Meine Damen und Herren, gar nicht einverstanden sind wir - und deshalb werden wir den Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung ablehnen - mit den Änderungsanträgen zu § 66 - Kürzung der Fristen. Das hat unsererseits den unguten Beigeschmack von Turbogang oder Brechstange; denn will man das Prinzip der Öffentlichkeit und Transparenz für Bürgerinnen und Bürger bei der parlamentarischen Meinungs- und Entscheidungsfindung ernst nehmen, dann gehört auch dazu, sich für die Klärung von Inhalten und Positionen etwas Zeit und gegebenenfalls auch Überlegungspausen zu geben. Dass Sie aber, meine Damen und Herren von der Mehrheitsfraktion, auch schon jetzt eher das beschleunigte Verfahren bevorzugen, war in der Ver
gangenheit mehrfach spürbar. Trotz verfassungsrechtlicher Gegenargumente, trotz unübersehbarer politischer Stoppzeichen halten Sie an diesem Kurs fest. Das sieht man auch deutlich in der Begründung Ihres Antrags zu Nummer 7. Ich zitiere, Frau Präsidentin: „Durch die Einfügung in Absatz 1 soll klargestellt werden, dass für eine Kürzung der Frist zwischen der ersten und zweiten Beratung am gleichen Tag eine Zustimmung von zwei Dritteln der Abstimmenden notwendig ist. Dagegen genügt die einfache Mehrheit der Abstimmenden, wenn erste und zweite Beratung an zwei aufeinander folgenden Werktagen erfolgen sollen“. Zitatende. Mit der von Ihnen favorisierten Verkürzung der Beratungsfristen können Sie dann mit einfacher Mehrheit den Turbogang bei parlamentarischer Fahrt einlegen.
Noch einen Gedanken zur Immunitätsangelegenheit: Ich kann nicht nachvollziehen das Argument bzw. das Gegenargument zu unserem Vorschlag, dass das, was im Ausschuss geschieht, eine entsprechende ordnungsgemäße Abarbeitung nicht auch hier im Plenum möglich sein soll.
Fazit unsererseits: Auch diese Änderung der Geschäftsordnung Jahrgang 2008 ist keine Sternstunde in der Sache Stärkung innerparlamentarischer Demokratie sowie von Transparenz und Öffentlichkeit zu Bürgerinnen und Bürgern. Danke, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will das Leiden nicht unbedingt verlängern, jedenfalls nicht länger als es sein muss. Einige Dinge sind schon hier zu bemerken. Herr Kollege Schröter, Ihre Bemerkung vorhin hat mich ja fast ein klein wenig amüsiert. Sie wissen, den Parlamentarischen Geschäftsführern aller drei Fraktionen geht ja die Fähigkeit in diesem Haus voraus, doch einige Dinge miteinander besprechen zu können. Ob dann die Fraktionen immer an jeder Stelle dem so folgen, das sei mal dahingestellt. Auf jeden Fall eine gewisse Verlässlichkeit von uns untereinander kann man schon konstatieren, das möchte ich an dieser Stelle auch mal betonen. Aber dass Sie dann für sich in Anspruch nehmen, letztendlich die alleinige Verantwortung trotz einiger Punkte, denen auch ich im Ausschuss zugestimmt habe, zu übernehmen, das ist dann schon bemerkenswert. Ich will es vorsichtig formulieren, will da auch gleich
den Schluss vorwegnehmen, warum wir dieser Geschäftsordnungsänderung, diesem Antrag Ihrer Fraktion, nicht zustimmen können.
