Protokoll der Sitzung vom 10.12.2004

Eine weitere Expertengruppe beschäftigte sich mit Aufgabenstellungen im Mathematikunterricht mit dem Ergebnis, dass seit Jahren die Aufgaben für die zentralen Abschlussprüfungen möglichst praxisnah, problemorientiert und lösungsoffen erarbeitet werden, logischerweise in dem Maße, in dem Prüfungsaufgaben das zulassen.

Durch Mittel des Europäischen Sozialfonds werden Maßnahmen zur praxisorientierten Berufswahlvorbereitung gefördert. Insbesondere über diese Projekte werden von den in der Arbeitsgruppe Ausbildungsfähigkeit zusammenarbeitenden Partnern konkrete Maßnahmen der Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft unterstützt. Genannt sei hier auch die Erprobung des Thüringer Berufswahlpasses. Nach den positiven Erfahrungen und nach der eindeutigen Empfehlung der Enquetekommission "Erziehung und Bildung in Thüringen" ist nach Abschluss der Erprobungsphase die flächendeckende Einführung erfolgt. Der Berufswahlpass wird durch ein Lehrerheft zur Berufswahlorientierung und durch systematische Fortbildung flankiert.

Danke. Es gibt eine Nachfrage.

Herr Minister, Sie sagten, dass die Arbeitsgruppe sich im Mai dieses Jahres das letzte Mal getroffen hat. Sind weitere Zusammenkünfte geplant und wenn ja, für wann?

Es sind selbstverständlich weitere Zusammenkünfte geplant. Eine genaue Terminierung kann ich Ihnen jetzt nicht mitteilen, aber da informiere ich Sie gern separat.

Danke schön. Weitere Nachfragen und Anfragen gibt es nicht.

Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 22 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Bedarfsermittlung an berufsbildenden Schulen für eine Schulnetzplanung bis 2020 Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/395

Die Begründung wird durch Abgeordnete Skibbe, PDS-Fraktion, vorgenommen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, wir als Fraktion der PDS glauben, dass sich der Rückgang der Schülerzahlen, der durch Geburtenknick und Abwanderung besteht, noch drastischer auf das Netz der berufsbildenden Schulen auswirken wird, als es jetzt schon der Fall ist, auf das Netz der allgemein bildenden Schulen. Dabei wird sich die demographische Entwicklung bis zum Jahr 2012/ 2014 etwa für die berufsbildenden Schulen sehr schwierig gestalten. Nur noch 45 Prozent der Schülerinnen und Schüler des Jahres 2004 werden in 2012 die berufsbildenden Schulen besuchen. In § 41 des Thüringer Schulgesetzes wird die Zusammenarbeit zwischen Schulträgern bei der Schulnetzplanung und die Zustimmung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums für die Schulnetzpläne und deren Fortschreibung geregelt. Es besteht für beide Seiten ein objektives Interesse an einer analytischen Betrachtung der Berufsbildungsentwicklung der nächsten Jahre.

Das vorzulegende Konzept soll dabei auf einer Analyse des Bedarfs an berufsbildenden Schulen basieren. Es soll Vorschläge zur Anpassung der Schulstandorte und deren Struktur geben und es soll Empfehlungen geben zu unterstützenden Vorgaben der Schulnetzplanung. Wir unterstützen dabei den Thüringer Landkreistag, der bereits einen Beschluss in dieser Richtung gefasst hat. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Danke, damit eröffne ich die Aussprache. Als erster Redner hat sich Minister Prof. Dr. Goebel gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mir geradezu ein Bedürfnis, zu dem Antrag der Fraktion der PDS, der doch eine ganze Reihe von Ungenauigkeiten und Begriffsunschärfen enthält und vielleicht auch die geltende Rechtslage etwas missinterpretiert, Stellung zu beziehen. Es ist immerhin interessant, den Antragstext und die Begründung genau zu lesen. Der vorliegende Antrag ist überschrieben mit "Bedarfsermittlung an berufsbildenden Schulen für eine Schulnetzplanung bis 2020". Im Antragstext dann wird dazu aufgefordert, ein Konzept zur Unterstützung Thüringer Berufsschulnetzplanungen vorzulegen. Dieses Konzept soll dann schließlich auf einer Bedarfsanalyse basieren, Vorschläge zur Anpassung von Schulstandorten und deren Struktur machen und Empfehlungen zu unterstützenden Vorgaben geben. Wer das liest, gewinnt schnell den Eindruck, die Antragsteller wissen selbst nicht so genau, was sie eigentlich wollen. Geht es jetzt um Bedarfsermittlung, um ein Unterstützungskonzept, wollen sie durch die Hintertür und entgegen dem geltenden Recht eine Thüringer Berufsschulnetzplanung einführen?

