Protokoll der Sitzung vom 04.07.2008

Es ist ferner beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, also einstimmig zugestimmt.

Es ist beantragt die Überweisung an den Innenausschuss. Wer für die Überweisung an den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Dann würde ich die Beisitzer bitten, hier noch einmal zu zählen.

(Heiterkeit im Hause)

27 Neinstimmen, 25 Jastimmen. Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Wir müssen noch über die Federführung abstimmen. Es ist beantragt, dass die Federführung der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt hat. Wer für die Federführung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltungen, damit ist die Federführung beschlossen.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden in den Jahren 2008 und 2009 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4237 - ERSTE BERATUNG

Ich bitte Sie, Herr Lemke und Frau Hennig, dass Sie dieses Plakat sofort wegnehmen.

(Zwischenruf Abg. Lemke, DIE LINKE: Da draußen stehen Kinder, die protestie- ren …)

Ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf wegen des Zeigens eines Plakates hier im Plenarsaal,

(Beifall DIE LINKE)

sowohl Herrn Lemke als auch Frau Hennig.

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Innenminister Scherer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung legt heute den Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden in den Jahren 2008 und 2009 vor. Damit entspricht sie den Wünschen und Beschlüssen aller zehn direkt an den Strukturänderungen beteiligten Gemeinden. Insgesamt werden in diesem Gesetzentwurf acht Regelungsfälle vorgeschlagen. Es handelt sich dabei ausschließlich um freiwillige Fälle, zu denen die Antragsunterlagen vollständig vorliegen und deren rechtmäßiges Zustandekommen die Landratsämter als zuständige Kommunalaufsichtsbehörden geprüft haben. Insgesamt sollen 13 Gemeinden aufgelöst werden. Sieben Gemeinden werden durch Eingliederung vergrößert und eine Gemeinde neu gebildet. Im Einzelnen enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:

1. die Auflösung der Gemeinden Naundorf und Tegkwitz und ihre Eingliederung in die Gemeinde Starkenberg im Landkreis Altenburger Land;

2. die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Drei Gleichen“ sowie der Gemeinden Grabsleben, Mühlberg, Seebergen und Wandersleben und ihr Zusammenschluss zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen „Drei Gleichen“ im Landkreis Gotha;

3. die Auflösung der Gemeinde Rehungen und ihre Eingliederung in die Gemeinde Sollstedt - mit Inkrafttreten dieser Regelung tritt § 1 der Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Rehungen und der Gemeinde Sollstedt und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Pforte“ vom 9. Mai 1996 außer Kraft -, das alles spielt im Landkreis Nordhausen;

4. die Auflösung der Gemeinde Wernshausen und ihre Eingliederung in die Stadt Schmalkalden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen;

5. die Auflösung der Gemeinde Heßles und ihre Eingliederung in die Gemeinde Fambach auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen;

6. die Auflösung der Gemeinde Lichtenhain/Bergbahn und ihre Eingliederung in die Stadt Oberweißbach im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt;

7. die Auflösung der Gemeinde Gutendorf und ihre Eingliederung in die Stadt Bad Berka, gleichzeitig wird die Gemeinde Gutendorf aus der Verwaltungsgemeinschaft „Grammetal“ ausgegliedert im Landkreis Weimarer Land;

8. die Auflösung der Stadt Dornburg/Saale und der Gemeinde Dorndorf-Steudnitz und ihre Eingliederung in die Stadt Camburg, die durch die Eingliederung vergrößerte Stadt soll auf der Grundlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse künftig den Namen Dornburg-Camburg führen im Saale-Holzland-Kreis.

Die Landesregierung unterstützt die Bestrebungen der Thüringer Gemeinden, freiwillig ihre Verwaltungsstrukturen effektiver zu gestalten und die vorhandenen Potenziale der Einzelgemeinden zur noch wirtschaftlicheren Nutzung zusammenzufassen.

Diesem Ziel dienen die mit diesem Gesetzentwurf vorgelegten Gemeindefusionen, ebenso wie bereits die Neugliederungsgesetze aus den Jahren 2006 und 2007. Insgesamt wird sich die Zahl der Gemeinden in Thüringen von ursprünglich 992 im Jahre 2004 auf 952 bis zum Ende dieses Jahres reduziert haben. Durch die Bildung der neuen Gemeinden bzw. die Vergrößerung von Gemeinden durch Eingliederungen kann insgesamt eine weitere Verbesserung der Leistungskraft und Verwaltungskraft dieser Gemeinden erreicht werden. Im Rahmen der Prüfung der Gründe des öffentlichen Wohls sind die Belange der Landes- und Regionalplanung im Rahmen der Abwägung einbezogen.

