Protokoll der Sitzung vom 10.12.2004

Werte Abgeordnete, auch mir ist bewusst, dass eine Bedarfsplanung für berufsbildende Schulen relativ schwierig ist. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation wirken sich unmittelbar auf berufsbildende Schulen aus. Komplexe Interessenlagen und zunehmend schwierig vorhersehbare Einzugsbereiche führen zu weniger verlässlichen Prognosen. Andererseits wären für eine bedarfsgerechte Berufsschulnetzplanung bei den Schulträgern und den Landkreisen und kreisfreien Städten verlässliche Daten und prognostizierte Bedarfe Grundbedingung einer Planung. Die bisherigen Herausforderungen für eine bedarfsgerechte Berufsschulnetzplanung stehen vermutlich in keinem Verhältnis zu denen der letzten Jahre. An dieser Stelle ist förmlich spürbar, dass die einzelnen Schulträger mit den zu erwartenden Entwicklungen - und jetzt möchte ich bitte, dass Sie

hinhören - nicht allein gelassen, sondern unterstützt werden.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das haben wir doch gesagt.)

Sie haben mir doch in den Mund gelegt bzw. in den Antrag hineingelesen, dass wir die Schulträger entmachten wollen bzw. eine zentrale Berufsbildungsplanung möchten. Genau das wollen wir nicht. Unterstützen heißt nicht zentrale Planung von oben.

(Beifall bei der PDS)

Die im Antrag der PDS formulierten Ansprüche an die Bedarfsermittlung und sich daraus ergebende Vorschläge und Empfehlungen für eine Schulnetzplanung knüpfen meines Erachtens an die in § 41 des Thüringer Schulgesetzes genannten Kriterien an. Die Bedarfsermittlung soll der Unterstützung der Thüringer Berufsschulnetzplanung dienen und ist daher natürlicherweise mit den Schulträgern zu ermitteln bzw. zu bearbeiten und zu erarbeiten.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU:... Vor- gaben.)

Dort steht, Vorschläge zu Vorgaben, Empfehlungen zu Vorgaben. Es gibt Vorgaben zu Klassengrößen, zu Klassen in berufsbildenden Schulen, und genau dazu meine ich Vorschläge.

(Beifall bei der SPD)

Die bevorstehenden Änderungsbedarfe und daraus entstehende Gestaltungsmöglichkeiten müssen diskutiert und erörtert werden. Ziel muss es trotz drastischer demographischer Auswirkungen sein, ein leistungsfähiges und ausgewogenes Berufsbildungsangebot unterhalten zu können. Nur in diesem Sinne kann ich auch den Beschluss des Thüringer Landkreistags von dieser Woche Mittwoch verstehen, der in Anwesenheit des Thüringer Kultusministeriums beschlossen hat, ein externes Gutachten in Auftrag zu geben, das Vorschläge zu Standortentwicklung der berufsbildenden Schulen erarbeiten soll.

Ich betone es noch einmal für meine Fraktion: Ich halte eine positive Entwicklung unserer Berufsbildungslandschaft nicht für unmöglich. Allerdings kann die Landesregierung den Schulträgern nur auf der Basis sicherer Daten Vorschläge zur Anpassung der Schulstandorte und ihrer Struktur unterbreiten,

(Beifall bei der SPD)

was - und ich betone noch einmal - nicht heißt, sie zu bestimmen. Empfehlungen zu unterstützenden Vorgaben der Schulnetzplanung dienen einer flexiblen und bedarfsgerechten Planung der Träger. Es geht nicht darum, den Schulträgern mit diesem Antrag die Stimme zu entziehen, sondern zu erhalten. Den Berichtszeitraum halte ich in dieser Form für erforderlich, da sich eine zeitnahe Lösung förmlich aufdrängt. Ich gehe nicht davon aus, dass das Thüringer Kultusministerium über eigene Kapazitäten zur Ermittlung des Bedarfs verfügt, aber es sollte nach zwei Jahren, in denen nicht ein Gutachten vom Thüringer Kultusministerium in Auftrag gegeben wurde, zumindest darüber nachgedacht werden, ob die angedachte Studie des Thüringer Landkreistags finanziert werden könnte oder noch besser die Chance zu nutzen, den Auftrag im Sinne unseres Antrags zu erweitern und als eigenständiger Auftraggeber den Ergebnissen besonderes Gewicht zu verleihen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte den Antrag der PDS-Fraktion auch nach Ihren beiden Reden schlicht für fachlich und politisch nicht ablehnbar.