Meine Damen und Herren, die Begründung des Antrags wird da deutlicher. Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, geht es um eine gemeinsame man könnte auch sagen - zentrale Planung und Steuerung des Berufsschulnetzes. So steht es da: Planung und Steuerung des Berufsschulnetzes. Und als ehemaliger DDR-Bürger frage ich mich natürlich, ob wir so etwas nicht schon einmal hatten.

Ich erlaube mir, zu einigen der in Ihrem Antrag auftauchenden Passagen etwas anzumerken. Zunächst einmal, die Schulnetzplanung ist im Thüringer Schulgesetz in § 41 geregelt. Dort heißt es wörtlich im 1. Absatz, ich zitiere: "Schulnetzpläne werden von den Schulträgern im Benehmen mit den betroffenen Gemeinden bzw. Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet aufgestellt und fortgeschrieben." Für die Schulnetzplanung sind also eindeutig die Schulträger zuständig. Die Landesregierung respektive das Kultusministerium hat keinerlei Befugnis, selbst Schulnetzplanung zu betreiben. Diese Aufgabe gehört gemäß dem Subsidiaritätsprinzip dorthin, wo sie am besten erledigt werden kann und das heißt, es ist möglichst bedarfsnah zu entscheiden. Das Kultusministerium muss diesen Schulnetzplanungen entsprechend § 41 Abs. 4 des Thüringer Schulgesetzes lediglich zustimmen. Es kann diese Zustimmung jedoch nur bei Verstoß gegen klar geregelte Kriterien verweigern. Dies dient dazu, eine ausgewogene Entwicklung im ganzen Land zu garantieren. Und um es klar zu sagen: Eine Thüringer Schulnetzplanung oder gar eine Thüringer Berufsschulnetzplanung ist nach

geltendem Recht nicht vorgesehen. Und wir werden den Landkreisen und kreisfreien Städten dieses Recht auch nicht wegnehmen. Diese Landesregierung nimmt die kommunale Selbstverwaltung ernst.

(Beifall bei der CDU)

Wir respektieren Entscheidungen der Schulträger und unterstützen sie, wenn dies gewünscht wird, bei ihrer Arbeit.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD:... dabei rausschmeißen.)

Entscheidend ist jedoch, Herr Döring, unsere Unterstützung muss von den Zuständigen gewünscht werden.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das ist ja richtig.)

Meines Erachtens kann das keine Fraktion, weit weg von schulischer Realität, von oben verordnen wollen. Die Landesregierung jedenfalls will das nicht.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Mode- rator kann das Land sein.)

Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der PDS, scheint allerdings genau das tun zu wollen. Oder wie soll man sonst die Forderung nach Empfehlungen zu unterstützenden Vorgaben der Schulnetzplanung verstehen.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Wir hatten schon einmal eine Richtlinie. Die haben Sie wegge...)

Wir nehmen die Schulen ernst, Herr Döring, und haben mit der Novelle des Thüringer Schulgesetzes den Schulen mehr Freiheit eröffnet. Wir fordern die Nutzung dieser Freiheiten und das Wahrnehmen von Gestaltungsverantwortung. Warum sollte das, was für die Schulen richtig ist und sich mehr und mehr bewährt, in Bezug auf die Schulnetzplanung für die Kreise und kreisfreien Städte falsch sein. Die Zeiten der zentralen Planung und Leitung sind vorbei.

(Zwischenruf Abg. Hennig, PDS: Das steht überhaupt nicht im Antrag.)

Das System hat 40 Jahre Zeit gehabt, sich zu bewähren und ist gescheitert im Bereich der Wirtschaft, genauso wie im Bildungswesen und allen anderen Bereichen der Gesellschaft. Noch einmal: Wir respektieren die Zuständigkeit der Schulträger für die Schulnetzplanung, auch im Bereich berufsbildender Schulen. Gleichwohl sieht natürlich das Kultusministerium und sehe ich die Problematik, die durch die

demographische Entwicklung - das ist angesprochen worden -, sprich die sinkenden Schülerzahlen, entsteht. Gegenüber der Planung von Schulnetzen im allgemein bildenden Bereich treten für den Bereich der berufsbildenden Schulen verschiedene Spezifika auf. Beispielhaft wäre da zu nennen die nur bedingt prognostizierbare Zahl der künftigen Berufsschüler, die von der Ausbildungsbereitschaft der Wirtschaft respektive vom Umfang möglicher Ergänzungsmaßnahmen abhängen, oder der damit korrelierende Bedarf an ergänzend einzurichtenden Vollzeitbildungsgängen oder die ebenfalls nur bedingt prognostizierbare Zahl der Berufsschüler in einzelnen Berufen bzw. Berufsfeldern und deren regionale Verteilung und natürlich auch die nur bedingt prognostizierbare qualitative Entwicklung des Berufsbildungssystem. Damit meine ich die Schaffung neuer Berufe bzw. Neuordnung bestehender Berufe oder Berufsfelder.