Freiwillige Gemeindefusionen werden, wie in den vergangenen Jahren auch, in diesem und im nächs

ten Jahr finanziell gefördert. In den Jahren 2008 und 2009 sind dafür im Landeshaushalt des Freistaats Thüringen jeweils 6 Mio € eingeplant. Damit die Fördermittel gemäß § 36 des Finanzausgleichsgesetzes noch in diesem Haushaltsjahr an die neu gebildeten oder vergrößerten Gemeinden ohne größeren Verwaltungsaufwand ausgezahlt werden können, wird als Termin des Inkrafttretens des Gesetzes der 1. Dezember 2008 vorgeschlagen. Es können voraussichtlich Fördermittel in Höhe von etwa 2,5 Mio € ausgezahlt werden. Abweichend davon soll § 2 des Gesetzes, der den Zusammenschluss der Gemeinden Grabsleben, Mühlberg, Seebergen und Wandersleben regelt, zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Fördermittel in Höhe von 537.900 € für diese Gemeindeneubildung stehen im Haushalt 2009 zur Verfügung.

Im Zusammenhang mit der Einführung der Thüringer Landgemeinde ist auch eine Änderung des § 36 Thüringer Finanzausgleichsgesetz geplant. Die Förderung freiwilliger Gemeindefusionen soll an das von der Enquetekommission verabschiedete Leitbild für eine Verwaltungsreform auf gemeindlicher Ebene angepasst werden. Dies bedeutet, dass ab dem kommenden Jahr die Förderprioritäten auf der Bildung von Gemeinden durch Zusammenschluss mit mindestens 4.000 Einwohnern liegen. Diese sollen eine Förderung von 30 € pro Einwohner erhalten. Bei der Bildung von Gemeinden ab einer Größe von 5.000 Einwohnern bleibt es wie bisher bei 100 € pro Einwohner.

Insgesamt ist dieser Gesetzentwurf ein weiterer Baustein in der Strategie der Landesregierung zur Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse. In den vergangenen Jahren hat bereits eine beachtliche Reihe von Gemeinden diese Möglichkeit genutzt, durch freiwillige Eingliederung oder Zusammenschlüsse ihre bestehenden Verwaltungsstrukturen zu verbessern. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass sich dieser Weg vor allem bei kleineren Gemeinden bewährt hat und erfolgreich ist. Ich wünsche dem Gesetzentwurf daher eine zügige, möglichst nicht kontroverse Ausschussberatung, damit er im Interesse der Gemeinden auch rechtzeitig in Kraft treten kann. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort der Abgeordneten Groß, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetz

entwurf, der soeben eingebracht worden ist von der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden in den Jahren 2008 und 2009, berücksichtigt das, was wir auch immer gefordert haben, dass freiwillige Zusammenschlüsse da, wo man sich hundertprozentig einig ist, auch per Gesetz zusammengefügt werden sollen. Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden haben die Unterlagen geprüft, haben das beim Innenministerium beantragt. Das Kabinett hat sich, soviel mir bekannt ist, damit befasst und heute ist es von der Landesregierung, vom Innenminister uns im Plenum vorgelegt worden. Es gab ja wie immer im Vorfeld eine Anhörung. Soviel mir bekannt ist, haben sich auch die kommunalen Spitzenverbände, die ja diese freiwilligen Zusammenschlüsse befördern, dafür ausgesprochen. Ich möchte an dieser Stelle beantragen, dass der Gesetzentwurf in den Innenausschuss kommt. Hier werden wir uns weiter damit beschäftigen. Die Mitglieder des Innenausschusses wissen, dass wir heute noch am Rande eine Sondersitzung haben werden, und gleich eine Anhörung beschließen werden, damit die einzelnen Punkte, die im Gesetz sind, die einzelnen Wünsche für Zusammenschlüsse, über die Sommerpause -, dass hier die Anhörung erfolgen kann in einer Terminkette, damit so, wie das von den Kommunen, die sich zusammenschließen möchten, erwartet wird, der Gesetzentwurf zum Ende des Jahres beschlossen werden kann, damit auch im nächsten Jahr, ich denke, auch im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl, dementsprechend gewählt worden ist.