(Beifall bei der PDS)

Das Argument, das Ministerium sei in diesem Fall schon tätig und der Thüringer Landkreistag handelt schon, sollte kein Problem sein, denn dann ist es ja auch keine Frage, dass Sie am Ende des nächsten Jahres ein Ergebnis präsentieren können. Ich will den hier behandelten Antrag wirklich nicht tiefer hängen als eine Chance für ein leistungsfähiges und bedarfsgerechtes Berufsschulnetz in Thüringen auch 2020 noch. Deshalb möchte ich auch mit den Worten von Picasso schließen: "Wenn jemand sich auf seine Chance nicht vorbereitet hat, macht sie ihn nur lächerlich."

(Beifall bei der PDS)

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen mir von den Abgeordneten nicht vor. Bitte, Herr Prof. Dr. Goebel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hennig, das Problem, was Sie mit Blick auf die demographische Entwicklung bei den Berufsschülern und Schülern berufsbildender Schulen skizziert haben, das - das habe ich in meiner Rede ausgeführt - sehen wir durchaus, den Handlungsauftrag gibt das Gesetz aber den Schulträgern, und die Unterstützung dabei leistet die Landesregierung. Auch das habe ich sehr deutlich gemacht.

(Beifall bei der CDU)

Auch bei der Frage der Bedarfsanalyse zitiere ich noch einmal: "Mit Blick auf ein zukünftiges Schulnetzkonzept ist es sicher wieder sinnvoll, ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben. Hierzu laufen derzeit Gespräche mit Wissenschaftlern und dem Thüringer Landkreistag." Was Sie mit Ihrem Antrag allerdings bezwecken, ist, den Handlungsauftrag der Landesregierung zu geben, tätig zu werden. Die Landesregierung unterstützt die Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, aber macht nicht von sich aus Handlungsangebote oder gar Vorschriften. Das ist das grundsätzlich unterschiedliche Verständnis, das wir haben. Wir wollen an dem gesetzlichen Auftrag aber festhalten, so wie ihn das Schulgesetz Thüringens liefert. Allein deshalb ist dieser Antrag nicht nur überflüssig, sondern er geht in die falsche Richtung.

Danke schön. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Gut, dann bitte.

Also sage ich zusammenfassend: Sie sind schon für eine Bedarfsermittlung, haben aber keine Lust unserem Antrag zuzustimmen. Ich habe aber trotzdem noch eine Frage.

Diese Frage muss ich mit Nein beantworten.

Ich habe noch eine Frage. Sie haben ja gesagt, die Schulträger sind für die Berufsschulnetzplanung zuständig, das sehe ich auch genauso wie Sie. Es gibt das Gerücht, dass Minister Reinholz ein Berufsbildungszentrum in Eisenach bauen möchte, was einen Kostenwert von 4,1 Mio.  $ . falls ist das in der öffentlichen Diskussion und hat auch schon sehr viel Ärger ausgelöst. Wie stehen Sie dazu?

Wenn es ein solches Gerücht gibt, dann sollten Sie dies mit Herrn Minister Reinholz klären. Ich kann Ihnen dazu nichts sagen.

Damit beende ich die Aussprache. Wir kämen dann zur Abstimmung. Eine Ausschussüberweisung war nicht beantragt. Jetzt kommt der Antrag zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Stauch.

Ich bitte um namentliche Abstimmung.

Es wird jetzt in namentlicher Abstimmung abgestimmt über den Antrag der Fraktion der PDS Drucksache 4/395 -. Ich bitte, die Stimmkarten einzusammeln.

Hatte jeder die Möglichkeit...?

(Zwischenrufe aus dem Hause: Nein.)

Gut, nicht, das ist angekommen.

Es hatte jetzt jeder die Möglichkeit seinen Stimmzettel abzugeben. Ich schließe den Wahlgang und bitte um Auszählung.

