Protokoll der Sitzung vom 03.07.2008

Es gibt Nachfragen. Abgeordnete Leukefeld, bitte.

Herr Minister, zwei Fragen habe ich. Erstens: Werden Sie, nachdem das jetzt in Sömmerda konkret geworden ist, aktiv werden mit Ihrer Fachaufsicht und das noch mal überprüfen, wie das in anderen Kreisen gehandhabt wird? Das wäre die erste Frage.

Und die zweite Frage, nur noch mal zum Verständnis: Die Nachzahlungen für die Betriebskosten sollen vollumfänglich durch die ARGEn übernommen werden: Ich verstehe nicht, wieso man dann eine Ratenvereinbarung und doch eine Rückzahlung machen soll. Ich muss das einfach noch mal fragen. Und dafür gibt es ja auch Gerichtsurteile, die mittlerweile vorliegen.

Ich will Ihre Frage 2 zuerst beantworten, ich hatte die Begründung aber gegeben. Es wird von der ARGE dadurch begründet, dass eine große Anzahl von Betriebskostenabrechnungen gleichzeitig aufgetreten ist, die einer Nachprüfung bedarf und deshalb die Bitte um Ratenzahlung.

In Bezug auf die Frage 1 muss ich daran erinnern, dass wir keine Fachaufsicht haben. Wir haben eine Rechtsaufsicht und wenn wir da Mängel feststellen sollten, werden wir dem nachgehen.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Ich rufe die nächste Anfrage auf. Aufgeordnete Dr. Scheringer-Wright, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/4255.

Polizeiliche Maßnahmen und Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Protestaktionen von Milchbauern in Thüringen Teil II

Im Rahmen der Proteste der Milchbauern Ende Mai/Anfang Juni ist es an verschiedenen Orten in Thüringen zu Blockaden und anderen Protestaktionen gekommen. Dabei soll es auch zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gekommen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Ermittlungsverfahren (Strafsachen/Ord- nungswidrigkeitenverfahren) wurden im Nachgang zur Molkereiblockade in Erfurt bezogen auf welche

Straftat- bzw. Ordnungswidrigkeitentatbestände angestrengt?

2. Welchen Bearbeitungs- bzw. Ermittlungsstand haben diese Verfahren?

3. Gab bzw. gibt es bezogen auf Proteste von Milchbauern in anderen Thüringer Kommunen vergleichbare polizeiliche Maßnahmen oder gegebenenfalls Ermittlungsverfahren wie zu den Protestaktionen in Erfurt und mit welchen bisherigen Ergebnissen?

Es antwortet Staatssekretär Hütte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Zuge der im Zeitraum vom 31. Mai 2008 bis 1. Juni 2008 durchgeführten Protestaktionen in Erfurt wurden zwei Strafanzeigen wegen Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch erstattet, und zwar einmal durch einen Vertreter der Milchwerke Thüringen GmbH und die zweite Anzeige von einem Bürger aus Berlin, welcher von den Vorfällen aus der Zeitung erfahren hat und in der Folge bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstattet hatte. Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden nicht erstattet.

Zu Frage 2: Die Ermittlungen werden gegen Unbekannt geführt. Die Verfahren wurden zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Eine Entscheidung hierzu liegt noch nicht vor.

Zu Frage 3: Weitere Protestaktionen von Milchbauern fanden in Obermaßfeld statt. Maßnahmen der Polizei richteten sich dort nur auf die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs. Ermittlungsverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden nicht eingeleitet.

Wenn Sie gestatten, möchte ich an dieser Stelle gleich auf die eben gestellte Nachfrage des Abgeordneten Blechschmidt noch einmal antworten im Hinblick auf den Hubschraubereinsatz in Erfurt. Ich habe mich inzwischen erkundigt. Ein Polizeihubschrauber war aus Anlass der Aktion der Milchbauern nicht im Einsatz. Am 31. Mai war ein Polizeihubschrauber in der Luft, aber dieser Einsatz galt dem gleichzeitig stattfindenden Fußballspiel zwischen Rot-Weiß Erfurt und Fortuna Düsseldorf. Herzlichen Dank.

Gibt es Nachfragen? Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, die Strafanzeigen wurden gegen Unbekannt gestellt. In der vorherigen Anfrage von mir haben Sie gesagt, dass bei 52 Personen Identitäts- und Personalienfeststellungen vorgenommen werden. Die gehen jetzt ein in etwaige Strafverfahren. Ist davon auszugehen, dass bei der Strafanzeige gegen Unbekannt jetzt die 52 da durchgecheckt werden?

Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die festgestellten Personalien daraufhin zu prüfen, wer den Straftatbestand der Nötigung erfüllt haben könnte und wer nicht. Dazu werden die Identitätsfeststellungen benötigt.

Noch eine Anfrage?

Ja, eine Nachfrage.

Wenn ich die erste als eine gelten lasse, haben Sie noch die zweite Nachfrage. Bitte.

Die genauen Personen sind also noch nicht festgestellt, das ist alles noch in Ermittlung?

Die Personen sind schon festgestellt, und zwar die Personalien derjenigen, die sich an dieser Aktion beteiligt haben. Aber ob sich von diesen festgestellten Personen jemand wegen Nötigung strafbar gemacht haben könnte, das muss die Staatsanwaltschaft entscheiden und das ist noch nicht festgestellt. Deshalb richtet sich das Verfahren formal gegen Unbekannt.

