Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

Ich habe jetzt dem Herrn Buse das Wort gegeben, das müssen Sie jetzt erdulden. Herr Buse, Sie können jetzt Ihre Frage stellen.

Ich müsste aber zurückkommen auf den Anfang Ihres Redebeitrags. Sie haben auch hinsichtlich der Kollegin Doht dargelegt, Ihr Änderungsantrag bedurfte umfangreicher Abstimmungen, deswegen käme er heute erst als Tischvorlage, so habe ich es verstanden. Was mich wundert, ist, dass am Tage der Ausschuss-Sitzung Bau und Verkehr die CDU-Fraktion eine Presseerklärung macht, indem Herr Wetzel ankündigt, ich darf kurz zitieren: „Die Aktivitität des Katasters wird nach seinen Angaben im Wesentlichen durch Überfliegungen gewährleistet und die teure Abmarkungspflicht soll entfallen.“ Also, er wusste am

Tag der Sitzung des Ausschusses schon mehr als die Ausschussmitglieder, die mit mir gemeinsam an der Ausschuss-Sitzung teilgenommen haben.

Und wie wäre jetzt Ihre Frage?

Ob das so ist!

Aha.

(Heiterkeit im Hause)

Ich kenne die nicht. Ich muss auch sagen, ich kommentiere jetzt nicht die Stellungnahme. Nein, das lassen wir jetzt weg. Herr Buse, ich habe die Presseerklärung nicht gelesen, muss ich zu meiner Schande gestehen. Ich kenne sie nicht, wirklich nicht, weder das Datum noch den Inhalt.

Jetzt können Sie in Ihrer Rede fortsetzen.

Frau Präsidentin, ich danke vielmals.

Ich will noch zwei Worte zur Abmarkung verlieren. Frau Doht, es ist richtig, wir wollen das Abmarkungsrecht in die Hände der Grundstückseigentümer geben. Die sollen entscheiden, lassen sie abmarken oder nicht. Das ist auch eine Übertragung der Entscheidungskompetenz, bisher hatten wir eine Abmarkungspflicht.

Herr Abgeordneter Bornkessel, können Sie mal das Pult ein bisschen hochfahren, Sie müssen so sprechen, dass Sie auf die grünen Punkte schauen, dann ist die Lautstärke optimal.

Zurück zum Änderungsantrag - Kollegen, ich möchte gern fertig werden. Zurück zum Änderungsantrag: Wir haben eigentlich, vorhin wurde es erwähnt, noch mal eine klarstellende Bemerkung, in Artikel 1 Abs. 2 des § 11 wurde gesagt: Liegenschaften sind Flurstücke und Gebäude. Das heißt, Sie haben vorhin die Grundbuchverordnung zitiert, richtig, das Liegen

schaftskataster dokumentiert Flurstücke und Gebäude, deswegen diese Klarstellung. Und in Satz 2 haben wir eine Differenzierung vorgenommen. Der erste Teil: Der Nachweis des Flurstücks mit der erforderlichen Genauigkeit kann durch eine Sonderung erfolgen. Im Hinblick auf die sogenannte ungetrennten Hofräume im preußischen Kataster sind die Ortslagen nicht vermessen worden und sind jetzt zu dokumentieren. Das ist - Kollegen, Sie müssen zuhören, damit eventuell hinterher Klarheit ist - jetzt geplant durch eine Maßnahme der Nutzung der Luftbildinformationen, damit das Kataster in diesen ungetrennten Hofräumen erstmals kostenfrei aufgestellt werden kann. Das ist eine Aufgabe des Landesamts in den nächsten Monaten und Jahren. Was die Aktualität des Gebäudebestandes betrifft, werden die beflogenen Gebäudeinformationen jetzt auf topographischer Folie dokumentiert. Das Gebäudeeinmessungsproblem ist damit, was die Vollständigkeit betrifft, erledigt.

Ich gehe davon aus, dass Sie alle wissen, dass der Abgeordnete Bornkessel heute zum ersten Mal im Plenum seine Rede hält und dass die Fairness, die man eigentlich einem Redner, der zum ersten Mal spricht, entgegenbringt, durch alle Fraktionen zu wünschen übrig lässt. Herr Abgeordneter, Frau Doht steht jetzt noch am Mikro und würde Ihnen noch eine Frage stellen - gestatten Sie das?

Mit Freuden, Frau Doht.