Damit komme ich zur Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses. Es wurden 80 Stimmen abgegeben: Jastimmen 35, Neinstimmen 45 und keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe An- lage 3). Damit ist der Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/395 - mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 13 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Zukunft des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) im Ergänzungsnetz und des regionalen Schienengüterverkehrs Thüringens Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 4/396 - Neufassung

Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann hat die Landesregierung einen Sofortbericht angekündigt. Minister Trautvetter hat das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Freistaat Thüringen hat als Aufgabenträger gemäß Regionalisierungsgesetz bei sieben Eisenbahnverkehrsunternehmen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr bestellt. Die Mittel zur Finanzierung, die der Freistaat dafür einsetzt, stammen zu 100 Prozent aus Bundeszuweisungen nach dem Regionalisierungsgesetz. Die Verkehrsleistungen sind im Wesentlichen langfristig bis Ende 2011 bzw. 2016 vertraglich vereinbart. Das Land erwartet von den Verkehrsunternehmen die Einhaltung der bestehenden Verträge, das heißt, dass die vereinbarten Leistungen im Schienenpersonennahver

kehr auch erbracht werden. Grundlage für die Bestellung ist die Nahverkehrsplanung des Landes, diese muss gemäß Thüringer ÖPNV-Gesetz alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Der gegenwärtig gültige Nahverkehrsplan umfasst den Zeitraum 2003 bis 2008 und im Rahmen der Fortschreibung bis 2008 ist festzulegen, in welchem Umfang die Schienenpersonennahverkehrsleistungen nach Auslaufen der Verkehrsverträge weiter bestellt werden. Bei dieser Entscheidung sind insbesondere die wettbewerblichen Rahmenbedingungen und die im Ergebnis der Revision des Regionalisierungsgesetzes zur Verfügung stehenden Finanzmittel zu berücksichtigen. Bei der Bewertung der zukünftigen Angebote werden auch weitere Faktoren einbezogen wie zum Beispiel die Fahrgastnachfrage, Parallelverkehre sowie die verkehrliche und wirtschaftliche Bedeutung der Strecke.

Bevor ich auf die Punkte im Einzelnen eingehe, gestatten Sie mir einige begriffliche Klarstellungen: Das Eisenbahnnetz in Deutschland wird seitens der DB Netz AG in Fern- und Ballungsnetz sowie Regionalnetz unterschieden. Beim Regionalnetz wiederum wird unterschieden zwischen den Grund- und Zusatzangebotsstrecken. Für die Grundangebotsstrekken hat die DB Netz AG im Rahmen der Revision des Regionalisierungsgesetzes eine langfristige Bestandsgarantie gegeben. Zu den Zusatzangebotsstrecken, die in der Regel ein sehr geringes Fahrgastaufkommen aufweisen, sollen gesonderte Vereinbarungen mit den Ländern getroffen werden, zum Beispiel langfristige Bestellgarantien. Ein so genanntes Ergänzungsnetz bzw. ergänzendes Nebenstrekkennetz gibt es nicht. Zum Zusatzangebot in Thüringen zählen die folgenden sieben Strecken: Straußfurt-Kölleda-Sömmerda-Großheringen, BrettlebenSondershausen, Hockeroda-Blankenstein, FröttstedtFriedrichroda, Gotha-Crawinkel-Gräfenroda, SchleizLandesgrenze Schönberg/Sachsen, RottenbachKatzhütte-Cursdorf. Als solche sind auch die in der Begründung aufgeführten Strecken nicht alle dem Zusatzangebot zuzuordnen. Diese Eisenbahnstrekken weisen einen sehr unterschiedlichen Erhaltungsstand auf und teilweise besteht erheblicher Investitionsbedarf. Allein der Investitionsbedarf für die Strekken des Zusatzangebots wird auf 60 bis 80 Mio.  geschätzt. Zur Absicherung dieser hohen Investitionsmittel benötigt die DB Netz AG Aussagen über langfristige Bestellungen durch die jeweiligen Aufgabenträger, um den erforderlichen Einsatz von Steuermitteln abzusegnen.

Meine Damen und Herren, die jetzigen Leistungsverträge für das Schienenpersonennahverkehrsangebot auf den Strecken des Zusatzangebots betragen jährlich ca. 1 Mio. Zugkilometer. Eine langfristige Finanzierungszusage, wie sie von der DB Netz gefordert wird, über 20 Jahre würde einen

Leistungsumfang von ca. 200 Mio.  $    die Bereitstellung der Regionalisierungsmittel vom Bund zurzeit nicht garantiert werden kann und auch nicht gegeben ist. Inwieweit das Land eine langfristige Zusage über den Zeitraum nach 2011 geben kann, wird im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2007 erarbeitet. Erst im Ergebnis dieser Bewertung und nach Abschluss der Revision des Regionalisierungsgesetzes können hierzu konkrete Aussagen getroffen werden. Daher können gegenwärtig Bestellgarantien nur in Ausnahmefällen erteilt werden.