Weitere Nachfragen gibt es nicht. Danke. Wir kommen zur nächsten Anfrage, Abgeordneter Kuschel, DIE LINKE, in Drucksache 4/4229.

Danke, Frau Präsidentin.

Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung

Kommentare aus einem regionalen Anzeigenblatt „Hallo Erfurt zum Sonntag“ mit meiner Meinung nach die Landesregierung begünstigenden Inhalten wurden mehrfach im Pressespiegel des Thüringer Landtags und der Landesregierung abgedruckt. Das Anzeigenblatt wird herausgegeben von der CMAC GmbH & Co. Verlags KG mit Sitz in Erfurt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die CMAC GmbH & Co. Verlags KG in Thüringen Fördermittel erhalten, wenn ja, wann, in welcher Höhe und für welchen Zweck?

2. Hat die Landesregierung in der Vergangenheit in Publikationen der CMAC GmbH & Co. Verlags KG Anzeigen geschaltet, wenn ja, wann und mit welchem Finanzvolumen?

3. Bestehen sonstige geschäftliche Verbindungen der Landesregierung zur CMAC GmbH & Co. Verlags KG, wenn ja, welche?

4. Bezieht der Herausgeber und einzige Kommentator der „Hallos“, Martin Schiffner, ein Gehalt bzw. Honorar der Landesregierung oder arbeitet er ehrenamtlich für die Landesregierung?

Es antwortet Minister Dr. Zeh.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zur Frage 1: Die CMAC-GmbH & Co. Verlags KG hat seit 1995 Förderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erhalten. Die Förderung belief sich seit 1995 für drei Projekte auf insgesamt ca. 1. Mio. €. Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss für die Einrichtungs- bzw. um zwei Zuschüsse für Erweiterungsinvestitionen. Wie sinnvoll die Fördermittel eingesetzt wurden, mag folgendes Zitat belegen: „Dieses Millionenprojekt stellt in Ihrer mittelständischen Firmengeschichte eine der wichtigsten Investitionsmaßnahmen dar, mit der Sie“ - gemeint ist der Verleger Martin Schiffner - „nicht nur den Wirt

schaftsstandort Erfurt stärken, sondern zugleich Erfurts Profil als Medienstadt untermauern.“ Dieses Zitat stammt nicht von einem Mitglied der Landesregierung, es stammt vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt Andreas Bausewein vor knapp einer Woche am 27. Juni auf dem Richtfest des CMAC Medien- und Druckzentrums. Um einer möglichen Rückfrage des Kollegen Kuschel zuvorzukommen, da das eine die Landesregierung möglicherweise begünstigende Aussage ist, darf ich versichern, dass Herr Bausewein weder für ein Gehalt bzw. Honorar, noch ehrenamtlich für die Landesregierung tätig ist.

Zur Frage 2: Die Landesregierung hat seitens des TMfSG und des TKM Anzeigen bei der CMAC GmbH & Co. Verlags KG geschaltet. Das TMfSG hat in diesem Jahr mit einer Anzeige auf dem Stand des Ministeriums auf der Thüringenausstellung aufmerksam gemacht, die Kosten betrugen 1.785 €. Das TKM hat im Jahr 2007 im Rahmen einer Jahresanzeige allen Lehrerinnen und Lehrern für ihre Arbeit gedankt und alle guten Wünsche für das neue Jahr ausgesprochen. Die Kosten dieser Anzeige betrugen 1.734,32 €. Also zwei Anzeigen wurden geschaltet.

Zur Frage 3: Nein.

Zur Frage 4: Ebenfalls nein.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Damit haben wir alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet.

Ich schließe die Fragestunde und rufe den Tagesordnungspunkt 42 auf, und zwar den ersten Teil

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Initiativen der Thüringer Landes- regierung im Zusammenhang mit den Auswirkungen durch die Ein- führung des Gesundheitsfonds“ Unterrichtung durch die Präsi- dentin des Landtags - Drucksache 4/4198 -

Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat das Wort Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte zunächst eines feststellen: Alle Parteien, die hier im Landtag und auch durch ihre Vertreter im Bundestag sitzen, haben den Gesundheitsfonds in der einen oder anderen Form gewollt oder aus dem einen oder anderen Grund. Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, Krankenversicherungen solidarisch zu finanzieren; Krankenversicherungen solidarisch zu finanzieren sowohl aus Krankenversicherungsbeiträgen und, wo krankenkassenfremde Leistungen sind, auch aus Steuerleistungen. Wir waren uns in der Großen Koalition darüber einig, dass man das nur über so einen Fonds machen kann. Solidarität bedeutet nicht nur die Solidarität unter den Versicherten, unter den besser- und den schlechter verdienenden Versicherten, sondern Solidarität über alle Versicherten. Die SPD ist mit ihrer Bürgerversicherung insofern nicht durchgedrungen, trotz alledem bleibt es das Ziel, aber das soll heute hier nicht das Thema sein.

Solidarität muss natürlich auch geübt werden zwischen allen Bundesländern. Es kann nicht sein, dass einzelne Bundesländer aufgrund ihrer Struktur, die sie ja oft auch über Förderung anderer Bundesländer über die Jahre erhalten haben, aus dieser Solidarität ausscheren.