Eine mögliche Prognose kann deshalb nur vom aktuellen Angebot und vom Nachfrageverhalten an bzw. nach Ausbildungsstellen ausgehen und dabei die Entwicklung der Schulabgängerzahlen als Basisgröße nutzen. Diese werden bis 2010 von derzeit 83.700 auf ca. 40.000 sinken und ab dem Jahr 2012 langsam auf ca. 49.100 im Jahr 2020 wieder ansteigen. Um auch künftig ein regional ausgewogenes Schulnetz der berufsbildenden Schulen zu erstellen, müssen Umfang, Art und regionale Verteilung der Schulen sowie des Lehrpersonals mit dem Bedarf in Übereinstimmung gebracht werden. Bei der Datenlage eine nicht ganz einfach Aufgabe, der sich die Schulträger zu stellen haben. Das Thüringer Kultusministerium übernimmt dabei in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine koordinierende Funktion. In Vorbereitung des jeweils künftigen Schuljahres werden die Schulträger und staatlichen Schulämter zunächst aufgefordert, ihre Änderungsvorstellungen zum Schulnetz vorzulegen. In regionalen Beratungen werden dann die Änderungsvorschläge diskutiert. Weit gehend unproblematisch können so die vollzeitschulischen Bildungsgänge abgestimmt werden. Im Bereich der Berufsschulen wirken sich aber die angespannte Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt einerseits und der nunmehr einsetzende Rückgang der Anzahl an Schulabgängern andererseits problematisch aus, da die Schulträger den Erhalt bzw. die Ausweitung des eigenen Schulangebots anstreben, die Notwendigkeit des effizienten Einsatzes des Lehrpersonals aber durchaus auch Standortkonzentrationen erfordert. Das Thüringer Kultusministerium hat hierbei die Schulträger im Rahmen der jährlich stattfindenden Abstimmungsgespräche bereits seit mehreren Jahren auf die Schülerzahlentwicklung und die damit zusammenhängende Problematik der Schulnetzentwicklung aufmerksam gemacht.

Das Kultusministerium hat insbesondere aufgrund des Mangels an originär berufsfeldbezogen ausgebildeten Lehrkräften sowie deren steigendem Durchschnittsalter darauf hingewiesen, dass eine effiziente Klassenbildung notwendig ist. Das kollidiert gelegentlich mit dem Bestreben der Schulträger, auch weiterhin ein breites Bildungsangebot an allen Schulstandorten aufrechterhalten zu wollen. Zugleich steigen die Anforderungen an die räumlich-sächliche Ausstattung der berufsbildenden Schulen. Die Einführung des handlungsorientierten Unterrichts, die Notwendigkeit von Gruppenunterricht, Projektarbeit und erhöhtem Weiterbildungsbedarf wirken sich verschärfend auch auf die Lehrkräftesituation aus. Deshalb ist die Entwicklung der Schulnetzkonzeption durch die dafür zuständigen Schulträger auch aus der Sicht des Kultusministeriums von großer Bedeutung. Das Kultusministerium ist selbstverständlich bereit, gemeinsam mit den Schulträgern sowie unter Einbeziehung der Prognosen an der Erarbeitung eines tragfähigen Schulnetzkonzepts mitzuarbeiten, welches mittelfristig stabile und bedarfsgerechte Schulstandorte sicherstellt. Dazu bedarf es allerdings auch des Mitwirkungswillens der Schulträger, der, das darf ich anmerken, durchaus noch ein wenig ausgeprägter sein könnte.

Mit Blick auf ein zukünftiges Schulnetzkonzept ist es sicher auch wieder sinnvoll, ein entsprechendes Gutachten, wie dies auch für die Entwicklung der allgemein bildenden Schulen damals von Prof. Zedler, Universität Erfurt, eingeholt wurde, in Auftrag zu geben. Hierzu laufen derzeit Gespräche mit Wissenschaftlern und mit dem Thüringer Landkreistag.

Es nützt nichts, die sicher zum Teil sogar schon quantifizierbar auf unsere berufsbildenden Schulen zukommenden Probleme auf die lange Bank zu schieben, da gebe ich den Antragstellern Recht, aber das wollen wir auch nicht tun. Das Thüringer Kultusministerium ist wie bisher bereit, die für die Schulnetzplanung zuständigen Schulträger bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Wesentlich stärker als in den vergangenen Jahren wird es dabei darauf ankommen, ein auch auf die Regionen übergreifendes Denken und Handeln der Landkreise und kreisfreien Städte zu entwickeln. Das Thüringer Schulgesetz lässt dies ausdrücklich zu. Ich fordere daher auch von dieser Stelle die Schulträger auf, ihrer Verantwortung für die künftige Schulnetzplanung gerecht zu werden.

