Protokoll der Sitzung vom 08.10.2008

Ich glaube, ich kann jetzt die Aussprache schließen und das tue ich auch.

Wir stimmen jetzt ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4499. Wer diesem zustimmt … Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag, Herr Abgeordneter Schröter.

Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantrage ich namentliche Abstimmung.

Über diesen Änderungsantrag oder über weitere Anträge auch, Herr Abgeordneter Schröter? Über diesen Änderungsantrag nur? Gut, dann bitte ich darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden.

Ich nehme an, es hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte jetzt darum, dass ausgezählt wird.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4499 vor. Es wurden 83 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 26 gestimmt, mit Nein 57, damit ist der Antrag abgelehnt (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 1).

Wir stimmen nun ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/4484. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt eine ganze Reihe von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Eine Mehrheit hat diese Beschlussempfehlung des Innenausschusses angenommen.

Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4239 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung dessen, dass wir die Beschlussempfehlung jetzt angenommen haben, ab. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke, das ist das gleiche Bild wie vorhin. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Ich bitte das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer für den Gesetzentwurf ist, der möge sich jetzt von den Plätzen erheben. Danke schön. Das gilt jetzt für die Gegenstimmen. Danke schön. Ich frage jetzt noch einmal nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 5

Thüringer Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engage- ments und zur verbesserten Teil- habe an kommunalen Entschei- dungsprozessen Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4084 - dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 4/4483 - ZWEITE BERATUNG

Ich bitte Frau Abgeordnete Groß aus dem Innenausschuss um die Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der CDUFraktion „Thüringer Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen“ in Drucksache 4/4084 ist vom 02.05.2008. Er wurde in der Plenarsitzung am 08.05.2008 eingebracht und in erster Lesung beraten. Es handelt sich um ein Artikelgesetz mit dem Artikel 1 zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, dem Artikel 2 zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, dem Artikel 3 zur Änderung in § 6 des Thüringer Geset

zes über kommunale Wahlbeamte, dem Artikel 4 zur Änderung des Thüringer Gesetzes über ergänzende Bestimmungen zur Beamtenversorgung und dabei auch die Aufhebung der 5-Prozent-Klausel, Senkung der Quoren beim Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und die Einführung der Möglichkeiten des Bürgerantrags, Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids auf Kreisebene und die Abschaffung der Stichwahl und Angleichung der Versorgung kommunaler Wahlbeamter.

Nach der Beratung im Plenum am 08.05.2008 wurde dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 30. Mai 2008 beraten und hat am 5. September 2008 in öffentlicher Sitzung eine Anhörung durchgeführt. Gemäß Antrag nach § 75 Geschäftsordnung beantragte die CDU-Fraktion den Innenausschuss zu einer Sitzung aufzurufen, um die Anhörung auszuwerten und zur abschließenden Beratung. Dies wurde am 26. September dieses Jahres durchgeführt. Es gab Änderungsanträge der CDU-Fraktion und einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ging in den mitberatenden Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Die Beschlussvorlagen liegen uns heute vor. Sowohl in der Abschlussberatung im Innenausschuss als auch in der Abschlussberatung im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wurde von der Opposition die Verfassungsmäßigkeit der Vorlage dieses Gesetzes bezweifelt. Dies ist vom Justizministerium eindeutig klargestellt worden. Danke schön.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und rufe für die Fraktion DIE LINKE Abgeordneten Hausold auf.

Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, ich muss schon sagen, das Beharren der CDU, ihren Gesetzentwurf trotz des Volksbegehrens auf der Tagesordnung zu belassen, reizt zu einer ganzen Reihe von bissigen Adjektiven. Darüber, Herr Fiedler, muss man sich wirklich ärgern, weil Sie das ja hier immer gern so tun, was Sie hier in Gang setzen. Doch die Zeitungen und die Thüringer Öffentlichkeit haben das, nämlich Ihr Vorgehen in den letzten Tagen öfter mit solchen Adjektiven wie „dreist“ und „arrogant“ kommentiert und genau das, meine Damen und Herren, dreist und arrogant ist Ihr Vorgehen auch.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das, was Sie waren.)

Es ist zwar juristisch korrekt und das gute Recht einer Parlamentsfraktion, einen eigenen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen, aber in dieser konkreten Angelegenheit hat das Vorhaben eben eine unmittelbare Wirkung auf eine wirkliche Volksinitiative. Das Warten auf eine parallele Behandlung beider Gesetzentwürfe im Parlament hätte ja zumindest den Respekt vor den 250.000 Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Unterschrift bei diesem Volksbegehren geleistet haben, gewahrt. Aber, meine Damen und Herren von der Landesregierung und von der CDU-Fraktion, ich muss Ihnen sagen, selbst diesen minimalen demokratischen Anstand lassen Sie vor diesem Land und der Öffentlichkeit vermissen.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist schon ein sehr problematischer Geist, den Ihre Gesetzesinitiative und das entsprechende Vorgehen hier atmet. In der Sache, meine Damen und Herren - und glauben Sie nicht, dass das vor der Öffentlichkeit dieses Landes verborgen bleibt -, schaut bei Ihnen von der CDU Ihre eigentliche Auffassung doch aus jedem Knopfloch. Sie leben, meine Damen und Herren, mit direkter Demokratie und demokratischer Teilhabe der Menschen in diesem Land auf Kriegsfuß und Sie haben Angst vor dem eigenständigen politischen Willen der Bürgerinnen und Bürger.