Wenn Sie diesen übergreifenden Konsens ernsthaft gewollt hätten, Herr Kollege Schröter, dann hätte man zumindest den Anträgen der SPD-Fraktion zustimmen können im Ausschuss, die, und zwar zu 100 Prozent, wohlmeinende Vorschläge aus der Landtagsverwaltung für die Abläufe hier bei uns im Plenum waren. Wenn man denen zugestimmt hätte, dann wäre das möglicherweise anders ausgefallen, aber noch nicht einmal dazu konnte sich Ihre Fraktion im Ausschuss durchringen. Ich will als Beispiel hier nennen - und insofern möchte ich Ihre Kritik da auch ein Stück weit korrigieren, es geht hier nicht darum, den Landtag insoweit zu entmündigen, dass in Zukunft nur noch ausschließlich elektronische Vorlagen den Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden sollen. Es geht auch um Protokolle in elektronischer Form. Ich sage Ihnen, wenn die Frage der fehlenden Signatur für Sie das Ablehnungskriterium ist, ich gehe davon aus und ich bin davon überzeugt, dass wir mit einem Beschluss zur Einführung parallel elektronischem Zurverfügungstellen von Vorlagen und Protokollen es geradezu zwangsläufig zur Folge gehabt hätte, dass diese elektronische Signatur hier im Thüringer Landtag eingeführt wird. Aber so wird das wahrscheinlich noch eine Zeit lang auf sich warten lassen. Insofern bedauere ich auch, dass diese Entscheidungen Ihrerseits so gefallen sind.
Ich will einige wenige, wirklich einige wenige Sachverhalte aufgreifen, die aus meiner Sicht hier diskutierenswert sind. Zum einen - das hat noch niemand meiner beiden Vorredner aufgegriffen, deshalb obliegt mir die in diesem Falle sogar zweifelhafte Ehre, diesen Punkt ansprechen zu können - haben wir jetzt in unserer Geschäftsordnung eine Regelung, in der auch die Schriftführer des Landtags abwählbar sind. Das ist in Ordnung, das kann man tun. Das war ein Mangel in dieser Geschäftsordnung, dass, wenn man selbst Präsidenten oder Präsidentinnen theoretisch abwählen kann, das bei Schriftführern nicht möglich war. Von der Systematik her ist das völlig in Ordnung, dass man eine solche Regelung aufnimmt.
Zwei Bemerkungen dazu: Das eine, wie diese Regelung in die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gelangt ist, das ist dann schon ein Weg, der wahrscheinlich seinesgleichen sucht. Ich will den ganzen Vorgang nicht noch einmal aufrollen, da schweigt des Sängers Höflichkeit an dieser Stelle, aber ich bedaure sehr, dass der Umgang mit der Abgeordneten Hennig, der letztendlich für sie den Anlass dazu geboten hat, sich an das Thüringer Verfassungsgericht zu wenden, der Auslöser für diesen ganzen Streit gewesen ist. Und ich muss sagen,
darüber habe ich auch im Ältestenrat, ich glaube, das kann man in dem Protokoll nachlesen, meinem Unmut Luft gemacht. Ich hielt dieses Vorgehen für nicht adäquat. Nun haben wir diese Regelung drin. Inwieweit eine vorläufige Abberufung von Schriftführern verfahrensmäßig in irgendeiner Weise hier geregelt ist, das hat sich auch mir im Ausschuss nicht erschlossen. Jedenfalls habe ich auf meine entsprechende Frage keine Antwort bekommen. Das wird dann sicherlich die Parlamentspraxis zeigen.
Zu einigen Sachen, die hier kritisiert worden sind: Wir haben einigen, ich denke fast allen, Anträgen, die die Linkspartei die Geschäftsordnung betreffend beantragt hat, im Ausschuss zugestimmt, bis auf einen - und das ist auch insoweit eine kleine Korrektur am Kollegen Schröter. Die Redezeitregelung, die die Linkspartei vorgeschlagen hat, hielt ich in dieser Form weder für adäquat, noch der Situation angemessen, weil ich glaube, auch wenn wir die kleinste Fraktion momentan noch in diesem Thüringer Landtag darstellen,
Okay. - bin ich jedenfalls schon der Überzeugung, dass Mehrheitsverhältnisse sich auch im Redezeitverhältnis widerspiegeln sollten. Das ist eine Meinung, die ich da jederzeit vertrete. Dass wir aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dringenden Bedarf an der Redezeitregelung in unserem Thüringer Landtag haben, zeigen, glaube ich, die Sitzungen der letzten Monate ganz eindeutig und nicht zuletzt die Sitzung, in der wir uns gerade noch befinden. Ich könnte mir vorstellen, und deshalb würde ich den Vorschlag unterbreiten, dass wir dieses Thema, weil es dann auch wirklich tiefgreifender diskutiert werden muss, noch einmal im Justizausschuss aufgreifen. Ich will dazu gern auch einen Vorschlag unterbreiten. Ich kann mir gut vorstellen, dass wir eine Redezeitregelung in unserem Landtag aufgreifen, wie sie im Deutschen Bundestag schon seit vielen Jahren Praxis ist, wo dort durch den Ältestenrat im Vorfeld der Sitzungen die einzelnen Tagesordnungspunkte von ihrer Gesamtzeit gewichtet, mit Redezeitkontingenten versehen und dann entsprechend des Verhältnisses auf die Fraktionen aufgeteilt werden. Ich glaube nicht, dass wir in der Zukunft mit den Regelungen, wie wir sie jetzt haben, die relativ undifferen
ziert für jedes Thema die gleiche, wie ich finde, zu lange Redezeit vorsieht, noch wirklich arbeiten können. Das zeigt die momentane Praxis sehr eindeutig. Deshalb habe ich diesem Vorschlag der Linkspartei, was die Frage der gleichen Redezeit für alle Fraktionen umfasst, nicht zugestimmt, aber wir sollten uns an dieser Stelle ernsthafte Gedanken machen.
