschnitten bzw. Ämterwechseln folgende weitere Besetzungen von Leitungsgremien von Unternehmen, an denen das Land unmittelbar beteiligt ist.
Zweitens: Minister Bernward Müller soll Mitglied des Aufsichtsrats der LEG sowie Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH werden. Hierfür hat die Thüringer Landesregierung jeweils die Zustimmung des Thüringer Landtags nach Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen beantragt. Wie mir bekannt ist, ist der Tagesordnungspunkt morgen und soll morgen entsprechend abgearbeitet werden.
Zur Frage 3: Weitere Anträge auf Zustimmung des Thüringer Landtags nach Artikel 72 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen sind aus derzeitiger Sicht nicht zu erwarten.
Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann darf ich zunächst für das Protokoll das Einverständnis der Fraktionen voraussetzen, dass wir die letzten sechs Anfragen heute noch abarbeiten. Einverständnis ist vorhanden, dann verfahren wir so. Und ich kann die nächste Mündliche Anfrage aufrufen, Abgeordneter Baumann, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/4264.
Wie durch die Medien bekannt wurde, musste die Rennsteig-Thermen Oberhof GmbH jetzt Konkurs anmelden.
1. Was sind die Gründe dafür, dass die Landesregierung den Konkurs der Rennsteig-Thermen Oberhof GmbH nicht durch die Gewährung weiterer Überbrückungshilfen versucht hat abzuwenden?
2. Warum wurde seitens der Landesregierung nicht versucht, die Oberhofer Therme bis zum Beginn des geplanten Umbaus vor dem Konkurs zu bewahren und damit die Dauer der Schließung zu reduzieren?
3. Hat die Landesregierung Kenntnis von den Überlegungen und Planungen der Stadt Oberhof als Eigentümerin der Therme hinsichtlich der nun von Kündigung betroffenen Mitarbeiter/-innen, wenn ja, wie sehen diese Überlegungen und Planungen aus und in welcher Form wird die Kommune hierbei vom Land unterstützt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich die Fragen des Abgeordneten Baumann beantworte, möchte ich voranstellen, dass die Stadt Oberhof entschieden hat, den Betrieb der Therme am 01.10.2008 einzustellen. Mit einem geplanten Umbau sollen Investitionen im technischen Bereich zur Senkung der Energie-, Wasser- und Abwasserkosten und zur Angebotsverbesserung beitragen. Die Therme soll im Jahr 2010 wiedereröffnet werden.
Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Baumann möchte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Die Rennsteigtherme Oberhof GmbH hat keinen Konkurs angemeldet. Sie wird am 01.10.2008 den Geschäftsbetrieb vorübergehend einstellen und mit der Wiedereröffnung wieder aufnehmen. Ich verweise im Übrigen auf die Vorbemerkungen.
Es ist geplant, dass sie im Jahr 2010 fertig ist. Wann genau der Umbautermin beginnt, hängt von den Ausschreibungen dazu ab.
Ist der Landesregierung bewusst, wenn 2010 die Therme erst wieder aufmacht, dass das natürlich ein erheblicher Verlust ist. Wir haben jetzt 2008, das heißt, zwei Jahre fehlt ein wichtiger Punkt in der touristischen Infrastruktur der Region, vor allem vor dem Hintergrund, dass auch Sie aus touristischer Sicht ständig berichten, dass richtigerweise mehr Ganzjahresangebote geschaffen werden sollen? Und hier machen wir die Ganzjahresangebote zu.
Herr Baumann, das ist der Landesregierung bewusst. Sollten die beauftragten Bauunternehmen zaubern können, wird es sicher etwas früher.
Herr Minister, wir haben das auch der Presse entnehmen können, aber vielleicht können Sie uns noch einmal sagen: In welcher Größenordnung wird es denn dort Landesförderung geben? Es würde mich schon zweitens interessieren: Kommt es aus der Städtebauförderung oder woher wird das jetzt eingesetzt?
Damit sind jetzt alle Nachfragen gestellt und ich rufe die nächste Mündliche Anfrage auf. Abgeordnete Wolf, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4265, vorgetragen durch Abgeordneten Blechschmidt.
Die Schlossanlage Wilhelmsthal befindet sich im Besitz des Freistaats Thüringen. Der Verfall der historisch ausgesprochen wertvollen Immobilie schreitet unaufhörlich und scheinbar immer schneller voran. Nach einigen Notsicherungsmaßnahmen im letzten Jahr ist in diesem Jahr kaum eine Sanierungsmaßnahme sichtbar.
1. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der Anlage und was sind die Sanierungsaufgaben mit der höchsten Priorität?
2. Welche Notsicherungsmaßnahmen wurden in diesem Jahr durchgeführt und welche sind noch 2008 geplant?