Mit dem Gesetzentwurf entspricht die Landesregierung den Wünschen und Beschlüssen aller zehn direkt an den Strukturänderungen beteiligten Gemeinden. Es werden acht Regelungsfälle vorgeschlagen. Ich möchte darauf verzichten, sie alle im Einzelnen vorzustellen, das ist eben durch den Thüringer Innenminister bereits erfolgt. Ich kann nur dazu sagen, dass da ja aus dem Landkreis Gotha auch ein Zusammenschluss ist, dass es große Zustimmung der Bevölkerung gibt, dass es wirklich sehr gut von den Gemeinden auch vorbereitet wird.

Wir haben im Landeshaushalt jeweils für 2008 und 2009 6 Mio. € zur Förderung freiwilliger Gemeindefusionen eingeplant und, ich denke, die werden auch in dem Sinne noch zur Auszahlung kommen. Die Förderhöhe für das vorliegende Gesetz wird in etwa bei 2,5 Mio. € liegen. Abweichend davon soll nach den Beschlüssen der Gemeinden Grabsleben, Mühlberg, Seebergen und Wandersleben im Landkreis Gotha entsprechend § 2 dieses Gesetzes erst zum Januar 2009 in Kraft treten. Hier werden noch einmal Fördermittel für die Gemeindeneubildung, die für den Landeshaushalt 2009 eingeplant sind, in Höhe von 537.900 € fließen.

Es ist damit das dritte Gesetz zur freiwilligen Strukturänderung von Gemeinden, was uns in der 4. Legislaturperiode vorliegt, und das zeigt, dass unsere Kommunen sehr wohl mit großer Verantwortung damit umgehen und die Strukturen und Zusammenschlüsse sich so finden, dass für die Kommunen eine höhere Effizienz für ihre Verwaltung herauskommt und dass sie auch ihre Bürger mitnehmen.

Die CDU-Fraktion begrüßt ausschließlich, dass wieder eine Reihe von Gemeinden diese Möglichkeit zur freiwilligen Eingliederung nutzen. Damit zeigt sich, dass die Anzahl der kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen sank von bisher 992 - ohne die sechs kreisfreien Städte - am 31. Dezember 2004 auf 962 Gemeinden am 31. Dezember 2007. Ich denke, nachdem dieser Gesetzentwurf behandelt wurde und falls wir dem im Ausschuss stattgeben können und das im Plenum hier beschlossen werden kann, dürfte es in Thüringen noch insgesamt 952 Gemeinden geben. Ich wünsche uns eine gute Beratung und bedanke mich.

(Beifall CDU)

Das Wort hat Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wir begrüßen die Vorlage dieses Gesetzes. Gemeindeneugliederungsmaßnahmen, wenn sie auf freiwilliger Basis erfolgen und mit den Grundzielen der Landesplanung und Raumordnung übereinstimmen, sind immer zu begrüßen. Allerdings haben wir eine etwas differenziertere Sichtweise hinsichtlich der Frage, inwieweit die einzelnen Maßnahmen durch die Bürger vor Ort tatsächlich in vollem Umfang mitgetragen werden. Frau Groß hatte darauf verwiesen, dass in ihrem Fall im Landkreis Gotha, also um die Drei Gleichen herum, offenbar das in vorbildlicher Weise erfolgte; uns vorliegende Informationen bestätigen das.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das ist ja erstaunlich.)

Ja, wir überprüfen das immer, Frau Groß, denn wenn Sie das hier sagen, ist das noch nicht Garant dafür, dass das stimmt. Wir hatten schon Gesetzgebungsverfahren, wo sich im Nachhinein herausgestellt hat, dass offenbar der Bürgerwille keine Berücksichtigung fand. Ich kann mich erinnern, im Landkreis Greiz bei dem letzten Gesetz, Langenwetzendorf oder Langenwolschendorf - das habe ich jetzt nicht genau in Erinnerung -, da haben wir das dann

rausgenommen, weil dort erhebliche Bürgerbedenken vorgetragen wurden.