Herr Kollege Höhn, ist Ihnen bekannt, dass unsere Geschäftsordnung, so wie sie momentan ist, alle diese Möglichkeiten, die Sie nennen, bereits beinhaltet?
Wenn sie es täte, Herr Kollege Goebel, dann stelle ich die Frage, warum die bisher noch nicht zur Anwendung gekommen ist.
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, nun bleiben Sie mal auf dem Teppich. Sicherlich ist eine Diskussion über Redezeiten ein Problem, an das sich keine Fraktion gerne wagt. Das darf ich an dieser Stelle mal konstatieren. Mein Vorschlag, den ich unterbreite, der hat auch nichts damit zu tun, dass vielleicht irgendeine, ob nun die größere oder die kleinere Fraktion oder wer auch immer einen Nachteil erleiden soll. Ich glaube, das Verfahren, ich habe es mir angeschaut, wie es der Deutsche Bundestag praktiziert, lässt eine bessere Differenzierung, was die Redezeitkontingente für einzelne Tagesordnungspunkte betrifft, zu. Das sollten wir uns etwas genauer an
schauen. Im Übrigen ist die Testphase des Bayerischen Landtags, was die Geschäftsordnung betrifft, wohl mit Ende der letzten Legislatur zu Ende gegangen. Man hat einiges, was dort neu vorgeschlagen war, wieder zurückgedreht oder beabsichtigt es zurückzudrehen. Aber was die Redezeit betrifft, haben die Kollegen dort Regelungen gefunden, die weitestgehend auch das Modell des Bundestages aufgreifen. Wir sollten uns ganz wertfrei und ohne Vorurteile diesem Thema widmen.
Stichwort „Ordnungsruf“: Kollege Schröter hat hier ausgeführt, dass - weil das heute auch an dieser Stelle durchaus noch zu unseren Aufgaben gehört - der Vorschlag, den die Linkspartei an dieser Stelle eingereicht hat und der derzeitige - ich will ihn mal in Anführungsstrichen - „Fall Nothnagel“ zeigt, dass es schon aus meiner Sicht ein praktikabler Verfahrensvorschlag war, zumindest demjenigen, den dieser Ordnungsruf betrifft, hier an diesem Pult noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Um nicht mehr und nicht weniger ging es in dem Antrag. Es ging nicht darum, eine öffentliche Debatte darum zu führen. Ich muss leider sagen, so, wie mit diesem Problem auch an anderen Stellen - im Ältestenrat - umgegangen worden ist von der Mehrheitsfraktion, würde ich mir schon wünschen, dass zumindest noch einmal Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Deshalb kann ich die Kritik an diesem Vorschlag insoweit zurückweisen. Er findet auch meine Unterstützung. Insgesamt - und damit will ich dann meine Ausführungen beenden - betreffen die Änderungen der Geschäftsordnung im Wesentlichen Sachverhalte, die die parlamentarischen Abläufe erleichtern sollen. Dem werden die meisten der Vorschläge, die jetzt hier zur Rede stehen, gerecht, allerdings aus unserer Sicht nicht weitgehend genug und daraus resultiert unsere Ablehnung. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit kann ich die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in Drucksache 4/4496. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Damit ist dies mehrheitlich beschlossen.