Das Land muss dabei einerseits den künftigen Finanzrahmen nach 2008, andererseits verkehrspolitische Ziele berücksichtigen. Dabei werden grundsätzlich die Bedeutung und Perspektive des Schienenpersonennahverkehrs und des Schienengüterverkehrs auf den betreffenden Strecken insgesamt berücksichtigt. Das Land erwartet in diesen Fällen vom Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Instandsetzung und Vorhaltung der Infrastruktur in erforderlicher Qualität. Entsprechende Beispiele in jüngster Vergangenheit sind die Wiederherstellung des Sonneberger Netzes und der Oberweißbacher Bergbahn und der Schwarzatalbahn sowie aktuell die langfristige Erhaltung der Strecke Straußfurt-Sömmerda-Großheringen. Während die Bestellung der Verkehrsangebote im Schienenpersonennahverkehr in die Zuständigkeit des Landes fällt, obliegt es gemäß Grundgesetz und Bundesschienenwegeausbaugesetz dem Bund und der DB Netz AG, für die Vorhaltung des bundeseigenen Schienennetzes zu sorgen. Trotz aller bisher getätigten Investitionen in das Regionalnetz, insgesamt in Höhe von ca. 720 Mio. "  / $#" "   Wünschen des Landes.

Meine Damen und Herren, wer es mal insgesamt betrachtet in Deutschland, für die gesamten Bestandserhaltungen des deutschen Schienennetzes wären etwa 4,5 Mrd. 0 #" $ nen notwendig. Wir reden momentan von langfristig 2,5 Mrd.  $ 1 02 ## Bundesmitteln ist die Erhaltung des Schienenetzes langfristig durch den Bund nicht zu gewährleisten. Das merken wir auch in Thüringen. Das Regionalnetz ist gekennzeichnet durch zahlreiche Defizite und erlaubt daher nicht überall einen attraktiven Schienenpersonennahverkehr nach den Vorgaben des Linienkonzepts. Insgesamt sind ca. 130 km von 1.462 km des Netzes des Schienenpersonennahverkehrs von teilweise akuten Mängelstellen betroffen. Einige Regionalstrecken wie zum Beispiel die Strecken Erfurt-Sangerhausen oder Leinefelde-Weimar-Kranichfeld oder das Sonneberger Netz sind bereits umfassend saniert und ausgebaut worden. Auf anderen Strecken gibt es zum Teil erhebliche Investitionsrückstände. Der Investitionsbedarf des

regionalen Netzes beträgt nach Aussage der DB Netz AG für Ober- und Ingenieurbau ca. 220 Mio.  und zur Modernisierung und Rationalisierung der Sicherungstechnik geht die DB Netz AG von einem zusätzlichen Bedarf in Höhe von ca. 470 Mio.  aus. Die Realisierung dieser Investitionen erfolgt durch die DB Netz AG. Die Finanzierung wird über Bundeszuweisungen und Eigenmittel der DB Netz AG unter Beachtung von Wirtschaftlichkeitsprämissen gewährleistet.

Meine Damen und Herren, zur Problematik der Stilllegung ist festzustellen, dass die abgeschlossenen Verkehrsverträge und die Festlegungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz die Grundlage für die Vorhaltung des Schienenetzes bilden. In diesem Sinne fordert § 4 dieses Gesetzes, dass die Infrastruktur in einem betriebssicheren Zustand vorgehalten werden muss. Sollte dies dem Infrastrukturbetreiber wirtschaftlich nicht zuzumuten sein, dann ist die Einstellung des Betriebes nur gemäß § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes möglich. Da nur ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen einen solchen Antrag stellen kann, trifft es nicht zu, dass die DB Regio AG eine Strecke stilllegen kann. Das Eisenbahnbundesamt ist allein zuständig für eine Genehmigung zur Stilllegung für die Eisenbahnen des Bundes nach § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz. Das Land ist nur im Rahmen der Benehmensherstellung eingebunden. Eine Versagung der Genehmigung ist maximal für ein Jahr möglich, wobei derjenige die entstehenden Betriebsverluste tragen muss, auf dessen Veranlassung die Ablehnung erfolgte. Von besonderer Bedeutung im Stilllegungsverfahren gemäß § 11 Eisenbahngesetz ist die Suche nach einem anderen Betreiber für die abzugebenden Strecken. Erst wenn dies nicht zum Erfolg führen sollte, kann die Stilllegung durch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen beantragt werden. Unter Berücksichtigung verkehrspolitischer Interessen macht das Land seinen Einfluss dahin gehend geltend, dass tatsächlich andere Betreiber gefunden werden. Ein gutes Beispiel in diesem Sinne war die Übertragung der Strecken des Sonneberger Netzes auf die private Thüringer Eisenbahn GmbH. Gegenwärtig laufen zwei weitere Stilllegungsverfahren. Im Falle der Strecke Straußfurt-Sömmerda-Großheringen konnte wiederum ein privater Betreiber gefunden werden. Ab Fahrplanwechsel wird voraussichtlich die Thüringer Eisenbahn GmbH die Strecke betreiben und damit können Personen- und Güterverkehr langfristig gesichert werden. Bei der ebenfalls ausgeschriebenen Strecke Brettleben-Sondershausen war kein Unternehmen bereit, die Infrastruktur weiter zu betreiben. Deshalb hat, wie Sie wissen, die DB Netz AG die dauernde Einstellung des Betriebs beim Eisenbahnbundesamt beantragt. Seitens des Landes wird hierzu das Benehmen verweigert, da mit der DB Regio AG ein langfristiger Verkehrsvertrag