Herr Bornkessel, Sie haben gesagt, Ihr Antrag bedurfte umfangreicher Abstimmungen auch mit der Verwaltung. Ich hatte vorhin auf die Zeitschiene hingewiesen, dass wir letztendlich ein halbes Jahr schon den Gesetzentwurf im Ausschuss hatten. Wäre es denn dann nicht möglich gewesen, ihn vorige Woche in den Ausschuss einzubringen, weil ich gern die inhaltlichen Dinge mit Ihnen im Ausschuss diskutiert hätte. So stehen wir heute hier nach dem Motto „Stimm zu oder stirb“.

Ja, Frau Doht, das ist jetzt Schicksal gewesen in der zeitlichen Abfolge, das ließ sich nicht optimieren. Sie haben recht, das wäre günstiger gewesen.

Gestatten Sie eine weitere Anfrage durch den Abgeordneten Höhn?

Herr Höhn, ich bitte darum.

Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.

Herr Kollege, Sie brauchen keine Angst zu haben, es ist eine ganz faire und ganz sachliche Frage. Bei Ihrem Antrag oder bei Ihrem Anliegen, das Sie jetzt per Änderungsantrag eingebracht haben, fällt mir Folgendes ein: Aus meiner doch noch nicht gar so lange zurückliegenden kommunalen Praxis, Sie alle wissen, man muss... Entschuldigung, zu der Frage gehört eine kleine Erläuterung, ich bitte um Nachsicht, sonst macht die Frage keinen Sinn. Mit den Grundstücksgrenzen hat man es zu DDR-Zeiten nicht immer so genau genommen. Ich nehme an, als Vermesser wissen Sie das. Vermessungen im Nachhinein bringen manchmal, sowohl was die Grundstücksgrenzen als auch die Gebäudeeinmessungen betrifft, erstaunliche Ergebnisse. Wenn Sie jetzt das Verfahren des Luftbildes als Alternative für die Vermessung hinstellen, meinen Sie nicht, dass da die Gefahr besteht, dass unrechtmäßige Grundstückszustände damit sanktioniert werden?

Herr Höhn, ich versuche mit einfachen Worten zu antworten. Die Bedenken kenne ich, das ist richtig, was Sie anfragen. Aber wir dokumentieren den Gebäudebestand aus der Befliegung nur in einer topographischen Folie. Wir sehen das Gebäude, aber wir haben keinerlei Grenzbezug. Den bekommen Sie nur über die amtliche Gebäudevermessung. Das habe ich Ihnen eben doch erklärt. Da messen wir den Grenzverlauf mit auf, um die Vermarkung zur Grenze hin zu bekommen. Wir verschlimmbessern dann das Kataster nicht, wir vervollständigen es. Aber wir verbessern es in dieser Phase mit der Übernahme der Gebäude aus dem Überfliegen nicht, das ist richtig, weil ich die Grenze nicht habe. Weitere Fragen, Frau Präsidentin?

Frau Präsidentin gestattet auch weitere Fragen, wenn Sie es gestatten. Ich sehe jetzt keine mehr, der noch Fragen an Sie hätte. Ich sehe jetzt auch keine weiteren Redeanmeldungen seitens der Abgeordneten. Für die Landesregierung hat Staatssekretär Richwien um das Wort gebeten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte anfangen und sagen, die nächste Stunde gehören Sie mir, aber ich schenke mir das und schaue ein ganz klein wenig auf die Uhr,

(Heiterkeit im Hause)

trotzdem will ich auf zwei, drei Punkte eingehen, die hier genannt wurden, weil auch im Ausschuss eine ausgiebige Diskussion stattgefunden hat. Herr Buse hatte gefragt nach der Anzahl der Gebäude. Herr Buse, die Anzahl der Gebäude kann man erst in dem Moment beziffern, wenn wir die Auswertung der Befliegungsergebnisse vorliegen haben. Das ist noch nicht der Fall. Sie haben zwei Zahlen genannt, zwischen 150.000 und 200.000, das kommt dem ungefähr nahe. Wir werden mal schauen, wo wir dann letztendlich liegen.

Herr Kalich hatte gesagt, dass er nicht erkennen kann, dass wir im Vermessungswesen vorwärtsgekommen sind. Da ich ja technische Optik studiert habe, Herr Kalich, kann das natürlich an einer Fehlsichtigkeit liegen. Ich würde jetzt mal vermuten, dass Sie noch nicht wahrgenommen haben, dass wir von 35 Standorten auf acht Standorte zurückgegangen sind. Das ist eine Fokussierung, das hat sich auch in den Arbeitsabläufen positiv bemerkbar gemacht. Hätten wir das nicht vorgenommen, dann wäre, glaube ich, das hehre Ziel, am 31.12.2009 die ALK vollständig vorliegen zu haben, nicht zu erreichen gewesen.