Der Antrag der Fraktion der PDS, meine Damen und Herren, hilft dabei allerdings wenig. Sie fordern quasi eine Schulnetzplanung per ordre de mufti aus dem Ministerium heraus. Hätten Sie in den Landkreisen etwas zu sagen, würden Sie übrigens vermutlich das genaue Gegenteil fordern. Das gehört zum Populismus, den wir von Ihnen gewohnt sind. Uns ist die Zukunft der jungen Leute dafür zu wichtig. Wir meinen,

es kommt auf Dialog an, auf gemeinsam getragene Lösungen und dafür bedarf es des Zusammenwirkens zwischen den Beteiligten und nicht solcher wie immer gearteter Empfehlungen oder gar Vorgaben von oben, wie Sie sie fordern. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Bitte.

Darf ich, Herr Goebel?

Ja.

Sie haben vorhin so vorzüglich auf die Schulnetzplanung im Thüringer Schulgesetz Bezug genommen. Dort heißt es in Absatz 4 tatsächlich: Das Ministerium kann die Zuständigkeit versagen, wenn Absätze 1 bis 3 nicht erfüllt werden. Das heißt also eine Mindestzügigkeit, ein vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot usw. Auf welcher Grundlage entscheidet denn das Ministerium, was angemessen ist und was nicht?

Immer im Gespräch mit den Schulträgern und auf der Basis der Verteilung entsprechender Angebote innerhalb des Landes Thüringen.

Als nächster Redner hat das Wort Herr Abgeordneter Bausewein, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, Frau Präsidentin, dass ich eingangs aus dem Thüringer Schulgesetz zitiere, und zwar aus § 41 Abs. 3 und 4: "Die Schulnetzplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern, die Grundlage für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen und den Planungsrahmen für ein ausgeglichenes Bildungsangebot in Thüringen berücksichtigen. Die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sind zu beachten." Und in Absatz 4 heißt es: "Die Schulnetzpläne sowie ihre Fortschreibung bedürfen der Zustimmung des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums. Diese ist zu versagen, wenn der vorge

legte Plan den in den Absätzen 1 bis 3 genannten Anforderungen nicht entspricht."

Die Schulnetzplanung sollte in Thüringen insbesondere abgestimmt sein auf das Vorhalten eines umfassenden, differenzierten und flächendeckenden Bildungsangebots sowie auf Wohnortnähe. Laut Gesetz ist sie zudem Element der Infrastruktur und Landesentwicklung und es kommt dem Kultusministerium eine deutliche Mitwirkungskompetenz bei der Schulnetzplanung zu - so weit jedenfalls die Theorie.

In der Praxis sieht das Ganze jedoch völlig anders aus. In den vergangenen zehn Jahren sind im Freistaat rund 400 Schulstandorte geschlossen worden. Damit ist seit 1994 fast jede dritte Thüringer Schule dem Rotstift zum Opfer gefallen. Die Schulträger sind dabei weit gehend unkoordiniert vorgegangen, sie haben neben dem tatsächlichen Schülerzahlenrückgang insbesondere ihre eigene Kassenlage im Blick gehabt. Die im Schulgesetz genannten Kriterien der Schulnetzplanung, also der Erhalt eines ebenso umfassenden wie differenzierten und wohnortnahen Bildungsangebots sind dagegen oftmals von drittrangiger Bedeutung für die Entscheidungsfindungen gewesen.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wehner zu?

Zum Ende, ja.

Zum Ende.

Wie hat sich das Kultusministerium dabei verhalten? Hat es seine im Schulgesetz verankerte Mitwirkungskompetenz wirklich aktiv genutzt? Hat es dafür Sorge getragen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien der Schulnetzplanung eingehalten werden und die übergeordneten Ziele der Raumplanung und der Landesentwicklung Beachtung finden? Nichts von alledem. Das Kultusministerium hat jede geplante Schulschließung einfach abgenickt und sei sie auch noch so fragwürdig in ihren Auswirkungen für die Betroffenen und die Thüringer Bildungslandschaft gewesen. Und klammheimlich hat das Kultusministerium im vergangenen Jahr auch noch jene Richtlinie außer Kraft gesetzt, durch die die Länge der Schulwege begrenzt wurde. Jetzt entscheidet der Schulträger weit gehend nach Gutdünken, welche Weg