(Beifall DIE LINKE)

Das - und das will ich hier ganz deutlich sagen - verhöhnt die Grundsätze unserer Demokratie auch über die Grenzen Thüringens hinaus.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU und der Landesregierung, ich habe es erwähnt: 250.000 Unterschriften von Thüringerinnen und Thüringern sind nicht irgendetwas. Für meine Fraktion - und das würde ich Ihnen und der Landesregierung dringend anraten, es endlich auch so zu sehen - ist das die oberste Legitimation und Aufforderung zum politischen Handeln und nicht parteipolitische Engstirnigkeit, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Dieses Votum treten Sie hier mit Ihrem Antrag mit Füßen. Sie missbrauchen den parlamentarischen Gesetzgebungsweg, um das Volksbegehren zu torpedieren, wenn Sie Ihren Gesetzentwurf jetzt mit der Ihnen eigenen Mehrheit beschließen wollen. Ich kann Sie und insbesondere den Ministerpräsidenten, jetzt

in Abwesenheit, nur nochmals dazu auffordern: Ziehen Sie Ihren Antrag vor der Beschlussfassung zurück, meine Damen und Herren!

(Beifall DIE LINKE)

Sie gehen natürlich aus ganz bestimmten Gründen so vor, das muss ich Ihnen unterstellen. Sie wollen nämlich Ihren Gesetzesantrag nicht der gleichlaufenden Konkurrenz zu einem erfolgreich laufenden Volksbegehren „Mehr Demokratie in den Thüringer Kommunen“ aussetzen und ihn alternativ den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land zur Abstimmung stellen. Indem Sie das nicht wollen, meine Damen und Herren, dann sage ich Ihnen auch noch einmal deutlich: Wenn Sie heute Ihren Antrag hier durchsetzen, dann schaffen Sie eine verfassungsrechtlich mindestens bedenkliche Situation in diesem Land, die nicht zu verantworten ist.

(Beifall DIE LINKE)

Und ich will Ihnen auch sagen: Das ist für meine Begriffe auch Ausdruck einer gewissen Feigheit vor der Meinung der Menschen in diesem Land zu Ihrer Politik, die Sie hier zu vertreten haben.

(Beifall DIE LINKE)

Aber ich will natürlich auch noch ganz kurz eine inhaltliche Bemerkung machen, vom Verfahren, was allein schon schlimm genug ist, abgesehen: Was ist denn der Kern - wir hatten das hier schon debattiert - Ihrer Gesetzesvorlage? Die Amtsstubensammlung - man kann es gar nicht oft genug und mit Verwunderung aussprechen -, diese wollen Sie wieder einführen und Sie wollen damit entgegen einem direktdemokratischen Anliegen der offenen und breiten öffentlichen Diskussion in fundamentaler Weise widersprechen. Das ist Ihre Antwort, meine Damen und Herren, auf den Willen von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, sich selbst an politischen Entscheidungen direkt zu beteiligen. Das ist Ihre Antwort auf eine notwendige Stärkung unserer repräsentativen Demokratie durch mehr direkte Demokratie. Ihre Antwort, meine Damen und Herren, ist Ablehnung dieser demokratischen Grundprozesse in unserem Land.

(Beifall DIE LINKE)

Sie sagen immer, wenn wir zu dem Thema „Herrschaft“ kommen, wir verstünden nicht, dass Sie mit Mehrheit regieren. Aber, meine Damen und Herren, ich sage Ihnen eines: Wer sich auf eine mehrheitliche Regierung beruft, der kann nicht mit einer derartigen Politik den Willen der Bürgerinnen und Bürger konterkarieren. Diese Art von Regierung ist Herrschaft, das sage ich Ihnen ganz deutlich und die leh

nen wir ab.

(Beifall DIE LINKE)

Wir werden natürlich aus diesen Gründen Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Das gebietet ganz einfach der Respekt und der Anstand vor den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes und insbesondere vor den rund 250.000 Menschen, die mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren für mehr Demokratie auf der kommunalen Ebene stützen. Ich glaube, dass Ihre Verhaltensweisen in diesen Fragen natürlich dazu beitragen werden, dass noch mehr Menschen in diesem Land zu der Auffassung kommen, dass Sie als CDU in Zukunft dieses Land nicht mehr regieren sollten. Wir werden selbstverständlich auch unseren Beitrag dazu leisten, dass Ihre Regierung im kommenden Jahr zum Wohle dieses Landes beendet wird, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Taubert zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Gesetzentwurf kann man schlicht überschreiben „Hochmut kommt vor dem Fall“.

(Beifall SPD)

Denn nichts anderes sind die überwiegenden Passagen in dem Gesetzentwurf und nicht anders sind sie zu interpretieren. Das betrifft sowohl die Abschaffung der Stichwahlen bei den Bürgermeistern und Landräten als auch die Regelung zum Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, insbesondere zur Amtsstubenregelung. Sie können sich ja in Bundesländern umschauen, die Landesregierungen hatten, die so gearbeitet haben; Hochmut kommt vor dem Fall.

Ich will mich zunächst kurz auf die Abschaffung der Stichwahl beziehen, weil das, ähnlich wie die Frage des Umgangs mit dem Volksbegehren, zeigt, dass es Ihnen nur um eins geht - um Erhaltung von Macht um jeden Preis.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Das ist doch Käse.)

Das ist keine Käse, Herr Carius. Nein, das ist absolut die Wahrheit. Sie wollen mit dieser Abschaffung der Stichwahl Ihre Macht in den kommunalen

Parlamenten, vor allen Dingen bei den Bürgermeistern und bei den Landräten, erhalten.

(Beifall SPD)