Ich lasse abstimmen über den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3955 unter Berücksichtigung der Abstimmung hinsichtlich der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/4496. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstim
men? Danke schön. Stimmenthaltungen? Keine. Damit ist der Antrag ebenfalls mehrheitlich beschlossen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 12.
Vereinbarungsgemäß hatten wir festgelegt, dass in der heutigen Sitzung auf jeden Fall die Tagesordnungspunkte 24 und 28 aufgerufen werden sollen. Ich würde jetzt wie folgt verfahren, dass zunächst der Tagesordnungspunkt 28 aufgerufen wird, danach der Tagesordnungspunkt 24. Dies erfolgt hinsichtlich der noch vorhandenen Zeit, um die Tagesordnung abzuarbeiten. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall.
Einspruch des Abgeordneten Nothnagel (DIE LINKE) gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 GO dazu: - Vorlage 4/2373 -
Der Abgeordnete Nothnagel hat mit Schreiben vom 25. September 2008 gemäß § 37 Abs. 7 der Geschäftsordnung Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt, den er in der 91. Plenarsitzung am 12. September 2008 anlässlich einer Wortmeldung zu Tagesordnungspunkt 11 - „Tätigkeitsbericht des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen“ - erhalten hat. Der Landtag hat nun gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung über den Einspruch zu entscheiden, nachdem der Ältestenrat bereits in seiner 47. Sitzung am 30. September 2008 dazu beraten hat.
Der Einspruch des Abgeordneten Nothnagel liegt Ihnen in der Vorlage 4/2373 vor. Die Entscheidung des Landtags erfolgt gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung ohne vorherige Beratung. Daher kommen wir sofort zur Abstimmung über den Einspruch.
Ich frage jetzt: Wer stimmt dafür, dem Einspruch des Abgeordneten Nothnagel gegen den Ordnungsruf stattzugeben, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Stimmenthaltungen? Danke schön.
Die Fraktion DIE LINKE hat nicht angemeldet, den Antrag begründen zu wollen. Ich eröffne die Aussprache und mir liegt bislang eine Wortmeldung vor, und zwar die der Abgeordneten Doht, SPDFraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, gestern Abend ist in der Diskussion zu unserem VergabeMittelstandsgesetz von dem Abgeordneten der LINKEN hier das Wort „Anstand“ gebraucht worden. Wenn die Fraktion DIE LINKE nur ein bisschen Anstand hätte, dann hätte sie diesen Antrag Anfang der Woche zurückgezogen, denn er ist blanker Populismus, um nicht zu sagen Trittbrettfahrerei.
Der Bundestag hatte bereits vor einiger Zeit eine Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2009 beschlossen. Seit der letzten Anpassung des Wohngelds im Jahr 2001 war das auch nötig, denn die Mieten sind inzwischen erheblich gestiegen, hier in den neuen Bundesländern nicht so sehr wie deutschlandweit, dort sind sie um 10 Prozent gestiegen. Aber was auch bei uns insbesondere schwer zu Buche schlägt, sind die gestiegenen Heiz- und Energiekosten. Die Heizkosten sind durchschnittlich um 50 Prozent gestiegen seit 2001. Deswegen ist es auch gut und richtig, dass künftig die Heizkosten mit in die Wohngeldberechnung einbezogen werden. Sie werden mit einem festen Betrag entsprechend der Zahl der Haushaltsmitglieder angerechnet und damit wird sich das Wohngeld für die Bezieher um bis zu 60 Prozent erhöhen, das heißt, von einem bislang monatlich durchschnittlichen Wohngeldbetrag von 76 € auf durchschnittlich 122 € monatlich.
Dies ist gerade angesichts der Preisexplosion bei den Energiekosten auch notwendig. Aber es hat noch einen zweiten positiven Effekt, dass nämlich auch in Größenordnungen ein Wechsel von dem Bezug der Kosten der Unterkunft im Rahmen von Hartz IV zurück ins Wohngeld wieder erfolgen wird. Für die Betroffenen