Wir möchten auf drei Dinge verweisen, die wir im Gesetzgebungsverfahren - also im Rahmen der Anhörung und der Ausschussberatung - thematisiert und geprüft haben wollen. Da ist zunächst die Frage im Fall Wernshausen/Schmalkalden: Dort liegen uns Informationen vor, dass eine wahrnehmbare Gruppe von Bürgern Bedenken gegen diese Gemeindeneugliederungsmaßnahme hat. Es wurden mehrere Hundert Unterschriften gesammelt. Die Bürger kritisieren die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung zwischen Schmalkalden und Wernshausen. Wir wollen verhindern, dass hier ein paralleler Fall geschieht wie der von mir genannte beim letzten Gesetzgebungsverfahren. Deshalb müssen wir sicherlich in der parlamentarischen Behandlung dort noch einmal genauer hinsehen. In dem Zusammenhang will ich noch einmal darauf verweisen, eine geplante Maßnahme ist hier nicht enthalten, nämlich Lauscha-Steinach. Die hatten ja ursprünglich geplant, auch diesen Antrag zu stellen, haben ihn auch gestellt, aber dort gab es auch erhebliche Bürgerproteste, die zunächst vom Bürgermeister, aber auch von den Gemeinderäten nicht ernst genommen wurden.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Es ist doch nicht Bestandteil.)

Jetzt ist es nicht mehr Bestandteil, es ist richtigerweise rausgenommen worden. Deshalb wollen wir uns gerade bei Wernshausen und Schmalkalden auch sicher sein, dass hier die Bürger bei der Neugliederung entsprechend mitgenommen werden. Wir haben bei Fambach und Heßles das Problem, dass Heßles stark verschuldet ist. Insofern wollen wir im Gesetzgebungsverfahren thematisieren, ob dort auch eine Teilentschuldung möglich ist wie bei Finsterbergen bzw. auch Hörselberg. Wir sind davon überzeugt, das wäre eine Voraussetzung, damit dann das neu entstandene Gebilde tatsächlich dauerhaft leistungsfähig bleibt. Bei Sollstedt und der Eingemeindung von Rehungen entsteht eine neue Gemeinde mit 3.450 Einwohnern und hier ist die Frage zu stellen: Profitieren die von der Fusionsprämie, die künftig erst ab 4.000 Einwohner gezahlt werden soll? Es war eine erfüllende Gemeinde, also ein Sonderfall der Verwaltungsgemeinschaft. Da kämen nach der alten Regelung sowieso nur die 30 € pro Einwohner zur Wirkung. Aber nach der beabsichtigten Neuregelung im Zusammenhang mit dem Gesetz, welches wir heute Vormittag thematisiert haben, würde das erst ab 4.000 Einwohner gelten. Also auch diese Frage ist im Gesetzgebungsverfahren nochmals zu thematisieren. Ansonsten schließen wir uns natürlich dem Wunsch von Frau Groß an, dass im Interesse aller Beteiligten dort eine sehr sachliche

Diskussion auch in den Ausschüssen stattfindet. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat die Abgeordnete Taubert, SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden zeigt, dass in Thüringen Bewegung ist, dass sich vor allen Dingen - das ist augenfällig - auch wieder Größere auf den Weg gemacht haben, nicht nur die ganz Kleinen, die sagen, wir müssen uns mit dem Nachbarn zusammentun, weil uns möglicherweise die finanzielle Luft zum Atmen fehlt, sondern eben auch größere Gemeinden, die sich aus sehr praktischen Erwägungen zusammenschließen. Wir stehen alldem sehr offen gegenüber. Was wir wollen - und das muss die Anhörung bringen -, ist, noch einmal nachzufragen, denn das geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor: Wie haben sich gerade die Bürger der kleineren Gemeinden, die sich zusammenschließen, also zu Gemeinden unter 3.000 Einwohnern, zu dieser Fusion positioniert und haben die auch - sage ich mal - klar im Blick, dass es möglicherweise weitere Zusammenschlüsse für sie geben muss? Das ist für uns noch mal wichtig. Wer sehenden Auges in so eine Fusion geht und sagt, na cool, wenn Sie in 5 oder 10 Jahren noch einmal zusammengehen, dann will ich gern die Mehrkosten tragen, dann kann man dem zustimmen, aber das muss ganz deutlich werden. Sind die Bürger darüber aufgeklärt, dass das für sie die richtige Lösung ist? Ich denke, das wird man im Laufe des Gesetzesverfahrens sehen. Deswegen freuen wir uns auf die Beratung im Innenausschuss und werden dann schauen, ob wir jedem einzelnen Antrag zustimmen. Danke.

(Beifall SPD)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Überweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Wer für die Überweisung an den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimmen, damit ist der Ausschussüberweisung einstimmig zugestimmt worden.