Wo ich mit Ihnen wieder vollkommen eins bin, das ist, wo Sie die Marktanalyse vorgenommen haben, das sehen wir im Haus genauso. Neben Bio-Umwelt wird der Geo-Informationsmarkt ein Wachstumsmarkt sein und von der Seite her, glaube ich, haben wir auch die Pflöcke richtig eingeschlagen. Was ich nicht ganz redlich finde, ist, dass Sie unsere Antwort nur zur Hälfte vorlesen. Wo es um den Gebührenbeitrag ging, da haben Sie ja gesagt, dass die Einmessung einer Garage in Thüringen 240 € kostet und dass diese Gebühr relativ hoch ist. Ich will Ihnen nur einmal die Antwort vollständig vorlesen, da steht nämlich unter anderem auch drin, dass diese Garage in Hessen 321 €, in Bayern die von Ihnen genannten 130 €, in Sachsen 269 € und in SachsenAnhalt 396 € kostet - das ist die vollständige Antwort. Das heißt, wir liegen im guten Mittelfeld.

Abschließend will ich nur noch mal sagen: Wir haben natürlich mit den ÖbVIs ständig im Kontakt gestanden und haben die Gespräche geführt, so dass auch hier im Gesetzesvorhaben dann diese Gespräche stattgefunden haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Herr Staatssekretär, der Abgeordnete Buse möchte Ihnen gern eine Frage stellen - vielleicht werden es auch mehr. Gestatten Sie das?

Gern.

Bitte, Herr Abgeordneter Buse.

Herr Richwien, ich gehe mal davon aus, der Änderungsantrag, den die CDU-Fraktion ins Plenum eingebracht hat, findet eine Mehrheit im Plenum. Ja, wir stimmen wahrscheinlich auch zu.

Diese Frage würde ich mit Ja beantworten, damit haben Sie den Nerv getroffen.

An diese Feststellung würde ich gern noch eine Frage knüpfen. Dann haben wir noch den Zustand, dass das neue Gesetz mit dieser Ausnahme, was die Einmessungspflicht in § 11 Abs. 2 angeht, am 01.01.2010 in Kraft tritt. Wir hätten dann im Jahre 2009 immer noch das Katastergesetz § 12. Ich hatte beim letzten Plenum gefragt: Halten Sie es für sinnvoll - da hatte ich den Minister gefragt, der ist heute leider nicht da -, bis zur Inkraftsetzung des neuen Gesetzes Gebäude über die Luftbilder in die Liegenschaftskarten aufzunehmen?

Was hatte er damals geantwortet?

Er wollte mir die Antwort zwischenzeitlich geben, die habe ich bis heute nicht. Deswegen habe ich jetzt nur die Möglichkeit, Sie zu fragen.

Es ist so, wie wir es in dem Gesetz festgelegt haben, bis zum 01.01.2010 bleibt die Gebäudeeinmessungspflicht erhalten. Damit ist die Frage auch beantwortet.

(Beifall CDU)

Ich sehe jetzt keine weiteren Redeanmeldungen. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zu den Abstimmungen. Als Erstes stimmen wir ab über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4724. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag des Abgeordneten Höhn, bitte.

Ich bitte für diesen Antrag um namentliche Abstimmung.

(Unruhe im Hause)

Dann bitte ich darum, dass die Stimmkarten eingesammelt werden zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4724.

Ich gehe davon aus, dass jeder seine Stimmkarte abgeben konnte, und bitte um Auszählung.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der SPD in Drucksache 4/4724 vor. Es wurden 77 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 33 gestimmt, mit Nein 43. Es gab 1 Stimmenthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist dieser Änderungsantrag der Fraktion der SPD abgelehnt.

Wir stimmen nun ab über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/4725. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine große Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen - da gibt es einige. Dieser Änderungsantrag ist angenommen.

Wir stimmen nun ab über die Beschussempfehlung des Ausschusses für Bau und Verkehr in Drucksache 4/4690 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt etliche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt auch etliche Stimmenthaltungen. Die Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen.

Nun stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4248 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung, dass wir die Beschlussempfehlung angenommen haben. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehr

heit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt etliche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt auch etliche Stimmenthaltungen. Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit angenommen.