bis 2011 existiert. Dessen Einhaltung fordert das Land. Eine diesbezügliche Entscheidung des Eisenbahnbundesamts wird für Ende 2004 erwartet.

Meine Damen und Herren, im Rahmen der Verhandlungen mit der DB Netz AG konnte erreicht werden, dass für das nächste Jahr Baumaßnahmen auf den wichtigsten von Mängelstellen betroffenen Strecken zugesagt wurden. Beispielsweise sollen die Langsamfahrstellen auf den Strecken Gera-Saalfeld, Weida-Mehlteuer und Halle-Nordhausen-Kassel sowie auf den Streckenabschnitten Mühlhausen-Leinefelde beseitigt werden, damit die ursprünglichen Fahrplankonzepte wieder umsetzbar sind und die Reisezeiten verkürzt werden können. Entgegen der Situation im Schienenpersonennahverkehr muss der Schienengüterverkehr seine Angebote marktwirtschaftlich ohne Zuschüsse der öffentlichen Hand realisieren. Voraussetzung ist wie beim Schienenpersonennahverkehr ein intaktes und leistungsfähiges Netz und neben der Verladung auf öffentlichen Güterbahnhöfen erfolgt der Güterumschlag in Thüringen in ca. 200 nicht öffentlichen Anschlussbahnen. Zielsetzung des Landes ist die Stärkung des Güterverkehrsaufkommens auf der Schiene, positives Beispiel zur Einflussnahme des Landes zum Erhalt des Schienengüterverkehrs ist die Strecke Straußfurt-Sömmerda-Kölleda-Großheringen. Im Ergebnis der gerade laufenden Streckenübernahme durch die Thüringer Eisenbahn GmbH könnte die langfristige Erhaltung des Schienengüterverkehrs und damit die Erhaltung des Güterverkehrs in Weißensee-Kölleda-Buttstädt-Eckartsberga erreicht werden. Eine flankierende, aber wesentliche Voraussetzung hierfür war die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs durch das Land auf der Strecke. Gegenwärtig wird aufgrund der großen Bedeutung der Strecke Hockeroda-Blankenstein für den Schienengüterverkehr eine Entscheidung zum langfristigen Erhalt vorbereitet. Es zeichnet sich ab, ohne dass bereits eine formelle Anfrage vorliegt, dass zur Erreichung der erforderlichen Wirtschaftlichkeit für das Eisenbahninfrastrukturunternehmen das Land eine verbindliche Zusage zur Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs bis 2014 auf der Strecke Hockeroda-Blankenstein abgeben müsste. Erst dann könnte die DB Netz AG den Erhalt der Strecke und die Beseitigung von Mängelstellen garantieren. Hierfür bleibt das weitere Verfahren abzuwarten. Grundsätzlich findet, um Synergien zu bilden, der Schienengüternahverkehr bei der Bewertung von Regionalstrecken entsprechende Berücksichtigung.

Meine Damen und Herren, als solches werden wir in den nächsten Jahren sehr intensiv zu beraten haben, wie wir einen attraktiven Schienenpersonennahverkehr und ein für den Schienengüterverkehr leistungsfähiges Streckennetz auch über 2010 hinaus gestalten.

(Beifall bei der CDU)